Beschlussvorschlag/Empfehlung:
- Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt
die Ergebnisse der Etat-Beratungen in den Fachausschüssen gemäß den
Anlagen 1 und 2 zur Kenntnis und stimmt unter Berücksichtigung der in der
Begründung unter Buchstabe B, Ziffer 1 enthaltenen Erläuterungen den
vorgeschlagenen Budgetveränderungen zu.
- Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt
den vorgeschlagenen Budgetveränderungen gemäß den Anlagen 3 bis 5 aufgrund
des Dienstleistungsaustausches mit den Technischen Betrieben Rheine zu.
- Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt
den unter Buchstabe B, Ziffer 3 – Sonstige Änderungen in den
Fachbereichbudgets – aufgeführten Veränderungen zu.
- Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt
der Fortschreibung des Sonderbereichs 9 – Zentrale Finanzleistungen –
gemäß den Anlagen 6 und 7 unter Berücksichtung der in der Begründung unter
Buchstabe B, Ziffer 4 enthaltenen Erläuterungen zu.
- Der Haupt- und Finanzausschuss kommt
nach Prüfung der dieser Vorlage als Anlage 8 beigefügten Einwendungen nach
§ 80 Abs. 3 Gemeindordnung NW unter Berücksichtigung der unter Buchstabe
B, Ziffer 5 gemachten Erläuterungen zu dem Ergebnis, dass eine
weitergehende detaillierte Prüfung bzw. Bearbeitung der Einwendungen nicht
erforderlich ist und empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, die Einwendungen
zur Kenntnis zu nehmen und aufgrund der Einwendungen keine Änderungen des
Haushaltsplanentwurfes zu beschließen.
- Der Haupt- und Finanzausschuss
empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, die Haushaltssatzung für das Jahr 2013
einschließlich der Anlagen in der Fassung des Entwurfes des
Haushaltsplanes 2013 unter Berücksichtigung der von den Fachausschüssen
und dem Haupt- und Finanzausschuss vorgeschlagenen Änderungen zu
beschließen.
- Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung zu beschließen.
Begründung:
A. Allgemeine Hinweise
Der Entwurf der
Haushaltssatzung und des Ergebnis- und Investitionsplanes für das Haushaltsjahr
2013 wurde in der Sitzung des Rates am 11. Dezember 2012 eingebracht.
Inzwischen
erfolgten die Budget-Beratungen in den Fachausschüssen. Hier werden nun die Ergebnisse
der Fachausschussberatungen dargestellt und zusammengefasst.
B. Erläuterungen zu den Beschlussvorschlägen
1.
Ergebnisse
der Fachausschussberatungen
Änderungen, die sich aus den Fachausschussberatungen ergeben haben, sind in den beigefügten Übersichten „Ergebnisplan“ (Anlage 1) und „Investitionsplan“ (Anlage 2) dargestellt. Nachfolgend sind die Änderungen für 2013 der betroffenen Fach-/Sonderbereiche abgebildet.
Ergebnisplan
Sonderbereich 0 – Politische Gremien und
Verwaltungsführung
Ergebnisverschlechterung: 50.000 €
- Produktgruppe
01 – Politische Gremien
Ergebnisverschlechterung:
50.000 €
o
Fortschreibung
IEHK – Durchführung Zukunftswerkstätten
Mehraufwendungen: 50.000 €
Fachbereich 1 – Bildung, Kultur und Sport
Ergebnisverschlechterung: 29.200 €
- Produktgruppe
11 – Bereitstellung schulischer Einrichtungen
Ergebnisverschlechterung:
39.200 €
o
Dienstleistungsvertrag
Medienentwicklungsplan
Mehraufwendungen: 48.600 €
o
Abrechnung
Schulkostenbeiträge Neuenkirchen und Ibbenbüren
Mindererträge: 6.900 €
Minderaufwendungen: 16.300 €
- Produktgruppe
15 – Sportförderung
Ergebnisverbesserung:
10.000 €
o
Abschreibungen
Kunstrasenplatz
Mehraufwendungen: 8.000 €
o
Erhöhtes
Nutzungsentgelt i.H. der Abschreibungen Kunstrasenplatz
Mehrerträge: 8.000 €
o
tlw. Verlagerung
Instandhaltungsmittel in Investitionsplan (Neuausstattung Sportstätten)
Minderaufwendungen: 10.000 €
o
Vermietung
Hausmeisterwohnungen
Mindererträge: 10.000 €
o
Unterhaltung
unbewegl. Anlagevermögens
Minderaufwendungen: 10.000 €
Fachbereich 2 – Jugend, Familie und Soziales
Ergebnisverschlechterung: 342.000 €
- Produktgruppe
21 – Jugendamt
Ergebnisverschlechterung:
542.000 €
o
2101 - Hilfe zur
Erziehung
Mehraufwendungen: 544.600 €
o
2101 - Förderung
Mehrgenerationenhaus (anteilig)
Minderaufwendungen: 8.000 €
o
2102 - Bildung
Rechnungsabgrenzungsposten aus Landeszuweisungen U3-Betreuung
Mindererträge:
194.000 €
o
2102 - Auflösung
Rechnungsabgrenzungsposten – Kindertageseinrichtungen
Mehrerträge:
7.000 €
o
2102 - Bildung
Rechnungsabgrenzungsposten aus Zuwendungen U3-Betreuung an Träger
Minderaufwendungen:
204.000 €
o
2102 - Auflösung
Rechnungsabgrenzungsposten – Kindertageseinrichtungen
Mehraufwendungen:
37.100 €
o
2103 -
Vertragsnovellierung Diakonischer Betreuungsverein
Minderaufwendungen:
7.000 €
o
2104 -
Vertragsnovellierung Jugend- und Familiendienst
Minderaufwendungen:
7.700 €
- Produktgruppe
22 - Soziales
Ergebnisverbesserung:
200.000 €
o
220 - Härtefallregelung
SGB II-Kosten (vgl. auch Ziffer 3)
Mehrerträge: 200.000 €
Fachbereich 4 – Finanzen, Wohn- und Grundstücksmanagement
Ergebnisverschlechterung: 141.970,80 €
- Produktgruppe
42 – Finanzen
Ergebnisverschlechterung:
141.970,80 €
o
Auflösung
Sonderposten
Mehrerträge:
5.029,20 €
o
Technische
Betriebe Rheine – Veränderung Wirtschaftsplan
Mindererträge:
24.000 €
o
Stadtwerke Rheine
GmbH – Veränderung Wirtschaftsplan
Mehrerträge:
16.000 €
o
EWG – Veränderung
Wirtschaftsplan
Mehraufwendungen:
70.000 €
o
TAT – Veränderung
Wirtschaftsplan
Mehraufwendungen:
69.000 €
Fachbereich 5 – Planen und Bauen
Ergebnisverschlechterung: 462.800 €
- Produktgruppe
51 – Stadtplanung
Ergebnisverschlechterung:
30.000€
o
Konversionsmanager
Mehraufwendungen:
30.000 €
- Produktgruppe
52 – Gebäudemanagement
Ergebnisverschlechterung:
482.800 €
o
Regionale –
Verminderung Rückzahlung Fördermittel
Minderaufwendungen:
20.700 €
o
Bauunterhaltung
Gradierwerk
Mehraufwendungen:
145.000 €
o
Erhöhte
Stromkosten (EEG-Umlage)
Mehraufwendungen:
58.500 €
o
Sanierung Gebäude
Sekundarschule (ehemals Fürstenbergrealschule)
Mehraufwendungen:
300.000 €
- Produktgruppe
53 – Öffentliche Verkehrsflächen
Ergebnisverbesserung:
50.000 €
o
5301 - Bahnflächen
– aktivierte Eigenleistungen (Projektleiter)
Mehrerträge:
50.000 €
Investitionsplan
Fachbereich 1 – Bildung, Kultur und Sport
Budgetverschlechterung: 37.000 €
- Produktgruppe
11 – Bereitstellung schulischer Einrichtungen
Budgetverschlechterung:
50.000 €
o
Erwerb
bewegliches Anlagevermögen für Sekundarschulen
Mehrauszahlungen: 50.000 €
- Produktgruppe
13 – Kultur
Budgetverbesserung:
23.000 €
o
1303 -
Stadtbibliothek – Anpassung bei Modernisierung der Software
Mindereinzahlungen: 37.000 €
Minderauszahlung: 60.000 €
- Produktgruppe
15 – Sportförderung
Budgetverschlechterung:
10.000 €
o
Erwerb
bewegliches Anlagevermögen (Verlagerung aus Ergebnisplan)
Mehrauszahlungen: 10.000 €
Fachbereich 2 – Jugend, Familie und Soziales
Budgetverschlechterung: 216.200 €
- Produktgruppe
21 – Jugendamt
Budgetverschlechterung:
216.200 €
o
2102 -
Infrastrukturausbau Betreuung Ü3
Minderauszahlungen: 301.000 €
o
2102 -
Infrastrukturausbau Betreuung U3
Mehrauszahlungen: 1.000.000 €
o
2102 -
Infrastrukturausbau Betreuung U3 - Landeszuweisungen
Mehreinzahlungen: 947.300 €
o
2102 - Sanierung
Kindertageseinrichtung (St. Ludgerus)
Mehrauszahlungen: 113.300 €
o
2102 - Sanierung
weiterer Kindertageseinrichtungen – Wegfall Landesmittel
Mehrauszahlungen: 351.200 €
Fachbereich 5 – Planen und Bauen
Budgetverschlechterung: 710.200 €
- Produktgruppe
52 – Gebäudemanagement
Budgetverschlechterung:
660.200 €
o
Regionale –
Verminderung Rückzahlung Fördermittel
Minderauszahlungen:
39.800 €
o
Sanierung Gebäude
Sekundarschule (ehemals Fürstenbergrealschule)
Mehrauszahlungen:
700.000 €
- Produktgruppe
53 – Öffentliche Verkehrsflächen
Budgetverschlechterung:
50.000 €
o
5301 - Innerstädtische
Projekte (Rahmenplan Innenstadt)
Mehrauszahlungen:
50.000 €
2.
Dienstleistungsaustausch
mit den Technischen Betrieben Rheine
In der Sitzung am
11.12.2012 hat der Rat die Vertragstexte der neuen Amtshilfevereinbarungen
zwischen der Stadt Rheine und den Technischen Betrieben Rheine zur Kenntnis
genommen. In den Anlagen zu den Amtshilfevereinbarungen werden die Leistungen
und deren Kosten detailliert dargestellt. Die Preise für die Leistungen wurden entweder
als Pauschale oder auf Grundlage der „Leitsätze für die Preisermittlung auf
Grund von Selbstkosten (LSP)“ ohne Ansatz eines Gewinns grundlegend neu
ermittelt.
Aus den Anlagen 3
bis 5 sind die Veränderungen ersichtlich, die sich für den Ergebnisplan bzw.
Investitionsplan des Haushalts der Stadt Rheine ergeben.
Der Wirtschaftsplan
der Technischen Betriebe Rheine sieht für die Jahre 2014 bis 2016 keine Preisanpassungen
bei den von den Technischen Betrieben Rheine erbrachten Leistungen vor. Die
Veränderungen im städtischen Haushaltsplan müssen synchron zum Wirtschaftsplan
erfolgen. Es ist jedoch davon auszugehen, dass durch notwendige
Preisanpassungen die Ergebnisse der Folgejahre von den jetzigen Planwerten
abweichen. Zum Haushaltsplan 2014 soll für alle Planjahre sowohl für die
Erträge als auch für die Aufwendungen eine Darstellung mit Preisanpassungen erfolgen.
3.
Sonstige
Änderungen in den Fachbereichbudgets
Hier sind Änderungen
abgebildet, die sich nach den Fachausschussberatungen ergeben haben bzw. wegen
Gesetzesänderungen erforderlich waren
Fachbereich 2 – Jugend, Familie und Soziales
Die Planung der
Kostenerstattung „Härtefallregelung SGB II-Kosten“ (Mehrerträge: 200.000 €) wurde
aufgrund des Jahresergebnis 2011 vorgenommen. Es ist hinreichend
wahrscheinlich, dass die Kostenerstattung anstatt der geplanten 200.000 € nur
35.000 € betragen wird. Gegenüber der Fachausschussberatung ist die Planung wie
folgt zu ändern:
Fachbereich 4 – Finanzen, Wohn- und Grundstücksmanagement
Zum Haushaltsjahr 2013 sind die
Neuregelungen des 1. NKF-Weiterentwicklungs-gesetzes anzuwenden. Hierzu gehört
u.a. eine Neuregelung im Umgang mit Abschreibungen. Die Gemeinde muss nunmehr
entstehende Aufwendungen aus Wertminderungen von Finanzanlagen unmittelbar mit
der allgemeinen Rücklage verrechnen. Bislang waren Wertminderungen von
Finanzanlagen als Aufwand in der Ergebnisrechnung auszuweisen.
Alle Fachbereiche
Ferner wurden die
(sonstigen) Abschreibungen und die Sonderposten neu berechnet (aktualisiert).
Zusammenfassung
Die sonstigen Änderungen betragen insgesamt:
4.
Änderungen
im Sonderbereich 9 – Zentrale Finanzleistungen
Hinweis Pensionslasten
Der Rat der Stadt Rheine hat in seiner Sitzung am
27.03.2012 auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses beschlossen, zur Sicherstellung der nachhaltigen Finanzierung
zukünftiger Pensionslasten die hierfür notwendigen Finanzmittel beginnend mit
dem 01.01.2012 in einer Renten-/Lebensversicherung anzulegen.
Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens für die Haushaltssatzung 2012 hat der Landrat des Kreises Steinfurt als Kommunalaufsicht Bedenken hinsichtlich des beabsichtigten Umfangs der geplanten Finanzierung der Pensionslasten geäußert.
Daraufhin fanden zwischen der Stadt Rheine, dem Kreis Steinfurt und der Bezirksregierung Münster mehrere Gespräche mit dem Ziel, die geäußerten Bedenken zu klären, statt. Parallel wurde von Seiten der Stadt Rheine das Finanzierungsvolumen nochmals einer kritischen Prüfung unterzogen.
Aufgrund der aktuellen Entwicklung im
Lebensversicherungssektors und einer vorliegenden gutachterlichen Stellungnahme
soll eine Finanzierung der Pensionslasten nicht mehr mittels einer Renten-/Lebensversicherung erfolgen.
Da jedoch weiterhin
eine Absicherung der Finanzierung der zukünftigen Pensionslasten geboten ist,
soll im laufenden Jahr eine andere Form der Absicherung (z. B. Fondsanlage)
geprüft werden. Dieses Vorgehen wurde zwischenzeitlich mit der Kommunalaufsicht
abgestimmt, die ihrerseits keine Bedenken
geäußert hat.
Aus diesem Grund
beinhaltet der aktuelle Haushaltsplan einen Betrag von 2,5 Mio. EUR für die Absicherung
der Finanzierung der zukünftigen Pensionslasten.
Die betragsmäßig
gleich hohen Erträge und Aufwendungen (3.802.100 €) im Ergebnisplan sind auf 0
gesetzt worden.
Die weiteren
Änderungen im Sonderbereich 9 ergeben sich aus der folgenden Übersicht:
In den Anlagen 6 und
7 ist der Sonderbereich 9 detailliert dargestellt.
Aufgrund der in der
heutigen Sitzung beschlossenen Änderungen des Entwurfes ist bis zur Beschlussfassung
der Haushaltssatzung 2013 in der Ratssitzung am 12.03.2013 noch eine
Neukalkulation der Zinsen für Liquiditätskredite erforderlich.
5.
Einwendungen
gegen den Entwurf der Haushaltssatzung
Der vom Kämmerer
aufgestellte und von der Bürgermeisterin bestätigte Entwurf der Haushaltssatzung
2013 mit ihren Anlagen ist in der Ratssitzung am 11. Dezember 2012 eingebracht
worden.
Nach § 80 Abs. 3 GO
ist der dem Rat vorgelegte Entwurf der Haushaltssatzung mit Anlagen anschließend
öffentlich bekannt zu machen. Im § 80 Abs. 3 GO wird dazu folgendes ausgeführt:
„Nach Zuleitung des Entwurfs der Haushaltssatzung
mit ihren Anlagen an den Rat ist dieser unverzüglich bekannt zu geben und
während der Dauer des Beratungsverfahrens im Rat zur Einsichtnahme verfügbar zu
halten. In der öffentlichen Bekanntgabe ist eine Frist von mindestens vierzehn
Tagen festzulegen, in der Einwohner oder Abgabepflichtige gegen den Entwurf
Einwendungen erheben können und die Stelle anzugeben, bei der die Einwendungen
zu erheben sind. Die Frist für die Erhebung von Einwendungen ist so
festzusetzen, dass der Rat vor der Beschlussfassung über die Haushaltssatzung
mit ihren Anlagen in öffentlicher Sitzung darüber beschließen kann.“
Die amtliche
Bekanntmachung über die Auslegung des Entwurfes der Haushaltssatzung für das
Haushaltsjahr 2013 ist am 14. Januar 2013 in der Münsterländischen Volkszeitung
veröffentlicht worden. In dieser Bekanntmachung ist darauf hingewiesen worden,
dass Einwohner oder Abgabenpflichtige in der Zeit vom 21. Januar bis zum 08.
Februar 2013 Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung beim Fachbereich
Finanzen einlegen können.
Es sind insgesamt 16
Einwendungen eingegangen. Die Einwendungen sind dieser Vorlage zusammengefasst
als Anlage 8 beigefügt.
Eine Prüfung der
zahlreichen Einwendungen hat ergeben, dass die Einwendungen 1), 2), 3),
6), 8), 9), 10), 11), 12), 13), 14), 15) und 16) inhaltlich im Rahmen der
Haushaltsplanberatungen der vergangenen Jahre bzw. für das Jahr 2013 in den
zuständigen Gremien unabhängig von der der jetzigen Einwendung diskutiert, abgewogen
und entschieden wurden. Es sind keine weitergehenden rechtlichen und sachlichen
Tatbestände erkennbar. Daher erfolgt hier keine separate Stellungnahme.
Ø
Zu
Einwendung 4)
Die Einwendung bezieht sich auf nicht eingeplante Erträge aus Bußgeldzahlungen
von politischen Vertretern der Stadt Rheine, die gegen ihre Verschwiegenheitspflicht
verstoßen haben sollen.
Erträge aus den „Anzeigen“ sind zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht hinreichend
bestimmt und werden daher unter Beachtung des Vorsichtsprinzips nicht eingeplant.
Ø
Zu
Einwendung 5)
Die Einwendung befasst sich mit den Kosten im Zusammenhang mit der Errichtung
der Hochwasserschutzmauer am Timmermannufer.
Eine Beteiligung der Anwohner an den Kosten wird in rechtlicher
Hinsicht noch geprüft. Da außerdem die Auswirkungen auf die Fördermittel noch
nicht bekannt sind, sind entsprechende Einzahlungen somit nicht hinreichend bestimmt
und werden daher unter Beachtung des Vorsichtsprinzips nicht eingeplant.
Ø
Zu
Einwendung 7)
Mit der Einwendung wird die Errichtung eines Betriebes gewerblicher Art
(BgA) für Sportstätten gefordert.
Bereits im Jahr 2008 wurde die Errichtung eines BgA für Sportstätten geprüft.
Ein BgA kam nicht zustande, da die Finanzverwaltung bei einer Vorprüfung
Einwende erhob.
Inzwischen gab es auf EU-Ebene Rechtssprechungen, die entsprechende Möglichkeiten
in diesem Bereich schaffen. Zusammen mit dem Städte- und Gemeindebund und einer
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft werden die rechtlichen Möglichkeiten und Folgen
geprüft.
Bis zum Abschluss der Prüfung werden für den in der Einwendung konkret
genannten Kunstrasenplatz keine Änderungen bei den geschätzten Aufwendungen
vorgenommen (Vorsichtsprinzip).
Folgerichtig ergibt
sich der Beschlussvorschlag zu Ziffer 5.
6.
Zusammenfassung
Abschließend ergeben sich folgende Werte:
C. Weiteres
Verfahren
-
Verabschiedung
des Haushaltsplanes im Rat am 12.03.2013
-
Vorlage
bei Aufsichtsbehörde zur Genehmigung wegen Reduzierung der allgemeinen Rücklage
-
Öffentliche
Bekanntmachung und Beendigung der vorläufigen Haushaltsführung
Anlagen:
Anlage 1 - Änderungen der Fachausschüsse (Ergebnisplan)
Anlage 2 - Änderungen der Fachausschüsse (Investitionsplan)
Anlage 3 - Änderungen aufgrund Wirtschaftsplan Technische Betriebe Rheine (Erträge)
Anlage 4 - Änderungen aufgrund Wirtschaftsplan Technische Betriebe Rheine (Aufwendungen)
Anlage 5 - Änderungen aufgrund Wirtschaftsplan Technische Betriebe Rheine (Investitionsplan)
Anlage 6 - Sonderbereich 9 (Ergebnisplan)
Anlage 7 - Sonderbereich 9 (Investitionsplan)
Anlage 8 - Einwendungen gegen den Haushaltsplanentwurf 2013