Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Zu I: Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben
der Anlieger
Beschlussvorschläge siehe Begründung
Zu II:
Festlegung der Herstellungsmerkmale
Der Bauausschuss beschließt nachfolgende Herstellungsmerkmale für den Ausbau des „Georg-Elser-Ringes“:
A.
Georg-Elser-Ring
(von der südlichen Graf-von-Stauffenberg-Straße bis zu Haus Nr. 40)
Es ist ein Ausbau im Trennungsprinzip vorgesehen.
a) Fahrbahn
è Herstellung einer asphaltierten Fahrbahn mit Unterbau in einer Breite von 5,5 m, eingefasst mit Rundbordsteinen r=5,0 cm, in Zufahrten abgesenkt auf 2,0 cm
b) Parken
è Pflasterung von Pkw-Parkstreifen in anthrazitfarbenem Betonsteinpflaster mit Unterbau in Längsaufstellung mit einer Breite von 2,5 m
c) Begrünung
è Anlegen von Grünbeeten mit Straßenbaumbepflanzung und Unterpflanzung
è Anlegen eines Grünstreifens mit Rasenansaat
d) Gehweg
è Pflasterung von plattierten Gehwegen in grau mit Unterbau in einer Breite von 2,00 m bis 2,25 m; in den Zufahrten Pflasterung in grauem Betonsteinpflaster mit Unterbau
e) Gemeinsame
Geh- und Radwege
è Überleitung des bereits ausgebauten gemeinsamen Geh- und Radweges (Verbindung zur Elter Straße) zum Georg-Elser-Ring mittels rotem Betonsteinpflaster mit Unterbau
f) Entwässerung
è Straßenentwässerung mittels Straßenabläufen in einer 30 cm breiten Entwässerungsrinne mit Anschluss an die Kanalisation
g) Straßenbeleuchtung
è Aufstellen einer betriebsfertigen elektrischen Straßenbeleuchtung mit einer Lichtpunkthöhe von ca. 6 m
B.
Georg-Elser-Ring
(von Haus Nr. 40 bis zur nördlichen Graf-von-Stauffenbergstraße-Straße)
Es ist ein Ausbau als Verkehrsberuhigter Bereich vorgesehen.
a) Befahrbarer
Bereich
è Pflasterung eines niveaugleichen Verkehrsberuhigten Bereiches innerhalb der vorgegebenen Straßenparzelle, bestehend aus einer 6,0 m breiten Mischfläche aus grauem bzw. rotem Betonrechteckpflaster, d= 8 cm, mit Unterbau, Bauklasse V
b) Parken
è Pflasterung von 2,0 m breiten Parkständen in Betonsteinpflaster
anthrazit, d= 8 cm, mit Unterbau
c) Begrünung
è Anlegung von Grünbeeten mit Straßenbaumbepflanzung und Un-
terpflanzung zur Verschwenkung der Mischfläche
d) Entwässerung
è Straßenentwässerung mittels Straßenabläufen in einer 30 cm breiten Entwässerungsrinne mit Anschluss an die Kanalisation
e) Straßenbeleuchtung
è Aufstellen einer betriebsfertigen elektrischen Straßenbeleuchtung mit einer Lichtpunkthöhe von ca. 4,5 m
Beschluss des Rates:
Zu III: Satzung über die Herstellungsmerkmale
Der Rat der Stadt Rheine beschließt auf Empfehlung des Bauausschusses den Entwurf der Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der Straße „Georg-Elser-Ring“:
S a t z u n g
über die Herstellungsmerkmale
für den Ausbau des „Georg-Elser-Ringes“
vom ____________
Gem. § § 7 Abs. 1 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. September 2012 (GV.NRW S.436), hat der Rat der Stadt Rheine durch Beschluss vom ____________ folgende Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau des „Georg-Elser-Ringes“ erlassen:
Die o. g. Straße ist abweichend von § 9 Abs. 1 der Satzung der Stadt
Rheine über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom 22. Dezember 1975 in
der z. Z. geltenden Fassung endgültig hergestellt, wenn Grunderwerb und
Freilegung abgeschlossen sind und sie folgende Teileinrichtungen und Herstellungsmerkmale
aufweisen:
A.
Georg-Elser-Ring
(von der südlichen Graf-von-Stauffenberg-Straße bis zu Haus Nr. 40)
Ausbau im Trennungsprinzip mit folgenden Teileinrichtungen:
1. Fahrbahn in Asphalt mit Unterbau
2. Parkstände in anthrazitfarbenem Betonsteinpflaster mit Unterbau
3. Grünbeete mit Unterpflanzung
4. Grünstreifen mit Rasenansaat
5. Plattierte Gehwege, gepflasterte Zufahrten mit Unterbau
6. Gemeinsamer Geh- und Radweg in rotem Betonsteinpflaster mit Unterbau
7. Straßenentwässerung mit Anschluss an die Kanalisation
8. betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung
B.
Georg-Elser-Ring
(von Haus Nr. 40 bis zur nördlichen Graf-von-Stauffenbergstraße-Straße )
Ausbau als Verkehrsberuhigter Bereich mit folgenden Teileinrichtungen:
1. Mischfläche bestehend aus
a) niveaugleicher Fahr- und Gehwegfläche mit Unterbau und einer
Decke aus Betonsteinpflaster
b) Parkstände mit Unterbau und einer Decke aus Betonsteinpflaster
c) Grünbeete mit Baumbepflanzung und Unterpflanzung
2. Straßenentwässerung mit Anschluss an die Kanalisation
3. betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung
Begründung:
Zu I: Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger
Die Ausbauplanung des Georg-Elser-Ringes wurde am 05. Dezember 2012 in den Büroräumen der Gartenstadt Gellendorf GmbH, Graf-von-Stauffenberg-Straße 10, in einer Anliegerversammlung vorgestellt und anschließend dort vom 06. Dezember bis zum 21. Dezember 2012 zur Einsichtnahme ausgelegt.
Während der Offenlage gingen folgende Änderungswünsche bzw. Eingaben ein.
Die Eingaben sind als Anlage beigefügt.
Protokoll der Anliegerversammlung vom
05. Dezember 2012
Das Protokoll ist als Anlage 1.1 beigefügt.
Abwägung:
1)
Am Grundstück 514 im südlichen Bereich des
Georg-Elser-
Ringes
soll eine weitere Zufahrt mit einer Breite von 6,00 m angelegt werden.
Zu 1.) Verkehrliche Gründe sprechen nicht gegen die Anlegung einer weiteren Zufahrt.
Die Änderung wurde in den Ausbauplan eingearbeitet.
2) Im
nördlichen Bereich wurde die Bebauungsplangrenze um 4,0 m nach Osten
verschoben. Die 3 eingeplanten Parkstand/Grünbeet Kombinationen sollen um diese
4,0 m ebenfalls nach Osten verschoben werden.
Zu 2.) Verkehrliche Gründe sprechen nicht gegen die Verschiebung der Grünbeet/Parkplatz Kombinationen.
Die Änderungen wurden in den Ausbauplan eingearbeitet.
3) An der nördlichen Einmündung in die Graf-von Stauffenbergstraße sollen weitere Parkstände angelegt werden. Um die genau Anzahl und Lage festlegen zu können, wird Herr Lanver noch einmal Rücksprache mit dem Investor halten, um die geplanten Zufahrten in die Planung mit integrieren zu können.
Zu 3.) Der Investor spricht sich für 2 weitere Parkplätze an der Nordseite des Georg-Elser-Ringes aus. Verkehrliche Gründe stehen dem nicht entgegen. Das Grünbeet wird um 1,00 m in Richtung Graf-von-Stauffenberg-Straße verschoben, so dass bis zum Abknicken der Straßenparzelle nach Südosten insgesamt 3 Parkplätze angelegt werden können.
Die Änderungen wurden in den Ausbauplan eingearbeitet.
4) An der nördlichen Grenze des Grundstückes 496
ist eine Zufahrt geplant. Im Moment stehen dort Bäume. Herr
Lanver wird die Besitzer des Grundstücks noch einmal kontaktieren, um
abzufragen, ob dort eine Zufahrt angelegt werden soll.
Zu 4.) Die Eigentümer des Grundstücks 496 möchten sich gern die Option einer Zufahrt an dieser Stelle offen halten. Die Möglichkeit der Fällung eines Baumes ist von den Anliegern mit den TBR, Fachbereich Grün, abzustimmen.
5) Im westlichen Parkstreifen, vor den Häusern 619 und 614, ist ein weiteres Grünbeet mit Straßenbaumbepflanzung gewünscht. Her r Pludra und das Ehepaar Tewes begrüßen diesen Vorschlag ebenfalls.
Zu 5.) Verkehrliche Gründe sprechen nicht gegen die Anlegung eines weiteren Grünbeetes mit Straßenbaumbepflanzung.
Die Änderung wurde in den Ausbauplan eingearbeitet.
6) Auf der östlichen Seite, gegenüber dem Parkstreifen
mit den
Grünbeeten soll eine weitere Fahrbahneinengung gebaut
werden, um die gefahrene Geschwindigkeit auf dem Weg zur
Sporthalle Gellendorf zu reduzieren.
Auch
diese Anregung findet bei dem Ehepaar Tewes
rege Zu-
stimmung.
Zu 6.) Verkehrliche Gründe sprechen nicht gegen die Anlegung einer weiteren Fahrbahneinengung.
Die Änderung wurde in den Ausbauplan eingearbeitet.
7) Lanver
berichtet von einem Gespräch mit Herrn Dr. Köller von den Technischen Betrieben Rheine. Die bereits
heute am Georg-Elser-Ring aufgestellten Altglaskontainer sollen wegen der
besseren Möglichkeit der Reinigung (Glasscherben) auf einen gepflasterten
Untergrund gestellt werden. Seitens der TBR wird vorgesdchlagen, den Standort
der Altglaskontainer in den Bereich der Trafostation Richtung
Graf-von-Stauffenberg-Straße zu verlegen. Dort wird eine Fläche als Stellplatz
für die Container gepflastert. Zusätzlich wird in diesem Bereich eine Fläche
für Parkstände in Längsaufstellung mit Gehweg angelegt.
Zu 7.) Die Verwaltung teilt die Auffassung der Anlieger bezüglich der südlichen Parkstreifen/Gehwegsituation am Georg-Elser-Ring.
Es wurde bei Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 303 „Gellendorfer Mark
– Süd“ davon ausgegangen, dass die bestehenden Kasernengebäude abgerissen werden
und eine Einfamilienhausbebauung erfolgt. Diese Bebauung hätte einen erhöhten
Parkdruck zur Folge gehabt. Die ehemaligen Kasernengebäude haben jedoch eine
Nachnutzung gefunden (Altenheim, Singlewohnungen, Verwaltungsgebäude), bei der
die auf dem Gelände vorhandenen Parkmöglichkeiten ausreichen. Es steht zu
befürchten, dass der Parkstreifen und auch der Gehweg durch die nicht vorhandene
Nutzung schnell mit Bewuchs bedeckt, unansehnlich werden und nur weitere
Folgekosten durch Pflege verursachen. Des weiteren kann der Streifen mit einer
Breite von 4,00 m optisch optimal in den
vorhandnen Grüngürtel mit Lindenbewuchs integriert werden.
Die geplante Fahrbahnbreite von 5,50 m erlaubt weiterhin das Parken auf
der Fahrbahn.
Der Querschnitt ändert sich auf der Südseite wie folgt:
anstatt des Rundbordes mit anschließendem Parkstreifen (2,50 m) und Gehweg (2,00 m), wird ein Schrammbord von 0,50 m, bestehend aus Betonplatten 30/50 cm mit einem Anschlag von 2,0 cm an die Fahrbahn und einem 4,00 m breiten Grünstreifen angelegt. Hierdurch verringern sich auch die Kosten des Ausbaus.
Von der Änderung des Querschnitts wird der Fördergeber unterrichtet.
Die Änderungen wurden in den Ausbauplan eingearbeitet.
8) Herr Lanver gibt zu bedenken, dass der geplante
Parkstreifen, ebenso wie der daran
angrenzende Gehweg, auf der Südseite des Georg-Elser-Ringes nicht sinnvoll
seien, da sie ausgehend von der Nutzung der Gebäude keine Verwendung finden,
leerstehen, dadurch mit Grünbewuchs überwuchert werden und so ein unschönes
Bild abgeben. Der Pflegeaufwand wäre imens und durch die Größe der Fläche von
der öffentlichen Hand kaum zufriedenstellend zu bearbeiten. Das Ehepaar Tewes und auch Herr
Pludra schließen sich den Ausführungen von Herrn
Lanver an.
Zu 8.) Die Fläche für die Altglascontainer sollte nach Meinung der TBR möglichst nahe der Graf-von-Stauffenberg-Straße angelegt werden, um unnötigen Verkehr auf dem Georg-Elser-Ring durch Entsorgungsfahrzeuge (Abholen der Container) und Fahrzeuge zur Glasentsorgung zu vermeiden. Um im Einmündungsbereich parkende Fahrzeuge auf der Fahrbahn zu vermeiden, werden Parkplätze angelegt.
Die Änderung wurde in den Ausbauplan eingearbeitet.
Abwägungsbeschluss:
Der Bauausschuss beschließt die Umsetzung des vorliegenden Ausbau-
Planes.
Zu II: Festlegung der Herstellungsmerkmale
Die Straße Georg-Elser-Ring liegt im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 303, Kennwort: „Gellendorfer Mark - Süd“.
Der Ausbau des Georg-Elser-Ringes erfolgt nach Abschluss des Planverfahrens voraussichtlich im Frühsommer 2013.
Der Georg-Elser-Ring wird in 2 Abschnitten mit jeweils unterschiedlichen Ausbaumerkmalen unterteilt.
1. Abschnitt:
Die Planung sieht einen Ausbau mit asphaltierter Fahrbahn in einer Breite von 5,50 m im Trennungsprinzip vor.
In der West/Ost Ausrichtung des Georg-Elser-Ringes wird im Norden ein 2,00 m breiter Gehweg, im Süden ein 0,50 m breiter Schrammbord mit dahinter liegendem 4,00 breiten Grünstreifen mit Rasenansaat angelegt. In Nord/Süd Ausrichtung ist im östlichen Bereich ein Gehweg und im westlichen ein Parkstreifen mit anschließendem Gehweg geplant. Der Parkstreifen wird niveaugleich mit dem Gehweg ausgeführt.
Es ist vorgesehen, die Geschwindigkeit auf 30 km/h zu reduzieren.
An zwei Stellen im südlichen Bereich des Georg-Elser-Ringes werden Fahrbahnverengungen angelegt. Diese wechselseitig angelegten Einbauten reduzieren die Fahrbahnbreite punktuell auf 4,0 m. Eine weitere Einengung der Fahrbahn befindet sich auf der Ostseite des Georg-Elser-Ringes in Höhe des Hauses 614.
Die Parkstreifen erhalten eine anthrazitfarbene und die Gehwege und die Zufahrten eine graue Plattierung, bzw. Pflasterung. Die Abtrennung der Fahrbahn von den Nebenanlagen erfolgt mit einem Rundbord, r= 5,0 cm, der in den Zufahrten und den Bereichen der Parkstreifen auf 2,00 cm abgesenkt wird.
In den
Parkstreifen werden zur Begrenzung und Gliederung Grünbeete mit Straßenbaumbepflanzung
angelegt.
Als Stellplatz für
die Altglascontainer wird eine Stellfläche in grauem Betonsteinpflaster
angelegt, in unmittelbarer Nähe werden 2 Parkplätze mit anschließendem Gehweg
geplant.
Der bereits ausgebaute gemeinsame Geh- und Radweg (Verbindung zur Elter Straße) wird in rotem Betonsteinpflaster auf den Georg-Elser-Ring geführt.
Die Entwässerung erfolgt über Entwässerungsrinnen mit Straßenabläufen mit Anschluss an den vorhandenen Kanal.
Die Beleuchtung wird mit einer Lichtpunkthöhe von ca. 6,0 m vorgesehen.
2. Abschnitt:
Im nördlichen Bereich ist für die Straße Georg-Elser-Ring ein Ausbau als Verkehrsberuhigter Bereich vorgesehen, wobei die Verkehrsberuhigung durch die Anordnung von Grünbeeten und Parkständen zur Breitenreduzierung erfolgt.
Die Stellplätze sind in anthrazitfarbenem Betonsteinpflaster geplant, die Pflasterung der Mischfläche erfolgt abwechselnd in rotem und grauem Betonsteinpflaster.
Die Entwässerung erfolgt über Entwässerungsrinnen mit Straßenabläufen mit Anschluss an den vorhandenen Kanal.
Die Beleuchtung wird mit einer Lichtpunkthöhe von ca. 4,5 m vorgesehen.
Der Belag, die Breiten und die Beleuchtungseinrichtungen entsprechen dem üblichen Ausbaustandard von Verkehrsstraßen und Verkehrsberuhigten Bereichen im Stadtgebiet von Rheine.
Bürgerbeteiligung:
Die Planung des Georg-Elser-Ringes wurde mit den Anliegern im Vorfeld erörtert und die Planung wurde in den Räumen der Gartenstadt Gellendorf GmbH zur Einsichtnahme ausgelegt. Die Anregungen wurden in die Planung übernommen.
Finanzierung:
Die Finanzierung erfolgt aus dem Sonderprojekt Kaserne Gellendorf.
Zu III:
Satzung über die Herstellungsmerkmale
Da die Ausbaustandards des „Georg-Elser-Ringes“ im betroffenen Bereich von der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Rheine abweichen, ist vom Rat eine Änderungssatzung zu beschließen, die anschließend bekanntzumachen ist.
Anlagen:
Protokoll der Anliegerversammlung
Lageplanverkleinerung