Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

1.   Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, folgenden Beschluss zu fassen:

 

      a)   Der Stellenplan wird um eine halbe Stelle im Bereich der städtischen Museen aufgestockt. Die dort im Stellenplan bisher als halbe Stelle in Entgeltgruppe (EG) 9 ausgewiesene Stelle wird als Ganztagsstelle mit EG 13 ausgewiesen.

 

      b)   Dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 29. Januar 2013 auf Wiedereinrichtung einer halben Stelle bei der Musikschule für die offenen Ganztagsgrundschulen (nachmittags) wird nicht zugestimmt.

 

2.   Der Rat der Stadt Rheine beschließt den dieser Vorlage als Anlagen 1 bis 3 beigefügten Gesamtstellenplan für das Haushaltsjahr 2013.


Begründung:

 

1     Beratungsverfahren

 

Der Rat der Stadt Rheine hat in seiner Sitzung am 11. Dezember 2012 auf der Grundlage der Vorlage Nr. 465/12 den Entwurf des Gesamtstellenplanes 2013 mit einer Gesamtzahl von 476,83 als Basis für die weiteren Stellenplanberatungen in den Fachausschüssen festgelegt.

 

Die Ergebnisse der inzwischen stattgefundenen Fachausschussberatungen werden in dieser Vorlage dargestellt und zum endgültigen Gesamtstellenplan für die Stadt Rheine zusammengefasst.

 

In den als Anlagen 1 bis 3 beigefügten Gesamtstellenplan wurden die in der nachfolgenden Ziffer 3 aufgeführten Änderungsvorschläge aufgrund der Beratungen in den Fachausschüssen sowie die im o. a. Beschlussvorschlag vorgeschlagene neue 0,5 Stelle im Bereich der städt. Museen mit EG 13 eingearbeitet.

 

2     Zusammenfassung – Gesamtergebnis:

 

Die Gesamtzahl der im beigefügten Stellenplan 2013 ausgewiesenen Stellen konnte mit 476,63 Stellen gegenüber dem Stellenplan 2012 um 2,04 Stellen reduziert werden.

 

 

3     Stellenplanänderungen gegenüber dem in der Vorlage 465/12 enthaltenen Stellenplanentwurf

 

        3.1      Neue Stelle

        3.1.1.  Empfehlungsbeschlüsse der Fachausschüsse

In den Fachausschüssen wurden folgende Empfehlungsbeschlüsse zur Einrichtung neuer Stellen gefasst:

 

FB

Anteil

Wert

Kurzbezeichnung der Stelle

Ausschuss

1

 

0,13

EG 4

Hilfshausmeister Kopernikus-Gymnasium

Schulausschuss

30.01.2013

Summe

0,13

 

 

 

 

 

        3.1.2   Beratung im Kulturausschuss am 5. 2. 2013 und Verweisung an den HFA zur Beschlussfassung         
Der Kulturausschuss hat in seiner Sitzung am 5. Februar 2013 über folgende Stellen diskutiert, jedoch keine abschließende Empfehlung ausgesprochen, sondern die Angelegenheit zur Beratung und Beschlussfassung an den HFA verwiesen:

 

3.1.2.1 Stelle Nr. 1253 – museumspädagogischer Dienst –

Diese Stelle ist im aktuellen Stellenplan mit einem Anteil von 0,5 und der EG 9 ausgewiesen. Die Stelleninhaberin verfügt über ein abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium und war bisher mit der Hälfte der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit (0,5 Stelle = 19,25 Stunden/Woche) mit Aufgaben des museumspädagogischen Dienstes beschäftigt. Die Eingruppierung erfolgte bisher in EG 9. Neben diesen planmäßigen Tätigkeiten ist die Mitarbeiterin seit 2003 im Rahmen des Projektes „Aufbereitung der archäologischen Funde vom Falkenhof“ als Projektleiterin für die wissenschaftliche Bearbeitung der Funde beschäftigt. Das Projekt wird voraussichtlich im Jahre 2014 beendet sein. Danach soll die Mitarbeiterin die Aufbereitung der übrigen archäologischen Funde des Museums verantwortlich übernehmen.

 

Die Vergütung für diese über die planmäßige Beschäftigung als Teilzeitbeschäftigte (50 %) hinausgehende archäologische Tätigkeit erfolgte im Rahmen von Werkverträgen in Anlehnung an die EG 13. Im Rahmen einer routinemäßigen Prüfung durch die Örtliche Rechnungsprüfung wurde in Frage gestellt, dass diese Beschäftigung die rechtlichen Voraussetzungen von Werkverträgen erfüllt. Die daraufhin angestellten weiteren rechtlichen Überprüfungen, in die auch ein Betriebsprüfer der Deutschen Rentenversicherung eingeschaltet wurde, führte zu dem Ergebnis, dass es sich bei den 2003/2004 geschlossenen Verträgen mit der Museumsmitarbeiterin nicht um Werkverträge im arbeitsrechtlichen Sinne handelt. Insofern lag dem seinerzeitigen Abschluss dieser vermeintlichen Werkverträge eine Fehleinschätzung zugrunde.

 

Die arbeitsrechtlichen Konsequenz hieraus besteht darin, dass die Mitarbeiterin faktisch seit 2003/2004 in einem Vollzeitbeschäftigungsverhältnis bei der Stadt Rheine steht. Aus formalrechtlichen Gründen ist die entsprechende Anpassung des Stellenplanes erforderlich. Materiellrechtlich hat die Ausweisung einer Stelle im Stellenplan für die tariflich Beschäftigte nur deklaratorischen Charakter und hat keine rechtliche Bindungswirkung auf das arbeitsrechtliche Beschäftigungsverhältnis der Mitarbeiterin. Gleichwohl wurde die Frage der Eingruppierung der Mitarbeiterin in EG 9 oder EG 13 im Kulturausschuss intensiv diskutiert.

 

Aus arbeits- und tarifrechtlicher Sicht ist hierzu Folgendes zu beachten:

 

Für die Eingruppierung und die damit verbundene Vergütung der tariflich Beschäftigten ist § 22 Abs. 2 Unterabs. 1 des BAT einschlägig. Danach ist der/die Angestellte in der Vergütungsgruppe eingruppiert, deren Tätigkeitsmerkmalen die gesamte von dem/der Angestellten nicht nur vorübergehend auszuübende Tätigkeit entspricht.

 

Aus der Formulierung „ist eingruppiert“ wird deutlich, dass der jeweilige Eingruppierungsakt des Arbeitgebers kein konstitutives Erfordernis für den tariflichen Vergütungsanspruch des Angestellten darstellt. Der Angestellte erwirbt den Anspruch vielmehr aufgrund der unmittelbaren Wirkung der Tarifnorm selbst. Die Eingruppierung ergibt sich bei Vorliegen der tariflichen Voraussetzungen als zwingende rechtliche Folge. Die Eingruppierungsfeststellung des Arbeitgebers bzw. die Angabe der Vergütungsgruppe im Arbeitsvertrag haben somit wegen des Grundsatzes der sogenannten „Tarifautomatik“ nur deklaratorische Bedeutung.

 

Vor diesem tarifrechtlichen Hintergrund sind 2 Faktoren für die Eingruppierung der Angestellten relevant:

 

    die auszuübende Tätigkeit

    die persönliche Ausbildung.

 

Auszuübende Tätigkeit

 

Für die Eingruppierung von Beschäftigten in die Entgeltgruppe 13 ist Voraussetzung, dass für die Wahrnehmung der Tätigkeiten eine abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulausbildung erforderlich ist. Es muss sich um Tätigkeiten handeln, deren Ausübung ein umfangreiches, systematisch geordnetes, souverän beherrschtes Wissen für den Bereich eines akademischen Fachgebietes voraussetzt und im Weiteren von wissenschaftlicher Methode getragen sein muss. Eine Tätigkeit hat dann akademischen Zuschnitt, wenn sie regelmäßig nur von einer Mitarbeiterin mit abgeschlossenem wissenschaftlichem Hochschulstudium sachgerecht ausgeübt werden kann.

 

Entscheidend ist dabei, dass diese Tätigkeit mindestens 50 % der Gesamttätigkeit der Angestellten ausmacht.

 

Persönliche Ausbildung

 

Voraussetzung für die Eingruppierung in EG 13 ist neben der entsprechenden auszuübenden Tätigkeit ein abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium.

 

       

Eingruppierungsrechtliche Konsequenz

 

Die Festlegung der Höhe der Vergütung im Rahmen der „Werkverträge“ orientierte sich an der Vergütung der Vergütungsgruppe II BAT = EG 13 TVöD.

 

Insofern ist davon auszugehen, dass mindestens 50 % der Gesamttätigkeit der Museumsangestellten diese Voraussetzung von Beginn ihrer Beschäftigung im Rahmen von Werkverträgen an erfüllt hat.

 

Damit tritt die o. g. Tarifautomatik in Kraft, das heißt, die Mitarbeiterin ist in EG 13 eingruppiert. Selbst wenn die übrigen 50 % ihrer Tätigkeit diese Voraussetzung der Vergütungsgruppe II = EG 13 nicht erfüllen sollten, greift die Tarifautomatik für die gesamte Stelle, da im Hinblick auf die tarifrechtlich geforderte Gesamtbetrachtung der Tätigkeiten eine Differenzierung insofern unzulässig wäre.

 

Nur eine ausdrückliche Feststellung, dass die in Rede stehenden Tätigkeiten nicht oder nicht in dem entsprechenden Umfang zu erledigen sind, könnte zu einer niedrigeren Eingruppierung als EG 13 führen.

 

Da jedoch zweifelsfrei alle Tätigkeiten, die die Mitarbeiterin ausgeübt hat bzw. in absehbarer Zeit ausüben wird, dem Erfordernis entsprechender Tätigkeiten im Hinblick auf das abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulstudium entsprechen, ist angesichts der o. g. tarifrechtlichen Situation eine Eingruppierung in die EG 13 obligatorisch.

 

 

3.1.2.2   Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Wiedereinrichtung einer halben Stelle bei der Musikschule für die offenen Ganztagsgrundschulen (nachmittags)“ vom 29. Januar 2013

 

Auf den als Anlage 5 beigefügte Anfrage wird verwiesen.

 

Im Hinblick auf die finanzielle Situation der Stadt Rheine und die Tatsache, dass es sich um eine neue freiwillige Leistung handeln würde, schlägt die Verwaltung vor, dem Antrag nicht zuzustimmen.

 

 

3.2        Stelleneinsparungen

3.2.1   Empfehlungsbeschlüsse der Fachausschüsse

 

            Folgende Stelleinsparungen wurden in den Fachausschussberatungen                     empfohlen:

 

FB

Anteil

Wert

Kurzbezeichnung der Stelle

Ausschuss

1

0,32

EG 2

Hilfshausmeisterin Kopernikushalle

Sportausschuss

23.01.2013

1

 

0,51

EG 2

Reinigungskraft Marienschule HH

Schulausschuss

30.01.2013

Summe

0,83

 

 

 

 

 

        3.3      Änderungen in Bezug auf die Wertigkeit

 

        3.3.1   Empfehlungsbeschlüsse der Fachausschüsse

 

Folgende Änderungen bezüglich der Wertigkeit der Stellen wurden in den Fachausschussberatungen empfohlen:

              

Lfd. Nr.

Kurzbezeichnung der Stelle

Wert 2012

Wert 2013

1

 

Hilfshausmeister Kopernikus-Gymnasium

EG 2

EG 4

 

        3.3.2   Beratung im Kulturausschuss am 05.02.2013 und Verweisung                       an den Haupt- und Finanzausschuss zur Beschlussfassung

 

Lfd. Nr.

Kurzbezeichnung der Stelle

Wert 2012

Wert 2013

1

 

Museumspädagogischer Dienst und Archäologie

EG 9

EG 13

 

        3.4      kw-Vermerke

 

3.4.1     Empfehlungsbeschlüsse der Fachausschüsse

 

Im Rahmen der Fachausschussberatungen wurde die Aufhebung folgender kw – Vermerke empfohlen:

 

Lfd. Nr.

Kurzbezeichnung der Stelle

Stellen-anteil

Wert

Ausschuss

1

 

Stelle 7124 „Anwendungsprogrammierung“

1

A 12

Haupt- und Finanzausschuss

29.01.2013

2

Stelle 1627 „Musikschullehrerin“

0,48

EG 9

Kulturausschuss

05.02.2013



        3.4.2   Gesamtübersicht kw - Vermerke

Von den ursprünglich im Stellenplan 2010 ausgewiesenen 33 kw-Vermerken waren im Stellenplan 2012 insgesamt noch 18 kw-Vermerke ausgewiesen (8 tariflich Beschäftigte, 10 Beamtinnen/Beamte).

 

Inzwischen liegen für 9 weitere kw-Vermerke Ratsbeschlüsse zur Aufhebung der kw-Vermerke vor. Für 2 kw-Vermerke haben die zuständigen Fachausschüsse dem Rat der Stadt Rheine empfohlen, im Rahmen der Stellenplanverabschiedung 2013 die kw-Vermerke aufzuheben.
Für eine Stelle wird die Aufhebung des kw – Vermerkes in der heutigen HFA – Sitzung (TOP 15, Vorlage 098/13) vorgeschlagen.

 

Danach verbleiben im Stellenplan 2013 noch 6 kw-Vermerke (2 Beamte, 4 tariflich Beschäftigte).


Anlagen:

 

Anlage 1: Stellenplan 2013 – Gesamtübersicht

Anlage 2: Stellenplan 2013 für Beamte

Anlage 3: Stellenplan 2013 für tariflich Beschäftigte

Anlage 4: Nachweis nach § 8 III GemHVO

Anlage 5: Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN