Betreff
Aufhebung des Kw-Vermerks für die Stelle 1627/Musiklehrerin in der elementaren Musikpädagogik im FB 1
Vorlage
082/13
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Kulturausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss den kw – Vermerk für die Stelle 1627, Musiklehrerin in der elementaren Musikpädagogik im Fachbereich 1, aufzuheben, den Stellenplan entsprechend anzupassen und die Stellennachbesetzung vorzunehmen. 


Begründung

 

I.     Allgemeine Ausgangssituation – Stellen- und Personalkostenkonsolidierungskonzept

 

Angesichts der sich dramatisch verschlechternden finanziellen Rahmenbedingungen und den daraus resultierenden allgemeinen Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung wurde im Jahre 2006 das so genannte Stellen- und Personalkostenkonsolidierungskonzept entwickelt und am 05. 12. 2006 im Haupt- und Finanzausschuss beraten (Vorlage 508/06).

Im Rahmen dieses Konzeptes wurden alle Stellen der Stadtverwaltung verschiedenen Prioritäts- und Maßnahmenkategorien zugeordnet. Grundgedanke ist hierbei, dass beim Freiwerden einer Stelle entschieden wird, ob sie wiederbesetzt werden muss oder eingespart werden kann.

 

 

II.   Ausweisung von kw-Vermerken im Rahmen der Stellenpläne 2010 bis2012

 

Wegen einer fehlenden Konkretisierung der Stelleneinsparungen hat der Rat der Stadt Rheine im Wege der Stellenplanberatungen 2010 und 2011 festgelegt, dass die altersteilzeitbedingt frei werden Planstellen einen kw-Vermerk erhalten.

Dieser Vermerk bedeutet, dass die jeweils betroffenen Stellen mit dem Ausscheiden des Stelleninhabers bzw. der Stelleninhaberin „wegfallen“, also für eine Wiederbesetzung nicht mehr zur Verfügung stehen.

Die kw-Vermerke wurden somit aus dem Stellenplan 2010 in die Stellenpläne 2011 und 2012 übernommen; verbunden mit der Forderung, bei Freiwerden einer entsprechenden Stelle in den zuständigen Ratsgremien über die Aufhebung jedes einzelnen kw-Vermerkes zu entscheiden.

 

 

III.  Aufhebung des kw–Vermerks bei der Stelle 1627/Musiklehrerin in der elementaren Musikpädagogik im Fachbereich 1

 

Zurzeit beschäftigt die Musikschule 25 Lehrkräfte nach TVöD mit unterschiedlichen Stundendeputaten, die insgesamt 12,7 Stellen ergeben. Außerdem wird ein Teil der Unterrichtsstunden von 14 Honorarkräften mit unterschiedlichen Stundenanteilen erteilt.

 

Im April 2013 wird es zu personellen Veränderungen im Elementarbereich kommen. Die Stelleninhaberin der Stelle 1627 wird am 31.03. 2013 altersteilzeitbedingt ausscheiden. Sie unterrichtet in folgenden Bereichen der elementaren Musikpädagogik:

-       Musikalische Früherziehung

-       Musikalische Grundausbildung

-       Elementarer Blockflötenunterricht

-       Offener Ganztag (OGS)

 

Die Stelle ist im aktuellen Stellenplan nach Entgeltgruppe (Eg) 9 TVöD mit einem kw-Vermerk ausgewiesen. Sie umfasst 14 Jahreswochenstunden (JWstd.), dies entspricht einer 0,48 Stelle.

 

Verwiesen wird auf die Vorlage 315/11 für den KA am 15.08.2011, in der bereits ausführlich auf die prekäre Situation im Elementarbereich hingewiesen wurde.

 

Da im Januar 2013 die neuen Kurse für Früherziehung, Grundausbildung und auch für den Instrumentalunterricht anlaufen werden, bedeutet dies, dass die dann beginnenden  SchülerInnen ab April 2013 nicht mehr von der Stelleninhaberin unterrichtet werden können. Im Sinne der Kinder ist es äußerst wichtig, schon jetzt eine übergangslose Nachbesetzung vorzubereiten. Voraussetzung hierfür ist, dass der kw-Vermerk, mit der die Stelle 1627 versehen ist, aufgehoben werden muss.

 

Die Elementarstufe/Grundstufe bildet die Basis der Musikschule. Sie umfasst das frühe Lebensalter (ab 2 ½ Jahren) über den gesamten Vorschulbereich bis in das Grundschulalter hinein. In ihr wird eine ganzheitliche musikalische Grundbildung vermittelt, die gleichzeitig die Voraussetzungen für den weiterführenden Unterricht im Instrumentalbereich schafft. In Zusammenarbeit mit Kindergärten und allgemein bildenden Schulen sind Angebote in der Elementaren Musikpädagogik (EMP) zunehmende Praxis in der kommunalen Bildungslandschaft.

Die Musikschule Stadt Rheine ist als Kooperationspartnerin der Rheiner Grundschulen mit unterschiedlichen Angeboten dezentral vertreten. Grundausbildungen gehören ebenso dazu wie Blockflötenkurse, Gitarrenkurse und Kinderchöre. Die Nachfrage ist in den letzten drei Jahren enorm gestiegen, so dass schon jetzt nicht alle  Wünsche berücksichtigt werden können.

 

Im Folgenden wird die aktuelle Personalsituation im Elementarbereich ausführlich beschrieben. Es handelt sich bei den unten aufgeführten Kolleginnen, mit Ausnahme der unter g) beschriebenen Mitarbeiterin,  um TVöD-Lehrkräfte.

 

 

III.1.  Personalsituation im Elementarbereich

 

Zusätzlich zum Weggang der o. g. Kollegin sind in den vergangenen drei Jahren mehrere Musikschullehrkräfte aufgrund von Verrentung, langfristiger Erkrankung bzw. Umorganisation im Stundenbedarfsplan der Musikschule aus dem Elementarbereich ausgeschieden.

 

Im Einzelnen sind dies:

 

a)    Grundausbildung, Elementarer Blockflötenunterricht, OGS

Die Mitarbeiterin (4 JWstd.) hat im Sommer 2010 ihre Tätigkeit an der Musikschule beendet (Verrentung). Der von ihr erteilte Unterricht konnte nur zum Teil von den Kolleginnen übernommen werden.

 

b)    Elementar (Fachbereichsltg.), Musikzwerge, Klavier, Blockflöte

Die Kollegin ist nach langer Krankheit im Januar 2011 zurückgekehrt, kann jedoch aufgrund ihrer Erkrankung ihren bisherigen Schwerpunkt, den Elementarbereich, nicht ausüben. Sie fällt für diese Arbeit bis auf Weiteres vollständig aus.

 

c)    Elementar, Klavier, Blockflöte, Chor/Stimmbildung, OGS

Aufgrund der langfristigen Erkrankung des Fachbereichsleiters Tasten ist diese Mitarbeiterin mit einem Großteil der Stunden im Klavierunterricht tätig und steht

nur noch mit geringer Stundenzahl für den Elementarbereich zur Verfügung.

 

d)    Elementar, Musikzwerge, Klavier, Blockflöte, Chor/Musical, OGS

Durch die Tätigkeit als musikpädagogische Fachleitung ist die Kollegin nicht mehr im Elementarbereich eingesetzt.

 

f)     Blockflöte, Grundausbildung, OGS

Das Stundendeputat der Mitarbeiterin ist durch den Einsatz im Blockflötenbereich nahezu ausgeschöpft.

 

g)    Elementar, Musikzwerge, Klavier

Die Mitarbeiterin wurde als Honorarkraft eingesetzt, um einen Teil der Unterrichtsstunden aufzufangen, die durch die Erkrankung der o. g. Kollegin nicht erteilt werden konnten.

Sie ist derzeit die einzige Lehrkraft, die im Bereich „Musikzwerge“ unterrichtet. Da die Kollegin an einer anderen Musikschule eine halbe TVöD-Stelle hat, muss damit gerechnet werden, dass sie ihre Honorartätigkeit an der Musikschule Rheine beenden wird, falls ihre TVöD-Stelle aufgestockt würde.

 

h)    Elementar, Blockflöte, Musik mit Behinderten, OGS

Die Kollegin ist am 01.06.2011 altersteilzeitbedingt ausgeschieden. Eine Nachbesetzung fand im September 2012 statt. 

 

Die Jahreswochenstunden im Elementarbereich haben sich aufgrund der oben geschilderten personellen Entwicklung im Laufe der letzten drei Jahre um mehr als  50% verringert. Wie oben beschrieben, konnte ein Teil der Stunden durch Umschichtung aufgefangen werden. Dennoch gibt es Standorte, die nicht mehr bedient werden können, da die Deputate der Elementarlehrkräfte voll ausgeschöpft sind.

 

Der Elementarbereich bildet die Basis einer Musikschule. Qualität und Kontinuität sind die Grundlage einer erfolgreichen Arbeit mit den jüngsten aller Schüler, Kinder zwischen zwei und sechs Jahren. Da das Unterrichten im Elementarbereich ein spezielles Studium voraussetzt (AME: Allgemeine Musikerziehung), ist es nicht möglich, andere Kolleginnen und Kollegen aus dem Instrumentalunterricht (IP), die dieses Zusatzstudium nicht absolviert haben, im Bereich der Früherziehung einzusetzen.  

Projekte wie JeKi oder JeKiss haben außerdem dazu geführt, dass der Markt kaum mehr hochqualifizierte Elementarlehrkräfte hergibt. Da eine JeKi-Lehrkraft in der Regel einen TVöD-Vertrag erhält, ist es nahezu unmöglich, mit Honorarverträgen im Wettbewerb um gute Kräfte zu konkurrieren.

 

Aufgrund massiver Wegbrüche bei den Lehrkräften im Elementarbereich ist es dringend erforderlich, die Stelle der Musikschullehrkraft mit der Stellennummer 1627 nachzubesetzen.