Beschlussvorschlag/Empfehlung:
1. Der Rat der Stadt Rheine
a)
beruft Herrn Werner Lütkemeier zum 15. Januar
2013 als persönlichen Stellvertreter von Frau Dr. Angelika Kordfelder in der
Gesellschafterversammlung nachfolgender Gesellschaften ab und bestellt Herrn Mathias
Krümpel ab dem 16. Januar 2013 als persönlichen Stellvertreter von Frau Dr. Angelika
Kordfelder:
- Stadtwerke Rheine GmbH
- EWG Entwicklungs- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft für Rheine mbH
- Kulturelle Begegnungsstätte Kloster Bentlage gGmbH
- TaT Transferzentrum für angepasste Technologien GmbH
- Wohnungsgesellschaft der Stadt Rheine mbH
b)
beruft Herrn Werner Lütkemeier zum 15. Januar
2013 als persönlichen Stellvertreter von Frau Dr. Angelika Kordfelder in den Aufsichtsräten
nachfolgender Gesellschaften ab und bestellt Herrn Mathias Krümpel ab dem 16.
Januar 2013 als persönlichen Stellvertreter von Frau Dr. Angelika Kordfelder:
- Stadtwerke Rheine GmbH
- EWG Entwicklungs- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft für Rheine mbH
- Kulturelle Begegnungsstätte Kloster Bentlage gGmbH
- TaT Transferzentrum für angepasste Technologien GmbH
- Wohnungsgesellschaft der Stadt Rheine mbH
c)
beruft Herrn Werner Lütkemeier zum 15. Januar
2013 als persönlichen Stellvertreter von Frau Dr. Angelika Kordfelder in der Mitgliederversammlung
der EUREGIO e. V. ab und bestellt Herrn Mathias Krümpel ab dem 16. Januar 2013
als persönlichen Stellvertreter von Frau Dr. Angelika Kordfelder.
2.
Der Rat der Stadt Rheine nimmt zur Kenntnis,
dass
a) Herr Mathias Krümpel gemäß § 8 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Rheine GmbH im Rahmen seiner Funktion als Stadtkämmerer an den Sitzungen des Aufsichtsrates der Stadtwerke Rheine GmbH teilnimmt.
b) Herr Mathias Krümpel gemäß § 5 Abs. 7 der Satzung der Technischen Betriebe Rheine AöR im Rahmen seiner Funktion als Stadtkämmerer an den Sitzungen des Verwaltungsrates der Technischen Betriebe Rheine AöR teilnimmt.
c) die Bürgermeisterin Frau Dr. Angelika Kordfelder den Stadtkämmerer Herrn Mathias Krümpel gem. § 68 Abs. 3 GO NW beauftragt hat, sie im Verwaltungsrat der Stadtsparkasse Rheine im Rahmen ihrer Funktion gem. § 11 Abs. 2 SpkG NW im Verhinderungsfall zu vertreten.
Begründung:
Mit dem Ausscheiden von Herrn Werner Lütkemeier zum 15. Januar 2013 besteht bei den folgenden Gesellschaften Handlungsbedarf, da hier Herr Lütkemeier sowohl in der Gesellschafterversammlung als auch im Aufsichtsrat als persönlicher Stellvertreter von Frau Dr. Kordfelder bestellt ist.
- Stadtwerke Rheine GmbH
- EWG Entwicklungs- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft für Rheine mbH
- Kulturelle Begegnungsstätte Kloster Bentlage gGmbH
- TaT Transferzentrum für angepasste Technologien GmbH
- Wohnungsgesellschaft der Stadt Rheine mbH
Gleiches gilt für persönliche Stellvertretung in der Mitgliederversammlung der EUREGIO e. V.
Bezüglich der
beratenden Funktion im Aufsichtsrat der Stadtwerke Rheine GmbH und deren
Tochterunternehmen und der beratenden Funktion im Verwaltungsrat der Technische
Betriebe Rheine AöR ist aufgrund der Regelungen im Gesellschaftsvertrag bzw. in
der Satzung lediglich eine Kenntnisnahme durch den Rat erforderlich.
Hinsichtlich der Vertretung der Bürgermeisterin als Beanstandungsbeamte im Verwaltungsrat der Stadtsparkasse Rheine erfolgt ebenfalls nur eine Kenntnisnahme, da die Bürgermeisterin gem. § 68 Abs. 3 GO NW Herrn Krümpel als Vertreter im Amt mit der Abwesenheitsstellvertretung beauftragt.