Beschlussvorschlag/Empfehlung:
- Der Jugendhilfeausschuss beschließt, der Kinderland gGmbH als Träger der neuen Kindertageseinrichtung in Rheine, Isselstraße 12 für die Erstausstattung dieser Kindertageseinrichtung eine Zuwendung in Höhe von 111.500,00 € als Zuschuss zu gewähren. Diese Zuwendung ist zweckgebunden für die Einrichtung der 53 Plätze der Kinder, die das 3. Lebensjahr vollendet haben.
- Der Jugendhilfeausschuss beschließt, der Kinderland gGmbH als Träger der neuen Kindertageseinrichtung in Rheine, Nienbergstraße 79 für die Erstausstattung dieser Kindertageseinrichtung eine Zuwendung in Höhe von 111.500,00 € als Zuschuss zu gewähren. Diese Zuwendung ist zweckgebunden für die Einrichtung der 53 Plätze der Kinder, die das 3. Lebensjahr vollendet haben.
Begründung:
Die Kinderland gGmbH wird zum 01. August 2013 mit dem Betrieb der beiden neuen Einrichtungen an der Isselstr. 12 und an der Nienbergstr. 79 starten. Beide Einrichtungen werden als Investorenmodell gebaut und betrieben. D.h. die Kinderland gGmbh mietet die Tageseinrichtungen beim jeweiligen Investor an. Nicht enthalten sind dabei die Einrichtungsgegenstände.
Für die Erstausstattung der jeweils 22 U3-Plätze erfolgt die Finanzierung über das Bundesprogram zum Ausbau der U3-Plätze. Für die jeweils einzurichtenden 53 Ü3-Plätze gibt es seit einigen Jahren keine Landesmittel mehr, so dass die Stadt Rheine als alleiniger Kostenträger zuständig ist.
Anmerkung:
die später im Zeitabauf notwendigen Ersatzbeschaffungen hat der Träger dann aus
seinen Betriebskostenpauschalen aufzubringen.
Im Gegensatz zu den Einrichtungskosten bei den U3-Plätzen gibt es keine Empfehlungen / Vorgaben, die sich mit den Einrichtungskosten bei Ü3-Plätzen beschäftigen. Hier bleibt nur die Möglichkeit die gesamte Einrichtung zu betrachten.
Die Einrichtungskosten für die viergruppigen Einrichtungen setzten sich in analoger Anwendung der letzten Festbetragsregelung des Landes (Rundschreiben 02/2007) wie folgt zusammen:
Pauschale für viergruppige Einrichtungen |
102.480,00 € |
Zuschlag für die Betreuung von U3-Kinderrn |
13.980,00 € |
Zuschlag für den kleinen Gruppennebenraum |
24.480,00 € |
Gymnastikraum |
5.740,00 € |
Raum für die Einrichtungsleiterin |
3.280,00 € |
Raum für das Personal |
3.280,00 € |
Beschaffung von Fachliteratur |
380,00 € |
Besondere Einrichtungen in Mietobjekten |
9.840,00 € |
Summe: |
163.460,00 € |
Diese Festwerte wurden seinerzeit auf Grund der damaligen
Entwicklung im Baukostenindex mit Wirkung 01.01.2006 neu festgelegt. Seitdem
ist die Preisentwicklung fortgeschritten. Da es keinen eigenständigen
Einrichtungskostenindex gibt, wurde der Preisindex für die Baukosten und der
Preisindex für die Verbrauchpreise gemittelt. In der Zeit vom 01.01.2006 bis
zum 31.12.2012 lag die Preissteigerung bei 15,5
%.
(Quelle:
IT NRW www.it.nrw.de/statistik/q/index.html)
Die heutigen Einrichtungskosten für die gesamte Einrichtung
liegen damit bei 163.460,00 € x 115,5 = 188.796,30 €
Davon abzuziehen ist die Fördersumme für die
U3-Kinder, die pro Einrichtung (22 x 3500 Euro) -77.000,00 €
beträgt.
Damit verbleiben 111.796,30 €
als angemessener Förderbetrag für die 53 Ü3 Plätze.
Der Träger hatte jeweils eine Summe von 111.500 € für die Einrichtungskosten beantragt (vgl. Anlage) und bleibt unter der hier abgleiteten angemessenen Fördersumme.
Die Verwaltung schlägt daher vor, jeweils die beantragte Summe in voller Höhe als Zuschuss zu gewähren.