Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Haupt- u.
Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine zu beschließen, für den
Haushaltsplan 2013 im Stellenplan drei bisher nach Besoldungsgruppe A 7 BBesG
ausgewiesene Stellen nach Besoldungsgruppe A 8 BBesG auszuweisen.
Begründung:
Bei der Feuer
u. Rettungswache Rheine sind insgesamt 63 Planstellen im Stellenplan ausgewiesen,
um die Aufgaben im Bereich des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz sowie
in der Luftrettung, Notfallrettung, im Rettungsdienst und im Krankentransport
auszuüben.
Im mittleren
Dienst (Besoldungsgruppen A 7 – A 9) sind insgesamt 52 Stellen ausgewiesen,
davon
31 Stellen nach
Besoldungsgruppe A 7 (Eingangsamt des mittl. Dienstes)
20 Stellen nach
Besoldungsgruppe A 8
1 Stelle nach
Besoldungsgruppe A 9
Auffällig ist
der hohe Anteil der im Bereich des Eingangsamtes ausgewiesenen Stellen. Immer
wieder war seitens der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Feuer- u.
Rettungswache Rheine vorgetragen worden, dass bei der Stadt Rheine die
Aufstiegsmöglichkeiten im Vergleich zu anderen hauptamtlichen Feuer- u. Rettungswachen
sehr gering sind.
Zur
Überprüfung dieser Argumentation wurde seitens der Verwaltung eine Umfrage bei
vergleichbar großen Städten in Nordrhein-Westfalen zur Besoldungsstruktur der
Feuerwehren insb. im Bereich des mittleren Dienstes durchgeführt. Das Ergebnis
ist in der Anlage 1 beigefügt. Daraus wird deutlich, dass die
Besoldungsstruktur der Feuer- u. Rettungswache tatsächlich im Durchschnitt
deutlich geringere Werte ausweist. Dabei ist anzumerken, dass der Großteil der
befragten Städte aus den Ballungszentren des Ruhrgebietes bzw. des Rheinlandes
stammt, wo insgesamt eine andere Besoldungsstruktur vorherrscht. Diese
Verhältnisse dürfen nicht „eins zu eins“ auf Rheine übertragen werden. Daher ist
bezogen auf die Besoldungsgruppen A 7 und A 8 zusätzlich ein Vergleich mit Kommunen
im Münsterland erfolgt, der in der Anlage 2 enthalten ist.
Auffällig
ist, dass die Stadt Rheine im mittleren Dienst eine unterdurchschnittliche Besoldungsstruktrur
aufweist, also eine Häufung im Bereich des Eingangsamtes A 7. Der geringe Wert im Bereich der
Besoldungsgruppe A 9 des mittleren Dienstes ist zu vernachlässigen, da die
Positionen der stellvertretenden Wachabteilungsleiter der Besoldungsgruppe A 9
des gehobenen Dienstes zugeordnet sind. So ist es möglich, Aufstiegsmöglichkeiten
für junge Nachwuchsführungskräfte anzubieten, die auf diesen Positionen erste
Führungserfahrung sammeln können.
Diese
Situation ist dem Fachbereich Recht und
Ordnung seit längerem bekannt. Da knapp die Hälfte der ausgewiesenen Stellen
der Feuer –u. Rettungswache im Bereich des Rettungsdienstes angesiedelt sind,
war es in den Verhandlungen mit dem Kreis Steinfurt als Träger des Rettungsdienstes
nicht nur Strategie, eine einsgesamt verbesserte und auskömmliche Kostenerstattung
zu erhalten, sondern darüber hinaus auch für die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter im Bereich des Rettungsdienstes Verbesserungen durch eine Anhebung
der Besoldung einzelner Dienstposten zu erreichen.
Dies ist
nunmehr gelungen, da der Kreis Steinfurt insgesamt 5 Stellen mehr für
herausgehobene Positionen im Bereich des Rettungsdienstes nach BesGr A 8
erstattet (10 statt bisher 5). Dies führte zu einer erheblichen Verbesserung im
Bereich der Besoldungsstruktur.
Darüber
hinaus sind jedoch weitere Verbesserungen erforderlich, um die Zufriedenheit
und Motivation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rettungsdienst zu
erhalten und zu verbessern. Das Durchschnittsalter der Mitarbeiter der Feuer-
u. Rettungswache beträgt 40,3 Jahre. Es ist aus Gründen der Leistungsfähigkeit
Im Einsatzdienst des Brandschutzes und des Rettungsdienstes sinnvoll, dieses
Durchschnittsalter möglichst zu erhalten. Hierfür erfolgt konsequent die
Ausbildung von jungen motivierten Nachwuchskräften an der Feuer – u.
Rettungswache der Stadt Rheine. Es ist Ziel, diese jungen Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter auf Dauer an die Wache zu binden. Dies kann nur erfolgen, wenn
neben einem interessanten Aufgabengebiet, guter Ausstattung des Arbeitsplatzes
und einem guten Betriebsklima angemessene Aufstiegschancen bestehen. Dies ist
zurzeit nicht durchgängig gewährleistet. So gibt es Mitarbeiter, die 50 Jahre
alt sind und seit vielen Jahren sehr gute Leistungen erbringen, die jedoch im nach
wie vor Eingangsamt angesiedelt sind.
Neben der
bereits oben genannten Verbesserung der Besoldungsstruktur im Bereich des Rettungsdienstes
ist es daher erforderlich, für weitere Verbesserungen auch im
Brandschutzbereich Sorge zu tragen, damit Motivation und Leistungsfähigkeit der
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Feuer – u. Rettungswache erhalten bleiben.
Daher wird vorgeschlagen, im Stellenplan drei Stellen von A 7 nach A 8
anzuheben und somit 3 Beförderungsmöglichkeiten zu bieten. Die hierdurch
entstehenden Mehrkosten sind mit jährlich ca. 8.500 Euro überschaubar, bieten jedoch
die Gewähr dafür, dass die Zufriedenheit erhöht werden kann. Die Ausweisung dreier Stellen im Bereich der
Besoldungsgruppe A 8 ist darüber hinaus auch angesichts der Größe, Struktur und
vor dem Hintergrund der technischen Entwicklung im Fahrzeug- und Gerätewesen,
im Atemschutz sowie in der Funk- und Elektrotechnik für herausgehobene
Sachbearbeitungsfunktionen gerechtfertigt.
Unter diesen
Voraussetzungen würde eine Besoldungsstruktur erreicht, die dem unteren Durchschnitt
von vergleichbaren Kommunen des Münsterlandes entspricht (Anlage 3).
Anlagen:
3 Anlagen