Betreff
Einrichtungskosten für die beiden neuen Kindertageseinrichtungen in der Trägerschaft der Kinderland gGmbH
Vorlage
122/13
Aktenzeichen
II - FB 2 - 10 - kös
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

  1. Der Jugendhilfeausschuss beschließt, der Kinderland gGmbH als Träger der neuen Kindertageseinrichtung in Rheine, Isselstraße 12 für die Erstausstattung dieser Kindertageseinrichtung eine Zuwendung in Höhe von 111.500,00 € als Zuschuss zu gewähren. Diese Zuwendung ist zweckgebunden für die Einrichtung der 53 Plätze der Kinder, die das 3. Lebensjahr vollendet haben.

 

  1. Der Jugendhilfeausschuss beschließt, der Kinderland gGmbH als Träger der neuen Kindertageseinrichtung in Rheine, Nienbergstraße 79 für die Erstausstattung dieser Kindertageseinrichtung eine Zuwendung in Höhe von 111.500,00 € als Zuschuss zu gewähren. Diese Zuwendung ist zweckgebunden für die Einrichtung der 53 Plätze der Kinder, die das 3. Lebensjahr vollendet haben.

 


Begründung:

 

Die Kinderland gGmbH wird zum 01. August 2013 mit dem Betrieb der beiden neuen Einrichtungen an der Isselstr. 12 und an der Nienbergstr. 79 starten. Beide Einrichtungen werden als Investorenmodell gebaut und betrieben. D.h. die Kinderland gGmbh mietet die Tageseinrichtungen beim jeweiligen Investor an. Nicht enthalten sind dabei die Einrichtungsgegenstände.

 

Für die Erstausstattung der jeweils 22 U3-Plätze erfolgt die Finanzierung über das Bundesprogram zum Ausbau der U3-Plätze. Für die jeweils einzurichtenden 53 Ü3-Plätze gibt es seit einigen Jahren keine Landesmittel mehr, so dass die Stadt Rheine als alleiniger Kostenträger zuständig ist.

 

Anmerkung: die später im Zeitabauf notwendigen Ersatzbeschaffungen hat der Träger dann aus seinen Betriebskostenpauschalen aufzubringen.

 

Im Gegensatz zu den Einrichtungskosten bei den U3-Plätzen gibt es keine Empfehlungen / Vorgaben, die sich mit den Einrichtungskosten bei Ü3-Plätzen beschäftigen. Hier bleibt nur die Möglichkeit die gesamte Einrichtung zu betrachten.

 

Die Einrichtungskosten für die viergruppigen Einrichtungen setzten sich in analoger Anwendung der letzten Festbetragsregelung des Landes (Rundschreiben 02/2007) wie folgt zusammen:

 

Pauschale für viergruppige Einrichtungen

 102.480,00 €

Zuschlag für die Betreuung von U3-Kinderrn

   13.980,00 €

Zuschlag für den kleinen Gruppennebenraum

   24.480,00 €

Gymnastikraum

     5.740,00 €

Raum für die Einrichtungsleiterin

     3.280,00 €

Raum für das Personal

     3.280,00 €

Beschaffung von Fachliteratur

       380,00 €

Besondere Einrichtungen in Mietobjekten

     9.840,00 €

Summe:

 163.460,00 €

 

Diese Festwerte wurden seinerzeit auf Grund der damaligen Entwicklung im Baukostenindex mit Wirkung 01.01.2006 neu festgelegt. Seitdem ist die Preisentwicklung fortgeschritten. Da es keinen eigenständigen Einrichtungskostenindex gibt, wurde der Preisindex für die Baukosten und der Preisindex für die Verbrauchpreise gemittelt. In der Zeit vom 01.01.2006 bis zum 31.12.2012 lag die Preissteigerung bei 15,5 %.

(Quelle: IT NRW    www.it.nrw.de/statistik/q/index.html)

 

Die heutigen Einrichtungskosten für die gesamte Einrichtung

liegen damit bei 163.460,00 € x 115,5 =                                   188.796,30 €

 

Davon abzuziehen ist die Fördersumme für die

U3-Kinder, die pro Einrichtung (22 x 3500 Euro)                         -77.000,00 €

beträgt.

 

Damit verbleiben                                                                       111.796,30 €

als angemessener Förderbetrag für die 53 Ü3 Plätze.

 

Der Träger hatte jeweils eine Summe von 111.500 € für die Einrichtungskosten beantragt (vgl. Anlage) und bleibt unter der hier abgleiteten angemessenen Fördersumme.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, jeweils die beantragte Summe in voller Höhe als Zuschuss zu gewähren.