Betreff
Antrag des FC Eintracht Rheine auf Wiederherstellung der Flutlichtanlage auf dem Nebenplatz am Delsen
Vorlage
037/13
Aktenzeichen
II-1.50-dG
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Sportausschuss beschließt, dem FC Eintracht Rheine, Bentlager Weg 40, 48431 Rheine, für die Erneuerung der Flutlichtanlage auf dem Nebenplatz am Bahndamm einen Zuschuss in Höhe von maximal 23.800 € zu gewähren.

 

Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt, dass nach Erlangung der Rechtskraft des Haushaltsplanes 2013 die notwendigen Finanzmittel für Investitionskostenzuschüsse zur Verfügung stehen.

 


Begründung:

 

Am 18. Mai 2012 hat der FC Eintracht Rheine einen Antrag auf Bezuschussung zum Kauf und Aufstellung neuer Flutlichtmasten gestellt (Anlage 1).

Nachdem ein Flutlichtmast auf dem Fußballfeld am Bahndamm ohne Fremdeinwirkung umgefallen war, wurde bei einer Untersuchung festgestellt, dass alle vier Lichtmasten so stark korrodiert waren, dass die Standfestigkeit nicht mehr gewährleistet war. Sie mussten daher aus Sicherheitsgründen umgehend abgebaut werden.

Aufgrund des vorgenannten Antrages wurde dem FC Eintracht mit Bescheid vom 22. August 2012 ein Zuschuss i.H.v. 5.976,00 € für die Ersatzbeschaffung und Aufstellung von vier Flutlichtmasten gewährt.

 

Am 29. Oktober 2012 wurde ein Zusatzantrag gestellt (Anlage 2). Zusätzlich zu den og. Flutlichtmasten wurden Zuwendungen für das Verlegen neuer Erdkabel sowie eines neuen Schaltkastens beantragt.

Begründet wird dies damit, dass beim Ausschachten für den Einbau der Masten festgestellt worden sei, dass die unter der Erde verlaufenen Kabelstränge aufgrund starker Korrosion nicht mehr nutzbar seien.

Auch der Schaltkasten für die Flutlichtanlage müsse nach Auskunft der ausführenden Elektrofirma ausgetauscht werden, da die Anschlüsse und Sicherungen nicht mehr den heutigen Sicherheitsanforderungen entsprächen.

 

Der Austausch des Schaltkastens sowie die Erneuerung der Erdverkabelung betragen nach einer Kostenschätzung ca. 34.000 €.

 

Der Antrag ist aus Sicht der Verwaltung sachlich begründet; der betroffene Fußballplatz wird für das Training insbesondere der Kinder- und Jugendmannschaften genutzt. Dies ergibt sich bereits aus einer Betrachtung der Anzahl der Mannschaften in Relation der zur Verfügung stehenden Plätze.

Jahreszeitbedingt müsse nach Auskunft des FC Eintracht Rheine wegen der früh einsetzenden Dunkelheit das Training derzeit entfallen bzw. könne nur sehr eingeschränkt stattfinden.

Darüber hinaus erfüllt der Verein auch die sonstigen Fördervoraussetzungen. Da der Kinder- und Jugendanteil mit Stichtag zum 01.01.2012 bei 49,49 Prozent liegt, ist eine Höchstförderung von 70 Prozent der Kosten gemäß Ziffer 7.4 der Sportförderrichtlinie vorgesehen; dies entspricht der im Beschlussvorschlag genannten Summe von 23.800,00 €.

 

Gebeten wird deshalb um Zustimmung zum Beschlussvorschlag.

 

Abschließend sind zur Information die Mitgliederzahlen der letzten fünf Jahre aufgelistet:

Jahr

Gesamt

Jugendliche

Erwachsene

Anteil Ju-gendlicher in %

2012

852

338

514

  49,49*

2011

903

366

537

  50,14*

2010

915

374

541

40,87

2009

1022

431

591

42,17

2008

1139

517

622

45,39

* Ab dem Jahr 2011 werden Erwachsene ab 60 Jahren bei der Ermittlung des Kinder- und

   Jugendanteils nicht mehr berücksichtigt.

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Antrag des FC Eintracht Rheine auf Zuwendung für die Erneuerung von

               Flutlichtmasten

Anlage 2: Ergänzungsantrag des FC Eintracht Rheine auf Zuwendung für die

               Erneuerung der Kabelstränge sowie der Transformationsstation