Betreff
Beratung Ergebnis- und Investitionsplan 2013 - 2016, Fachbereich Jugend, Familie und Soziales, Produktgruppe Jugendamt
Vorlage
034/13
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, das Budget des Fachbereichs Jugend, Familie und Soziales, Produktgruppe Jugendamt unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderungen in den endgültigen Ergebnis- und Investitionsplan zu übernehmen.

 


Begründung:

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Ergebnis- und Investitionsplanes für das Haushaltsjahr 2013 wurde in der Sitzung des Rates am 11. Dezember 2012 eingebracht.

 

Der Rat der Stadt hat die Vorlage des Entwurfes der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2013 zur Kenntnis genommen. Die Detailberatung des Entwurfes des Haushaltplanes (einschl. der Investitionsprojekte) und damit verbunden die Beratung der Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2013 - 2016 wurde den zuständigen Fachausschüssen übertragen.

 

Grundlage für die Beratung in den Fachausschüssen ist daher das im Entwurf des Haushaltsplanes ausgewiesene Budget im Ergebnis- und Finanzplan 2013 – 2016.

 

Diesem Ausschuss obliegt die Kompetenz und Verantwortung für die Detailberatung des in seine Zuständigkeit fallenden Fachbereichs Jugend, Familie und Soziales, Produktgruppe Jugend. Die Etatberatung hat anhand des Haushaltsplanes zu erfolgen.

 

Der vorgelegte Haushaltsentwurf 2013 weist einen Fehlbetrag von 5,668 Mio. Euro aus.

 

Auch in den Folgejahren 2014 – 2016 kann der Haushaltsausgleich nicht sichergestellt werden. Allerdings werden sich die Fehlbeträge durch die weiterhin eingeplanten einmaligen Ausschüttungen der Stadtsparkasse Rheine und der Stadtwerke Rheine GmbH sowie durch die ab 2013 geltende Erhöhung der Hebesätze für die Grundsteuer B und Grundsteuer A voraussichtlich deutlich reduzieren.

 

Die Abdeckung des Fehlbetrages für 2013 führt aber zu einem weitergehenden Verzehr des Eigenkapitals der Stadt Rheine auf 257,543 Mio. Euro. Unter Berücksichtigung der Vorjahre beträgt damit der seit der Umstellung des Rechnungswesens im Jahre 2006 anhaltende Vermögensverzehr bereits 90,836 Mio. Euro; das sind 26,1 % des ursprünglichen Eigenkapitals. Bis 2016 wird sich das Eigenkapital voraussichtlich um insgesamt 29,2 % auf 246,778 Mio. Euro verringert haben.

 

Vor diesem Hintergrund muss daher im Rahmen der Beratung dieses Ausschusses folgendes sichergestellt werden:

 

·       Es dürfen keine weiteren Ergebnisverschlechterungen entstehen.

·       Mehraufwendungen/Minderträge sollten grundsätzlich nicht zugelassen werden.

·       Sind sie im Einzelfall unvermeidbar, müssen sie zwingend durch Verbesserungen an anderer Stelle ausgeglichen werden.

 

 

 

 

 

Erläuterungen zum vorliegenden Entwurf des Ergebnisplanes:

 

Der vorliegende Entwurf baut auf der Finanzplanung für 2013 des letztjährigen Haushaltsplanaufstellungsverfahrens auf.

 

Eingearbeitet wurden die folgenden notwendig gewordenen Anpassungen:

 

 

Förderung junger Menschen und Familien (2101)

 

Im Produkt 2101 – Förderung junger Menschen und Familien – auch besser bekannt als Bereich der Hilfen zur Erziehung - ist auch für 2013 von einer vergleichbar hohen Bedarfslage von unterstützungsbedürftigen Kinder und Familien auszugehen. Eine besondere Herausforderung stellt eine aktuell steigende Nachfrage junger Mütter dar, bei denen nur mit intensiver und stationärer Unterstützung der Kinderschutz von Neugeborenen gewährleistet werden kann.

 

Das in 2011 vorgestellte Konzept einer neuen und effektiveren Zugangssteuerung zu den Dienstleistungen der Hilfen zur Erziehung soll in 2013 konkret mit einem neu eingerichteten Stellenanteil umgesetzt werden. Die durch das neue Bundeskinderschutzgesetz für Kommunen neu beschriebenen Aufgaben werden intern zur Überarbeitung von Abläufen bei Meldungen zu Gefährdungslagen von Kindern und Jugendlichen und zu einem Ausbau der Frühen Hilfen führen.

 

Dieses Konzept beinhaltet Netto eine potentielle Einsparung von über 500 T€. Die Einsparungen sind in der mittelfristigen Finanzplanung schon eingearbeitet und beschlossen worden. Die Fallzahlentwicklung im Jahre 2012 führt zu einer Anpassung der Aufwendungen für das Jahr 2013ff um 450 T€.

 

 

Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege (2102)

 

Bei den Tageseinrichtungen für Kinder sind die Sicherstellung des Rechtsanspruches auf einen Kindergartenplatz und der Ausbau der Betreuungsmöglichkeiten für die unter dreijährigen Kinder U3 die wesentlichen Aufgaben. Der Bau der beiden neuen Kindertageseinrichtungen links der Ems an der Isselstr. und an der Nienbergstr., wo zusammen 150 neue Plätze entstehen, ist ein wesentlicher Baustein des Ausbaukonzeptes. Es besteht jedoch weiter Handlungsbedarf, insbesondere in den Stadtteilen rechts der Ems. Derzeit wird geprüft, ob u.a. durch ein Angebot an Großtagespflegestellen der Bedarf an U3-Betreuungsplätzen sichergestellt werden kann.

 

Die größere Nachfrage für die Betreuung der unter 3jährigen und dem Trend zu  längeren Betreuungszeiten, führte bei der Neuberechnung der notwendigen Betriebskosten in einem ersten Schritt zu einer Steigerung von 470.000 Euro. Das Belastungsausgleichsgesetz für den U3-Ausbau des Landes NRW verminderte diese Budgetausweitung dann um 364 T€, so dass im Ergebnis eine Budgetausweitung von 106 T€ notwendig wurde.

 

Neben dem Ausbau der Kindertageseinrichtungen für die U3-Betreuung sind in der letzten Zeit verstärkt Kindertageseinrichtungen zu sanieren. Entgegen früherer Praxis, die Sanierungen direkt dem Ergebnishaushalt zuzuordnen, sind nach dem neuen NKF-Weiterentwicklungsgesetz diese Investitionen in Sanierungen, für den Weiterbetrieb zwingend notwendig sind, abzugrenzen. Die Sanierung wird dann im Investitionsplan veranschlagt und erst in den Folgejahren nach Abschluss der Baumaßnahmen über die Rechnungsabgrenzungsposten den Ergebnisplan belasten.

 

Im Haushaltsplanentwurf 2013 sind dafür erstmals in der Ertragsart 7 und der Aufwandsart 16 für den Finanzplan 2014 ff. Beträge veranschlagt worden. Diese Rechnungsabgrenzungsposten beruhen auf den Sanierungsmaßnahmen für die Kindergärten St. Marien in Mesum und St. Mariä-Heimsuchung in Hauenhorst (vgl. nachfolgende Erläuterungen zum vorliegenden Entwurf des Investitionsplanes).

 

 

 

Kinder- und Jugendarbeit (2104)

 

Im Rahmen des Produktes „Kinder- und Jugendarbeit“ werden Lohnkostenzuschüsse für die offene Jugendarbeit in Höhe der tatsächlichen Kosten gewährt. Diese Zuschüsse müssen den aktuellen Lohnentwicklungen – d. h. den bereits beschlossenen Tariferhöhungen aus 2012 bzw. den bereits absehbaren Tariferhöhungen in 2013 - angepasst werden. Aus diesem Grunde wurden für steigende Personalkosten in 2013 zusätzliche Mittel in Höhe von 12.000 € bereit gestellt.

 

 

Öffentliche Spielplätze (2105)

 

Im Rahmen der Betreuungsmaßnahmen sowie der Wasser-, Strom- und Reinigungskosten für einzelne Spielplätze zeichnet sich aufgrund der tatsächlichen Ausgaben ein Minderbedarf in Höhe von 2.000 € ab, der im Haushaltplanentwurf für 2013 aufgenommen wurde.

 

 

Noch aufgetretener Änderungsbedarf zum vorliegenden Entwurf des Ergebnisplanes:

 

 

Förderung junger Menschen und Familien (2101)

 

Hilfen zur Erziehung

Wie schon bei der Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2013 mitgeteilt, reicht der jetzt vorliegende Ansatz für die Hilfen zur Erziehung nicht aus, die zu erwartenden Ausgaben 2013 zu decken.

Bei Fortschreibung des Hilfebestandes vom 1.1.2013 für das Gesamtjahr 2013 muss mit einer zusätzlichen Mehrausgabe von 544.558 € gerechnet werden.

Dabei sind Kostensteigerungen und Fallzahlsteigerungen für das Jahr 2013 bewusst nicht mitkalkuliert worden, da die Verwaltung hofft, durch die Maßnahmen der Fallsteuerung die Zugänge in die Hilfesysteme durch sinnvolle Alternativen reduzieren zu können und die Fallverläufe durch eine zielgerichtete Hilfeplanung verkürzen zu können.

 

Förderung Deutscher Kinderschutzbund

Die Förderung des Mehrgenerationenhauses aus Mitteln des europäischen Sozialfonds ist zum 31.12.2012 ausgelaufen.

Im Rahmen der Kofinanzierung ist auf Beschluss des Jugendhilfeausschusses eine Förderung von 20.000 € für Miete und Personalkosten zur Verfügung gestellt worden. Der Deutsche Kinderschutzbund beantragt ab dem 1.1.2013 eine Förderung der Miet- und Mietnebenkosten, um die verbleibenden Angebote weiterhin in den Räumlichkeiten des Mehrgenerationenhauses aufrecht erhalten zu können.

(Siehe Anlage)

Zum vorliegenden Entwurf ergibt sich eine Minderausgabe von 8.000 €

 

 

 

Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege (2102)

 

Wie zuvor erwähnt wird bei Investitionen nach Abschluss der Maßnahmen über die Rechnungsabgrenzungsposten der Ergebnisplan belastet. Der Ersatzbau des Kindergartens St Gertrud in Bentlage wird voraussichtlich zum Sommer 2013 abgeschlossen. Gleichzeitig wird die Einrichtung der beiden neuen Kindertagesstätten an der Isselstr. und an der Nienbergstr. erfolgt sein. Die notwendigen Rechnungsabgrenzungsposten in der Ertragsart 7 und der Aufwandsart 16 sind noch nicht veranschlagt:

 

 

2013

2014

2015

2016

Ertrag aus der Auflösung des Rechnungsabgrenzungspostens

7.047 €

16.912 €

16.912 €

16.912 €

Aufwand aus der Auflösung des Rechnungsabgrenzungspostens

25.636 €

61.526 €

61.526 €

61.526 €

 

 

Mit dem oben schon erwähnten NKF-Weiterentwicklungsgesetz wurde auch die bisherige Praxis bei der Bewilligung der U3-Ausbaumaßnahmen geändert. Auch diese müssen zukünftig über die Rechnungsabgrenzungsposten veranschlagt werden. Das führt einerseits dazu, dass die bisherige Veranschlagung in der Ertragsart 10 und in der Aufwandsart 15 aufgegeben werden muss,

 

ordentliche Erträge

2013

2014

2015

2016

Landeszuschüsse für Investitionen bei der U3-Betreuung (bisher)

 

194.000 €

 

0 €

 

0 €

 

0 €

Landeszuschüsse für Investitionen bei der U3-Betreuung (neu)

 

0 €

 

0 €

 

0 €

 

0 €

 

 

Transferaufwand

2013

2014

2015

2016

Investitionsprogramm U3-Betreuung (bisher)

 

204.000 €

 

0 €

 

0 €

 

0 €

Investitionsprogramm U3-Betreuung (neu)

 

0 €

 

0 €

 

0 €

 

0 €

 

 

und andererseits weitere Rechnungsabgrenzungsposten zu bilden sind:

 

Diverse U3-Maßnahmen

2013

2014

2015

2016

Ertrag aus der Auflösung des Rechnungsabgrenzungspostens

0 €

83.320 €

83.320 €

83.320 €

Aufwand aus der Auflösung des Rechnungsabgrenzungspostens

0 €

87.950 €

87.950 €

87.950 €

 

Eine letzte Konsequenz aus dem NKF-Weiterentwicklungsgesetz ist die erneute Bereitstellung der Mittel für die Sanierungsmaßnahme des St. Ludgerus-Kindergartens in Elte. Im Jahre 2012 waren dafür (Netto-) Aufwendungen iHv. 108.500 Euro vorgesehen. In 2012 sind jedoch keine Landesmittel geflossen, so dass normalerweise eine Übertragung der Mittel in das Jahr 2013 erfolgt wäre. Wegen des NKF-Weiterentwicklungsgesetzes wird dieser Ansatz nicht übertragen und verbessert damit das Jahresergebnis 2012. Stattdessen sind die Gelder nun aber in der oben schon mehrfach beschriebenen Form bereitzustellen:

 

Sanierung St. Ludgerus / Elte

2013

2014

2015

2016

Ertrag aus der Auflösung des Rechnungsabgrenzungspostens

0 €

11.325 €

11.325 €

11.325 €

Aufwand aus der Auflösung des Rechnungsabgrenzungspostens

0 €

16.988 €

16.988 €

16.988 €

 

Wie in der Vorlage Nr. 060/13 dargestellt, sollten vorsorglich für den Fall der wegfallenden Landesmittel bei der Sanierung von Tageseinrichtungen für Kinder zusätzliche Investitionsmittel iHv. 351.200 Euro bereitgestellt werden. Diese Investitionsmittel bedingen folgende Aufwendungen:

 

Reserve Landesmittelausfall

Sanierung

2013

2014

2015

2016

Aufwand aus der Auflösung des Rechnungsabgrenzungspostens

0 €

17.560 €

17.560 €

17.560 €

 

 

 

Gesetzliche Vertretung für Minderjährige und Erwachsene (2103)

 

In der letzten Jugendhilfeausschusssitzung am 22. Nov. 2012 war für die Zeit ab dem 01. Jan. 2013 mit dem Diakonischen Betreuungsverein ein neuer Vertragsinhalt beschlossen worden. Dieser Vertrag wurde zwischenzeitlich vom Diakonischen Betreuungsverein unterzeichnet. Daraus resultierend kann der bisherige Ansatz ab 2013 um 7.000 € p.a. reduziert werden.

 

 

 

Kinder- und Jugendarbeit (2104)

 

Der JHA hat am 22.11.2102 eine neue vertragliche Vereinbarung mit dem Jugend- und Familiendienst beschlossen. Danach reduziert sich der Zuschuss um 7.680 € jährlich.

 

 

Erläuterungen zum vorliegenden Entwurf des Investitionsplanes:

 

Der vorliegende Entwurf baut auf der Investitionsplanung für 2012 des letztjährigen Haushaltsplanaufstellungsverfahren auf. Folgende Änderungen wurden vorgenommen:

 

 

 

Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege (2102)

 

Projekt 2102-06: Sanierung Kindergarten St. Mariä-Heimsuchung in Hauenhorst

Die Zentralrendantur hat stellvertretend für den Träger der Einrichtung Sanierungskosten iHv. 247.500 € veranschlagt. Demnach würden bei einer Kostenaufteilung 50 % Land, 25 % Stadt und 25 % Träger 47.900 Euro von der Stadt Rheine zu tragen sein.

 

Projekt 2102-07: Sanierung Kindergarten St.Marien in Mesum

Die Zentralrendantur hat stellvertretend für den Träger der Einrichtung Sanierungskosten iHv. 682.000 € veranschlagt. Demnach würden bei einer Kostenaufteilung 50 % Land, 25 % Stadt und 25 % Träger 170.500 Euro von der Stadt Rheine zu tragen sein.

 

 

 

Noch aufgetretener Änderungsbedarf zum vorliegenden Entwurf des Investitionsplanes:

 

Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege (2102)

 

Einrichtungskosten Nienbergstr./Isselstr.

Bei der Einrichtung der neuen Tageseinrichtungen für Kinder (Isselstr./Nienbergstr.) ist ein Betrag iHv 525.000 € im Investitionsplan kalkuliert worden. Dabei ist nicht berücksichtigt worden, dass für 44 Plätze im Rahmen des U3-Ausbaus eine Einrichtungspauschale in Höhe von 3.500 € pro Platz beim Bund beantragt wurde.

Ein Betrag iHv 154.000 € ist hier zu reduzieren.

 

Projekt 2102-04: Sanierung Kindergarten St. Ludgerus in Elte

Wie in den Ausführungen zum Ergebnisplan schon aufgeführt, muss die Sanierungsmaßnahme in 2013 neu veranschlagt werden. Der dem Landesjugendamt vorliegende Sanierungsantrag beläuft sich auf 453.000 Euro. Demnach würden bei einer Kostenaufteilung 50 % Land, 25 % Stadt und 25 % Träger 113.250 Euro von der Stadt Rheine zu tragen sein. Die ursprünglich in 2012 geplanten Gesamtkosten von 434.000 Euro haben sich erhöht, da in der Abgrenzung zur parallel geplanten U3-Ertüchtigung einige Teilgewerke vom U3 Bereich in die Sanierung verschoben werden mussten.

 

Projekt 2102-08: Ausbau der U3-Betreuung

Auch dieses Projekt muss wegen der nun notwendigen Rechnungsabgrenzung neu veranschlagt werden. In den vergangenen Jahren war jeweils mit einem Maßnahme-Volumen von 1.260.000 Euro kalkuliert worden. Im Jahr 2013 sollten mit Beginn des Rechtsanspruches die Maßnahmen dann alle abgeschlossen sein. Aus den unterschiedlichsten Gründen sind allerdings noch nicht alle Maßnahmen beendet. Teilweise konnten sie, wie z. B. am Kindergarten St. Ludgerus-Elte, noch nicht einmal begonnen werden.

 

Die Summe der ausstehenden U3-Bewilligungen beläuft sich auf 620.000 Euro.

 

Neben diesen schon feststehenden Maßnahmen sind für den weiteren U3-Ausbau (z.B. für Rheine rechts der Ems oder durch Errichtung von Tagespflegestellen) Mittel zu veranschlagen. Hier sind weitere 380.000 Euro als Ausbaureserve vorgesehen. Insgesamt sind Ausgaben iHv. 1.000.000 Euro im Projekt einzustellen, von denen dann 947.300 Euro als Zuschüsse vom Landesjugendamt refinanziert würden.

 

 

Reserve für die Sanierung der drei Einrichtungen in Elte, Hauenhorst und Mesum

Wie in der Vorlage Nr. 060/13 dargestellt, sollte vorsorglich für den Fall der wegfallenden Landesmittel bei der Sanierung von Tageseinrichtungen für Kinder ein Betrag iHv. 351.200 Euro reserviert werden.

 

Mit dem Haushaltsplan wurden lediglich die voraussichtlich benötigten Finanzmittel im Investitionsplan bereitgestellt. Für die Bewilligung der Sanierungsmaßnahmen ist jeweils noch ein eigenständiger Beschluss des Jugendhilfeausschusses notwendig.

 

Allein die Maßnahmen für den U3-Ausbau können auf Grund der Eilbedürftigkeit und der hohen Fremdmittelquote von 95 % ohne weiteren Jugendhilfeausschussbeschluss von der Verwaltung bewilligt werden.

 

 

 

Verpflichtungsermächtigungen sind nicht vorgesehen.