Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

 

  1. Der Rat der Stadt nimmt den Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2013 zur Kenntnis.

 

  1. Die Detailberatung des Entwurfes des Haushaltplanes (einschl. der Investitionsprojekte) und damit verbunden die Beratung der fünfjährigen Ergebnis- und Finanzplanung wird den zuständigen Fachausschüssen übertragen.

Begründung:

 

 

A.    Allgemeine Hinweise

 

Der Verwaltungsvorstand hat in seiner Sitzung am 03.09.2012 die Eckdaten für die Ergebnis- und Investitionsplanung 2013 – 2016 beraten und festgelegt.

 

Die zur Vorbereitung der Eckdaten vom Stadtkämmerer geführten Budgetgespräche mit den Fachbereichen und die Eckdatenfestlegung erfolgten unter folgenden Zielsetzungen:

 

1.   Reduzierung des strukturellen Defizits

2.   Verhinderung eines Haushaltssicherungskonzeptes, notfalls durch weitere Anhebungen des Hebesatzes für die Grundsteuern

3.   langfristig: Abbau der Verschuldung – kurzfristig: keine Netto-Neuverschuldung

4.   Budgetausweitungen im Ergebnisplan nur bei unabweisbarem Bedarf

 

Die Eckdaten sind von den Fachbereichen in den Entwurf des Haushaltsplanes eingearbeitet worden.

 

Ferner sind für den Haushaltsplanentwurf die Gesamtpersonalaufwendungen in Höhe von 29,016 Mio. € auf der Basis des voraussichtlichen Ergebnisses des laufenden Jahres, Tarif- und Besoldungserhöhungen von je 2 % pro Jahr sowie unter Berücksichtigung der bereits jetzt feststehenden oder absehbaren Personalzu- und –abgänge produktscharf kalkuliert und zugeordnet worden. Der ermittelte Gesamtbetrag liegt 1,685 Mio. € über der bisherigen Planung im Haushaltsplan 2012 für 2013.

 

Hauptgrund hierfür ist die auch für aktive Beamte erforderliche Zuführung zur Pensionsrückstellung aufgrund des in 2013 erwarteten Gesetzes zur Pensionsanpassung, die angesichts der Erfahrungen aus dem Jahre 2011 mit 1 Mio. € anzusetzen war. Die gestiegenen Gesundheitskosten machten darüber hinaus eine Erhöhung des Beihilfeansatzes um 60 T€ und der Zuführung zur Beihilferückstellung um 235 T€ erforderlich.

 

An Auszahlungen für Personal werden unter den augenblicklichen Tarif- und Besoldungsstrukturen voraussichtlich 24,805 Mio. € benötigt; das sind 100 T€ mehr als in der bisherigen Finanzplanung vorgesehen.

 

Auch die Abschreibungen sowie die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Zuweisungen und aus Beiträgen sind neu berechnet und zugeordnet worden.

 

Im Rahmen der bestehenden Amtshilfevereinbarungen werden gegenseitige Leistungen der Technischen Betriebe AÖR und der Stadtverwaltung abgerechnet. Die bislang gültigen (vorläufigen) Amtshilfevereinbarungen sollen zum 01.01.2013 durch neue (endgültige) Amtshilfevereinbarungen ersetzt werden. Die Einbindung in den Haushaltsplan 2013 erfolgt im Rahmen der Beratungen in den Fachausschüssen.

 

Nach Einarbeitung der neuen Amtshilfevereinbarungen in den Haushaltsplan sollen die dort verwandten Kalkulationsgrundsätze auch für die Überarbeitung der Internen Verrechnungen zwischen den Fachbereichen der Stadtverwaltung verwandt werden. Der Haushaltsplanentwurf enthält für die Internen Verrechnungen (Zeile 27 und 28 der Teilergebnis-Pläne) für die Jahre 2013 – 2015 somit noch die Werte aus dem Haushaltsplan 2012. Auch ein Vortrag für 2016 steht noch aus.

 

Die Darstellung der Finanzbeziehungen zwischen der Stadt und den städtischen Beteiligungen beruhen noch auf den Werten aus den aktuell gültigen Wirtschafts- und Finanzplänen. Nach Beschlussfassung über die Wirtschafts- und Finanzpläne für 2013 sind die Ansätze im städtischen Haushaltsplan ggf. anzupassen.

 

Die Budgets der Fachbereiche werden durch den Sonderbereich 9 finanziert. Weitere Informationen zu den Ansätzen im Sonderbereich 9 können der Anlage 1 entnommen werden.

 

Insgesamt ergibt sich für 2013 ein Jahresfehlbetrag von 5,668 Mio. €. Das sind 1,102 Mio. € weniger als bislang geplant. Dies konnte nur durch das Vorziehen der ursprünglich für 2014 vorgesehenen Hebesatzerhöhung auf 2013 erreicht werden.

 

Auch in den Folgejahren kann der Haushaltsausgleich nicht sichergestellt werden. In allen Planungsjahren ist die allgemeine Rücklage entsprechend zu vermindern. Diese Verringerung der allgemeinen Rücklage bedarf der Genehmigung der Aufsichtsbehörde.

 

 

B.    Haushaltssatzung und Haushaltsplan

 

Auf Basis der obigen Daten wurde der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes der Stadt Rheine für das Haushaltsjahr 2013 am 06. Dezember 2012 auf- und festgestellt.

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung, der Gesamtplan sowie die Teilpläne der Fach- und Sonderbereiche sind dieser Vorlage als Anlagen 2 – 4 beigefügt.

 

Da die Jahresrechnung 2011 noch nicht abschließend geprüft ist, enthalten die Spalten „Ergebnis 2011“ die aktuellen Zwischenstände auf der Grundlage der am 2. Oktober 2012 eingebrachten Jahresrechnung 2011 und der inzwischen im Rahmen der Prüfung vorgenommenen Korrekturen.

 

Die weiteren Bestandteile des Entwurfs des Haushaltsplanes werden zurzeit erstellt und nach Fertigstellung unmittelbar ins Ratsinformationssystem eingestellt.

 

 

C.    Teil-Ergebnispläne

 

Gegenüber dem Haushaltsplan 2012 haben sich für die Jahre 2013 - 2016 aufgrund neuer Erkenntnisse vielfältige Veränderungen im Ergebnisplan ergeben.

 

Die größeren Änderungen in den Teil-Ergebnisplänen sind in der Anlage 5 dargestellt.

 

Der Abschnitt „Personal“ (Anzahl Stellen) enthält noch nicht in allen Bereichen aktualisierte Werte. Diese werden bis zur Einstellung des Entwurfes ins Ratsinformationssystem eingearbeitet.

 

 

D.    Teil-Investitionspläne

 

Auch im Investitionsplan haben sich umfangreiche Veränderungen ergeben. Die aktuellen Veranschlagungen ergeben sich im Detail aus den Teilplänen der Fach- und Sonderbereiche (vgl. Anlage 4).

 

Insbesondere ist hier der Verkauf der Berufskollegs zu nennen, der die Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachanlagen um ca. 6,6 Mio. € erhöht.

 

 

E.     Weiterer Terminplan

 

Für die Beratung des Haushaltsplanentwurfes gilt der folgende, in den Sitzungskalender eingearbeitete Terminplan:

 

22.01.-05.02.13   Fachausschussberatungen

26.02.13               Beratung der Ergebnisse der Fachausschussberatungen

im HFA

12.03.13               Verabschiedung des Haushaltsplanes im Rat


Anlagen:

 

Anlage 1 – Erläuterungen zum Sonderbereich 9 - Zentrale Finanzleistungen

Anlage 2 – Entwurf der Haushaltssatzung

Anlage 3 – Gesamtplan

Anlage 4 – Teilpläne der Fach- und Sonderbereiche

Anlage 5 – Größere Änderungen in den Teil-Ergebnisplänen