Betreff
Ausbau der Otto-Bergmeyer-Straße (53014-406)
Vorlage
046/13
Aktenzeichen
I/5.80 - ga
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

 

1. Der Bauausschuss bestätigt den Beschluss zum Ausbau des Wendehammers an der Otto-Bergmeier-Straße entsprechend der vorhandenen Ausbauplanung.

2. Der Bauausschuss beauftragt die Verwaltung eine Optimierung der Bahnhofsausfahrt im Zuge der Umgestaltung des Bustreffs zu untersuchen.

 


Begründung:

 

Das Gelände am Kardinal-Galen-Ring zwischen Bahnhof und dem Gebäude der Post liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 10 g, Kennwort: „Westliche Innenstadt“. Um eine geordnete städtebauliche Entwicklung in diesem Gebiet zu gewährleisten, hat die Stadt Rheine den Bebauungsplan für diesen Bereich, zunächst mit der 5. Änderung, später mit der 12. Änderung, angepasst. Wesentlicher Bestandteil der Änderungen in diesem Bereich ist die Erschließung dieses Gebietes durch die heutige „Otto-Bergmeyer-Straße“.

 

Die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der Erschließungsstraße zum ehemaligen Güterbahnhof (Otto-Bergmeyer-Straße) wurden am 09. November 2004 durch den Rat der Stadt Rheine beschlossen (Anlage Nr. 1).

 

Bislang ist der Umbau des Wendehammers nicht vollzogen worden, da zwischenzeitlich noch Anregungen an die Verwaltung herangetragen worden sind, mit dem Inhalt, eine mögliche dauerhafte Durchfahrt vom Bahnhofsvorplatz zur Otto-Bergmeyer-Straße herzustellen. Weiterhin sollte u.a. hierdurch die Möglichkeit eröffnet werden, die Bahnhofsausfahrt auf den Kardinal-Galen-Ring zurückzubauen (siehe hierzu Antrag der SPD-Fraktion - Anlage Nr. 2).

 

 

 

1. Otto-Bergmeyer-Straße und Wendehammer

 

 

1.1 Ausbau

 

Die „Otto-Bergmeyer-Straße“ gliedert sich in 4 Bauabschnitte:

 

  • 1. Bauabschnitt - Knotenpunkt „Kardinal-Galen-Ring“
  • 2. Bauabschnitt - Ende Knotenpunkt „Kardinal-Galen-Ring“ (Ende Zu- und Abfahrt „Post“) bis zur Abknickung
  • 3. Bauabschnitt – Abknickung bis zum Wendehammer
  • 4. Bauabschnitt – Wendehammer

 

 

1. Bauabschnitt:

 

Der Ausbau erfolgte mit Zuschussmitteln zur Anbindung des Busbahnhofes an den Kardinal-Galen-Ring im Jahr 2001/2002.

 

 

2. Bauabschnitt:

 

Aufgrund eines konkreten Ansiedlungsinteresses eines Schnellrestaurants

trat Anfang 2002 die Investorengemeinschaft an die Stadt Rheine mit der Bitte heran, den Straßenausbau zwischen dem ausgebauten Knotenpunkt am Kardinal-Galen-Ring bis zur Abknickung (Bauabschnitt 2 lt. Anlage 1) vorzuziehen. Hierzu wurde zwischen der Investorengemeinschaft und der Stadt Rheine am 19. Juni 2002 eine Vereinbarung über Ausbauleistungen als Vorauszahlung auf den künftigen Erschließungsbeitrag geschlossen. Nachfolgend die wesentlichen Inhalte dieser Vereinbarung:

 

-      die Investorengemeinschaft baut Teilstück Kanal und Straße

-      die Stadt Rheine überwacht die ordnungsgemäße Durchführung

-      Verkehrssicherungspflicht liegt ab Baubeginn bis zur Übernahme durch die Stadt Rheine bei der GbR

-      Übernahme durch Stadt Rheine nach mängelfreier Abnahme und nach Eigentumsübergang der Trasse

-      Kosten für die Abwasseranlage werden der Investorengemeinschaft nach mängelfreier Übernahme erstattet

-      Kosten der Straße werden mit den fälligen Erschließungsbeträgen verrechnet

-      Beitragspflicht entsteht, wenn die Stadt Rheine Eigentümerin der Straßenfläche ist und die Planstraße (Otto-Bergmeyer-Straße) insgesamt endgültig nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes und den Bestimmungen der Erschließungsbeitragssatzung hergestellt und gewidmet worden ist.

 

Dieser Bauabschnitt ist in 2002 baulich durch die Investorengemeinschaft hergestellt worden. Ein Eigentumsübergang an die Stadt Rheine ist bisher nicht erfolgt. Eine technische Abnahme seitens der TBR hat ohne Beanstandungen bereits stattgefunden. 

 

Bei der Baumaßnahme ist jedoch eine Fläche von 2 m² im Bereich des ehemaligen „Burger King“ überbaut worden, die nicht im Eigentum der Investorengemeinschaft ist. Auf dieser Fläche ruhen noch Erbbaurechte. Der Versuch diese Fläche durch die Investorengemeinschaft zu erwerben, gestaltete sich erfolglos. Dieser Umstand ist allerdings weder baulich noch bei der späteren Abrechnung der Erschließungsbeiträge ein Problem. Sollte der Eigentümer darauf bestehen, die Überbauung zu entfernen, könnte dies ohne große Einschränkungen erfolgen. Es handelt sich örtlich um eine Stelle am Randbereich der Otto-Bergmeyer-Straße.

 

 

3. Bauabschnitt:

 

Der Abschnitt vom geplanten Wendehammer bis zur Abknickung vor dem  LiDL wurde durch die Investorengemeinschaft ohne vertragliche Regelung mit der Stadt Rheine ausgebaut. Dieser Bereich ist mit Mängeln behaftet. Die Kabelabdeckplatten müssten erneuert werden. Zudem muss die Regenrinne reguliert werden. Danach muss eine technische Abnahme durch die TBR erfolgen. Sollten dabei Mängel auftreten, sind diese durch die Investorengemeinschaft zu beseitigen.

 

 

4. Bauabschnitt:

 

Die Fläche dieses Bauabschnittes ist größtenteils im Eigentum der Stadt Rheine. Eine Teilfläche für den Bau des Wendehammers ist noch von der Investorengemeinschaft anzukaufen.Baulich ist der Wendehammer noch so zu errichten, dass das Herstellungsmerkmal „Wendehammer“ beitragsrechtlich erfüllt wird.

 

Die Freistellung durch die Bahn auf dem Flurstück 427 der Flur 112 (geplanter Wendehammer) kann nicht erfolgen, da sich in dieser Parzelle noch Leitungen befinden, die das Bahnhofsgelände versorgen. Eine geplante Nutzung als öffentliche Verkehrsfläche steht jedoch nichts entgegen, lt. Aussage DB Slmm Köln.

 

Der Bebauungsplan erfasst diese Verkehrsfläche nicht. Er muss noch ergänzt werden.

 

Zudem ist zu beachten, dass es noch eine Grunddienstbarkeit Telekom im Bereich des Wendehammers (Kabelschacht) gibt.

 

 

 

1.2 Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach dem BauGB:

 

Die Erhebung von Erschließungsbeiträgen für den Ausbau der Otto-Bergmeyer-Straße kann durchgeführt werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

 

  1. Die Stadt muss Eigentümerin des Straßenlandes sein
  2. Die Straße muss insgesamt planmäßig (gemäß der Satzung der Herstellungsmerkmale) hergestellt sein
  3. Die Straße muss dem öffentlichen Verkehr gewidmet sein

 

 

Zu 1.:

 

Der Grunderwerb mit der Investorengemeinschaft muss abgeschlossen werden. Die überbaute Fläche von 2 m² im Bereich „Burger King“ ist aufgrund der Lage und der geringen Größe beitragsrechtlich unerheblich.

 

 

Zu 2.:

 

Der endgültige Ausbau des Wendehammers (entsprechend dem Herstellungsmerkmal „Wendehammer“) ist bisher nicht erfolgt und muss abgeschlossen werden.

 

Der größte Teil des Wendehammers (Flurstück 427) liegt nicht im Bebauungsplan. Der Bebauungsplan muss noch ergänzt werden.

 

 

Zu 3.:

 

Die Widmung erfolgt erst nach Erledigung der Erfordernisse 1. und 2.

 

 

 

2. Antrag der SPD Fraktion

 

Der Antrag ist als Anlage Nr. 2 beigefügt.

 

 

2.1 Durchfahrt Bahnhofsvorplatz und Otto-Bergmeyer-Straße

 

Die Verkehrssituation an der Bahnhofsausfahrt ist in den vergangenen Jahren bereits mehrfach und mit jeweils unterschiedlichen Ansätzen untersucht worden (siehe u.a. Vorlage 235/08).

 

Auch im Antrag der SPD-Fraktion ist der Gedanke, die Bahnhofsausfahrt zurückzubauen, um den Verkehrsfluss auf dem Ring zu verbessern und gleichzeitig den abfließenden Verkehr vom Bahnhofsvorplatz über die Otto-Bergmeyer-Straße abzuwickeln.

 

In den vergangenen Monaten sind daher Grundstücksverhandlungen aufgenommen worden, mit dem Ziel die Verkehrsfläche zwischen Bahnhofsvorplatz und Otto-Bergmeyer-Straße vollständig zu erwerben und eine öffentliche Verkehrsfläche mit einer Fahrbahn und beidseitigen Gehwegen herzustellen.

Diese Grunderwerbsverhandlungen sind allerdings gescheitert. Grund hierfür war u.a. die durch die geplante Straße entstehenden Einschränkungen des derzeitigen Eigentümers für die Vorflächen an dem Gebäude Nr.20. So würden durch den Umbau z.B. mehrere Stellplätze entfallen.

 

Da die Grunderwerbsverhandlungen nicht erfolgreich waren, ist derzeit die Möglichkeit zur Durchfahrt vom Bahnhofsvorplatz zur Otto-Bergmeyer-Straße nicht gegeben. (Grunderwerbsplan siehe Anlage Nr. 3)

Daher ist nun der Umbau des Wendehammers umzusetzen.

 

 

2.2 Umbau der Bahnhofsausfahrt

 

Da eine Verbindungsstraße zwischen Bahnhofsvorplatz und der Otto-Bergmeyer-Straße nicht realisiert werden kann, ist seitens der Verwaltung geprüft worden, ob dennoch die Bahnhofsausfahrt andersartig gestaltet werden könnte.

 

Die bedeutenden Störungen der Lichtsignalanlage Bahnhofsausfahrt auf den Verkehrsfluss auf dem Ring sind neben dem Links-Einbiegenden Kfz-Verkehr die querenden Fußgänger und Radfahrer. Eine positiver Effekt kann daher erzielt werden, in dem das Links-Einbiegen und die Fußgänger-/Radfahrerfurt an dieser Stelle aufgegeben wird. Allerdings müssen sowohl den KFZ als auch den Fußgängern und Radfahrern Alternativen angeboten werden.

 

Eine Alternative für die Fußgänger und Radfahrer wäre z. B: die Einrichtung einer neuen zusätzlichen Furt an der Kreuzung K-G-R / Otto-Bergmeyer-Str. auf der westlichen Seite.Für die Busse mit Fahrtrichtung Neuenkirchen könnte eine Durchfahrt durch den Bustreff eine Alternative darstellen.

 

Da diese Möglichkeiten auch von der Detailplanung zum geplanten Umbau des Bustreffs abhängen, sollte eine Optimierung der Bahnhofsausfahrt im Zuge der Umgestaltung des Bustreffs untersucht werden. Hier spielen u.a. die möglichen und notwendigen Haltestellen am Bustreff, die Taktung der Busse und die signaltechnischen Auswirkungen eines Umbaus an den Knotenpunkten auf die Signalsteuerung auf dem Ring eine große Rolle. In dieser Untersuchung können dann Anregungen aus dem SPD-Antrag einfließen.

 

Der gesamte Bahnhofsvorplatz sollte mittelfristig überplant werden.

 

Eigentümer des Bahnhofsvorplatzes ist nicht die Stadt sondern die DB Stationen und Service GmbH. Baulasträger der B 65 (Kardinal-Galen-Ring) ist nicht die Stadt sondern der Bund vertreten durch Strassen NRW.

Mit den o.g. Beteiligten wäre zudem eine Umplanung zu besprechen.

 

Durch die Öffnung des Bahnhofsausganges West zum Jahresende 2013 ist mit Verlagerungen des Ziel- und Quellverkehrs zum Bahnhof zurechnen.

Diese Aspekte sind in eine Überplanung des Bahnhofsvorplatzes und der Erschließung mit einzubeziehen.

 

 

Es bleibt also folgendes Ergebnis festzuhalten:

 

  • Der beschlossene Ausbau des Wendehammers sollte umgesetzt werden.

 

  • Es wird angestrebt mittelfristig auf die LSA Bahnhofsausfahrt/KGR zu verzichten, wenn die Voraussetzungen gegeben sind.

Hierfür ist es erforderlich, dass Lösungen für die Umgestaltung des Busbahnhofes, die Umgestaltung des Bahnhofsvorplatzes incl. der Fußgängerquerungen für den Ring vorliegen.


Anlagen:

 

Nr. 1 „Lageplan“

Nr. 2 „Antrag SPD Fraktion“

Nr. 3 „Grunderwerbsplan“