Betreff
Bedarfsfeststellung nach dem Kinderbildungsgesetz für das Kindergartenjahr 2013/2014
Vorlage
120/13
Aktenzeichen
II - 2 - 10 kös
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Jugendhilfeausschuss stimmt den im Rahmen der Jugendhilfeplanung im Benehmen mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen erarbeiteten Ergebnissen (Anlage 1) zur Umsetzung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) für das Kindergartenjahr 2013/2014 zu.


Begründung:

 

Zur Vorbereitung der Bedarfsfeststellung für das Kindergartenjahr 2013/2014 fanden in der 3. und 4. Kalenderwoche diesen Jahres die Budgetgespräche mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen in Rheine statt. Wegen der zahlreichen Doppelanmeldungen bei verschiedenen Kindertageseinrichtungen, wovon insbesondere die beiden sich noch im Bau befindlichen Einrichtungen betroffen waren, war es gerade für diese neuen Einrichtungen schwierig, das Budget zu bilden.

 

Mit dem Kindergartenjahr 2013/2014 tritt nach § 24 Abs. 2 SGB VIII der Rechtsanspruch für Kinder im Alter von einem oder zwei Jahren (U3) auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege in Kraft. Bei Kindern, die das dritte Lebensjahr vollendet haben (Ü3), besteht nach § 24 Abs. 3 SGB VIII der Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung. Bei den Budgetgesprächen mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen wurde daher der Schwerpunkt auf die Versorgung der Ü3-Kinder mit Betreuungsplätzen gelegt.

 

Beispielsweise wurden in der Gruppenform I, die 20 Kinder umfasst, von den 4 bis 6 zur Gruppe der U3 Kinder gehören müssen, häufig nur 4 U3-Kinder aufgenommen, um 16 statt nur 14 Ü3-Kinder aufnehmen zu können. Damit wurde zwar das theoretische Maximum an U3-Plätzen nicht ausgenutzt, andererseits wäre die Versorgung der Ü3-Kinder nicht sicherzustellen gewesen.

 

Die Trägergespräche wurden konstruktiv und lösungsorientiert geführt. Ergebnis der Trägergespräche ist, dass allen angemeldeten Ü3-Kindern ein Betreuungsplatz in einer Tageseinrichtung angeboten werden kann. In wenigen Einzelfällen steht der Platz zwar nicht in der Wunscheinrichtung, jedoch in einer benachbarten Kindertageseinrichtung zur Verfügung. Der heutige Anmeldestand in den Kindertageseinrichtungen wird sich durch Fluktuation bis zum Sommer noch wieder ändern, so dass doch noch das eine oder andere Kind seine Wunscheinrichtung besuchen kann. Die Erfahrungen der letzten Jahre mit diesem Beschluss zur Feststellung des Budgets zeigen, dass die Fluktuation so groß sein kann, dass zwischen dem Zeitpunkt des Erstellens der Vorlage und der Jugendhilfeausschusssitzung schon wieder Anpassungsbedarf besteht.

 

Zur Budgetfestsetzung wurden auch die Möglichkeiten aus § 18 Abs. 4 des Kinderbildungsgesetzes (zulässige Überschreitung der Gruppenstärke) umfangreich ausgeschöpft, um den Rechtsanspruch für die Ü3-Kinder sicherzustellen und den Ausbau der U3-Plätze voranzutreiben. Auch hier konnte in allen Fällen auf die Unterstützung der beteiligten Träger gebaut werden, um den Betreuungswünschen der Eltern nachzukommen. Bezugnehmend auf die im Sept. 2012 vorgelegte Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung (Vorlage Nr. 366/12) wird die nach § 18 Abs. 4 des Kinderbildungsgesetzes zulässige Überschreitung der Gruppenstärke in den nächsten Jahren weiter erforderlich sein, auch wenn mittelfristig die Geburtenzahlen nach unten zeigen. Die Aktualisierung der Kindergartenbedarfsplanung ist für den Juli 2013 vorgesehen.

 

Nach den Ergebnissen der Trägergespräche gestaltet sich die Verteilung der insgesamt 2.336 Plätze auf die Gruppenformen nach dem Kinderbildungsgesetz wie folgt:

 

Gruppenform I a                                 127 Plätze

Gruppenform I b                                 594 Plätze

Gruppenform I c                                 380 Plätze

 

Gruppenform II a                                  13 Plätze

Gruppenform II b                                  35 Plätze

Gruppenform II c                                  39 Plätze

 

Gruppenform III a                                 71 Plätze

Gruppenform III b                               657 Plätze

Gruppenform III c                               420 Plätze

 

Zur Verteilung der Plätze auf die einzelnen Kindertageseinrichtungen wird auf die beigefügte Anlage 1 verwiesen.

 

In der beigefügten Anlage 1 ist die Belegung der einzelnen Einrichtungen u. a. mit einem %-Wert beschrieben. Bei der Betrachtung der %-Werte ist zu berücksichtigen, dass man pro 100 % von einer Gruppe in der jeweiligen Regelgruppenstärke spricht. Die unterschiedlichen Regelgruppenstärken und die darauf resultierenden Prozentwerte pro Platz und Gruppe sind aus der nachstehend abgedruckten Tabelle ersichtlich:

 

Gruppenform

Gruppenstärke

Prozentwert

pro Platz

Prozentwert pro Regelgruppen

  I a, b, c

20 Kinder

 5 %

100 %

 II a, b, c

10 Kinder

10 %

100 %

III a, b

25 Kinder

 4 %

100 %

III c

20 Kinder

 5 %

100 %

 

Am Beispiel des Antonius-Kindergartens (lfd. Nr. 1 der Tabelle) bedeutet dies, dass die 3-gruppige Einrichtung mit den Gruppenformen 2 x I und 1 x III mit insgesamt 2 Plätzen überlegt ist. In der Gruppenform III ist wegen der integrativen Arbeit keine Überbelegung möglich. Die beiden Gruppen I könnten maximal mit insgesamt 4 Plätzen überbelegt werden. Eine höhere Überbelegung ist auf örtlicher Ebene nicht mehr genehmigungsfähig.

 

 

 

Entwicklung der Platzzahlen im Vergleich der Kindergartenjahre

2011/12, 2012/13 und 2013/14                                        

 

Die nachstehende Übersicht zeigt, wie sich die Angebotsstruktur im Vergleich der letzten Kindergartenjahre verändern wird.

 

Plätze

im Kindergartenjahr

2011/12

lt. Bescheid LWL

im Kindergartenjahr

2012/13

lt. Bescheid LWL

im Kindergartenjahr

2013/14

lt. Planung

in der Gruppen-

form I a

66

108

127

in der Gruppen-

form I b

373

443

594

in der Gruppen-

form I c

239

335

380

 

 

 

 

in der Gruppen-

form II a

7

2

13

in der Gruppen-

form II b

26

22

35

in der Gruppen-

form II c

26

30

39

 

 

 

 

in der Gruppen-

form III a

125

65

71

in der Gruppen-

form III b

938

824

657

in der Gruppen-

form III c

426

392

420

Plätze insgesamt:

2.226

2.221

2.336

davon U3

242

276

362

davon Ü3

1.984

1.945

1.974

 

Aus dieser Tabelle wird deutlich, dass zwar die Anzahl der U3-Plätze gestiegen ist, dennoch konnte nicht allen U3-Kindern der Wunsch nach einem Betreuungsplatz in einer Tageseinrichtung erfüllt werden. Die Gründe dafür wurden zuvor bereits erläutert. Die Verwaltung hatte alle Eltern, deren Kinder im „ersten Anlauf“ keinen Betreuungsplatz erhalten haben, angeschrieben und über mögliche Alternativen informiert.

 

Derzeit wird geprüft, ob der deutliche Mangel an U3-Plätzen im Planungsgebiet rechts der Ems durch ein Angebot des Dreikönigskindergarten, eine zusätzliche Gruppe II einzurichten, entschärft werden kann. Es müssen aber u.a. noch die finanziellen Rahmenbedingungen hinsichtlich der notwendigen Investitionen geprüft werden. Auch steht die Beteiligung des Landesjugendamtes noch aus. Gleichwohl ist es erforderlich jetzt schon diese zusätzliche Gruppe II im Budget (vgl. Anlage 1 Nr. 24) beim Land mit anzumelden.

 

Den im Sommer 2013 immer noch unversorgten Kindern wird ein Angebot im Rahmen der Tagespflege unterbreitet. Im Sommer endet eine Ausbildungsreihe von neuen Tagesmüttern, so dass hier zusätzliche Betreuungsplätze zur Verfügung stehen.

 

Das Informationsschreiben an die Eltern hat auch dazu geführt, dass die beiden neuen Einrichtungen, die anfangs bei weitem noch nicht ausgelastet waren, jetzt über eine solide Anmeldesituation verfügen. Die U3 Plätze sind fast vollständig vergeben, während bei den Ü3 Plätzen noch Reserven vorhanden sind. Diese Reserven werden allerdings im Plangebiet links der Ems auch dringend  benötigt, um weitere Ansprüche im laufenden Kindergartenjahr abdecken zu können.

 

In beiden Einrichtungen wurden die Gruppenform III (Kinder im Alter ab 3 Jahren) jeweils nur zur Hälfte gebildet (vgl. Nr. 35 und Nr. 36 der Anlage 1). Einerseits gab es dafür (noch) nicht genügend Anmeldungen, andererseits wird diese halbe Gruppe zwingend für das übernächste Kindergartenjahr 2014/15 benötigt. Es gibt bei jeder neuen Einrichtung im ersten Jahr immer nur sehr wenige 5jährige, die dann nach einem Jahr eingeschult werden und somit wieder Ü3-Plätze  freimachen. Die meisten der heutigen U3-Kinder rücken 2014/15 in die Gruppe der Ü3-Kinder auf, so dass dann die Einrichtungen die maximale Belegung erreichen werden. Die Mietkosten für die in 2013/14 nicht nutzbare halbe Gruppe werden nicht vom Land bezuschusst und werden daher über das Rheiner Modell abgerechnet.

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Die Bruttobetriebskosten für das Kindergartenjahr

2013/14 betragen insgesamt                                                     15.830.764,28 €

 

Nach Abzug der gesetzlichen Trägeranteile in Höhe von                1.711.399,18 €

 

 

verbleiben gesetzliche Betriebskostenzuschüsse in Höhe von      14.119.365,10 €

 

die bei den Anmeldungen zum Haushaltsplan 2013

berücksichtigt wurden.

 

Die Trägeranteile sind je nach Trägerschaft wie folgt gestaffelt:

 

Einrichtungen in der Trägerschaft der Kirchen                                        12 %

Einrichtungen in der Trägerschaft der finanzschwachen Träger                 9 %

Einrichtungen in der Trägerschaft der Elterninitiativen                              4 %

 

Die Trägeranteile werden nach dem „Rheiner Modell“ ganz oder

teilweise von der Stadt Rheine übernommen. Für

das Kindergartenjahr 2013/14 werden sie mit                              1.017.699,65 €

kalkuliert und sind im Haushaltsplan veranschlagt.

 

Zur Refinanzierung der gesetzlichen Betriebskostenzuschüsse

erhält die Kommune Landeszuschüsse, die nach Trägerschaft

und Alter der Kinder wie folgt gestaffelt sind:

 

Für Einrichtungen                                                     U3                         Ü3  

in der Trägerschaft der Kirchen                               56,46 %                36,5 %

in der Trägerschaft der finanzschwachen Träger      55,96 %                36,0 %

in der Trägerschaft der Elterninitiativen           58,46 %                38,5 %

 

Die höhere Erstattungsquote bei den U3-Kindern ist auf das Belastungsausgleichsgesetz zurückzuführen, welches die finanziellen Mehrbelastungen für die Kommunen auf Grund des Rechtsanspruches bei den U3-Kindern ausgleichen soll.

 

Die Landeszuschüsse zur Refinanzierung der gesetzlichen

Betriebskosten werden für das Kindergartenjahr 2013/14

mit                                                                                             6.367.245,34 €

kalkuliert.

 

Zusätzlich werden Elternbeiträge erhoben, die gemessen an den Bruttobetriebskosten 19 % ausmachen sollen. Tatsächlich liegt dieser Prozentsatz jedoch bei ca. 15 %.

 

 

Veränderungen bei der Anzahl der Kinder in der Einzelintegration

 

Während im laufenden Kindergartenjahr insgesamt 97 Kinder im Rahmen der Einzelintegration betreut werden, wird sich die Anzahl im neuen Kindergartenjahr um 7auf 90 Kinder verringern.

 

 

Budgetierung der 45-Stunden-Buchungen

 

Im Rahmen der Revision des Kinderbildungsgesetzes wurde unter Berücksichtigung der letzten beitragsfreien Kindergartenjahres der Anteil der 45-Stunden-Buchungen für die Ü3-Kinder dergestalt gedeckelt, dass die Steigerung jugendamtsweit max. 4 % gegenüber dem Vorjahresbudget betragen darf. Diese Vorgabe konnte eingehalten werden.