Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Beschluss des
Bauausschusses:
Zu I: Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der
Anlieger
entfällt
Zu II: Festlegung der
Herstellungsmerkmale
Der Bauausschuss beschließt nachfolgende Herstellungsmerkmale für den Ausbau der „Schinkelstraße“ (Hohenkampstraße bis Haus Nr. 3 einschl.) im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 156, Kennwort: „Hohenkampstraße/Timmermanufer“:
A. „Schinkelstraße“ (Hohenkampstr. bis Haus Nr.
3 einschl.)
(Verkehrsberuhigter Bereich)
Es ist ein Ausbau als verkehrsberuhigter Bereich vorgesehen.
a) Befahrbarer Bereich:
Pflasterung eines niveaugleichen verkehrsberuhigten Bereiches innerhalb der vorgegebenen Straßenparzelle, bestehend aus einer 3,50 m bis 4,75 m (ca. 15,50 m im Wendehammer) breiten Mischfläche, aus grauem bzw. rotem Betonrechteckpflaster, d= 8 cm, mit Unterbau, Bauklasse V
b) Parken:
Pflasterung von einem 2,0 m breiten Parkstand (Längsaufstellung) in Beton-
steinpflaster anthrazit, d= 8 cm, mit Unterbau
c) Begrünung:
Anlegung von einem 1,25 m breiten Grünbeet ohne Straßenbaumbepflanzung, mit Unterpflanzung
d) Entwässerung:
Straßenentwässerung mittels Straßenabläufen in 30 cm breiten Entwässerungsrinnen mit Anschluss an den vorhandenen Mischwasserkanal
e)
Straßenbeleuchtung:
Betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung
B. Fuß- und Radweg (Schlüterstraße)
Ausbau eines Fuß- /
Radweges als Verbindung zur Schlüterstraße und zur Schlaunstraße
a) Bauweise:
Pflasterung von
einem 3,50 m breitem Geh-/Radweg in Betonsteinpflaster rot, d=8cm, mit Unterbau
b) Straßenbeleuchtung:
Betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung
c) Entwässerung:
Straßenentwässerung mittels Straßenablauf in Entwässerungsrinnen mit Anschluss an den vorhandenen Mischwasserkanal
Beschluss des Rates:
Zu III: Satzung über die
Herstellungsmerkmale
Der Rat der Stadt Rheine beschließt auf Empfehlung des Bauausschusses den Entwurf der Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der „Schinkelstraße“ (Hohenkampstraße bis Haus Nr. 3 einschl.) im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 156, Kennwort: „Hohenkampstraße/Timmermanufer“.
S a t z u n g
über die Herstellungsmerkmale für den
Ausbau der „Schinkelstraße“
(Hohenkampstraße bis Haus Nr. 3 einschl.)
der Stadt Rheine
vom _______________
Gem. § § 7 Abs. 1
und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
(GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666),
zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. September 2012 (GV. NRW. S. 436), hat der
Rat der Stadt Rheine durch Beschluss vom ______________ folgende Satzung über die Herstellungsmerkmale für den
Ausbau der „Schinkelstraße“ (Hohenkampstraße bis Haus Nr. 3 einschl.) im
Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 156, Kennwort: „Hohenkampstraße/Timmermanufer“:
erlassen.
Die o. g. Straße wird abweichend von § 9 Abs. 1 der Satzung der Stadt Rheine über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom 22. Dezember 1975 in der z. Z. geltenden Fassung endgültig hergestellt, wenn Grunderwerb und Freilegung abgeschlossen sind und sie folgende Teileinrichtungen und Herstellungsmerkmale aufweist:
„Schinkelstraße“ (Verkehrsberuhigter Bereich)
Ausbau im Mischprinzip mit folgenden Teileinrichtungen:
1. Mischfläche, bestehend aus
a) niveaugleicher Fahr- und Gehwegfläche mit Unterbau und einer Decke aus
grauem bzw. rotem Betonsteinpflaster
b) Verkehrsgrün, bestehend aus einem Grünbeet ohne Baumbepflanzung, mit Unterpflanzung
c) einem Parkstand mit Unterbau und einer Decke aus anthrazitfarbenem Betonsteinpflaster
2. betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung
3. Straßenentwässerung
mit Anschluss an die Kanalisation
Begründung:
Zu I: Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger
Die Offenlage der Ausbauplanung „Schinkelstraße“ hat in der Zeit vom 20.11.2012 bis 06.12.2012 in den Räumen der Technischen Betriebe Rheine im Rathaus (Planung und Bau) stattgefunden.
Im Rahmen der Offenlage sind etwa 5 Anlieger/Besucher erschienen. Es wurden keine Eingaben eingereicht.
Zu II: Festlegung der
Herstellungsmerkmale
A. „Schinkelstraße“ (Verkehrsberuhigter
Bereich)
Die Planung sieht einen Ausbau als verkehrsberuhigten Bereich vor. Der befahrbare Bereich wird innerhalb der vorgegebenen Straßenparzelle niveaugleich gepflastert. Die Mischfläche besteht aus sich abwechselnden grauen und roten Betonsteinpflasterbereichen. Die kurzen Farbflächen fördern eine Bremswirkung.
Zur Verschwenkung und Einengung der Fahrbahn wird am Beginn der Straße ein schmales Grünbeet in 1,25 m Breite angelegt, das durch eine Rundbordanlage eingefasst wird.
Im Wendebereich ist am äußeren Rand ein Parkstand in 2,0m Breite vorgesehen. Ein Wendevorgang für Pkw und für Fahrzeuge von mittlerer Größe (Lieferwagen) ist in einem Zuge möglich. Der eingeplante Parkstand wird in anthrazitfarbenem Betonsteinpflaster innerhalb der Mischfläche erstellt.
Im Zentrum des Wendehammers wird eine höhengleiche etwa quadratische Fläche in grauem Pflaster erstellt.
Die elektrische Straßenbeleuchtung erfolgt durch Leuchten mit einer Lichtpunkthöhe von 4,5 m.
Die Entwässerung findet über Entwässerungsrinnen mit Straßenabläufen und Anschluss an den vorhandenen Regenwasserkanal statt.
B.
Fuß- und Radweg (Schlüterstraße)
Auf südlicher Seite der geplanten Schinkelstraße wird eine Geh-/Radwegeverbin-dung in Richtung Schlüterstraße erstellt. Der Fuß-/Radweg wird in Pflasterbauweise errichtet und verfügt über eine Breite von 3,5 m.
Die elektrische Straßenbeleuchtung erfolgt durch Leuchten mit einer Lichtpunkthöhe von 4,5 m.
Die Entwässerung des Geh-/Radweges findet über Entwässerungsrinnen mit Straßenabläufen und Anschluss an den vorhandenen Regenwasserkanal statt.
Zu III: Satzung über die Herstellungsmerkmale
Da die Ausbaumerkmale der „Schinkelstraße“ von der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Rheine abweichen, ist vom Rat eine Änderungssatzung zu beschließen, die anschließend bekanntzumachen ist.
Anlage:
1. Lageplan, Maßstab 1: -