Betreff
Planfeststellung für den Ersatz der Großen Schleuse Rodde einschließlich Anpassung des Vorhafens I. Kenntnisnahme und Billigungsbeschluss
Vorlage
081/13
Aktenzeichen
PG 5.1 - hs
Art
Beschlussvorlage

BEGRÜNDUNG:

 

1.      Informationen zum Ausbauvorhaben

 

Die Bundesrepublik Deutschland (Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes) beabsichtigt, die Bundeswasserstraße Dortmund-Ems-Kanal (DEK) auszubauen (s. Anlage 1). Das Planfeststellungsverfahren behandelt den Ersatz der Großen Schleusen Bevergern und Rodde in der Nordstrecke des DEK. Der Ersatz umfasst folgende Einzelmaßnahmen:

 

Neubau der Schleuse; Neubau der Schleusenbrücke; Anpassung der Vorhäfen und Liegestellen; Verfüllung des oberen Vorhafens der alten Großen Schleuse; Neubau einer Freiwasserleitung; Teilabbruch und Verfüllung der alten Kleinen Schleuse; Außerbetriebnahme, Teilabbruch und Verfüllung der alten Großen Schleuse sowie Verlegung und Anpassung der Straße „An der Schleuse“.

Weiterhin wird die Ablagerung überschüssiger Bodenmassen sowie die Durchführung von Kompensationsmaßnahmen behandelt.

 

Aufgrund des hohen Betriebsalters (1914 erbaut) und des schlechten baulichen Zustands besteht der dringende Bedarf, die Schleuse Rodde durch ein neues Bauwerk zu ersetzen (s. Anlage 2). Gleichzeitig erhält das neue Schleusenbauwerk eine Kammer mit 140 m Nutzlänge und 12,50 m Breite. Damit können zukünftig (auch übergroße) Großmotorgüterschiffe mit einer Breite von 11,45 m die Schleuse passieren und hier somit eine Wasserspiegeldifferenz von 3,80 m (Hubhöhe) überwinden (s. Anlage 3).

 

Die Bauausführung erfolgt unter laufendem Schifffahrtsbetrieb. Die Schleuse wird künftig von der Leitzentrale Bergeshövede fernbedient und videoüberwacht.

Der untere Vorhafen wird mit einer Wassertiefe von 3,50 m hergestellt. In den Schleuseneinfahrtsbereichen sind 4,00 m Wassertiefe vorgesehen.

 

Die Schleusenbrücke wird mit einer mittleren Stützweite von 13,58 m ausgebildet. Die Fahrbahnbreite auf der Brücke beträgt 6,50 m zwischen den Schrammborden. Der Gehweg auf der Seite der Schleusenkammer wird mit einer Breite von 2,00 m und mit einem von der Fahrbahn abgesetzten Hochbord ausgeführt. Unterwasserseitig ist ein 0,75 m breiter Notgehweg vorgesehen (s. Anlage 4).

Da die neue Schleusenanlage südöstlich der bestehenden alten Großen Schleuse gebaut wird, muss der Straßenverlauf angepasst werden. Die neue Straße wird östlich der bestehenden Trasse über den Einfahrtbereich der neuen Schleusenanlage geführt. Die alte Straßenanbindung wird zurückgebaut.

 

Der vorhandene Feldweg „Auf dem Berg“ wird vor Beginn der Baumaßnahmen zur Baustraße umgebaut (s. Anlage 3). Damit können Beeinträchtigungen der Anwohner des Ortsteils Rodde durch Baustellenverkehr weitestgehend vermieden werden. Nach Abschluss der Baumaßnahmen soll die Baustraße wieder zurückgebaut werden.

 

Die Straße „An der Schleuse“ muss zu Beginn der Baumaßnahme für einen Zeitraum von ca. 3 Monaten für den öffentlichen Fahrzeugverkehr gesperrt werden. Umfahrungsmöglichkeiten sind über die Dreierwalder Brücke im Osten und die Rodder Schulwegbrücke im Westen vorhanden. Für die Inbetriebnahme der neuen Schleuse ist eine weitere Sperrung von ca. 9 Monaten bis zur Fertigstellung der Wegeanbindung über die alte Große Schleuse erforderlich. Fußgänger und Radfahrer können während der gesamten Bauzeit den Kanal im Baustellenbereich queren.

 

Der Baubeginn am Schleusenstandort Rodde ist für das Jahr 2015 geplant. Die Bauzeit beträgt voraussichtlich 5 bis 6 Jahre. Die neue Schleuse wird voraussichtlich in 2019 in Betrieb gehen.

 

Letztlich liegt der Ersatz nicht nur im unmittelbaren Interesse des Güterverkehrs, sondern auch im Interesse der Wirtschaft der Region.

 

 

2.      Verfahren und Verfahrensträger

 

Für den Ausbau des Dortmund-Ems-Kanals – hier der Bau von Ersatzschleusen an den Kanalstufen Bevergern und Rodde – wird ein Planfeststellungsverfahren nach dem Bundeswasserstraßengesetz durchgeführt. Antragsteller bzw. Vorhabenträger ist das Wasserstraßen-Neubauamt Datteln; Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde die Wasser- und Schifffahrtsdirektion West in Münster.

 

Die öffentliche Auslegung der übersandten Planunterlagen fand vom 7. November bis 6. Dezember 2012 statt. Einwendungen mussten innerhalb von 2 Wochen nach Ablauf der Auslegefrist, also bis spätestens 20. Dezember 2012 erhoben werden.

Im Rahmen der Offenlage wurde zudem am 3. Dezember 2012 eine Bürgersprechstunde im Rathaus durchgeführt. Das Wasserstraßen-Neubauamt Datteln bot die Möglichkeit, sich über konkrete Fach- und Verfahrensfragen zu informieren. Zwei Mitarbeiter der Projektgruppe standen ganztägig zur Verfügung; 4 Bürger nutzten diese Gelegenheit.

Über die erhobenen Einwendungen wird gegebenenfalls ein Erörterungstermin stattfinden. Nach einer umfassenden Abwägung zwischen allen berührten öffentlichen und privaten Belangen wird das Verfahren durch den Planfeststellungsbeschluss abgeschlossen.

 

Die Stadt Rheine wurde aufgefordert bis zum 20. Dezember 2012 zu dem o.g. Bauvorhaben Stellung zu nehmen. Diese Frist war aufgrund der zu beteiligenden Stellen im Hause sowie der einzuholenden politischen Beschlüsse nicht einzuhalten. Auf Antrag wurde eine Fristverlängerung bis zum 28. Februar 2013 gewährt.

 

 

3.      Einwendungen und Stellungnahmen

 

Folgende Eingaben sind direkt dem zuständigen Empfänger (Wasser- und Schiffahrtsdirektion West, Münster), aber auch der Stadt Rheine zugeleitet worden:

 

3.1    Herr Günter Bösker, Am Feldgraben 49, 48432 Rheine;

         Schreiben vom 17.12.2012

 

Herr Bösker ist Eigentümer eines landwirtschaftlichen Betriebes, der unmittelbar an den DEK angrenzt. Er macht gegenüber dem Vorhabenträger folgende Ansprüche geltend:

Frühzeitige Beweissicherungsmaßnahmen für befürchtete Gebäudeschäden;

Entschädigung für Baulärm- und baubedingte Flutlichtbelästigung;

Entschädigung für Umwege bei baubedingter Sperrung der Schleusenbrücke;

Entschädigung aufgrund der Beeinträchtigungen durch Baustellenverkehr.

Zudem befürchtet Herr Bösker Nachteile für seine angrenzende Ackerfläche bei Ausbau der Baustraße „Auf dem Berg“.

 

Die o.g. Forderungen sind rein privatrechtlicher Natur und bedürfen damit keiner Stellungnahme der Stadt Rheine.

 

 

3.2    Energie- und Wasserversorgung Rheine GmbH, 48427 Rheine;

         Schreiben vom 19.12.2012

 

Die EWR weist darauf hin, dass sich innerhalb des Plangebiets Versorgungsleitungen befinden. Eine Anpassung dieser Leitungen an den endgültigen Ausbauzustand wird gefordert; ebenso eine frühzeitige Abstimmung. Die EWR geht davon aus, dass die kreuzungsrechtlichen Genehmigungen vom Vorhabenträger eingeholt sowie die Kosten für die erforderlichen Arbeiten an den Versorgungsleitungen übernommen werden.

 

Auch hier sind keine Belange der Stadt Rheine unmittelbar betroffen, insofern erübrigt sich eine Stellungnahme.

 

 

3.3    Stadtteilbeirat Rodde-Kanalhafen; Schriftführer Herr Ludger Thiemann;

         Schreiben vom 05.12.2012 

 

Antrag Nr. 1: Beibehaltung der Baustraße „Auf dem Berg“;

 

„Wie in der Bürgerversammlung zum Schleusenneubau in der Rodder Schule bekannt wurde, sollte die zu bauende Baustraße über den jetzigen Feldweg „Auf dem Berg“ nach Bauende zurückgebaut werden. Hier regte sich der Unmut der Rodder Bürger, da schon seit längerer Zeit die Enge auf der Straße „Zur Mühle“ (Doppelkurve) bemängelt wird. Der Schulbus (langer Gelenkbus) kommt kaum um die Kurven.

Hier bietet sich die Straße „Auf dem Berg“ förmlich an, als neuen Zubringer für den Schulbus und auch für den RVM. Hier hätten die Bürger aus den Bereichen Im Esch, Feldgraben, An der Schleuse und Zur Helle (Sportanlage) eine Anbindung an Schulbus und RVM. In dem ausgelegten Plan steht, die Baustraße wird zurückgebaut.

Hier wird der Antrag auf Beibehaltung der Baustraße „Auf dem Berg“ gestellt, mit dem Ziel der geordneten Verkehrsanbindung.“

 

Antrag Nr. 2: Weiterführung der Straße „An der Schleuse“ über die neue Schleu-

    senbrücke geradeaus Richtung „Zur Helle“ mit Geh- und Radweg (s. Anlage 5;

 

„Wie aus der Vorstellung der WSA hervorging, soll die Straße in zwei engen Bögen auf die alte Trasse „An der Schleuse“ weitergeführt werden.

Hier sehen wir erhebliche Gefahren durch immer größere landwirtschaftliche Fahrzeuge, hohes Verkehrsaufkommen auch Richtung A 30 als Zubringer. Ferner fahren viele Kinder und Jugendliche mit dem Fahrrad Richtung Sportplatz („Zur Helle“) und weiter Richtung Torfmoorsee. In dem ausgelegten Plan ist weiterhin der Anschluss mit der scharfen Kurve an die Straße „An der Schleuse“ vorgesehen.

Hier stellen wir den Antrag auf Weiterführung geradeaus Richtung „Zur Helle“.“

 

 

3.4     Stellungnahme der Stadt Rheine bzw. der Technischen Betriebe Rheine,

Abteilung Straßen zu den beiden o.g. Anträgen des Stadtteilbeirates Rod-

de/Kanalhafen (s. Kapitel 3.3); Schreiben vom 10. Januar 2013

 

Zu Antrag Nr. 1: Beibehaltung der Baustraße „Auf dem Berg“;

 

Zum Umbau der Schleuse Rodde sind für den Baustellenverkehr nicht nur der Wasserweg sondern auch die Straßen von Bedeutung. Für eine möglichst kurze und störungsfreie Anbindung der Baustelle über die Fernrodder Straße ist seitens der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) vorgesehen die Straße „Auf dem Berg“ zu nutzen. Da diese Wegeparzelle derzeit z.T. unbefestigt ist, und der vorhandene Aufbau der Straße keinen Baustellenverkehr zulassen würde, wird die Straße „Auf dem Berg“ zu diesem Zweck als asphaltierte Baustraße durch die WSV erstellt. Nach Fertigstellung der Baumaßnahme zum Umbau der Schleuse Rodde ist es vorgesehen, den Asphalt auszubauen und die Straße in den Ursprungszustand zurückzuversetzen.

 

Die Stadt Rheine spricht sich gegen den Rückbau der Straße „Auf dem Berg“ aus. Die asphaltierte Straße sollte bestehen bleiben. Dies ist auch ein Anliegen des Stadtteilbeirates Rodde/Kanalhafen. Zur Deckung der Folgekosten ist eine „Abstandszahlung“ mit der WSV zu verhandeln.

 

Begründung:

 

Derzeit besteht zwischen der Fernrodder Straße und der nördlich gelegenen Siedlungsstruktur mit der Straße „Zur Mühle“ lediglich eine asphaltierte verkehrstechnische Anbindung. Die nächste Erschließungsstraße ist der 1,5 km entfernte Wirtschaftsweg „ Zum Galgenkamp“. Durch die Beibehaltung einer asphaltierten Straße „Auf dem Berg“ würde die Erschließung über die Fernrodder Straße verbessert werden. Zudem würde künftig die Brücke über den DEK von der Straße „Auf dem Berg“ auf direktem Wege befahren werden können. Die derzeit im S-Kurvenbereich unübersichtliche Straße „Zur Mühle“ könnte somit entlastet werden.

Allerdings sind mit der Erstellung einer neuen Straße auch Folgekosten für die Unterhaltung verbunden. Die Baustraße würde sich nach jahrelangem Befahren durch schwere Baufahrzeuge sicherlich nicht mehr in einem Neu-Zustand befinden. Mögliche Kosten für die Reparatur und Sanierung wären in den Folgejahren von der Stadt Rheine zu tragen. Daher sollte mit der WSV vereinbart werden, dass die eingesparten Rückbaukosten zumindest zum Teil der Stadt Rheine als Mittel für die Folgekosten zur Verfügung gestellt werden. Somit könnte sowohl die WSV durch eingesparte Rückbaukosten als auch die Stadt Rheine durch eine neue Straße, bei welcher die Folgekosten bereits abgelöst sind, profitieren.

 

 

Zu Antrag Nr. 2: Weiterführung der Straße „An der Schleuse“ über die neue

     Schleusenbrücke geradeaus Richtung „Zur Helle“ mit Geh- und Radweg;

 

Die Planungen der WSV zum Projekt „Neue Schleusen DEK-Nord“ sind dem Stadteilbeirat bereits am 15.06.2011 und dem Bauausschuss am 07.07.2011 vorgestellt worden. Der Bauausschuss hat den Planungen einstimmig zugestimmt. Zudem fand am 28.06.2012 eine Bürgerversammlung zu dem Thema in der Grundschule in Rodde statt.

 

Die Stadt Rheine spricht sich für die von der WSV vorgelegte verkehrstechnische Anbindung an das vorhandene Straßennetz nördlich des DEK aus. Demgegenüber regt der Stadtteilbeirat eine geradlinige Straßenführung an.

 

Begründung:

 

Der Stadtteilbeirat spricht sich in seiner Eingabe für eine Umplanung der Verkehrsführung aus. Es wir angeregt, in Verlängerung der Brückenachse eine Straße mit direkter Anbindung an die Straße „Zur Helle“ herzustellen. Gegen diesen Vorschlag sprechen aus Sicht der Verwaltung insbesondere folgende Punkte:

 

1.        Durch die Herstellung einer direkten Straßenverbindung, die den vorhandenen Baumbestand durchkreuzt, würde ein vermeidbarer Eingriff in die Natur erfolgen. Dieses sollte verhindert werden.

2.        Durch die Herstellung dieser Wegebeziehung, würde eine zusätzliche Straßenfläche geschaffen. Die vorhandene Straße „An der Schleuse“ wäre künftig im Bereich der Schleuse lediglich eine Sackgasse. Die hierduch entstehenden zusätzlichen Folgekosten wären von der Stadt Rheine zu tragen.

 

Die von der WSV vorgelegte Planung zur Trassierung der Straße nördlich des DEK entspricht den Vorstellungen der Stadt Rheine. Die Linienführung zur Anbindung der neuen Brücke, die sich künftig weiter östlich befinden wird, ist so gewählt worden, dass möglichst frühzeitig und mit geringstem Eingriff in die Natur und Landschaft eine Anbindung an das vorhandene Straßennetz erfolgt. Weiterhin wird mit der geplanten Verkehrsführung gewährleistet, dass eine Zufahrt zum nord-westlich gelegenen Betriebsweg ohne Umwege möglich ist.

Die vorhandenen Straßen werden genutzt, so dass keine zusätzlichen Straßen und Wege erforderlich werden.

 

 

 

 

BESCHLUSSVORSCHLAG / EMPFEHLUNG:

 

I.       Kenntnisnahme und Billigungsbeschluss

 

Der Rat der Stadt Rheine nimmt die Ausführungen bzw. Erläuterungen zur Planfeststellung für den Ausbau des Dortmund-Ems-Kanals (Bau von Ersatzschleusen an den Kanalstufen Bevergern und Rodde) zur Kenntnis.

 

Er billigt die oben dargelegte, fachliche Abwägung (s. Kapitel 3.4), die als Stellungnahme der Stadt Rheine der Wasser- und Schifffahrtsdirektion West, Münster übersandt wird.