Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Sportausschuss beschließt, dem FC Eintracht Rheine, Bentlager Weg 40, 48431 Rheine, für die Erneuerung der Flutlichtanlage auf dem Nebenplatz am Bahndamm einen Zuschuss in Höhe von maximal 23.800 € zu gewähren.
Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt, dass nach Erlangung der Rechtskraft des Haushaltsplanes 2013 die notwendigen Finanzmittel für Investitionskostenzuschüsse zur Verfügung stehen.
Begründung:
Am 18. Mai 2012 hat
der FC Eintracht Rheine einen Antrag auf Bezuschussung zum Kauf und Aufstellung
neuer Flutlichtmasten gestellt (Anlage 1).
Nachdem ein
Flutlichtmast auf dem Fußballfeld am Bahndamm ohne Fremdeinwirkung umgefallen
war, wurde bei einer Untersuchung festgestellt, dass alle vier Lichtmasten so
stark korrodiert waren, dass die Standfestigkeit nicht mehr gewährleistet war.
Sie mussten daher aus Sicherheitsgründen umgehend abgebaut werden.
Aufgrund des
vorgenannten Antrages wurde dem FC Eintracht mit Bescheid vom 22. August 2012
ein Zuschuss i.H.v. 5.976,00 € für die Ersatzbeschaffung und Aufstellung von
vier Flutlichtmasten gewährt.
Am 29. Oktober 2012
wurde ein Zusatzantrag gestellt (Anlage 2). Zusätzlich zu den og.
Flutlichtmasten wurden Zuwendungen für das Verlegen neuer Erdkabel sowie eines
neuen Schaltkastens beantragt.
Begründet wird dies
damit, dass beim Ausschachten für den Einbau der Masten festgestellt worden
sei, dass die unter der Erde verlaufenen Kabelstränge aufgrund starker Korrosion
nicht mehr nutzbar seien.
Auch der
Schaltkasten für die Flutlichtanlage müsse nach Auskunft der ausführenden
Elektrofirma ausgetauscht werden, da die Anschlüsse und Sicherungen nicht mehr
den heutigen Sicherheitsanforderungen entsprächen.
Der Austausch des
Schaltkastens sowie die Erneuerung der Erdverkabelung betragen nach einer
Kostenschätzung ca. 34.000 €.
Der Antrag ist aus
Sicht der Verwaltung sachlich begründet; der betroffene Fußballplatz wird für
das Training insbesondere der Kinder- und Jugendmannschaften genutzt. Dies
ergibt sich bereits aus einer Betrachtung der Anzahl der Mannschaften in
Relation der zur Verfügung stehenden Plätze.
Jahreszeitbedingt
müsse nach Auskunft des FC Eintracht Rheine wegen der früh einsetzenden
Dunkelheit das Training derzeit entfallen bzw. könne nur sehr eingeschränkt
stattfinden.
Darüber hinaus
erfüllt der Verein auch die sonstigen Fördervoraussetzungen. Da der Kinder- und
Jugendanteil mit Stichtag zum 01.01.2012 bei 49,49 Prozent liegt, ist eine
Höchstförderung von 70 Prozent der Kosten gemäß Ziffer 7.4 der Sportförderrichtlinie
vorgesehen; dies entspricht der im Beschlussvorschlag genannten Summe von
23.800,00 €.
Gebeten wird deshalb
um Zustimmung zum Beschlussvorschlag.
Abschließend sind
zur Information die Mitgliederzahlen der letzten fünf Jahre aufgelistet:
Jahr |
Gesamt |
Jugendliche |
Erwachsene |
Anteil Ju-gendlicher in % |
2012 |
852 |
338 |
514 |
49,49* |
2011 |
903 |
366 |
537 |
50,14* |
2010 |
915 |
374 |
541 |
40,87 |
2009 |
1022 |
431 |
591 |
42,17 |
2008 |
1139 |
517 |
622 |
45,39 |
* Ab dem Jahr 2011 werden
Erwachsene ab 60 Jahren bei der Ermittlung des Kinder- und
Jugendanteils nicht mehr berücksichtigt.
Anlagen:
Anlage 1: Antrag des FC Eintracht Rheine auf Zuwendung für die Erneuerung von
Flutlichtmasten
Anlage 2: Ergänzungsantrag des FC Eintracht Rheine auf Zuwendung für die
Erneuerung der Kabelstränge sowie der Transformationsstation