Betreff
Handlungsansätze zur Haushaltskosolidierung - Lfd. Nr. 2.28 der Liste 2 der Konsolidierungsvorschläge, hier: TBR - Leistungsreduzierung im Rahmen der Amtshilfevereinbarung
Vorlage
102/13
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt zur Kenntnis,

 

-        dass durch die neuen Amtshilfevereinbarungen Änderungen beim Leistungsumfang und den dafür vorgesehenen Kosten vorgenommen werden.

 

-        dass eine Kostensenkung für von den Technischen Betrieben Rheine zu erbringenden Dienstleistungen in Teilbereichen bereits vertraglich vereinbart ist und weiter verfolgt wird.


Begründung:

 

Auf Empfehlung der Strategie- und Finanzkommission (SFK) und des Haupt- und Finanzausschusses hat der Rat der Stadt Rheine am 05.10.2010 Grundsätze zur Haushaltskonsolidierung beschlossen. Auf Basis dieser Grundsätze haben im Projekt Haushaltskonsolidierung sowohl in der SFK als auch in den Fachausschüssen und im Haupt- und Finanzausschuss intensive Diskussionen und Entscheidungen über Konsolidierungsvorschläge, Handlungsansätze und Bürgeranregungen stattgefunden. Das Verfahren im Projekt Haushaltskonsolidierung beinhaltet, dass die Sachverhalte von den Fach- und Sonderbereichen inhaltlich aufbereitet und nach der Diskussion in den Fachausschüssen dem HFA zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

 

Nach Auflösung der Strategie- und Finanzkommission (Bericht im Haupt- und Finanzausschuss am 12. Juni 2012) sind die Fach- und Sonderbereiche gebeten worden, den aktuellen Sachstand der Haushaltskonsolidierung darzustellen.

 

Der Verwaltungsvorstand hat in seiner Sitzung am 05.11.2012 diesen 3. Bericht zur Umsetzung der Haushaltskonsolidierung zur Kenntnis genommen und die Fach- und Sonderbereiche beauftragt, spätestens in den Fachausschussberatungen zum Haushaltsplan 2013 die noch ausstehenden Beschlüsse der Fachausschüsse und in der weiteren Beratungsfolge spätestens am 26.02.2013 die anstehenden Beschlüsse des Haupt- und Finanzausschusses vorzubereiten.

 

 

Begründung zum konkreten Konsolidierungsvorschlag:

In Kürze sollen neue wechselseitige (endgültige) Amtshilfevereinbarungen zwischen der Stadt Rheine und den Technischen Betrieben Rheine über die Erbringung von Dienstleistungen abgeschlossen werden. Der Rat hat am 11.12.2012 (Vorlage 449/12) die Vertragsentwürfe zur Kenntnis genommen.

 

Es ist vorgesehen, dass für Leistungen ein Ausgleich der Selbstkosten ohne Ansatz eines Gewinns im Sinne der LSP (Leitsätze zur Preisermittlung aufgrund von Selbstkosten) erfolgt. Diese werden in den Folgejahren an die Kostenentwicklung angepasst.

Veränderungen des Aufgabenumfanges (z.B. durch Zugang oder Wegfall von Flächen) sollen Berücksichtigung finden.

 

Aufgabenreduzierungen und damit verbundene Einsparungen werden auch in Zukunft sukzessive geprüft und mit den Technischen Betrieben Rheine abgesprochen. Hierbei werden nicht nur das Ob der Aufgabenvielfalt, sondern insbesondere das Wie (welcher Standard) überprüft.

 

Bereits jetzt haben die Technischen Betriebe Rheine einer prozentualen Reduzierung der pauschalen Kosten im Bereich Grünflächen- (einschließlich Schulhöfe, Sport- und Spielplätze) und Straßenunterhaltung vertraglich zugestimmt (§ 11 Abs. 4 der Amtshilfevereinbarung Technische Betriebe Rheine – Stadt Rheine).

 

Über eine Leistungsreduzierung im Bereich der Park- und Gartenanlagen soll am 21.02.2013 im Bauausschuss beraten werden (Vorlage: 026/13/1).

 

Die aktuellen Werte für 2013 können den Anlagen 3 bis 5 der Vorlage 101/13 (Beratung Ergebnis- und Investitionsplan 2013 - 2016 - Ergebnisse der Fachausschussberatungen) entnommen werden.

 

In diesem Jahr werden im Rahmen einer Evaluation die (finanziellen) Auswirkungen der Gründung der Technischen Betriebe Rheine als Anstalt öffentlichen Rechts erläutert.