Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Sportausschuss beschließt, der SG Elte 1974 e.V., Wischmannstraße 29, 48432 Rheine, für den Bau einer Spielfeld-Abgrenzung für das Fußball-Hauptfeld einen Zuschuss in Höhe von maximal 6.864,87 € zu gewähren.
Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt, dass nach Erlangung der Rechtskraft des Haushaltsplanes 2013 die notwendigen Finanzmittel für Investitionskostenzuschüsse zur Verfügung stehen.
Begründung:
Vorbemerkung:
Dieser Vorlage ist
stellvertretend für alle in dieser Sitzung zu behandelnden Anträge auf
Investitionskostenzuschüsse eine Übersicht der im Jahr 2012 beim
Gemäß dieser
Aufstellung überschreitet die beantragte Fördersumme von 273.054,54 € den
verfügbaren Ansatz von 264.700,00 € damit um 8.354,54 €.
Anzumerken ist in
diesem Zusammenhang, dass durch Beschlussfassungen aus Vorjahren (s. Ziffern
1-4) bereits Mittel in Höhe von 197.350,00 € gebunden sind.
Zu erwarten sind
darüber hinaus Zuschussanträge für kleinere Maßnahmen (z.B. Reparaturen,
Anschaffung kleinerer Sportgeräte) in einem Umfang von etwa 20.000,00 €, so
dass eine Überschreitung des Ansatzes in Höhe von ca. 28.000 € zu erwarten ist.
Beabsichtigt ist,
diese Mehraufwendungen im Rahmen des Haushaltsvollzuges im Budget des
Zum Antrag der SG
Elte:
Der Antrag der SG
Elte (s. Anlage 1) wird damit begründet, dass der Vorsitzende des
Kreisfußballverbandes bereits mit mehreren Schreiben die fehlenden dauerhaften
Spielfeldabgrenzungen beanstandet habe.
In seiner letzten Mitteilung vom 26.05.2012 habe er darauf hingewiesen, dass er
zukünftig Schiedsrichter anhalten werde, Spiele ohne entsprechende Abgrenzungen
nicht mehr anzupfeifen.
Außerdem sei die SG
Elte für die Verkehrssicherheit verantwortlich, so dass sich aus den fehlenden
Barrieren bei Unfällen erhebliche Haftungsrisiken für den Verein entwickeln könnten.
Bereits in der
Sitzung des Sportausschusses am 14. November 2012 wurde der Antrag der SG Elte
beraten (Vorl. 416/12).
Auf Vorschlag der
Verwaltung wurde – da die Fördermittel für das Jahr 2012 bereits vollständig
gebunden waren - der SG Elte ein vorzeitiger, förderunschädlicher Maßnahmenbeginn
für den Bau der geplanten Spielfeld-Abgrenzung einstimmig bewilligt.
Die Begründung des
Sportvereins ist aus Sicht der Verwaltung überzeugend, die vorgelegten
Kostenvoranschläge für die Barriere und die Einbaukosten erscheinen angemessen.
Vorgesehen ist eine
Förderung der Abgrenzung als Modernisierungsmaßnahme gemäß Ziffer 7.4 der
Sportförderrichtlinien; wegen des hohen Kinder- und Jugendanteils wird die Förderhöchstgrenze
von 70 Prozent erreicht.
Hinzuweisen ist in
diesem Zusammenhang auf einen Schreibfehler im Zuwendungsantrag: Die SG Elte
gibt die beantragte Zuwendung mit 6.397,00 € an; gemeint ist jedoch ein
siebzigprozentiger Zuschuss bezogen auf das Angebot in Höhe von 9.910,00 €,
also eine Zuwendung i.H.v. 6.937,00 €.
Das vorgenannte
und auch günstigste Angebot beläuft sich unter Beachtung einer zweiprozentigen
Skontogewährung bei der Materialbeschaffung auf 9.806,96 €.
Aus diesem Grund
wird die Bewilligung eines Investitionskostenzuschusses i.H.v. 6.864,87 € befürwortet.
Abschließend sind
zur Information die Mitgliederzahlen der letzten fünf Jahre aufgelistet:
Jahr |
Gesamt |
Jugendliche |
Erwachsene |
Anteil Ju-gendliche in % |
2011 |
544 |
250 |
294 |
53,30* |
2010 |
545 |
248 |
297 |
45,50 |
2009 |
577 |
265 |
312 |
45,93 |
2008 |
561 |
250 |
316 |
44,56 |
2007 |
601 |
305 |
296 |
50,75 |
* Ab dem Jahr 2011 werden
Erwachsene ab 60 Jahren bei der Ermittlung des Kinder- und
Jugendanteils nicht mehr berücksichtigt.
Um Zustimmung zum
Beschlussvorschlag wird gebeten.
Anlagen:
Anlage 1: Antrag der SG Elte auf Gewährung einer Zuwendung,
Anlage 2: Übersicht aller Förderanträge für das Jahr 2013