Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Kulturausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss den kw – Vermerk für die Stelle 1627, Musiklehrerin in der elementaren Musikpädagogik im Fachbereich 1, aufzuheben, den Stellenplan entsprechend anzupassen und die Stellennachbesetzung vorzunehmen.
Begründung
I. Allgemeine Ausgangssituation – Stellen- und
Personalkostenkonsolidierungskonzept
Angesichts der sich dramatisch verschlechternden finanziellen Rahmenbedingungen und den daraus resultierenden allgemeinen Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung wurde im Jahre 2006 das so genannte Stellen- und Personalkostenkonsolidierungskonzept entwickelt und am 05. 12. 2006 im Haupt- und Finanzausschuss beraten (Vorlage 508/06).
Im Rahmen dieses Konzeptes wurden alle Stellen der Stadtverwaltung verschiedenen Prioritäts- und Maßnahmenkategorien zugeordnet. Grundgedanke ist hierbei, dass beim Freiwerden einer Stelle entschieden wird, ob sie wiederbesetzt werden muss oder eingespart werden kann.
II. Ausweisung von kw-Vermerken im Rahmen der Stellenpläne
2010 bis2012
Wegen einer fehlenden Konkretisierung der Stelleneinsparungen hat der Rat der Stadt Rheine im Wege der Stellenplanberatungen 2010 und 2011 festgelegt, dass die altersteilzeitbedingt frei werden Planstellen einen kw-Vermerk erhalten.
Dieser Vermerk bedeutet, dass die jeweils betroffenen Stellen mit dem Ausscheiden des Stelleninhabers bzw. der Stelleninhaberin „wegfallen“, also für eine Wiederbesetzung nicht mehr zur Verfügung stehen.
Die kw-Vermerke wurden somit aus dem Stellenplan 2010 in die Stellenpläne 2011 und 2012 übernommen; verbunden mit der Forderung, bei Freiwerden einer entsprechenden Stelle in den zuständigen Ratsgremien über die Aufhebung jedes einzelnen kw-Vermerkes zu entscheiden.
III. Aufhebung des kw–Vermerks bei der Stelle
1627/Musiklehrerin in der elementaren Musikpädagogik im Fachbereich 1
Zurzeit beschäftigt die Musikschule 25
Lehrkräfte nach TVöD mit unterschiedlichen Stundendeputaten, die insgesamt 12,7
Stellen ergeben. Außerdem wird ein Teil der Unterrichtsstunden von 14
Honorarkräften mit unterschiedlichen Stundenanteilen erteilt.
Im April 2013 wird es zu personellen Veränderungen im Elementarbereich
kommen. Die Stelleninhaberin der Stelle 1627 wird am 31.03. 2013
altersteilzeitbedingt ausscheiden. Sie unterrichtet in folgenden Bereichen der
elementaren Musikpädagogik:
-
Musikalische
Früherziehung
-
Musikalische
Grundausbildung
-
Elementarer
Blockflötenunterricht
-
Offener
Ganztag (OGS)
Die Stelle ist im aktuellen Stellenplan nach Entgeltgruppe (Eg) 9 TVöD
mit einem kw-Vermerk ausgewiesen. Sie umfasst 14 Jahreswochenstunden (JWstd.),
dies entspricht einer 0,48 Stelle.
Verwiesen wird auf die Vorlage 315/11 für den KA am 15.08.2011, in der bereits
ausführlich auf die prekäre Situation im Elementarbereich hingewiesen wurde.
Da im Januar 2013 die neuen Kurse für Früherziehung, Grundausbildung und
auch für den Instrumentalunterricht anlaufen werden, bedeutet dies, dass die
dann beginnenden SchülerInnen ab April
2013 nicht mehr von der Stelleninhaberin unterrichtet werden können. Im Sinne
der Kinder ist es äußerst wichtig, schon jetzt eine übergangslose Nachbesetzung
vorzubereiten. Voraussetzung hierfür ist, dass der kw-Vermerk, mit der die
Stelle 1627 versehen ist, aufgehoben werden muss.
Die Elementarstufe/Grundstufe bildet die Basis der Musikschule. Sie
umfasst das frühe Lebensalter (ab 2 ½ Jahren) über den gesamten Vorschulbereich
bis in das Grundschulalter hinein. In ihr wird eine ganzheitliche musikalische
Grundbildung vermittelt, die gleichzeitig die Voraussetzungen für den
weiterführenden Unterricht im Instrumentalbereich schafft. In Zusammenarbeit
mit Kindergärten und allgemein bildenden Schulen sind Angebote in der Elementaren
Musikpädagogik (EMP) zunehmende Praxis in der kommunalen Bildungslandschaft.
Die Musikschule Stadt Rheine ist als Kooperationspartnerin der Rheiner
Grundschulen mit unterschiedlichen Angeboten dezentral vertreten. Grundausbildungen
gehören ebenso dazu wie Blockflötenkurse, Gitarrenkurse und Kinderchöre. Die
Nachfrage ist in den letzten drei Jahren enorm gestiegen, so dass schon jetzt
nicht alle Wünsche berücksichtigt werden
können.
Im Folgenden wird die aktuelle
Personalsituation im Elementarbereich ausführlich beschrieben. Es handelt sich
bei den unten aufgeführten Kolleginnen, mit Ausnahme der unter g) beschriebenen
Mitarbeiterin, um TVöD-Lehrkräfte.
III.1. Personalsituation im Elementarbereich
Zusätzlich zum Weggang der o. g. Kollegin
sind in den vergangenen drei Jahren mehrere Musikschullehrkräfte aufgrund von
Verrentung, langfristiger Erkrankung bzw. Umorganisation im Stundenbedarfsplan
der Musikschule aus dem Elementarbereich ausgeschieden.
Im Einzelnen sind dies:
a) Grundausbildung, Elementarer Blockflötenunterricht,
OGS
Die Mitarbeiterin (4 JWstd.) hat im Sommer
2010 ihre Tätigkeit an der Musikschule beendet (Verrentung). Der von ihr
erteilte Unterricht konnte nur zum Teil von den Kolleginnen übernommen werden.
b) Elementar (Fachbereichsltg.), Musikzwerge,
Klavier, Blockflöte
Die Kollegin ist nach langer Krankheit im
Januar 2011 zurückgekehrt, kann jedoch aufgrund ihrer Erkrankung ihren
bisherigen Schwerpunkt, den Elementarbereich, nicht ausüben. Sie fällt für
diese Arbeit bis auf Weiteres vollständig aus.
c) Elementar, Klavier, Blockflöte,
Chor/Stimmbildung, OGS
Aufgrund der langfristigen Erkrankung des
Fachbereichsleiters Tasten ist diese Mitarbeiterin mit einem Großteil der
Stunden im Klavierunterricht tätig und steht
nur noch mit geringer Stundenzahl für den
Elementarbereich zur Verfügung.
d) Elementar, Musikzwerge, Klavier, Blockflöte,
Chor/Musical, OGS
Durch die Tätigkeit als musikpädagogische
Fachleitung ist die Kollegin nicht mehr im Elementarbereich eingesetzt.
f) Blockflöte, Grundausbildung, OGS
Das Stundendeputat der Mitarbeiterin ist
durch den Einsatz im Blockflötenbereich nahezu ausgeschöpft.
g) Elementar, Musikzwerge, Klavier
Die Mitarbeiterin wurde als Honorarkraft
eingesetzt, um einen Teil der Unterrichtsstunden aufzufangen, die durch die
Erkrankung der o. g. Kollegin nicht erteilt werden konnten.
Sie ist derzeit die einzige Lehrkraft, die im
Bereich „Musikzwerge“ unterrichtet. Da die Kollegin an einer anderen Musikschule
eine halbe TVöD-Stelle hat, muss damit gerechnet werden, dass sie ihre
Honorartätigkeit an der Musikschule Rheine beenden wird, falls ihre TVöD-Stelle
aufgestockt würde.
h) Elementar, Blockflöte, Musik mit
Behinderten, OGS
Die Kollegin ist am 01.06.2011
altersteilzeitbedingt ausgeschieden. Eine Nachbesetzung fand im September 2012
statt.
Die Jahreswochenstunden im Elementarbereich haben sich aufgrund
der oben geschilderten personellen Entwicklung im Laufe der letzten drei Jahre
um mehr als 50% verringert. Wie oben beschrieben, konnte ein Teil der Stunden
durch Umschichtung aufgefangen werden. Dennoch gibt es Standorte, die nicht mehr
bedient werden können, da die Deputate der Elementarlehrkräfte voll ausgeschöpft
sind.
Der
Elementarbereich bildet die Basis einer Musikschule. Qualität und
Kontinuität sind die Grundlage einer erfolgreichen Arbeit mit den jüngsten
aller Schüler, Kinder zwischen zwei und sechs Jahren. Da das Unterrichten im
Elementarbereich ein spezielles Studium voraussetzt (AME: Allgemeine Musikerziehung),
ist es nicht möglich, andere Kolleginnen und Kollegen aus dem Instrumentalunterricht
(IP), die dieses Zusatzstudium nicht absolviert haben, im Bereich der
Früherziehung einzusetzen.
Projekte wie JeKi oder JeKiss haben außerdem
dazu geführt, dass der Markt kaum mehr hochqualifizierte Elementarlehrkräfte
hergibt. Da eine JeKi-Lehrkraft in der Regel einen TVöD-Vertrag erhält, ist es
nahezu unmöglich, mit Honorarverträgen im Wettbewerb um gute Kräfte zu konkurrieren.
Aufgrund
massiver Wegbrüche bei den Lehrkräften im Elementarbereich ist es dringend
erforderlich, die Stelle der Musikschullehrkraft mit der Stellennummer 1627 nachzubesetzen.