Betreff
Besoldungsstruktur und Stellenplan der hauptamtlichen Feuer- und Rettungswache der Stadt Rheine
Vorlage
451/12
Aktenzeichen
I- Fb 3- ho
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Haupt- u. Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine zu beschließen, für den Haushaltsplan 2013 im Stellenplan drei bisher nach Besoldungsgruppe A 7 BBesG ausgewiesene Stellen nach Besoldungsgruppe A 8 BBesG auszuweisen.

 


Begründung:

 

Bei der Feuer u. Rettungswache Rheine sind insgesamt 63 Planstellen im Stellenplan ausgewiesen, um die Aufgaben im Bereich des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz sowie in der Luftrettung, Notfallrettung, im Rettungsdienst und im Krankentransport auszuüben.

 

Im mittleren Dienst (Besoldungsgruppen A 7 – A 9) sind insgesamt 52 Stellen ausgewiesen, davon

 

31 Stellen nach Besoldungsgruppe A 7 (Eingangsamt des mittl. Dienstes)

20 Stellen nach Besoldungsgruppe A 8

1 Stelle nach Besoldungsgruppe A 9

 

Auffällig ist der hohe Anteil der im Bereich des Eingangsamtes ausgewiesenen Stellen. Immer wieder war seitens der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Feuer- u. Rettungswache Rheine vorgetragen worden, dass bei der Stadt Rheine die Aufstiegsmöglichkeiten im Vergleich zu anderen hauptamtlichen Feuer- u. Rettungswachen sehr gering sind.

 

Zur Überprüfung dieser Argumentation wurde seitens der Verwaltung eine Umfrage bei vergleichbar großen Städten in Nordrhein-Westfalen zur Besoldungsstruktur der Feuerwehren insb. im Bereich des mittleren Dienstes durchgeführt. Das Ergebnis ist in der Anlage 1 beigefügt. Daraus wird deutlich, dass die Besoldungsstruktur der Feuer- u. Rettungswache tatsächlich im Durchschnitt deutlich geringere Werte ausweist. Dabei ist anzumerken, dass der Großteil der befragten Städte aus den Ballungszentren des Ruhrgebietes bzw. des Rheinlandes stammt, wo insgesamt eine andere Besoldungsstruktur vorherrscht. Diese Verhältnisse dürfen nicht „eins zu eins“ auf Rheine übertragen werden. Daher ist bezogen auf die Besoldungsgruppen A 7 und A 8 zusätzlich ein Vergleich mit Kommunen im Münsterland erfolgt, der in der Anlage 2 enthalten ist. 

 

Auffällig ist, dass die Stadt Rheine im mittleren Dienst eine unterdurchschnittliche Besoldungsstruktrur aufweist, also eine Häufung im Bereich des Eingangsamtes A 7.  Der geringe Wert im Bereich der Besoldungsgruppe A 9 des mittleren Dienstes ist zu vernachlässigen, da die Positionen der stellvertretenden Wachabteilungsleiter der Besoldungsgruppe A 9 des gehobenen Dienstes zugeordnet sind. So ist es möglich, Aufstiegsmöglichkeiten für junge Nachwuchsführungskräfte anzubieten, die auf diesen Positionen erste Führungserfahrung sammeln können.

 

Diese Situation  ist dem Fachbereich Recht und Ordnung seit längerem bekannt. Da knapp die Hälfte der ausgewiesenen Stellen der Feuer –u. Rettungswache im Bereich des Rettungsdienstes angesiedelt sind, war es in den Verhandlungen mit dem Kreis Steinfurt als Träger des Rettungsdienstes nicht nur Strategie, eine einsgesamt verbesserte und auskömmliche Kostenerstattung zu erhalten, sondern darüber hinaus auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich des Rettungsdienstes Verbesserungen durch eine Anhebung der Besoldung einzelner Dienstposten zu erreichen.

 

Dies ist nunmehr gelungen, da der Kreis Steinfurt insgesamt 5 Stellen mehr für herausgehobene Positionen im Bereich des Rettungsdienstes nach BesGr A 8 erstattet (10 statt bisher 5). Dies führte zu einer erheblichen Verbesserung im Bereich der Besoldungsstruktur.

 

Darüber hinaus sind jedoch weitere Verbesserungen erforderlich, um die Zufriedenheit und Motivation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rettungsdienst zu erhalten und zu verbessern. Das Durchschnittsalter der Mitarbeiter der Feuer- u. Rettungswache beträgt 40,3 Jahre. Es ist aus Gründen der Leistungsfähigkeit Im Einsatzdienst des Brandschutzes und des Rettungsdienstes sinnvoll, dieses Durchschnittsalter möglichst zu erhalten. Hierfür erfolgt konsequent die Ausbildung von jungen motivierten Nachwuchskräften an der Feuer – u. Rettungswache der Stadt Rheine. Es ist Ziel, diese jungen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf Dauer an die Wache zu binden. Dies kann nur erfolgen, wenn neben einem interessanten Aufgabengebiet, guter Ausstattung des Arbeitsplatzes und einem guten Betriebsklima angemessene Aufstiegschancen bestehen. Dies ist zurzeit nicht durchgängig gewährleistet. So gibt es Mitarbeiter, die 50 Jahre alt sind und seit vielen Jahren sehr gute Leistungen erbringen, die jedoch im nach wie vor Eingangsamt angesiedelt sind.

 

Neben der bereits oben genannten Verbesserung der Besoldungsstruktur im Bereich des Rettungsdienstes ist es daher erforderlich, für weitere Verbesserungen auch im Brandschutzbereich Sorge zu tragen, damit Motivation und Leistungsfähigkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Feuer – u. Rettungswache erhalten bleiben. Daher wird vorgeschlagen, im Stellenplan drei Stellen von A 7 nach A 8 anzuheben und somit 3 Beförderungsmöglichkeiten zu bieten. Die hierdurch entstehenden Mehrkosten sind mit jährlich ca. 8.500 Euro überschaubar, bieten jedoch die Gewähr dafür, dass die Zufriedenheit erhöht werden kann.  Die Ausweisung dreier Stellen im Bereich der Besoldungsgruppe A 8 ist darüber hinaus auch angesichts der Größe, Struktur und vor dem Hintergrund der technischen Entwicklung im Fahrzeug- und Gerätewesen, im Atemschutz sowie in der Funk- und Elektrotechnik für herausgehobene Sachbearbeitungsfunktionen gerechtfertigt.

 

Unter diesen Voraussetzungen würde eine Besoldungsstruktur erreicht, die dem unteren Durchschnitt von vergleichbaren Kommunen des Münsterlandes entspricht (Anlage 3).

 


Anlagen:

 

3 Anlagen