Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

 

  1. Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ergebnisse der Etat-Beratungen in den Fachausschüssen gemäß den Anlagen 1 und 2 zur Kenntnis und stimmt unter Berücksichtigung der in der Begründung unter Buchstabe B, Ziffer 1 enthaltenen Erläuterungen den vorgeschlagenen Budgetveränderungen zu.

 

  1. Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt den vorgeschlagenen Budgetveränderungen gemäß den Anlagen 3 bis 5 aufgrund des Dienstleistungsaustausches mit den Technischen Betrieben Rheine zu.

 

  1. Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt den unter Buchstabe B, Ziffer 3 – Sonstige Änderungen in den Fachbereichbudgets – aufgeführten Veränderungen zu.

 

  1. Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt der Fortschreibung des Sonderbereichs 9 – Zentrale Finanzleistungen – gemäß den Anlagen 6 und 7 unter Berücksichtung der in der Begründung unter Buchstabe B, Ziffer 4 enthaltenen Erläuterungen zu.

 

  1. Der Haupt- und Finanzausschuss kommt nach Prüfung der dieser Vorlage als Anlage 8 beigefügten Einwendungen nach § 80 Abs. 3 Gemeindordnung NW unter Berücksichtigung der unter Buchstabe B, Ziffer 5 gemachten Erläuterungen zu dem Ergebnis, dass eine weitergehende detaillierte Prüfung bzw. Bearbeitung der Einwendungen nicht erforderlich ist und empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, die Einwendungen zur Kenntnis zu nehmen und aufgrund der Einwendungen keine Änderungen des Haushaltsplanentwurfes zu beschließen.

 

  1. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, die Haushaltssatzung für das Jahr 2013 einschließlich der Anlagen in der Fassung des Entwurfes des Haushaltsplanes 2013 unter Berücksichtigung der von den Fachausschüssen und dem Haupt- und Finanzausschuss vorgeschlagenen Änderungen zu beschließen.

 

  1. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung zu beschließen.

 


Begründung:

 

A. Allgemeine Hinweise

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Ergebnis- und Investitionsplanes für das Haushaltsjahr 2013 wurde in der Sitzung des Rates am 11. Dezember 2012 eingebracht.

 

Inzwischen erfolgten die Budget-Beratungen in den Fachausschüssen. Hier werden nun die Ergebnisse der Fachausschussberatungen dargestellt und zusammengefasst.

 

 

B. Erläuterungen zu den Beschlussvorschlägen

 

 

1.        Ergebnisse der Fachausschussberatungen

 

Änderungen, die sich aus den Fachausschussberatungen ergeben haben, sind in den beigefügten Übersichten „Ergebnisplan“ (Anlage 1) und „Investitionsplan“ (Anlage 2) dargestellt. Nachfolgend sind die Änderungen für 2013 der betroffenen Fach-/Sonderbereiche abgebildet.

 

 

Ergebnisplan

 

Sonderbereich 0 – Politische Gremien und Verwaltungsführung

Ergebnisverschlechterung: 50.000 €

 

  • Produktgruppe 01 – Politische Gremien

Ergebnisverschlechterung: 50.000 €

 

o    Fortschreibung IEHK – Durchführung Zukunftswerkstätten

Mehraufwendungen: 50.000 €

 

 

Fachbereich 1 – Bildung, Kultur und Sport

Ergebnisverschlechterung: 29.200 €

 

  • Produktgruppe 11 – Bereitstellung schulischer Einrichtungen

Ergebnisverschlechterung: 39.200 €

 

o    Dienstleistungsvertrag Medienentwicklungsplan

Mehraufwendungen: 48.600 €

 

o    Abrechnung Schulkostenbeiträge Neuenkirchen und Ibbenbüren

Mindererträge: 6.900 €

Minderaufwendungen: 16.300 €

 

  • Produktgruppe 15 – Sportförderung

Ergebnisverbesserung: 10.000 €

 

o    Abschreibungen Kunstrasenplatz

Mehraufwendungen: 8.000 €

 

o    Erhöhtes Nutzungsentgelt i.H. der Abschreibungen Kunstrasenplatz

Mehrerträge: 8.000 €

 

o    tlw. Verlagerung Instandhaltungsmittel in Investitionsplan (Neuausstattung Sportstätten)

Minderaufwendungen: 10.000 €

 

o    Vermietung Hausmeisterwohnungen

Mindererträge: 10.000 €

 

o    Unterhaltung unbewegl. Anlagevermögens

Minderaufwendungen: 10.000 €

 

 

 

Fachbereich 2 – Jugend, Familie und Soziales

Ergebnisverschlechterung: 342.000 €

 

  • Produktgruppe 21 – Jugendamt

Ergebnisverschlechterung: 542.000 €

 

o    2101 - Hilfe zur Erziehung

Mehraufwendungen: 544.600 €

 

o    2101 - Förderung Mehrgenerationenhaus (anteilig)

Minderaufwendungen: 8.000 €

 

o    2102 - Bildung Rechnungsabgrenzungsposten aus Landeszuweisungen U3-Betreuung

Mindererträge: 194.000 €

 

o    2102 - Auflösung Rechnungsabgrenzungsposten – Kindertageseinrichtungen

Mehrerträge: 7.000 €

 

o    2102 - Bildung Rechnungsabgrenzungsposten aus Zuwendungen U3-Betreuung an Träger

Minderaufwendungen: 204.000 €

 

o    2102 - Auflösung Rechnungsabgrenzungsposten – Kindertageseinrichtungen

Mehraufwendungen: 37.100 €

 

o    2103 - Vertragsnovellierung Diakonischer Betreuungsverein

Minderaufwendungen: 7.000 €

 

o    2104 - Vertragsnovellierung Jugend- und Familiendienst

Minderaufwendungen: 7.700 €

 

  • Produktgruppe 22 - Soziales

Ergebnisverbesserung: 200.000 €

 

o    220 - Härtefallregelung SGB II-Kosten (vgl. auch Ziffer 3)

Mehrerträge: 200.000 €

 

 

Fachbereich 4 – Finanzen, Wohn- und Grundstücksmanagement

Ergebnisverschlechterung: 141.970,80 €

 

  • Produktgruppe 42 – Finanzen

Ergebnisverschlechterung: 141.970,80 €

 

o    Auflösung Sonderposten

Mehrerträge: 5.029,20 €

 

o    Technische Betriebe Rheine – Veränderung Wirtschaftsplan

Mindererträge: 24.000 €

 

o    Stadtwerke Rheine GmbH – Veränderung Wirtschaftsplan

Mehrerträge: 16.000 €

 

o    EWG – Veränderung Wirtschaftsplan

Mehraufwendungen: 70.000 €

 

o    TAT – Veränderung Wirtschaftsplan

Mehraufwendungen: 69.000 €

 

 

Fachbereich 5 – Planen und Bauen

Ergebnisverschlechterung: 462.800 €

 

  • Produktgruppe 51 – Stadtplanung

Ergebnisverschlechterung: 30.000€

 

o    Konversionsmanager

Mehraufwendungen: 30.000 €

 

  • Produktgruppe 52 – Gebäudemanagement

Ergebnisverschlechterung: 482.800 €

 

o    Regionale – Verminderung Rückzahlung Fördermittel

Minderaufwendungen: 20.700 €

 

o    Bauunterhaltung Gradierwerk

Mehraufwendungen: 145.000 €

 

o    Erhöhte Stromkosten (EEG-Umlage)

Mehraufwendungen: 58.500 €

 

o    Sanierung Gebäude Sekundarschule (ehemals Fürstenbergrealschule)

Mehraufwendungen: 300.000 €

 

  • Produktgruppe 53 – Öffentliche Verkehrsflächen

Ergebnisverbesserung: 50.000 €

 

o    5301 - Bahnflächen – aktivierte Eigenleistungen (Projektleiter)

Mehrerträge: 50.000 €

 

 

Investitionsplan

 

Fachbereich 1 – Bildung, Kultur und Sport

Budgetverschlechterung: 37.000 €

 

  • Produktgruppe 11 – Bereitstellung schulischer Einrichtungen

Budgetverschlechterung: 50.000 €

 

o    Erwerb bewegliches Anlagevermögen für Sekundarschulen

Mehrauszahlungen: 50.000 €

 

  • Produktgruppe 13 – Kultur

Budgetverbesserung: 23.000 €

 

o    1303 - Stadtbibliothek – Anpassung bei Modernisierung der Software

Mindereinzahlungen: 37.000 €

Minderauszahlung: 60.000 €

 

  • Produktgruppe 15 – Sportförderung

Budgetverschlechterung: 10.000 €

 

o    Erwerb bewegliches Anlagevermögen (Verlagerung aus Ergebnisplan)

Mehrauszahlungen: 10.000 €

 

 

Fachbereich 2 – Jugend, Familie und Soziales

Budgetverschlechterung: 216.200 €

 

  • Produktgruppe 21 – Jugendamt

Budgetverschlechterung: 216.200 €

 

o    2102 - Infrastrukturausbau Betreuung Ü3

Minderauszahlungen: 301.000 €

 

o    2102 - Infrastrukturausbau Betreuung U3

Mehrauszahlungen: 1.000.000 €

 

o    2102 - Infrastrukturausbau Betreuung U3 - Landeszuweisungen

Mehreinzahlungen: 947.300 €

 

o    2102 - Sanierung Kindertageseinrichtung (St. Ludgerus)

Mehrauszahlungen: 113.300 €

 

o    2102 - Sanierung weiterer Kindertageseinrichtungen – Wegfall Landesmittel

Mehrauszahlungen: 351.200 €

 

 

Fachbereich 5 – Planen und Bauen

Budgetverschlechterung: 710.200 €

 

  • Produktgruppe 52 – Gebäudemanagement

Budgetverschlechterung: 660.200 €

 

o    Regionale – Verminderung Rückzahlung Fördermittel

Minderauszahlungen: 39.800 €

 

o    Sanierung Gebäude Sekundarschule (ehemals Fürstenbergrealschule)

Mehrauszahlungen: 700.000 €

 

  • Produktgruppe 53 – Öffentliche Verkehrsflächen

Budgetverschlechterung: 50.000 €

 

o    5301 - Innerstädtische Projekte (Rahmenplan Innenstadt)

Mehrauszahlungen: 50.000 €

 

 

 

2.        Dienstleistungsaustausch mit den Technischen Betrieben Rheine

 

In der Sitzung am 11.12.2012 hat der Rat die Vertragstexte der neuen Amtshilfevereinbarungen zwischen der Stadt Rheine und den Technischen Betrieben Rheine zur Kenntnis genommen. In den Anlagen zu den Amtshilfevereinbarungen werden die Leistungen und deren Kosten detailliert dargestellt. Die Preise für die Leistungen wurden entweder als Pauschale oder auf Grundlage der „Leitsätze für die Preisermittlung auf Grund von Selbstkosten (LSP)“ ohne Ansatz eines Gewinns grundlegend neu ermittelt.

 

Aus den Anlagen 3 bis 5 sind die Veränderungen ersichtlich, die sich für den Ergebnisplan bzw. Investitionsplan des Haushalts der Stadt Rheine ergeben.

 

Der Wirtschaftsplan der Technischen Betriebe Rheine sieht für die Jahre 2014 bis 2016 keine Preisanpassungen bei den von den Technischen Betrieben Rheine erbrachten Leistungen vor. Die Veränderungen im städtischen Haushaltsplan müssen synchron zum Wirtschaftsplan erfolgen. Es ist jedoch davon auszugehen, dass durch notwendige Preisanpassungen die Ergebnisse der Folgejahre von den jetzigen Planwerten abweichen. Zum Haushaltsplan 2014 soll für alle Planjahre sowohl für die Erträge als auch für die Aufwendungen eine Darstellung mit Preisanpassungen erfolgen.

 

 

 

 

3.        Sonstige Änderungen in den Fachbereichbudgets

 

Hier sind Änderungen abgebildet, die sich nach den Fachausschussberatungen ergeben haben bzw. wegen Gesetzesänderungen erforderlich waren

 

 

Fachbereich 2 – Jugend, Familie und Soziales

Die Planung der Kostenerstattung „Härtefallregelung SGB II-Kosten“ (Mehrerträge: 200.000 €) wurde aufgrund des Jahresergebnis 2011 vorgenommen. Es ist hinreichend wahrscheinlich, dass die Kostenerstattung anstatt der geplanten 200.000 € nur 35.000 € betragen wird. Gegenüber der Fachausschussberatung ist die Planung wie folgt zu ändern:

 

 

Fachbereich 4 – Finanzen, Wohn- und Grundstücksmanagement

Zum Haushaltsjahr 2013 sind die Neuregelungen des 1. NKF-Weiterentwicklungs-gesetzes anzuwenden. Hierzu gehört u.a. eine Neuregelung im Umgang mit Abschreibungen. Die Gemeinde muss nunmehr entstehende Aufwendungen aus Wertminderungen von Finanzanlagen unmittelbar mit der allgemeinen Rücklage verrechnen. Bislang waren Wertminderungen von Finanzanlagen als Aufwand in der Ergebnisrechnung auszuweisen.

 

 

 

Alle Fachbereiche

Ferner wurden die (sonstigen) Abschreibungen und die Sonderposten neu berechnet (aktualisiert).

 

 

Zusammenfassung

Die sonstigen Änderungen betragen insgesamt:

 

 

 

 

 

4.        Änderungen im Sonderbereich 9 – Zentrale Finanzleistungen

 

Hinweis Pensionslasten

Der Rat der Stadt Rheine hat in seiner Sitzung am 27.03.2012 auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses beschlossen, zur Sicherstellung der nachhaltigen Finanzierung zukünftiger Pensionslasten die hierfür notwendigen Finanzmittel beginnend mit dem 01.01.2012 in einer Renten-/Lebensversicherung anzulegen.

 

Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens für die Haushaltssatzung 2012 hat der Landrat des Kreises Steinfurt als Kommunalaufsicht Bedenken hinsichtlich des beabsichtigten Umfangs der geplanten Finanzierung der Pensionslasten geäußert.

 

Daraufhin fanden zwischen der Stadt Rheine, dem Kreis Steinfurt und der Bezirksregierung Münster mehrere Gespräche mit dem Ziel, die geäußerten Bedenken zu klären, statt. Parallel wurde von Seiten der Stadt Rheine das Finanzierungsvolumen nochmals einer kritischen Prüfung unterzogen.

 

Aufgrund der aktuellen Entwicklung im Lebensversicherungssektors und einer vorliegenden gutachterlichen Stellungnahme soll eine Finanzierung der Pensionslasten nicht mehr mittels einer Renten-/Lebensversicherung erfolgen.

 

Da jedoch weiterhin eine Absicherung der Finanzierung der zukünftigen Pensionslasten geboten ist, soll im laufenden Jahr eine andere Form der Absicherung (z. B. Fondsanlage) geprüft werden. Dieses Vorgehen wurde zwischenzeitlich mit der Kommunalaufsicht abgestimmt, die ihrerseits keine Bedenken geäußert hat.

 

Aus diesem Grund beinhaltet der aktuelle Haushaltsplan einen Betrag von 2,5 Mio. EUR für die Absicherung der Finanzierung der zukünftigen Pensionslasten.

 

Die betragsmäßig gleich hohen Erträge und Aufwendungen (3.802.100 €) im Ergebnisplan sind auf 0 gesetzt worden.

 

Die weiteren Änderungen im Sonderbereich 9 ergeben sich aus der folgenden Übersicht:

 

In den Anlagen 6 und 7 ist der Sonderbereich 9 detailliert dargestellt.

 

 

Aufgrund der in der heutigen Sitzung beschlossenen Änderungen des Entwurfes ist bis zur Beschlussfassung der Haushaltssatzung 2013 in der Ratssitzung am 12.03.2013 noch eine Neukalkulation der Zinsen für Liquiditätskredite erforderlich.

 

 

 

5.        Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung

 

Der vom Kämmerer aufgestellte und von der Bürgermeisterin bestätigte Entwurf der Haushaltssatzung 2013 mit ihren Anlagen ist in der Ratssitzung am 11. Dezember 2012 eingebracht worden.

 

Nach § 80 Abs. 3 GO ist der dem Rat vorgelegte Entwurf der Haushaltssatzung mit Anlagen anschließend öffentlich bekannt zu machen. Im § 80 Abs. 3 GO wird dazu folgendes ausgeführt:

 

„Nach Zuleitung des Entwurfs der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen an den Rat ist dieser unverzüglich bekannt zu geben und während der Dauer des Beratungsverfahrens im Rat zur Einsichtnahme verfügbar zu halten. In der öffentlichen Bekanntgabe ist eine Frist von mindestens vierzehn Tagen festzulegen, in der Einwohner oder Abgabepflichtige gegen den Entwurf Einwendungen erheben können und die Stelle anzugeben, bei der die Einwendungen zu erheben sind. Die Frist für die Erhebung von Einwendungen ist so festzusetzen, dass der Rat vor der Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen in öffentlicher Sitzung darüber beschließen kann.“

 

Die amtliche Bekanntmachung über die Auslegung des Entwurfes der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 ist am 14. Januar 2013 in der Münsterländischen Volkszeitung veröffentlicht worden. In dieser Bekanntmachung ist darauf hingewiesen worden, dass Einwohner oder Abgabenpflichtige in der Zeit vom 21. Januar bis zum 08. Februar 2013 Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung beim Fachbereich Finanzen einlegen können.

 

Es sind insgesamt 16 Einwendungen eingegangen. Die Einwendungen sind dieser Vorlage zusammengefasst als Anlage 8 beigefügt.

 

Eine Prüfung der zahlreichen Einwendungen hat ergeben, dass die Einwendungen 1), 2), 3), 6), 8), 9), 10), 11), 12), 13), 14), 15) und 16) inhaltlich im Rahmen der Haushaltsplanberatungen der vergangenen Jahre bzw. für das Jahr 2013 in den zuständigen Gremien unabhängig von der der jetzigen Einwendung diskutiert, abgewogen und entschieden wurden. Es sind keine weitergehenden rechtlichen und sachlichen Tatbestände erkennbar. Daher erfolgt hier keine separate Stellungnahme.

 

Ø  Zu Einwendung 4)

Die Einwendung bezieht sich auf nicht eingeplante Erträge aus Bußgeldzahlungen von politischen Vertretern der Stadt Rheine, die gegen ihre Verschwiegenheitspflicht verstoßen haben sollen.

Erträge aus den „Anzeigen“ sind zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht hinreichend bestimmt und werden daher unter Beachtung des Vorsichtsprinzips nicht eingeplant.

 

Ø  Zu Einwendung 5)

Die Einwendung befasst sich mit den Kosten im Zusammenhang mit der Errichtung der Hochwasserschutzmauer am Timmermannufer.

Eine Beteiligung der Anwohner an den Kosten wird in rechtlicher Hinsicht noch geprüft. Da außerdem die Auswirkungen auf die Fördermittel noch nicht bekannt sind, sind entsprechende Einzahlungen somit nicht hinreichend bestimmt und werden daher unter Beachtung des Vorsichtsprinzips nicht eingeplant.

 

Ø  Zu Einwendung 7)

Mit der Einwendung wird die Errichtung eines Betriebes gewerblicher Art (BgA) für Sportstätten gefordert.

Bereits im Jahr 2008 wurde die Errichtung eines BgA für Sportstätten geprüft. Ein BgA kam nicht zustande, da die Finanzverwaltung bei einer Vorprüfung Einwende erhob.

Inzwischen gab es auf EU-Ebene Rechtssprechungen, die entsprechende Möglichkeiten in diesem Bereich schaffen. Zusammen mit dem Städte- und Gemeindebund und einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft werden die rechtlichen Möglichkeiten und Folgen geprüft.

Bis zum Abschluss der Prüfung werden für den in der Einwendung konkret genannten Kunstrasenplatz keine Änderungen bei den geschätzten Aufwendungen vorgenommen (Vorsichtsprinzip).

 

 

 

Folgerichtig ergibt sich der Beschlussvorschlag zu Ziffer 5.

 

 

6.        Zusammenfassung

 

Abschließend ergeben sich folgende Werte:

 

 

 

 

C. Weiteres Verfahren

 

-        Verabschiedung des Haushaltsplanes im Rat am 12.03.2013

-        Vorlage bei Aufsichtsbehörde zur Genehmigung wegen Reduzierung der allgemeinen Rücklage

-        Öffentliche Bekanntmachung und Beendigung der vorläufigen Haushaltsführung

 


Anlagen:

 

Anlage 1 -   Änderungen der Fachausschüsse (Ergebnisplan)

Anlage 2 -   Änderungen der Fachausschüsse (Investitionsplan)

Anlage 3 -   Änderungen aufgrund Wirtschaftsplan Technische Betriebe Rheine (Erträge)

Anlage 4 -   Änderungen aufgrund Wirtschaftsplan Technische Betriebe Rheine (Aufwendungen)

Anlage 5 -   Änderungen aufgrund Wirtschaftsplan Technische Betriebe Rheine (Investitionsplan)

Anlage 6 -   Sonderbereich 9 (Ergebnisplan)

Anlage 7 -   Sonderbereich 9 (Investitionsplan)

Anlage 8 -   Einwendungen gegen den Haushaltsplanentwurf 2013