Betreff
Beratung Ergebnis- und Investitionsplan 2013- 2016, Sonderbereich 0 - Politische Gremien und Verwaltungsführung
Vorlage
057/13
Aktenzeichen
FB 7 - ker
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, das Budget des Sonderbereiches 0 – Politische Gremien und Verwaltungsführung unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderungen in den endgültigen Ergebnis- und Investitionsplan zu übernehmen.

 


Begründung:

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Ergebnis- und Investitionsplanes für das Haushaltsjahr 2013 wurde in der Sitzung des Rates am 11. Dezember 2012 eingebracht.

 

Der Rat der Stadt hat die Vorlage des Entwurfes der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2013 zur Kenntnis genommen. Die Detailberatung des Entwurfes des Haushaltplanes (einschl. der Investitionsprojekte) und damit verbunden die Beratung der Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2013 - 2016 wurde den zuständigen Fachausschüssen übertragen.

 

Grundlage für die Beratung in den Fachausschüssen ist daher das im Entwurf des Haushaltsplanes ausgewiesene Budget im Ergebnis- und Finanzplan 2013 – 2016.

 

Diesem Ausschuss obliegt die Kompetenz und Verantwortung für die Detailberatung des in seine Zuständigkeit fallenden Sonderbereich 0. Die Etatberatung hat anhand des Haushaltsplanes zu erfolgen.

 

Der vorgelegte Haushaltsentwurf 2013 weist einen Fehlbetrag von 5,668 Mio. Euro aus.  

 

Auch in den Folgejahren 2014 – 2016 kann der Haushaltsausgleich nicht sichergestellt werden. Allerdings werden sich die Fehlbeträge durch die weiterhin eingeplanten einmaligen Ausschüttungen der Stadtsparkasse Rheine und der Stadtwerke Rheine GmbH sowie durch die ab 2013 geltende Erhöhung der Hebesätze für die Grundsteuer B und Grundsteuer A voraussichtlich deutlich reduzieren.

 

Die Abdeckung des Fehlbetrages für 2013 führt aber zu einem weitergehenden Verzehr des Eigenkapitals der Stadt Rheine auf 257,543 Mio. Euro. Unter Berücksichtigung der Vorjahre beträgt damit der seit der Umstellung des Rechnungswesens im Jahre 2006 anhaltende Vermögensverzehr bereits 90,836 Mio. Euro; das sind 26,1 % des ursprünglichen Eigenkapitals. Bis 2016 wird sich das Eigenkapital voraussichtlich um insgesamt 29,2 % auf 246,778 Mio. Euro verringert haben.

 

Vor diesem Hintergrund muss daher im Rahmen der Beratung dieses Ausschusses folgendes sichergestellt werden:

 

·       Es dürfen keine weiteren Ergebnisverschlechterungen entstehen.

·       Mehraufwendungen/Minderträge sollten grundsätzlich nicht zugelassen werden.      

·       Sind sie im Einzelfall unvermeidbar, müssen sie zwingend durch Verbesserungen an anderer Stelle ausgeglichen werden.

 

Für den Sonderbereich 0 sind keine Verpflichtungsermächtigungen vorgesehen.

 

Gegenüber dem Entwurf des Haushaltsplanes haben sich folgende Änderungen ergeben, welche eine andere Finanzplanung nötig machen:

 

 

Fortschreibung IEHK

Im Rahmen einer regelmäßigen Fortschreibung des Integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzeptes Rheine 2020 (IEHK) soll die Durchführung von 3 – 4 Zukunftswerkstätten organisiert werden. Die Durchführung der Zukunftswerkstätten wird voraussichtlich einen Finanzaufwand von 50.000 € (Grundlage: Angebot des Planungsbüros ASS) erfordern.

 

Der für die organisatorische und inhaltliche Qualifizierung der geplanten Zukunftswerkstätten und deren Durchführung notwendige Finanzaufwand ist nicht im Budgetentwurf des Jahres 2013 veranschlagt worden, weil nach Bekanntwerden der Durchführung der Zukunftswerkstätten und dessen finanziellen Aufwand keine Änderungen des Budgetentwurfes möglich waren.

 

Es ist daher notwendig, einen zusätzlichen Aufwand von 50.000 € im Budget 0102-01 für die Durchführung von Zukunftswerkstätten zu veranschlagen.

 

 

Stadtmarketing

Bei der Produktgruppe 02 sind unter der Aufwandart „Transferaufwendungen“ als Zuschüsse für den Verkehrsverein mit 266.000 € veranschlagt worden. Die Position muss in den Erläuterungen auf Seite 101 aufgeteilt werden. 50.000 € von den 266.000 € sind laut Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 10. März 2009 für Marketingaufwendungen „zweckgebunden“. Die übrigen 216.000 € sind als „Allgemeine Zuschüsse“ auszuweisen.

Insofern sollen die Erläuterungen im endgültigen Haushaltsplan entsprechend angepasst werden.