Beschlussvorschlag/Empfehlung:
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Der Rat der Stadt Rheine stimmt dem Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Übertragung der Aufgaben der Kriegsopferfürsorge von der Stadt Rheine als Örtlicher Träger der Kriegsopferfürsorge auf den Landschaftsverband Westfalen-Lippe – Hauptfürsorgestelle – als Überörtlicher Träger der Kriegsopferfürsorge in der als Anlage 1 beigefügten Form zu.
Begründung:
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Gegenüber der ursprünglichen Vorlage wurde auf Wunsch des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe der Entwurf der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung in einigen Punkten geändert. Der geänderte Entwurf einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung ist als Anlage 1 beigefügt. Die Änderungen zum ursprünglichen Entwurf sind unterstrichen.
Folgende Änderungen wurden vorgenommen:
§ 3 Finanzierung
Die Abrechnungsmodalitäten hinsichtlich der Vorauszahlungen und der jährlichen Endabrechnung wurden konkretisiert und auf das in der Kriegsopferfürsorge geltende Geschäftsjahr (01.12. – 30.11.) angepasst.
§ 7 Inkrafttreten und Kündigung
Beim Inkrafttreten der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung wird nicht mehr auf die Unterzeichnung abgestellt sondern es wird der 01.01.2007 als festes Datum angenommen.
Gegenüberstellung der Änderungen:
                                     §
3 Finanzierung
alte Fassung |
neue Fassung |
(1) … Die Stadt Rheine leistet eine
vierteljährliche Abschlagszahlung jeweils zum 28. Februar , 31. Mai und 30.
August eines jeden Jahres. Die Höhe der einzelnen Abschläge beträgt ¼ der
Netto-Aufwendungen im Vorjahr. |
(1) … Die
Stadt Rheine leistet vierteljährliche Abschlagszahlungen in Höhe von jeweils
¼ der im Vorjahr entstandenen Netto-Aufwendungen. Die
Abschläge werden wie folgt im Voraus fällig: Für
das erste Quartal (01.12. bis 28.02.) zum 01.12. eines jeden Jahres, für
das zweite Quartal (01.03. bis 31.05.) zum 01.03. eines jeden Jahres, für
das dritte Quartal (01.06. bis 31.08.) zum 01.06. eines jeden Jahres, für
das vierte Quartal (01.09. bis 30.11.) zum 01.09. eines jeden Jahres. |
(2)
Für den Personal- und SachÂkoÂstenÂaufÂwand erstattet die Stadt Rheine dem
LWL eine personenbezogene FallÂpauschale (getrennt nach Beschädigte,
Angehörige von Beschädigten und Hinterbliebene, wobei Doppelleistungen an
dieselbe Person als ein Fall gezählt werden) in Höhe von 70,-- Euro im Jahre
2007 und pro aktuellen Fall zum 30.Juni 2008 in Höhe von 35,00 Euro. In der
Folgezeit gilt nur noch die Regelung des Absatzes 1. |
(2) Für den Personal- und SachÂkoÂstenÂaufÂwand erstattet
die Stadt Rheine dem LWL für den Zeitraum 01.01.2007 bis 31.12.2007 eine
personenbezogene Fallpauschale (getrennt nach Beschädigten, Angehörigen von
Beschädigten und Hinterbliebenen, wobei Doppelleistungen an dieselbe Person
als ein Fall gezählt werden) in Höhe von 70,00 Euro. Der LWL wird diese Fallpauschale bei der Stadt Rheine
anfordern, nachdem die Daten für die erstmalige Leistungserbringung durch die
Hauptfürsorgestelle vollständig erfasst sind. Ein Jahr nach Übernahme der Fälle durch den LWL wird eine
weitere personenbezogene Pauschale in Höhe von 35,00 Euro fällig, die vom LWL
anhand der dann aktuellen Fallzahlen festgesetzt und bei der Stadt Rheine
angefordert wird. In der Folgezeit gilt nur noch die Regelung des Absatzes 1. Die
Fallpauschalen sind innerhalb von 10 Tagen fällig, nachdem die Anforderungen
des LWL bei der Stadt Rheine eingegangen sind. |
                                     §
7 Inkrafttreten und Kündigung
(1) Diese Vereinbarung tritt mit ihrer
Unterzeichnung in Kraft. Die Wahrnehmung der Aufgaben nach dieser Vereinbarung
durch den LWL beginnt am 01.01.2007 und ist zunächst bis zum 30. November
2007, also zum Ende des Haushaltsjahres in der Kriegsopferfürsorge,
befristet. |
(1)
Diese Vereinbarung tritt am 01.01.2007 in Kraft. Die Wahrnehmung der Aufgaben
nach dieser Vereinbarung durch den LWL beginnt am 01. 01.2007 und ist
zunächst bis zum 30. November 2007, also zum Ende des Haushaltsjahres in der
Kriegsopferfürsorge, befristet. |
Anlagen:
Anlage 1: Entwurf der Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe und der Stadt Rheine zur Wahrnehmung der Aufgaben der Kriegsopferfürsorge