Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den unterjährigen Bericht des Fachbereiches 3 – Recht und Ordnung mit dem Stand der Daten zum 31. Oktober 2012 zur Kenntnis.
Begründung:
Nach der vom Rat
verabschiedeten Rahmenleitlinie „ Controlling und Berichtswesen“ sind für die
Stichtage 31. Mai und 31. Oktober eines jeden Haushaltsjahres unterjährige
Berichte der Fachbereiche in den Fachausschüssen zu beraten. Darzustellen ist
insbesondere die voraussichtliche Entwicklung zum Jahresende bezogen auf die
Kennzahlen und den Teil-Ergebnisplan sowie die Abweichungen bei Investitionsmaßnahmen.
Die Rahmenleitlinie sieht
vor, dass grundsätzlich je Budget im Haushaltsplan ein eigener Bericht
abzugeben ist.
Unter Punkt 5.4.3 der
Rahmenleitlinie „Controlling und Berichtswesen“ sind Abweichungen definiert,
über die berichtet werden muss.
Die Betriebskosten des
Rettungsdienstes für das Jahr 2011 werden aufgrund neuer Vertragsgrundlagen
abgerechnet. Es wird erwartet, dass hierdurch die im Haushaltsplan 2012
berücksichtigte Erstattung den Haushaltsansatz um ca. 165.000 Euro
überschreitet. Da die Prüfung der Abrechnung durch den Kreis Steinfurt noch nicht
erfolgt ist, stehen die genaue Höhe und der Zeitpunkt der Auszahlung noch nicht
fest. Aus diesem Grund wurde zunächst auf eine Darstellung in der Anlage
verzichtet.
Zum Berichtstermin 31. Oktober
2012 sind für den Fachbereich 3 keine weiteren Abweichungen innerhalb der
Ergebnisrechnung erkennbar, die den unter Punkt 5.4.3.der Rahmenleitlinie
„Controlling und Berichtswesen“ festgelegten Rahmen überschreiten.
Anlagen:
Bericht: Stichtag 31. Okt. 2012