Betreff
1. Änderung zur Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben) hier: Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses
Vorlage
099/13
Aktenzeichen
III-4203-löc
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Rat der Stadt Rheine genehmigt den am 14.12.2013 von der Bürgermeisterin Dr. Angelika Kordfelder sowie den Ratsmitgliedern Siegfried Mau, Alfred Holtel, Günter Löcken, Friedrich Theismann und Rainer Ortel gefassten Dringlichkeitsbeschluss gem. § 60 Abs. 1 GO mit folgendem Wortlaut:

 

Der Rat der Stadt Rheine weist den Verwaltungsrat der Technischen Betriebe AöR gem. § 114 a Abs. 7 Satz 4 GO NRW an, in seiner Sitzung am 18.12.2012 die „Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslosen Gruben)“ in Form der 1. Änderungssatzung zu beschließen.


Begründung:

 

Auf den in der Anlage beigefügten Dringlichkeitsbeschluss wird verwiesen


Anlagen:

 

Dringlichkeitsbeschluss