Betreff
Sanierung von 3 Tageseinrichtungen für Kinder in Elte, Hauenhorst und Mesum
Vorlage
060/13
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die Finanzierung der Sanierungsmaßnahmen der Kindergärten St. Ludgerus Elte, St. Mariä Heimsuchung Hauenhorst und St. Marien Mesum auf Grund der möglicherweise nicht mehr vorhandenen Landesmittel gefährdet ist.

 


Begründung:

 

Um die Haushaltsplanvorlage Nr. 034/13, die im weiteren Verlauf der Jugendhilfeausschusssitzung auf der Tagesordnung steht, nicht durch diese ausführlichen Informationen zu überfrachten, wird die Thematik vorab in dieser Vorlage aufbereitet.

 

 

Derzeit sind 3 Sanierungsmaßnahmen für Tageseinrichtungen für Kinder in Bearbeitung. Es handelt sich dabei um

 

  • den Kindergarten St. Ludgerus – Elte
  • den Kindergarten St. Mariä-Heimsuchung - Hauenhorst
  • und den Marien-Kindergarten Mesum.

 

In der Vergangenheit hat sich das Land NRW bei baufachlich notwendigen Sanierungen mit 50 % beteiligt, der Träger und die Stadt Rheine tragen je 25%. Danach hätte sich folgende Kostenverteilung ergeben:

 

 

Kindergarten

St. Ludgerus

Kindergarten

St. Mariä-Heimsuchung

Marien-

Kindergarten

Gesamtkosten nach Abzug der einzusetzenden Rücklagen (soweit bekannt)

453.000 €

682.000 €

(noch ohne Abzug

 der Rücklage)

191.800 €

Landesmittel 50 %

226.500 €

341.000 €

95.900 €

Trägeranteil 25 %

113.250 €

170.000 €

47.950 €

Anteil Stadt Rheine 25 %

113.250 €

170.000 €

47.950 €

 

Der Sanierungsantrag für den Kindergarten St. Ludgerus – Elte ist am weitesten fortgeschritten. Er liegt bewilligungsreif beim Landesjugendamt. Lediglich die fehlenden Haushaltsmittel des Landes verhinderten eine Bewilligung. Bedingt durch die Neuwahl des Landesparlamentes im Sommer 2012 kam es erst im Dezember 2012 zur Verabschiedung des Landeshaushaltes 2012. Die dann noch bereitgestellten Haushaltsmittel reichten nicht aus, auch den Antrag für den Kindergarten St. Ludgerus in Rheine-Elte zu bescheiden.

 

Das Landesjugendamt teilte auf Anfrage im Dezember 2012 mit, dass der Antrag jetzt ruhe, bis der neue Landeshaushalt 2013 aufgestellt sei. Die Verabschiedung des Landeshaushaltes sei für den März 2013 vorgesehen. Ob der Haushaltsansatz des Landes dann ausreichen wird, den Antrag für den Kindergarten St. Ludgerus in Rheine-Elte zu bescheiden, kann zur Zeit nicht gesagt werden. Dazu gibt es keine Informationen, sondern nur Spekulationen. Angesichts der Spardiskussionen zum Landeshaushalt ist im Extremfall sogar denkbar, dass überhaupt keine Landesmittel mehr bereitgestellt werden. Das Land betrachtet die Beteiligung an den Sanierungsmaßnahmen nur als freiwillige Aufgabe.

 

Ein Auszug aus der Pressemitteilung der Landesregierung NRW zur Einbringung des Haushaltentwurfes 2013 aus Oktober 2012 nährt diese Befürchtungen:

 

Der Etatentwurf sieht für das kommende Jahr Einsparungen von rund einer Milliarde Euro vor. Dazu trägt eine globale Minderausgabe von 550 Millionen Euro über alle Ressorts bei. 280 Millionen Euro müssen darüber hinaus in den Ressorts direkt erwirtschaftet werden. Hinzu kommen, wie angekündigt, weitere 152 Millionen Euro an strukturellen, also dauerhaften Einsparungen.“

 

 

Um für den Fall der möglicherweise wegbrechenden Landesmittel vorbereitet zu sein, ist es notwendig, entsprechende Haushaltsmittel im Haushalt der Stadt Rheine vorzusehen.

 

Bei der jetzigen Haushaltsplanung sind folgende Landesmittel für die Sanierung der drei genannten Einrichtungen zu Grunde gelegt worden:

 

Kindergarten St. Ludgerus – Elte                                       226.500 Euro

Kindergarten St. Mariä-Heimsuchung – Hauenhorst           341.000 Euro

Marien-Kindergarten Mesum                                              95.900 Euro

 

Summe                                                                          663.400 Euro

 

 

Für den Fall von ausfallenden Landesmitteln hat die Zentralrendantur für den Träger der Kindergärten erklärt, dass sie sich den Ausfall mit der Stadt Rheine teilen würden, wobei eine Obergrenze von 250.000 Euro nicht überschritten werden könnte.

 

Sollten die Landesmittel tatsächlich komplett ausfallen, würde das die folgende Kostenverteilung ergeben:

 

 

Kindergarten

St. Ludgerus

Kindergarten

St. Mariä-Heimsuchung

Marien-

Kindergarten

Gesamtkosten nach Abzug der einzusetzenden Rücklagen

453.000 €

610.000 €

191.800 €

Trägeranteil

226.500 €

250.000 €

95.900 €

Anteil Stadt Rheine

226.500 €

360.000 €

95.900 €

 

Im Vergleich zur bisherigen Planung ergäben sich dann diese Mehrausgaben für die Stadt Rheine:

 

Kindergarten St. Ludgerus – Elte                                       113.250 Euro

Kindergarten St. Mariä-Heimsuchung – Hauenhorst           190.000 Euro

Marien-Kindergarten Mesum                                               47.950 Euro

 

Summe                                                                          351.200 Euro

 

Die Verwaltung schlägt vor, diese Summe im Haushaltplanentwurf zusätzlich bereit zu stellen, damit die Stadt Rheine für den Fall, dass keine Sanierungsmittel vom Land mehr bereitgestellt werden, handlungsfähig bleibt. Der entsprechende Beschluss wäre dann im Tagesordnungspunkt „Beratung Ergebnis- und Investitionsplan 2013 – 2016“ zu fassen.

 

Auch wenn damit der Grundsatz „ausfallende Landesmittel nicht zu ersetzen“ durchbrochen würde, darf nicht außer Acht gelassen werden, dass es Aufgabe der Stadt Rheine ist, „die Bereitstellung von ausreichenden Plätzen für Kinder in Tageseinrichtungen sicherzustellen“.

 

 

Unabhängig von der Notwendigkeit der Sanierung besteht durch den gleichzeitig vorgesehenen U3-Ausbau des Kindergartens St. Ludgerus – Elte und des Kindergartens St. Mariä-Heimsuchung – Hauenhorst zwischenzeitlich Handlungsbedarf. Die Frist zur Umsetzung des Rechtspruches für die U3-Kinder läuft am 31.07.2013 ab. Die dazu notwendigen Baumaßnahmen hätten eigentlich schon längst begonnen sein müssen. Die derzeit für die U3-Betreuung installierten provisorischen Betreuungsformen sind auf Dauer nicht tragbar.

 

Ein vorgezogener alleiniger U3-Ausbau beider Einrichtungen macht bautechnisch allerdings wenig Sinn, da die geplanten Maßnahmen ineinander laufen. Die früher 4-gruppigen Einrichtungen ohne Nebenräume sollen so umgestaltet werden, dass für eine 3-gruppige Einrichtung mit U3-Betreuung alle heute notwendigen Nebenräume zur Verfügung stehen.

 

Auch der Gedanke, dass der Träger auf Grund des bewilligten U3-Ausbaus mit der Baumaßnahme beginnt und für die beantragte Sanierung die Genehmigung zu einem vorzeitigen Baubeginn erhält, musste verworfen werden. Die Genehmigung für einen vorzeitigen Baubeginn bei einer Sanierungsmaßnahme muss direkt im Ministerium ausgestellt werden. Bis zum Abschluss der Haushaltsplanberatungen 2013 werden jedoch keine Genehmigungen ausgestellt, da noch offen ist, ob Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.

 

 

Zusammenfassung:

 

Auch wenn bezüglich der Einzelmaßnahmen noch Fachausschussbeschlüsse ausstehen, schlägt die Verwaltung vor, im nachfolgenden Tagesordnungspunkt „Beratung Ergebnis- und Investitionsplan 2013 – 2016“ die erforderlichen Mittel im Haushalt bereitzustellen. Nur so kann gewährleistet werden, dass dann, wenn der Landeshaushalt 2013 verabschiedet ist, sicher mit den notwendigen Sanierungs- und Umbaumaßnahmen begonnen werden kann.