Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Sportausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, das Budget des Fachbereichs 1, Produktgruppe 15/Sportförderung, unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderungen in den endgültigen Ergebnis- und Investitionsplan zu übernehmen.
Begründung:
Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Ergebnis- und Investitionsplanes für das Haushaltsjahr 2013 wurde in der Sitzung des Rates am 11. Dezember 2012 eingebracht.
Der Rat der Stadt hat die Vorlage des Entwurfes der Haushaltssatzung
und des Haushaltsplanes 2013 zur Kenntnis genommen. Die Detailberatung des
Entwurfes des Haushaltplanes (einschl. der Investitionsprojekte) und damit
verbunden die Beratung der Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2013 -
2016 wurde den zuständigen Fachausschüssen übertragen.
Grundlage für die Beratung in den Fachausschüssen ist daher das im Entwurf des Haushaltsplanes ausgewiesene Budget im Ergebnis- und Finanzplan 2013 – 2016.
Diesem Ausschuss obliegt die Kompetenz und Verantwortung für die Detailberatung des in seine Zuständigkeit fallenden Fachbereiches 1, Produktgruppe 15/Sportförderung. Die Etatberatung hat anhand des Haushaltsplanes zu erfolgen.
Der vorgelegte Haushaltsentwurf 2013 weist einen Fehlbetrag von 5,668 Mio. Euro aus.
Auch in den Folgejahren 2014 – 2016 kann der Haushaltsausgleich nicht sichergestellt werden. Allerdings werden sich die Fehlbeträge durch die weiterhin eingeplanten einmaligen Ausschüttungen der Stadtsparkasse Rheine und der Stadtwerke Rheine GmbH sowie durch die ab 2013 geltende Erhöhung der Hebesätze für die Grundsteuer B und Grundsteuer A voraussichtlich deutlich reduzieren.
Die Abdeckung des Fehlbetrages für 2013 führt aber zu einem weitergehenden Verzehr des Eigenkapitals der Stadt Rheine auf 257,543 Mio. Euro. Unter Berücksichtigung der Vorjahre beträgt damit der seit der Umstellung des Rechnungswesens im Jahre 2006 anhaltende Vermögensverzehr bereits 90,836 Mio. Euro; das sind 26,1 % des ursprünglichen Eigenkapitals. Bis 2016 wird sich das Eigenkapital voraussichtlich um insgesamt 29,2 % auf 246,778 Mio. Euro verringert haben.
Vor diesem Hintergrund muss daher im Rahmen der Beratung dieses Ausschusses folgendes sichergestellt werden:
· Es dürfen keine weiteren Ergebnisverschlechterungen entstehen.
· Mehraufwendungen/Minderträge sollten grundsätzlich nicht zugelassen werden.
· Sind sie im Einzelfall unvermeidbar, müssen sie zwingend durch Verbesserungen an anderer Stelle ausgeglichen werden.
Die im Etat-Entwurf für den Fachbereich 1, Produktgruppe 15/Sportförderung vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen sind in die Detailberatung mit einzubeziehen und müssen ggf. entsprechend dem Beratungsergebnis zum Investitionsplan angepasst werden.
Aus Sicht der
Verwaltung sind die nachfolgend aufgeführten zusätzlichen Veränderungen im
Budget der Produktgruppe 15/Sportförderung vorzunehmen:
Als wichtige und grundlegende Vorbemerkung ist an dieser Stelle ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass alle vorgeschlagenen Veränderungen keine finanziellen Auswirkungen auf das Gesamtbudget der Sportförderung haben, sie erfolgen somit vollständig budgetneutral:
1. Veränderungen
aufgrund des Baus eines Kunstrasens auf dem Vorfeld 1 des
Der Rat hat in seiner Sitzung am 2. Oktober 2012 auf
Empfehlung des Sportausschusses (Sitzung am 12.09.2012, Vorl. 326/12) und des
HFA (Sitzung am 18.09.2012) für den Bau eines Fußballkunstrasenplatzes auf dem
Vorfeld 1 des
1. im Jahr 2012 überplanmäßige Mittel in Höhe von 80.000 € durch Umschichtung aus dem Ansatz für Investitionskostenzuschüsse an Sportvereine (= Ergebnisplan im Produkt 1501/Sportförderung) bereitzustellen.
2. im
Jahr 2012 überplanmäßige Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 312.000 € aus
dem Budget des Fachbereiches 5/Planen und Bauen umzuschichten in das Budget
des
3. im Rahmen der Haushaltsplanberatungen für das Jahr 2013 den Ansatz für Investitionskostenzuschüsse an Sportvereine um 100.000 € zu reduzieren.
4. die Finanzierungskosten in Höhe von 15.900 € für überplanmäßige Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 212.000 € ab dem Jahr 2013 durch Veranschlagung von erhöhten Nutzungsentgelten für den Fußballkunstrasenplatz im Haushalts- und Finanzplan in voller Höhe zu refinanzieren.
Aufgrund der Beschlussfassung zu den Ziffern 1. bis 3. stehen Mittel i.H.v. 392.000,00 € zur Verfügung. Zusammen mit dem bereits im Jahr 2011 im Sportbudget umgeschichteten Betrag von 150.000,00 € ergibt sich eine Gesamtsumme i.H.v. 542.000,00 €, so dass die Finanzierung des Kunstrasens gesichert ist.
Veränderungen im Haushaltsplan 2013 ff. sind daher nicht erforderlich.
Anzupassen ist der Haushaltsplan jedoch aufgrund der Beschlussfassung zu
Ziffer 4.: Durch die Investition der überplanmäßigen Auszahlungsermächtigung in den Kunstrasen werden Abschreibungen von jährlich 10.600,00 € verursacht (= 20jährige Abschreibungsdauer). Hinzu kommen Finanzierungskosten von jährlich 5.300 € (2,50 Prozent für 212.000,00 €).
Somit ergeben sich zusätzliche Aufwendungen von insgesamt 15.900 €, die bisher in der Haushaltsplanung nicht berücksichtigt wurden.
Deshalb sollen in selber Höhe (= 15.900 €) Erträge aus Nutzungsentgelten für den Kunstrasenplatz im Haushalt veranschlagt werden.
Mit diesem Vorgehen wird der Beschluss des Rates vom 2. Oktober 2012 inhaltlich vollständig nachvollzogen.
Anzumerken bleibt in diesem Zusammenhang lediglich, dass aufgrund der voraussichtlichen Fertigstellung des Kunstrasenplatzes im Juli nächsten Jahres für 2013 lediglich die Hälfte der Aufwendungen und Erträge (= 7.950,00 €) im Haushalt zu berücksichtigen sind.
2. Sonstige
budgetneutrale Umschichtungen:
Aufgrund des Budgetvollzuges in den Jahren 2011 (auch unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Jahresrechnung) und 2012 werden nachstehend folgende weitere budgetneutrale Umschichtungen innerhalb des Sportbudgets vorgeschlagen:
Kostengruppe |
Konto |
Ansatz alt |
Ansatz neu |
Konto |
Ansatz alt |
Ansatz neu |
44/privatrechtl. Leistungsentgelte |
1502/441100 Mieten/Pachten |
18.407,00 € |
8.407,00 € |
1502/521600 /Unterhaltung
unbewegl. An-lagevermögens |
69.600,00 € |
59.600,00 € |
Die Erträge aus Mieten und Pachten haben sich in der Vergangenheit aus
der Vermietung der Hausmeisterwohnungen am Emsland- und
Der Ansatz soll deshalb an die tatsächlichen Rechnungsergebnisse der
letzten Jahre angepasst werden (= - 10.000 €)
Die „Finanzierung“ kann über die Absenkung beim Konto 521600/Unterhaltung
für unbewegliches Anlagevermögen erfolgen. Durch die jährlichen
Sicherheitsbegehungen der städtischen Sporthallen und –plätze können
auftretende Schäden eher und damit auch kostengünstiger als in der Vergangenheit
behoben werden. Der Ansatz wurde hierdurch in den letzten Jahren nicht mehr
ausgeschöpft.
Kostengruppe |
Konto |
Ansatz alt |
Ansatz neu |
Konto |
Ansatz alt |
Ansatz neu |
52/Aufwendungen für
Sach-/Dienst-leistungen |
1502/521600 Instandhalt.
Infrastruktur-vermögen |
59.600,00 € |
49.600,00 € |
1502/783100 (neu)/ Erwerb bewegl. Anla-gevermögens (Wert
> 410 €) |
0,00 |
10.000,00 € |
Im Rahmen der Sicherheitsbegehungen
der Sporthallen und –plätze (s. oben) ergeben sich neben Reparaturen auch teilweise
Notwendigkeiten zur Neuanschaffung von Sportgeräten. Hierfür existiert bisher
kein Haushaltsansatz im Sportbudget. Durch die bereits oben erläuterten
regelmäßigen Überprüfungen und den Erfahrungen der vergangenen Jahre reicht ein
Finanzbetrag in Höhe von 10.000 € wahrscheinlich aus.
Kostengruppe |
Konto |
Ansatz alt |
Ansatz neu |
Konto |
Ansatz alt |
Ansatz neu |
54/Sonstige or-dentliche Aufwen-dungen |
1502/542200 Mieten/Pachten |
53.000,00 € |
0,00 € |
1502/523200 / Erstattungen
für Aufwend. von Dritten |
0,00 € |
53.000 € |
Mit dem Übergang der
Trägerschaft der Berufskollegs auf den Kreis Steinfurt im Jahr 2011 wurde ein
Mietvertrag über die Hallenbenutzung an der Kaufmännischen Schule geschlossen,
wonach dem Kreis die Nutzungen durch Rheiner Vereine nach Vollkostenrechnung zu
erstatten sind. Der Betrag für 2011 wurde unter dem Konto 523200/Erstattungen für Aufwendungen Dritter
gebucht, deshalb soll der bisher beim Konto 542200/Mieten und Pachten
veranschlagte Ansatz hierhin verschoben werden. Damit verändern sich die
Ansätze bei Kostenart 16/sonstige ordentliche Aufwendung sowie 13/Aufwendungen
für Dienstleistungen.