Betreff
4. Änderung zur Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kostenerstattung für Grundstücksanschlüsse - Abwasser-, Beitrags- und Gebührensatzung
Vorlage
468/12
Aktenzeichen
K-4203-löc
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Rat der Stadt Rheine weist den Verwaltungsrat der Technischen Betriebe AöR gem. § 114 a Abs. 7 Satz 4 GO NRW an, in seiner Sitzung am 18.12.2012 keine Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung und Wertstoffsammlung in der Stadt Rheine" zu beschließen.


Begründung:

 

Die Stadt Rheine hat der Technische Betriebe Rheine AöR das Recht übertragen, an ihrer Stelle Satzungen für die übertragenen Aufgabengebiete zu erlassen und durch Satzung einen Anschluss- und Benutzungszwang für den übertragenen Aufgabenkreis anzuordnen und zu vollstrecken. Die Stadt Rheine hat insoweit das ihr gemäß §§ 1, 2, 4, 6. 8 und 10 KAG NW zustehende Recht, Gebühren, Beiträge und Entgelte in Zusammenhang mit der wahrzunehmenden Aufgabe zu erheben, übertragen.

 

Gemäß § 8 der Satzung der AöR unterliegen die Entscheidungen des Verwaltungsrates über den Erlass von Satzungen dem Weisungsrecht des Rates, § 114a (7) Satz 4 GO NRW.

 

Die "Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kostenerstattung für Grundstücksanschlüsse - Abwasser- Beitrags- und Gebührensatzung" ist am 17.12.2008 entsprechend der Weisung des Rates durch den Verwaltungsrat der Technische Betriebe Rheine AöR beschlossen worden.

 

Der Verwaltungsrat hat in seiner Sitzung am 20.11.2012 unter Berücksichtigung der "Entwässerung -Gebührenbedarfsberechnung 2013" über die Änderung des § 16 der "Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kostenerstattung für Grundstücksanschlüsse - Abwasser- Beitrags- und Gebührensatzung" beraten. Die vom Verwaltungsrat beschlossene Beschlussempfehlung an den Rat sieht keine Satzungsänderung vor.

 

Die endgültige Beschlussfassung soll in einer Sitzung des Verwaltungsrates am 18.12.2012 vollzogen werden.


Anlagen:

 

Beschlussvorschlag TOP 4 Verwaltungsrat TBR AöR vom 20.11.2012

Entwässerung - Gebührenbedarfsberechnung 2013