Beschlussvorschlag/Empfehlung:
1. Der
Bauausschuss bestätigt den Beschluss zum Ausbau des Wendehammers an der
Otto-Bergmeier-Straße entsprechend der vorhandenen Ausbauplanung.
2. Der
Bauausschuss beauftragt die Verwaltung eine Optimierung der Bahnhofsausfahrt im Zuge der Umgestaltung des
Bustreffs zu untersuchen.
Begründung:
Das Gelände am
Kardinal-Galen-Ring zwischen Bahnhof und dem Gebäude der Post liegt im
Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 10 g, Kennwort:
„Westliche Innenstadt“. Um eine geordnete städtebauliche Entwicklung in diesem
Gebiet zu gewährleisten, hat die Stadt Rheine den Bebauungsplan für diesen
Bereich, zunächst mit der 5. Änderung, später mit der 12. Änderung, angepasst.
Wesentlicher Bestandteil der Änderungen in diesem Bereich ist die Erschließung
dieses Gebietes durch die heutige „Otto-Bergmeyer-Straße“.
Die Herstellungsmerkmale für
den Ausbau der Erschließungsstraße zum ehemaligen Güterbahnhof
(Otto-Bergmeyer-Straße) wurden am 09. November 2004 durch den Rat der Stadt
Rheine beschlossen (Anlage Nr. 1).
Bislang ist der Umbau des
Wendehammers nicht vollzogen worden, da zwischenzeitlich noch Anregungen an die
Verwaltung herangetragen worden sind, mit dem Inhalt, eine mögliche dauerhafte
Durchfahrt vom Bahnhofsvorplatz zur Otto-Bergmeyer-Straße herzustellen.
Weiterhin sollte u.a. hierdurch die Möglichkeit eröffnet werden, die
Bahnhofsausfahrt auf den Kardinal-Galen-Ring zurückzubauen (siehe hierzu Antrag
der SPD-Fraktion - Anlage Nr. 2).
1. Otto-Bergmeyer-Straße und
Wendehammer
1.1 Ausbau
Die „Otto-Bergmeyer-Straße“
gliedert sich in 4 Bauabschnitte:
- 1. Bauabschnitt - Knotenpunkt „Kardinal-Galen-Ring“
- 2. Bauabschnitt - Ende Knotenpunkt
„Kardinal-Galen-Ring“ (Ende Zu- und Abfahrt „Post“) bis zur Abknickung
- 3. Bauabschnitt – Abknickung bis zum Wendehammer
- 4. Bauabschnitt – Wendehammer
1.
Bauabschnitt:
Der Ausbau erfolgte mit Zuschussmitteln
zur Anbindung des Busbahnhofes an den Kardinal-Galen-Ring im Jahr 2001/2002.
2.
Bauabschnitt:
Aufgrund eines konkreten
Ansiedlungsinteresses eines Schnellrestaurants
trat Anfang 2002 die
Investorengemeinschaft an die Stadt Rheine mit der Bitte heran, den Straßenausbau
zwischen dem ausgebauten Knotenpunkt am Kardinal-Galen-Ring bis zur Abknickung
(Bauabschnitt 2 lt. Anlage 1) vorzuziehen. Hierzu wurde zwischen der
Investorengemeinschaft und der Stadt Rheine am 19. Juni 2002 eine Vereinbarung
über Ausbauleistungen als Vorauszahlung auf den künftigen Erschließungsbeitrag
geschlossen. Nachfolgend die wesentlichen Inhalte dieser Vereinbarung:
-
die
Investorengemeinschaft baut Teilstück Kanal und Straße
-
die Stadt Rheine
überwacht die ordnungsgemäße Durchführung
-
Verkehrssicherungspflicht
liegt ab Baubeginn bis zur Übernahme durch die Stadt Rheine bei der GbR
-
Übernahme durch
Stadt Rheine nach mängelfreier Abnahme und nach Eigentumsübergang der Trasse
-
Kosten für die Abwasseranlage
werden der Investorengemeinschaft nach mängelfreier Übernahme erstattet
-
Kosten der Straße
werden mit den fälligen Erschließungsbeträgen verrechnet
-
Beitragspflicht
entsteht, wenn die Stadt Rheine Eigentümerin der Straßenfläche ist und die
Planstraße (Otto-Bergmeyer-Straße) insgesamt endgültig nach den Festsetzungen
des Bebauungsplanes und den Bestimmungen der Erschließungsbeitragssatzung
hergestellt und gewidmet worden ist.
Dieser Bauabschnitt ist in
2002 baulich durch die Investorengemeinschaft hergestellt worden. Ein
Eigentumsübergang an die Stadt Rheine ist bisher nicht erfolgt. Eine technische
Abnahme seitens der TBR hat ohne Beanstandungen bereits stattgefunden.
Bei der Baumaßnahme ist
jedoch eine Fläche von 2 m² im Bereich des ehemaligen „Burger King“ überbaut
worden, die nicht im Eigentum der Investorengemeinschaft ist. Auf dieser Fläche
ruhen noch Erbbaurechte. Der Versuch diese Fläche durch die
Investorengemeinschaft zu erwerben, gestaltete sich erfolglos. Dieser Umstand
ist allerdings weder baulich noch bei der späteren Abrechnung der Erschließungsbeiträge
ein Problem. Sollte der Eigentümer darauf bestehen, die Überbauung zu
entfernen, könnte dies ohne große Einschränkungen erfolgen. Es handelt sich
örtlich um eine Stelle am Randbereich der Otto-Bergmeyer-Straße.
3.
Bauabschnitt:
Der Abschnitt vom geplanten
Wendehammer bis zur Abknickung vor dem
LiDL wurde durch die Investorengemeinschaft ohne vertragliche Regelung
mit der Stadt Rheine ausgebaut. Dieser Bereich ist mit Mängeln behaftet. Die
Kabelabdeckplatten müssten erneuert werden. Zudem muss die Regenrinne reguliert
werden. Danach muss eine technische Abnahme durch die TBR erfolgen. Sollten
dabei Mängel auftreten, sind diese durch die Investorengemeinschaft zu
beseitigen.
4.
Bauabschnitt:
Die Fläche dieses
Bauabschnittes ist größtenteils im Eigentum der
Stadt Rheine. Eine Teilfläche für den Bau des Wendehammers ist noch von der Investorengemeinschaft
anzukaufen.Baulich ist der Wendehammer noch so zu errichten, dass das
Herstellungsmerkmal „Wendehammer“ beitragsrechtlich erfüllt wird.
Die Freistellung durch die
Bahn auf dem Flurstück 427 der Flur 112 (geplanter Wendehammer) kann nicht
erfolgen, da sich in dieser Parzelle noch Leitungen befinden, die das
Bahnhofsgelände versorgen. Eine geplante Nutzung als öffentliche Verkehrsfläche
steht jedoch nichts entgegen, lt. Aussage DB Slmm Köln.
Der Bebauungsplan erfasst
diese Verkehrsfläche nicht. Er muss noch ergänzt werden.
Zudem ist zu beachten, dass
es noch eine Grunddienstbarkeit Telekom im Bereich des Wendehammers
(Kabelschacht) gibt.
1.2 Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach dem BauGB:
Die Erhebung von
Erschließungsbeiträgen für den Ausbau der Otto-Bergmeyer-Straße kann
durchgeführt werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Die Stadt muss Eigentümerin des Straßenlandes
sein
- Die Straße muss insgesamt planmäßig (gemäß der
Satzung der Herstellungsmerkmale) hergestellt sein
- Die Straße muss dem öffentlichen Verkehr gewidmet
sein
Zu 1.:
Der Grunderwerb mit der
Investorengemeinschaft muss abgeschlossen werden. Die überbaute Fläche von 2 m²
im Bereich „Burger King“ ist aufgrund der Lage und der geringen Größe
beitragsrechtlich unerheblich.
Zu 2.:
Der endgültige Ausbau des
Wendehammers (entsprechend dem Herstellungsmerkmal „Wendehammer“) ist bisher
nicht erfolgt und muss abgeschlossen werden.
Der größte Teil des
Wendehammers (Flurstück 427) liegt nicht im Bebauungsplan. Der Bebauungsplan
muss noch ergänzt werden.
Zu 3.:
Die
Widmung erfolgt erst nach Erledigung der Erfordernisse 1. und 2.
2. Antrag der SPD Fraktion
Der
Antrag ist als Anlage Nr. 2
beigefügt.
2.1 Durchfahrt Bahnhofsvorplatz und
Otto-Bergmeyer-Straße
Die Verkehrssituation an der
Bahnhofsausfahrt ist in den vergangenen Jahren bereits mehrfach und mit jeweils
unterschiedlichen Ansätzen untersucht worden (siehe u.a. Vorlage 235/08).
Auch im Antrag der
SPD-Fraktion ist der Gedanke, die Bahnhofsausfahrt zurückzubauen, um den
Verkehrsfluss auf dem Ring zu verbessern und gleichzeitig den abfließenden
Verkehr vom Bahnhofsvorplatz über die Otto-Bergmeyer-Straße abzuwickeln.
In den vergangenen Monaten sind
daher Grundstücksverhandlungen aufgenommen worden, mit dem Ziel die
Verkehrsfläche zwischen Bahnhofsvorplatz und Otto-Bergmeyer-Straße vollständig
zu erwerben und eine öffentliche Verkehrsfläche mit einer Fahrbahn und
beidseitigen Gehwegen herzustellen.
Diese
Grunderwerbsverhandlungen sind allerdings gescheitert. Grund hierfür war u.a.
die durch die geplante Straße entstehenden Einschränkungen des derzeitigen
Eigentümers für die Vorflächen an dem Gebäude Nr.20. So würden durch den Umbau
z.B. mehrere Stellplätze entfallen.
Da die
Grunderwerbsverhandlungen nicht erfolgreich waren, ist derzeit die Möglichkeit
zur Durchfahrt vom Bahnhofsvorplatz zur Otto-Bergmeyer-Straße nicht gegeben.
(Grunderwerbsplan siehe Anlage Nr. 3)
Daher ist nun der Umbau des
Wendehammers umzusetzen.
2.2 Umbau der Bahnhofsausfahrt
Da eine Verbindungsstraße
zwischen Bahnhofsvorplatz und der Otto-Bergmeyer-Straße nicht realisiert werden
kann, ist seitens der Verwaltung geprüft worden, ob dennoch die
Bahnhofsausfahrt andersartig gestaltet werden könnte.
Die bedeutenden Störungen der
Lichtsignalanlage Bahnhofsausfahrt auf den Verkehrsfluss auf dem Ring sind
neben dem Links-Einbiegenden Kfz-Verkehr die querenden Fußgänger und Radfahrer.
Eine positiver Effekt kann daher erzielt werden, in dem das Links-Einbiegen und
die Fußgänger-/Radfahrerfurt an dieser Stelle aufgegeben wird. Allerdings
müssen sowohl den KFZ als auch den Fußgängern und Radfahrern Alternativen
angeboten werden.
Eine Alternative für die
Fußgänger und Radfahrer wäre z. B: die Einrichtung einer neuen zusätzlichen
Furt an der Kreuzung K-G-R / Otto-Bergmeyer-Str. auf der westlichen Seite.Für
die Busse mit Fahrtrichtung Neuenkirchen könnte eine Durchfahrt durch den Bustreff
eine Alternative darstellen.
Da diese Möglichkeiten auch
von der Detailplanung zum geplanten Umbau des Bustreffs abhängen, sollte eine
Optimierung der Bahnhofsausfahrt im Zuge der Umgestaltung des Bustreffs
untersucht werden. Hier spielen u.a. die möglichen und notwendigen Haltestellen
am Bustreff, die Taktung der Busse und die signaltechnischen Auswirkungen eines
Umbaus an den Knotenpunkten auf die Signalsteuerung auf dem Ring eine große
Rolle. In dieser Untersuchung können dann Anregungen aus dem SPD-Antrag
einfließen.
Der gesamte Bahnhofsvorplatz
sollte mittelfristig überplant werden.
Eigentümer des
Bahnhofsvorplatzes ist nicht die Stadt sondern die DB Stationen und Service
GmbH. Baulasträger der B 65 (Kardinal-Galen-Ring) ist nicht die Stadt sondern
der Bund vertreten durch Strassen NRW.
Mit den o.g. Beteiligten wäre
zudem eine Umplanung zu besprechen.
Durch die Öffnung des
Bahnhofsausganges West zum Jahresende 2013 ist mit Verlagerungen des Ziel- und
Quellverkehrs zum Bahnhof zurechnen.
Diese Aspekte sind in eine
Überplanung des Bahnhofsvorplatzes und der Erschließung mit einzubeziehen.
Es bleibt also folgendes Ergebnis festzuhalten:
- Der
beschlossene Ausbau des Wendehammers sollte umgesetzt werden.
- Es wird
angestrebt mittelfristig auf die LSA Bahnhofsausfahrt/KGR zu verzichten,
wenn die Voraussetzungen gegeben sind.
Hierfür ist es erforderlich, dass
Lösungen für die Umgestaltung des Busbahnhofes, die Umgestaltung des
Bahnhofsvorplatzes incl. der Fußgängerquerungen für den Ring vorliegen.
Anlagen:
Nr. 1 „Lageplan“
Nr. 2 „Antrag SPD Fraktion“
Nr. 3 „Grunderwerbsplan“