Betreff
Amtshilfevereinbarungen zwischen der Stadt Rheine und den Technischen Betrieben Rheine AöR
Vorlage
449/12
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der HFA nimmt zur Kenntnis, dass auf Grundlage der als Anlage 1 und 2 beigefügten Vertragsentwürfe die Amtshilfevereinbarungen zwischen der Stadt Rheine und den Technischen Betrieben Rheine AöR geschlossen werden sollen.


Begründung:

 

Die TBR ist mit Wirkung vom 01.01.2008 durch Umwandlung der vormaligen eigenbetriebsähnlichen Einrichtung „Technische Betriebe Rheine“ im Wege der Gesamtrechtsnachfolge gegründet worden. Die Beschäftigten der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung sind auf die TBR übergegangen.

Entsprechend der Beschlussfassung des Rates wurden der TBR in § 2 Abs. 1 der Unternehmenssatzung vom 17.12.2007 die Pflichtaufgaben der Stadt Rheine zur Abwasserbeseitigung, zur Abfallentsorgung und der Straßenreinigung übertragen.

Daneben wurde den TBR in § 2 Abs. 2 der Unternehmenssatzung die Durchführung von Aufgaben, die bis zur Gründung der TBR von der früheren eigenbetriebsähnlichen Einrichtung wahrgenommen wurden, übertragen.

 

Aufgrund ihrer Einbindung in die städtischen Verwaltungsstrukturen nahm die vormalige eigenbetriebsähnliche Einrichtung vielfältige Leistungen städtischer Ämter in Anspruch. Die Stadt soll auch weiterhin die TBR-AöR bei der Erfüllung ihrer Aufgaben im Wege der Amtshilfe unterstützen, soweit diese nicht über eigene personelle und sachliche Kapazitäten verfügt.

Durch Vertrag vom 27.04.2009 wurde eine vorläufige Regelung der Amtshilfe fixiert. Mit den (neuen) Amtshilfevereinbarungen werden ab dem Wirtschaftsjahr 2013 abschließende Regelungen über die Tätigkeiten füreinander und deren Kostenerstattung getroffen. Für die Leistungen erhält der Leistungsgeber vom Leistungsnehmer einen Ausgleich auf Selbstkostenbasis im Sinne der Leitsätze zur Preisermittlung aufgrund von Selbstkosten (LSP).

Soweit Leistungen nur von Fall zu Fall anfallen oder über regelmäßige Leistungen hinaus zusätzliche Arbeiten notwendig werden, sollen diese auf der Grundlage von Einzelaufträgen und der nachgewiesenen Selbstkosten abgerechnet werden.

 

Die Verträge wurden von der Rechtsanwaltsgesellschaft Pricewaterhouse Legal Aktiengesellschaft (pwc) geprüft.

 

Die Anlagen zu den Verträgen werden alsbald auf Grundlage dieser Rahmenverträge erstellt.

 

Eine Planung der finanziellen Auswirkungen kann erst erfolgen, wenn die Anlagen mit den einzelnen Leistungen vorliegen.

 

Die Einbindung in den Haushaltsplan 2013 erfolgt im Rahmen der Beratungen in den Fachausschüssen.


Anlagen:

 

Amtshilfevereinbarung Stadt – TBR

Amtshilfevereinbarung TBR - Stadt