Betreff
Ausbau Josef-Schepers-Straße (53014-3707) im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 286, Kennwort: " Mesum Nord - I" I. Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger II. Festlegung der Herstellungsmerkmale III. Satzung über die Herstellungsmerkmale
Vorlage
013/13
Aktenzeichen
TBR/Pl - hes
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

 

Beschluss des Bauausschusses:

 

Zu I:   Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der

Anlieger

 

Beschlussvorschläge siehe Begründung

 

 

Zu II:   Festlegung der Herstellungsmerkmale

 

Der Bauausschuss beschließt nachfolgende Herstellungsmerkmale für den Ausbau der „Josef-Schepers-Straße“ im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 286, Kennwort: „Mesum Nord - I“:

 

 

A. „Josef-Schepers-Straße“ (Verkehrsberuhigter Bereich)

 

Es ist ein Ausbau als verkehrsberuhigter Bereich vorgesehen.

 

a)       Befahrbarer Bereich:

 

Pflasterung eines niveaugleichen verkehrsberuhigten Bereiches innerhalb der vorgegebenen Straßenparzelle, bestehend aus einer 5,0 m bis 7,0 m breiten Mischfläche, aus grauem bzw. rotem Betonrechteckpflaster, d= 8 cm, mit Unterbau, Bauklasse V

 

b)    Parken:

 

Pflasterung von 2,0 m breiten Parkständen (Längsaufstellung) in Betonsteinpflaster anthrazit, d= 8 cm, mit Unterbau

 

c)    Begrünung:

 

Anlegung von 2,0 m breiten Grünbeeten mit/ohne Straßenbaumbepflanzung und mit Unterpflanzung zur Verschwenkung der Mischfläche.

 

d)    Entwässerung:

 

Straßenentwässerung mittels Straßenabläufen in 30 cm breiten Entwässerungsrinnen mit Anschluss an den vorh. Regenwasserkanal  

               

e)       Straßenbeleuchtung:

 

Betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung

 

 

B. „Josef-Schepers-Straße“ Stichweg (Verkehrsberuhigter Bereich)

 

Es ist ein Ausbau als verkehrsberuhigter Bereich vorgesehen.

 

a)       Befahrbarer Bereich:

 

Pflasterung eines niveaugleichen verkehrsberuhigten Bereiches innerhalb der vorgegebenen Straßenparzelle, bestehend aus einer 4,0 m bis 6,0 m breiten Mischfläche (5,0 m bis 18,0 m im Wendebereich) aus grauem bzw. rotem Betonrechteckpflaster, d= 8 cm, mit Unterbau, Bauklasse V

 

b)    Parken:

 

Pflasterung von einem 2,0 m breiten Parkstand (Längsaufstellung) in Betonsteinpflaster anthrazit, d= 8 cm, mit Unterbau

 

Pflasterung von 2,5 m breiten Parkständen (Senkrechtaufstellung) in Betonsteinpflaster anthrazit, d= 8 cm, mit Unterbau

 

c)    Begrünung:

 

Anlegung von einem 2,0 m breiten Grünbeet mit Straßenbaumbepflanzung und mit Unterpflanzung zur Verschwenkung der Mischfläche.

 

Anlegung von einem rundlichen Grünbeet mit Straßenbaumbepflanzung zur Einfassung der Parkstände im Wendehammer

 

d)    Entwässerung:

 

Straßenentwässerung mittels Straßenabläufen in 30 cm breiten Entwässerungsrinnen mit Anschluss an den vorhandenen Regenwasserkanal  

               

e)       Straßenbeleuchtung:

 

Betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung

 

 

C. Fuß- und Radweg

 

Ausbau eines Fuß- / Radweges als Verbindung zum Spielplatz

 

a)       Bauweise:

 

Pflasterung von einem 3,0 m breitem Geh-/Radweg in Betonsteinpflaster rot, d=8 cm, mit Unterbau

 

b)    Straßenbeleuchtung:

 

entfällt

 

c)    Entwässerung:

 

Entwässerungsrinne mit Versickerung auf der südlichen Grünfläche /Spielplatz

 

 

Beschluss des Rates:

 

 

Zu III:   Satzung über die Herstellungsmerkmale

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt auf Empfehlung des Bauausschusses den Entwurf der Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der „Josef-Schepers-Straße" im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 286, Kennwort: „Mesum Nord - I“.

 

 

 

S a t z u n g

über die Herstellungsmerkmale für den    

Ausbau der „Josef-Schepers-Straße“ 

der Stadt Rheine

vom _______________

 

 

 

Gem. § § 7 Abs. 1 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. September 2012 (GV. NRW. S. 436), hat der Rat der Stadt Rheine durch Beschluss vom ______________ folgende Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der „Josef-Schepers-Straße“ im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 286, Kennwort: „Mesum Nord - I“ erlassen.

 

Die o. g. Straße wird abweichend von § 9 Abs. 1 der Satzung der Stadt Rheine über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom 22. Dezember 1975 in der z. Z. geltenden Fassung endgültig hergestellt, wenn Grunderwerb und Freilegung abgeschlossen sind und sie folgende Teileinrichtungen und Herstellungsmerkmale aufweist:

 

Josef-Schepers-Straße mit Stichweg (Verkehrsberuhigter Bereich)

 

Ausbau im Mischprinzip mit folgenden Teileinrichtungen:

 

1.       Mischfläche, bestehend aus        

               

a)        niveaugleicher Fahr- und Gehwegfläche mit Unterbau und einer Decke aus

        grauem bzw. rotem Betonsteinpflaster

 

b)    Verkehrsgrün, bestehend aus Grünbeeten mit / ohne Baumbepflanzung und mit Unterpflanzung

 

c)     Parkständen mit Unterbau und einer Decke aus anthrazitfarbenem Beton-

        steinpflaster

 

 

2.     betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung

 

 

3.    Straßenentwässerung mit Anschluss an die Kanalisation

 


Begründung:

 

Zu I:  Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger

 

Die Offenlage der Ausbauplanung „Josef-Schepers-Straße“ hat in der Zeit vom 20.11.2012 bis 06.12.2012 in den Räumen der Technischen Betriebe Rheine im Rathaus (Planung und Bau) stattgefunden.

 

Im Rahmen der Offenlage sind 3 Anlieger erschienen. Es wurden 5 Eingaben eingereicht. Die Eingaben sind als Anlage 1 bis 5 beigefügt.

 

 

1.    Eingabe/ Telefonat (Anlage 1):

      Wegfall eines Parkstandes und eines Baumbeetes vor Haus Nr. 9a

                                                                                                                            

Abwägung zu 1:

                                                                                                                            

Von Anliegerseite wird der Wegfall des geplanten Parkstandes und des Baumbeetes vor Haus Nr. 9a gewünscht, da der schmale Vorgarten durch parkende Autos verdeckt wird und da anfallendes Laub als störend betrachtet wird. Ersatzweise wird ein Grünbeet ohne Baum und die Verschiebung der Parkstände auf die gegenüberliegende Straßenseite vorgeschlagen. Zudem wird die Beeinträchtigung der Zufahrt von Haus Nr. 28 aufgeführt.

 

Abwägungsbeschluss zu 1:

 

siehe Beschlussvorschlag zu 2.

 

 

2.    Eingabe (Anlage 2):

      Wegfall eines Parkstandes und eines Baumbeetes vor Haus Nr. 9b

                                                                                                                           

Abwägung zu 2:

 

Die Anlieger wünschen den Wegfall des Grünbeetes vor dem Haus 9b, da eine Beeinträchtigung des eigenen Vorgartens befürchtet wird und da die straßenseitigen Wohnräume (Südseite) durch den Baum verdunkelt werden. Weiterhin wird der Wegfall des dort geplanten Parkstandes gewünscht, wobei die Einpark-Behinderung von Haus Nr. 28 aufgeführt wird. Ersatzweise wird die Einplanung eines Parkstandes auf der gegenüberliegenden Straßenseite vorgeschlagen.

 

Um den gemeinsamen Wünschen der Anlieger von Haus 9a und 9b entgegenzukommen, wird vorgeschlagen, auf die geplanten Parkstände zu verzichten. Da beide Anlieger eine etwa 5,50 m breite Zufahrt besitzen, können hier jeweils 2 private Stellplätze von Besuchern genutzt werden.

Es ist vorgesehen, das Grünbeet an die Zufahrt von Haus Nr. 9a heranzurücken, da sich dies vorteilhaft für die Zufahrtssituation an den privaten Stellplätzen von Haus Nr. 28 auswirkt. Das Grünbeet erhält eine Länge von 4,25 m.

Auf eine Baumanpflanzung wird verzichtet, weil sich dort unterirdische Versorgungsleitungen befinden. Dem Wunsch nach Wegfall eines Baumes kann hier im Einzelfall auch deshalb nachgekommen werden, da alle weiteren Baumstandorte beibehalten werden konnten.

 

Abwägungsbeschluss zu 2.:

 

Der Bauausschuss beschließt, dass die zwei Parkstände vor Haus 9a/b entfallen und  dass das Grünbeet an die Zufahrt von Haus Nr. 9a heranrückt. Ebenso beschließt der Bauausschuss, dass die Baumanpflanzung wegfällt.

 

 

3.    Eingaben (Anlage 3):

      geringfügige Verschiebung des Parkstandes vor Haus Nr. 14

      Verschiebung der Leuchte zwischen Haus Nr. 14 und Nr. 16

     

Abwägung zu 3.1:

 

Ein Anlieger wünscht eine geringfügige Verschiebung des geplanten Parkstandes vor Haus Nr. 14 in nördliche Richtung, um besser aus der Garage ausfahren zu können.

 

Die Änderung ist in den Ausbauplan eingearbeitet worden.

 

Abwägungsbeschluss zu 3.1:

 

Der Bauausschuss nimmt die Eingabe und Änderung zur Kenntnis.

 

 

Abwägung zu 3.2:

 

Ein Anlieger wünscht eine Verschiebung der geplanten Straßenleuchte, die sich an der südöstlichen Grundstücksseite von Haus Nr. 14 befindet, in westliche Richtung, um aus einer dort geplanten Zufahrt ausfahren zu können.

 

Verkehrliche Gründe sprechen nicht gegen diesen Änderungswunsch. Die Änderung ist in den Ausbauplan eingearbeitet worden.

 

Abwägungsbeschluss zu 3.2:

 

Der Bauausschuss beschließt die Verschiebung der geplanten Leuchte an der südöstlichen Grundstücksgrenze von Haus Nr. 14 in westliche Richtung.

 

 

4.    Eingabe (Anlage 4):

mündliche Eingabe - im Rahmen einer Bürgerversammlung der Stadtteilunion Mesum mit 19 Teilnehmern;

      Errichtung eines zusätzlichen Stellplatzes im Wendehammer

                                                                                                                           

Abwägung zu 4:

                                                                                                                            

Die Anlieger im Wendehammer wünschen, dass ein zusätzlicher Parkstand im Wendebereich eingeplant wird. Dazu soll ggf. auf das Baumbeet verzichtet werden.

 

Leider ließ sich aufgrund der vorhandenen Zufahrten und der geringen Fahrbahnbreite von 6,0 m nur eine niedrige Anzahl an Stellplätzen einplanen. Ein weiterer Parkstand im Wendehammer wäre empfehlenswert.

Das abgerundete Grünbeet dort ist so geplant, dass Pkw und Fahrzeuge von mittlerer Größe (Lieferwagen) dort in einem Zuge wenden können. Die zwei geplanten Stellplätze in Senkrechtaufstellung sind dort lediglich 4,75 m lang, da die Fahrzeuge als Überhang das Grünbeet nutzen können.

Bei Ersatz des Beetes durch einen Parkstand, müssten alle 3 Parkstände auf eine Größe von 2,50 m x 5,00 m vergrößert werden. Dadurch wird die Befahrung des Wendehammers für mittelgroße Fahrzeuge erschwert und die Anfahrbarkeit der Grundstücke würde beeinträchtigt. Daher ist die Einplanung eines zusätzlichen Parkstandes nicht anzuraten.

 

Abwägungsbeschluss zu 4:

 

Der Bauausschuss beschließt, das Grünbeet im Wendehammer beizubehalten.

 

 

5.    Eingabe (Anlage 5):

      Errichtung eines zusätzlichen Stellplatzes im Wendehammer

      Verschiebung der vorgesehenen Leuchten am Radweg des

      Spielplatzes

                                                                                                                           

Abwägung zu 5.1:

                                                                                                                            

Ein Anlieger am Wendehammer wünscht den Austausch des Grünbeetes gegen einen zusätzlichen Parkstand.

 

Siehe Eingabe 4.

 

Abwägungsbeschluss zu 5.1.:

 

Beschlussvorschlag s. Eingabe 4.

 

 

Abwägung zu 5.2:

                                                                                                                            

Ein Anlieger wünscht, dass die im Plan eingetragenen Leuchten entlang des Radweges, der auf dem Spielplatzgelände vorgesehen ist, verschoben werden.

 

Der Ausbau des Radweges auf der jetzigen Grünfläche ist zu einem späteren Zeitpunkt vorgesehen. Die Entwurfsplanung wurde zur Information der Anlieger mit aufgeführt.

Zum Zeitpunkt der konkreten Radwegeplanung werden mögliche Änderungen der Leuchtenstandorte wieder aufgegriffen.  

 

Abwägungsbeschluss zu 5.2.:

 

entfällt

 

 

Zu II:   Festlegung der Herstellungsmerkmale

 

A+B „Josef-Schepers-Straße“ mit Stichweg (Verkehrsberuhigter Bereich)

 

Die Planung sieht einen Ausbau als verkehrsberuhigten Bereich vor. Der befahrbare Bereich wird innerhalb der vorgegebenen Straßenparzelle niveaugleich gepflastert. Die Mischfläche besteht aus sich abwechselnden grauen und roten Betonsteinpflasterbereichen. Die kurzen Farbflächen bewirken eine optische Verkürzung der Straße und fördern so eine Bremswirkung.

 

Die Parkstände werden in anthrazitfarbenem Betonsteinpflaster innerhalb der Mischfläche erstellt. Zur Verschwenkung der Fahrbahn werden Grünbeete angelegt, die durch eine Rundbordanlage eingefasst werden.

 

Im Wendehammer werden zwei Parkstände und ein Grünbeet mit Baum zentriert eingeplant. Ein Wendevorgang für Pkw und für Fahrzeuge von mittlerer Größe (Lieferwagen) ist in einem Zuge möglich.

 

Die elektrische Straßenbeleuchtung erfolgt durch Leuchten mit einer Lichtpunkthöhe von 4,5 m.

 

Die Entwässerung findet über Entwässerungsrinnen mit Straßenabläufen und Anschluss an den vorhandenen Regenwasserkanal statt.

 

 

C.           Fuß- und Radweg

 

Auf südlicher Seite des geplanten Stichweges der Josef-Schepers-Straße wird eine Geh-/Radwegeverbindung zum geplanten Spielplatzgelände errichtet. Der Fuß-/Radweg wird in Pflasterbauweise erstellt und verfügt über eine Breite von 3,0 m.

 

Die Beleuchtung erfolgt über die geplante Straßenbeleuchtung im Wendehammer.

 

Die Entwässerung des Fuß-/Radweges wird durch Versickerung des Oberflächenwassers auf der südlich gelegenen Grünfläche/Spielplatz erzielt.

 

 

Zu III:    Satzung über die Herstellungsmerkmale

 

Da die Ausbaumerkmale der „Josef-Schepers-Straße“ von der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Rheine abweichen, ist vom Rat eine Änderungssatzung zu beschließen, die anschließend bekanntzumachen ist.


Anlagen:

 

1.  – 5.   Eingaben

6.          Lageplan, Maßstab 1: -