Betreff
4. Änderung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Rheine - Straßenreinigungs- und Gebührensatzung
Vorlage
469/12
Aktenzeichen
K-4203-löc
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Rat der Stadt Rheine weist den Verwaltungsrat der Technischen Betriebe Rheine AöR gemäß § 114 a Abs.7 Satz 4 GO NRW an, in der Verwaltungsratssitzung am 18.12.2012 keine Änderung der „Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Rheine“ zu beschließen.


Begründung:

 

Die Stadt Rheine hat der Technische Betriebe Rheine AöR das Recht übertragen, an ihrer Stelle Satzungen für die übertragenen Aufgabengebiete zu erlassen und durch Satzung einen Anschluss- und Benutzungszwang für den übertragenen Aufgabenkreis anzuordnen und zu vollstrecken. Die Stadt Rheine hat insoweit das ihr gemäß §§ 1, 2, 4, 6, 8 und 10 KAG NW zustehende Recht, Gebühren, Beiträge und Entgelte in Zusammenhang mit der wahrzunehmenden Aufgabe zu erheben, übertragen.

 

Gemäß § 8 der Satzung der AöR unterliegen die Entscheidungen des Verwaltungsrates über den Erlass von Satzungen dem Weisungsrecht des Rates, § 114a (7) Satz 4 GO NRW.

 

Die " Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Rheine " ist am 17.12.2008 entsprechend der Weisung des Rates durch den Verwaltungsrat der Technische Betriebe Rheine AöR beschlossen worden.

 

Der Verwaltungsrat hat in seiner Sitzung am 20.11.2012 unter Berücksichtigung der „Straßenreinigung - Gebührenbedarfsberechnung 2013“ die Änderung des § 6 Abs. 5 der "Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Rheine " beraten. Die vom Verwaltungsrat beschlossene Beschlussempfehlung an den Rat sieht keine Satzungsänderung vor.

 

Die endgültige Beschlussfassung soll in einer Sitzung des Verwaltungsrates am 18.12.2012 vollzogen werden.


Anlagen:

 

Beschlussvorschlag TOP 5 Verwaltungsrat TBR AöR vom 20.11.2012

Straßenreinigung - Gebührenbedarfsberechnung 2013