VORBEMERKUNG / KURZERLÄUTERUNG:
Schon
seit längerem sucht die Feuerwehr nach einem Grundstück für ein neues Gerätehaus
rechts der Ems. Der bisherige Standort an der Overbergstraße/Altenrheiner
Straße entspricht nicht mehr den feuerwehrtechnischen sowie –taktischen
Anforderungen. Wesentlicher Grund für einen Standortwechsel sind gesetzliche
Vorgaben, die Mindestanforderungen für die Alarmierungs- bzw. Einsatzzeiten
definieren und für den Bereich rechts der Ems nicht immer eingehalten werden können.
Aus
feuerwehr- bzw. einsatztaktischen Gründen läge der optimale Standort eines
Gerätehauses im Kreuzungsbereich Konrad-Adenauer-Ring/Sandkampstraße. Ein
langwieriger Suchprozess mit umfangreicher Alternativenprüfung im weiteren Umfeld
dieses Knotenpunktes (Standortanalysen) führte letztlich zu dem Eckgrundstück
Sandkampstraße/Bergstraße.
Nunmehr
muss ein Bebauungsplan aufgestellt werden, der für die Ansiedlung der
Gemeinbedarfseinrichtung mit der Zweckbestimmung Feuerwehr die planungsrechtlichen
Voraussetzungen schafft. Der verbindliche Bauleitplan muss mit einer nachhaltigen,
geordneten städtebaulichen Entwicklung vereinbar sein und ist demzufolge in
einem förmlichen Verfahren aufzustellen.
Die Stadt Rheine
verzichtet auf die Erhebung von verwaltungsinternen Planungskosten, da
überwiegende Gründe des Allgemeinwohls für die Planung bestehen und diese den
stadtentwicklungspolitischen Zielen entspricht.
Alle weiteren wichtigen planungsrelevanten Daten und Maßnahmen sind der Begründung zu dem Bebauungsplan (Anlage 2) zu entnehmen, die dieser Vorlage beigefügt ist. Ein Auszug aus dem Vorentwurf des Bebauungsplanes liegt ebenfalls bei (Anlage 1).
BESCHLUSSVORSCHLAG / EMPFEHLUNG:
I. Aufstellungsbeschluss
Der Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" der Stadt Rheine beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan Nr. 323, Kennwort: "Feuerwehr rechts der Ems", der Stadt Rheine aufzustellen.
Der räumliche Änderungsbereich wird gebildet
durch den südlichen Teil des Flustücks 117, in der Flur 36 der Gemarkung Rheine
rechts der Ems. Er bezieht sich auf ein Grundstück, das zwischen der Bergstraße
und einer gedachten östlichen Verlängerung der Plackenstraße liegt. Aus dem
Gesamtgrundstück in der Größe von 26.500 qm werden für die Feuerwehr etwa
10.000 qm in Anspruch genommen.
Der Geltungsbereich ist im Übersichts- bzw.
Änderungsplan geometrisch eindeutig festgelegt.
II. Beschluss
zur Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 323, Kennwort: "Feuerwehr rechts der Ems", der Stadt Rheine eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen ist.
Die öffentliche Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung soll durch eine ortsübliche Bekanntmachung in der Presse mit anschließender 3-wöchiger Anhörungsgelegenheit im Fachbereich Planen und Bauen/Stadtplanung der Stadt Rheine erfolgen. Während dieser Anhörung ist allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.