Betreff
Anbindung des Möbelhauses Berning an die Neuenkirchener Straße Sachstandsbericht und Konzept für die Umgestaltung der Neuenkirchener Straße
Vorlage
403/06
Aktenzeichen
FB 5.3-fo
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Bau- und Betriebsausschuss stimmt dem Umbau der Neuenkirchener Straße in der dargestellten Form zu.


Begründung:

 

Im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben Berning im Eckbereich Neuenkirchener Straße/Kardinal-Galen-Ring ist der Bau einer neuen Erschließungsstraße mit Anbindung an die Neuenkirchener Straße geplant. Dieser Stichweg Berning soll sowohl die Stellplätze des Bauvorhabens Berning als auch das vorhandene Parkhaus Bahnhof an die Neuenkirchener Straße anbinden.

 

Mit dieser Anbindung entsteht eine neue Einmündung in die Neuenkirchener Straße rd. 150 m westlich der Kreuzung mit dem Kardinal-Galen-Ring. Etwa 250 m weiter westlich liegt der ebenfalls signalgeregelte Knotenpunkt Neuenkirchener Straße/Lindenstraße. Dazwischen ‑ rd. 50 m westlich der neuen Einmündung ‑ gibt es einen Fußgängerüberweg als Zebrastreifen.

 

In einer Verkehrsuntersuchung Berning (VSR Rheine, 4. April 2002, Ingenieurplanung) wird diese Ergänzung des Straßennetzes als grundsätzlich möglich beurteilt. Dabei wurde als ein wichtiges Element im Bereich der Kreuzung Kardinal-Galen-Ring/Neuenkirchener Straße eine Veränderung der Linkseinbieger von der Neuenkirchener Straße in die Salzbergener Straße empfohlen. Bisher sind dort drei Fahrstreifen vorhanden: links – geradeaus – rechts. Diese Fahrstreifen werden ummarkiert: links, links kombiniert mit geradeaus und rechts. Dies erfordert eine Anpassung der Signalsteuerung im Knotenpunktbereich.

 

Die neue Einmündung soll ebenfalls signaltechnisch gesichert werden. Aufgrund des geringen Astabstandes zur Lichtsignalanlage Neuenkirchener Straße/Kardinal-Galen-Ring wird eine strikte Koordinierung der beiden Anlagen vorgenommen werden, um Überstauungen des Zwischenraumes zu verhindern. Mit der Signalisierung werden insbesondere die Sicherheitserfordernisse der ein- und ausbiegenden Kfz berücksichtigt. Aufgrund der Aufwertung der Bushaltestelle wird ein erhöhtes Aufkommen an querenden Fußgängern erwartet. Sicherheit kann hier nur eine Signalanlage bieten.

 

Damit verbunden sind die Aufhebung des Zebrastreifens rd. 50 m westlich der Einmündung und dessen Ersatz durch die signaltechnisch gesicherte Furt. Damit wird insbesondere den Busfahrgästen eine sichere Erreichbarkeit der Bushaltestellen ermöglicht. Aber auch für sehbehinderte Personen stellt eine signaltechnisch gesicherte Furt im Vergleich zum Zebrastreifen eine optimale Lösung dar.

 

Die detaillierte Planung wird Herr Ramm vom Ingenieurbüro Ingenieurplanung in der Sitzung vorstellen.


Anlagen:

 

Anlage 1:     Luftbild mit Lageplan

Anlage 2:     Luftbild mit Lageplan