Betreff
Prioritätenliste für den Ausbau von Stadtstraßen im Jahr 2007 und Folgejahre
Vorlage
405/06
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Bau- und Betriebsausschuss beschließt für den Ausbau vorhandener städtischer Straßen nachfolgende Prioritätenliste.

 

 

Investitionsprogramm 2007 -2010

 

 

 

Stadtstraße

2007

in T€

2008

in T€

2009

in T€

2010

in T€

nach 2010 in T€

1.

Zur Hessenschanze

166

 

 

 

 

2.

Danziger Straße

159

 

 

 

 

3.

Sandweg

256

 

 

 

 

4.

Kopernikusstraße

135

 

 

 

 

5.

Nadorffs Kamp

60

 

 

 

 

6.

Sandhövelstraße von Elter Straße bis Biergbrede einschließlich Stichstraßen

 

 

510

 

 

 

7.

Elter Straße von Kardinal-Galen-Ring bis Surenburgstraße

 

 

340

 

 

 

8.

Breite Straße

von Zeppelinstraße bis Felsenstraße

 

 

650

 

 

 

9.

Emsstraße zwischen Elter Straße und Osnabrücker Straße, Erneuerung der Fahrbahn

 

 

 

 

160

 

 

10.

Sadelstraße

von Peterstraße bis Humboldtstraße

 

 

 

240

 

 

11.

Holunder-/Pinienweg

 

 

140

 

 

12.

Poststraße

 

 

320

 

 

13.

Asternweg

 

 

160

 

 

14.

Dutumer Straße

von Zeppelinstraße bis Felsenstraße

 

 

 

 

880

 

15.

Zeppelinstraße von Neuenkirchener Straße bis Dutumer Straße

 

 

 

 

480

 

16.

Felsenstraße von Nienbergstraße bis Dutumer Straße

 

 

 

 

460

 

17.

Auf dem Thie, Erneuerung der Fahrbahn

 

 

 

210

 

18.

Schneidemühlerweg

 

 

 

190

 

19.

Friedhofstraße von Aloysiusstraße bis Zur Heide

 

 

 

 

360

 

20.

Friedrich-Ebert-Ring von Konrad-Adenauer-Ring bis Servatiistraße

 

 

 

 

 

850

21.

Catenhorner Straße von Melkeplatz bis Ortsausgang

 

 

 

 

 

1.440

22.

Friedrich-Ebert-Ring

von Bonifatiusstraße bis Birkenallee

 

 

 

 

 

270

23.

Am Moosgraben

 

 

 

 

470


 

 

Stadtstraße

2007

in T€

2008

in T€

2009

in T€

2010

in T€

nach 2010 in T€

24.

Aloysiusstraße

von Surenburgstraße bis Elter Straße

 

 

 

 

 

690

25.

Alte Bahnhofstraße,

fehlende Abschnitte

 

 

 

 

 

640

26.

Industriestraße von Dechant-Römer-Straße bis Neue Stiege

 

 

 

 

 

380

27.

Sprickmannstraße

von Dutumer Straße bis Breite Straße

 

 

 

 

 

570

28.

Eckener Straße

von Breite Straße bis Bühnertstraße

 

 

 

 

 

420

 

 

Diese Prioritätenliste steht unter dem Vorbehalt, dass die o. g. Maßnahmen im bereitgestellten Budget abgebildet werden können.

 

 

 


Begründung:

 

Der Bau und Betriebsausschuss hat am 01. September 2005 letztmalig die Prioritätenliste für den Ausbau vorhandener städtische Straßen beschlossen. Die Erschließungsstraße Parkhaus Bahnhof bis Neuenkirchener Straße wird im Zusammenhang mit der Bebauung des Möbelhauses erstellt. Die Maßnahme ist zurzeit ausgeschrieben. Die Dutumer Straße von Wagnerstraße bis Zeppelinstraße wurde bereits hergestellt. Die weiteren Straßen, Zollernstraße und Adolfstraße wurden aufgrund starker Einwände der Anlieger zurückgestellt.

 

Ohne Anspruch auf Vollständigkeit sind in der o. g. Liste bestehende Straßenzüge aufgeführt, die dringend ausgebaut bzw. erneuert werden müssen. Maßnahmen, die für das Haushaltsjahr 2007 vorgesehen sind, werden wie folgt begründet:

 

 

Zur Hessenschanze

 

Der Straßenzug „Zur Hessenschanze“ weist aufgrund zu geringen Unterbaus erhebliche Versackungen und Rissbildungen auf. Dieser Zustand wurde von Anliegern und Mitgliedern des Bau- und Betriebsausschusses mehrfach bemängelt. Eine Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit ist nach Angabe der Technischen Betriebe nur noch schwer möglich. Weitgreifende Straßenunterhaltungsmaßnahmen, wie das Ziehen einer neuen Fahrbahndecke würden nicht den langfristig gewünschten Erfolg bringen.

 

Für eine zukunftweisende Sanierung muss auch der Unterbau erneuert und in erforderlicher Stärke hergestellt werden. Somit kann es sich nicht um eine Straßenunterhaltungsmaßnahme handeln, sondern um eine Erneuerung des gesamten Straßenaufbaus. Die Erneuerung des Straßenaufbaus ist eine Maßnahme nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG), wonach von den Anliegern gemäß Satzung der Stadt Rheine Erschließungsbeiträge erhoben werden.

 

 

Danziger Straße

 

Die Danziger Straße befindet sich ebenfalls in einem Zustand, der eine einfache Unterhaltungsmaßnahme nicht mehr rechtfertigt, da auf längere Sicht keine Erfolg versprechenden Aussichten bestehen. Selbst das Aufnehmen und Neuverlegen des vorhandenen Kopfsteinpflasters würde keinen langfristigen Erfolg bringen, da der vorhandene Unterbau nicht die für heutige Belastungen erforderliche Stärke aufweist. Für eine zukunftweisende Sanierung muss auch der Unterbau erneuert und in erforderlicher Stärke hergestellt werden. Somit kann es sich nicht um eine Straßenunterhaltungsmaßnahme handeln, sondern um eine Erneuerung des gesamten Straßenaufbaus.

 

 


Sandweg

 

Von Anliegern des Sandweges werden seit Jahren vermehrt Beschwerden über den Zustand der Fahrbahn vorgetragen. Beklagt werden die Vielzahl von Schlaglöchern und Versackungen im gesamten Straßenbereich. Die Straßenunterhaltung ist nicht in der Lage, hier mit einfachen Mitteln für Abhilfe zu sorgen. Um eine dauerhafte Behebung der Schäden zu erzielen, soll der Sandweg vollständig neu ausgebaut werden, da die Schäden durch einen zu geringen Unterbau bei ständig steigenden Achslasten im Kfz-Bereich verursacht werden.

 

 

Kopernikusstraße im Bereich des Freibades

 

An der Kopernikusstraße sind im Abschnitt zwischen den Brückenbauwerken über den Hemelter Bach umfangreiche Schäden an der Fahrbahn und den Gehwegen durch die vorhandene Linden-Allee entstanden.

 

Im Bereich einer Vielzahl der Baumstandorte sind durch Wurzelwachstum z. T. umfangreiche Verwerfungen in der Asphaltbefestigung der Fahrbahn und der Plattenbefestigung der Gehwege, Verschiebungen in den Entwässerungsrinnen und den Abläufen sowie Höhenversätze in der Bordsteinführung vorzufinden. Einige der Baumstämme ragen in das Lichtraumprofil des Kfz-Verkehrs; ein Großteil der durch die Bäume bedingten Einengungen der Gehwege ist für Mobilitätsbehinderte schlecht oder gar nicht passierbar.

 

Insgesamt kann die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer, vor allem für Radfahrer und Fußgänger, nicht gewährleistet werden.

 

Durch den Bau von Fahrbahneinengungen an einigen Baumstandorten wird die Fläche der Baumbeete vergrößert und gleichzeitig eine Beruhigung des Verkehrs erzielt und es werden gesicherte Querungsmöglichkeiten für den Schülerverkehr geschaffen. Ein Teil der Baumstandorte kann aufgrund o. g. Aspekte nicht erhalten werden und wird entfernt. An den zu erhaltenden Bäumen werden umfassende Sanierungsarbeiten an den Rand- und Oberflächenbefestigungen erfolgen.

 

 

Nadorffs Kamp

 

Vom Betriebs- und Bauausschuss wurde beschlossen, die Straße Nadorffs Kamp nach Möglichkeit vorzuziehen, da die Straße sich ebenfalls in einem schlechten Zustand befindet und die Straßenunterhaltung sich nicht mehr in der Lage sieht, hier mit einfachen Mitteln für Abhilfe zu sorgen. Um eine dauerhafte Behebung der Schäden zu erzielen, soll die Straße Nadorffs Kamp vollständig neu ausgebaut werden, da die Schäden durch einen zu gering gewählten Unterbau verursacht werden.

 

 


Maßnahmen der Folgejahre

 

Ein Teil der in der Liste aufgeführten Straßen ist aufgrund von Bürgerbeschwerden über den schlechten Straßenzustand der jeweiligen Straßen erfasst worden. Die Technischen Betriebe weisen darauf hin, dass vielfach ein zu geringer Unterbau hergestellt wurde, der den heutigen Belastungen nicht mehr stand hält. Eine einfache Sanierung ist nur als Notlösung anzusehen und führt auf Dauer zu nicht vertretbaren Kosten. Bei diesen Straßen muss aus Kostengründen eine vollständige Erneuerung des gesamten Fahrbahnaufbaus durchgeführt werden, mit einer entsprechenden Kostenbeteiligung nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) für die Anlieger.

 

Das vorgestellte mehrjährige Programm stellt ein Handlungskonzept für den Bau- und Betriebsausschuss und die Verwaltung dar und soll der mittelfristigen Finanzplanung zu Grunde gelegt werden. Vor Ausbau der Straßen werden in allen Fällen die Planungen zur Bürgerbeteiligung offen gelegt.

 

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Umsetzung der o. g. Maßnahmen von der Bereitstellung der Haushaltsmittel abhängig ist. Durch diese Vorlage soll lediglich eine Reihenfolge der Projekte, nicht jedoch der Budgetrahmen festgelegt werden.