Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Sportausschuss beschließt, der Deutschen-Lebensrettungs-Gesellschaft, Ortsgruppe Rheine, für die Anschaffung eines neuen Rettungsbootes einen Zuschuss in Höhe von maximal 2.500 € zu gewähren.
Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt, dass nach Erlangung der Rechtskraft des Haushaltsplanes 2013 die notwendigen Finanzmittel für Investitionskostenzuschüsse zur Verfügung stehen.
Begründung:
Den als Anlage
beigefügten Antrag der DLRG Ortsgruppe Rheine hat Herr Ebbing, Vorsitzender des
Vereines, am 22.08.2012 persönlich in der Bürgersprechstunde der
Bürgermeisterin, Frau Dr. Kordfelder, abgegeben.
Die Kosten für den
Kauf des geplanten Rettungsbootes belaufen sich gemäß Kostenvoranschlag auf
34.978 €, beantragt wird seitens der DLRG ein Zuschuss von rund 25.000 €.
Als Eigenkapital
könne der Verein ca. 10.000 € aufbringen.
Der Antrag wurde zur
weiteren Prüfung, ob bzw. in welcher Höhe im Jahr 2013 ein Zuschuss an die DLRG
geleistet werden könne, an den
Da der Kauf eines
Rettungsbootes dem Erwerb eines Sportgerätes gleichkommt, kann somit nach
Ziffer 2 der Sportförderrichtlinien ein Zuschuss von maximal 2.500 € ausgezahlt
werden; die hierfür erforderliche Voraussetzung eines Kinder- und Jugendanteils
von mindestens 40 Prozent werden von der DLRG erfüllt (Stichtag 01.01.2011 =
53,48 Prozent).
Weil im Rahmen der
im Zuschussantrag gemachten Angaben davon auszugehen war, dass der Kauf des
Rettungsbootes mithilfe der Zuwendung aus Sportfördermitteln nicht finanziert
werden kann, wurde die Problematik zunächst telefonisch und danach in einem
persönlichen Gespräch mit Herrn Ebbing erörtert.
Bei dem Treffen
wurde Herr Ebbing noch einmal über die eindeutigen und abschließenden
Fördermöglichkeiten von maximal 2.500 € informiert.
Herr Ebbing
entgegnete, dass ihm die Sachlage bezogen auf die Sportförderrichtlinien
durchaus bekannt und nachvollziehbar sei.
Da aber bereits bei
der Anschaffung des nunmehr abgängigen Rettungsbootes seinerzeit zusätzliche
Mittel aus anderen Haushaltsansätzen zur Verfügung gestellt worden seien, wurde
vereinbart, den Zuschussantrag an den Verwaltungsvorstand mit der Bitte
weiterzuleiten, alternative bzw. weitere Fördermöglichkeiten zu überprüfen.
Diese Überprüfung
ist leider erfolglos verlaufen; hierüber wurde Herr Ebbing in einem Telefonat
mit Herrn Kuhlmann, Erster Beigeordneter, unterrichtet.
Nach aktuellem
Sachstand ist damit eine Förderung ausschließlich aus Sportfördermitteln in
Höhe von 2.500 € möglich.
Deshalb wird um
Zustimmung zum Beschlussvorschlag gebeten.
Abschließend sind
zur Information die Mitgliederzahlen der letzten fünf Jahre aufgelistet:
Jahr |
Gesamt |
Jugendliche |
Erwachsene |
Anteil Ju-gendlicher in % |
2011 |
441 |
223 |
218 |
53,48* |
2010 |
476 |
243 |
233 |
51,05 |
2009 |
611 |
345 |
266 |
56,46 |
2008 |
576 |
317 |
259 |
55,03 |
2007 |
653 |
357 |
296 |
54,67 |
* Ab dem Jahr 2011 werden
Erwachsene ab 60 Jahren bei der Ermittlung des Kinder- und
Jugendanteils nicht mehr berücksichtigt.
Anlage: Antrag
der Deutschen-Lebensrettungs-Gesellschaft, Ortsgruppe Rheine,
auf Zuwendung für die Anschaffung eines neuen Rettungsbootes