Betreff
Bebauungsplan Nr. 323, Kennwort: "Feuerwehr rechts der Ems", der Stadt Rheine I. Aufstellungsbeschluss II. Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit
Vorlage
130/13
Aktenzeichen
PG 5.1 - hs
Art
Beschlussvorlage

VORBEMERKUNG / KURZERLÄUTERUNG:

 

Schon seit längerem sucht die Feuerwehr nach einem Grundstück für ein neues Gerätehaus rechts der Ems. Der bisherige Standort an der Overbergstraße/Altenrheiner Straße entspricht nicht mehr den feuerwehrtechnischen sowie –taktischen Anforderungen. Wesentlicher Grund für einen Standortwechsel sind gesetzliche Vorgaben, die Mindestanforderungen für die Alarmierungs- bzw. Einsatzzeiten definieren und für den Bereich rechts der Ems nicht immer eingehalten werden können.

Aus feuerwehr- bzw. einsatztaktischen Gründen läge der optimale Standort eines Gerätehauses im Kreuzungsbereich Konrad-Adenauer-Ring/Sandkampstraße. Ein langwieriger Suchprozess mit umfangreicher Alternativenprüfung im weiteren Umfeld dieses Knotenpunktes (Standortanalysen) führte letztlich zu dem Eckgrundstück Sandkampstraße/Bergstraße.

 

Nunmehr muss ein Bebauungsplan aufgestellt werden, der für die Ansiedlung der Gemeinbedarfseinrichtung mit der Zweckbestimmung Feuerwehr die planungsrechtlichen Voraussetzungen schafft. Der verbindliche Bauleitplan muss mit einer nachhaltigen, geordneten städtebaulichen Entwicklung vereinbar sein und ist demzufolge in einem förmlichen Verfahren aufzustellen.

Die Stadt Rheine verzichtet auf die Erhebung von verwaltungsinternen Planungskosten, da überwiegende Gründe des Allgemeinwohls für die Planung bestehen und diese den stadtentwicklungspolitischen Zielen entspricht.

 

Alle weiteren wichtigen planungsrelevanten Daten und Maßnahmen sind der Begründung zu dem Bebauungsplan (Anlage 2) zu entnehmen, die dieser Vorlage beigefügt ist. Ein Auszug aus dem Vorentwurf des Bebauungsplanes liegt ebenfalls bei (Anlage 1).

 

 

 

 

BESCHLUSSVORSCHLAG / EMPFEHLUNG:

 

I.       Aufstellungsbeschluss

 

Der Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" der Stadt Rheine beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan Nr. 323, Kennwort: "Feuerwehr rechts der Ems", der Stadt Rheine aufzustellen.

 

Der räumliche Änderungsbereich wird gebildet durch den südlichen Teil des Flustücks 117, in der Flur 36 der Gemarkung Rheine rechts der Ems. Er bezieht sich auf ein Grundstück, das zwischen der Bergstraße und einer gedachten östlichen Verlängerung der Plackenstraße liegt. Aus dem Gesamtgrundstück in der Größe von 26.500 qm werden für die Feuerwehr etwa 10.000 qm in Anspruch genommen.

Der Geltungsbereich ist im Übersichts- bzw. Änderungsplan geometrisch eindeutig festgelegt.

 

 

II.     Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit

 

Der Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 323, Kennwort: "Feuerwehr rechts der Ems", der Stadt Rheine eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen ist.

 

Die öffentliche Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung soll durch eine ortsübliche Bekanntmachung in der Presse mit anschließender 3-wöchiger Anhörungsgelegenheit im Fachbereich Planen und Bauen/Stadtplanung der Stadt Rheine erfolgen. Während dieser Anhörung ist allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.