Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Klimaschutzrat stimmt dem Vorschlag der Leitstelle Klimaschutz zu und beauftragt diese mit der Ausarbeitung und der Antragsstellung.
Die Nationale Klimaschutzinitiative (NKI) der
Bundesregierung bietet Kommunen, die sich in der Umsetzung einer geförderten
Maßnahme befinden, die Möglichkeit ein Leuchtturmprojekt zusätzlich mit bis zu
250.000€ (Förderhöhe 50%) zu unterstützen. Durch die geförderte Maßnahme soll
der CO2-Ausstoß dieser kommunalen Liegenschaft um mindestens 80%
gesenkt werden. Dieses ist oftmals nur durch die Umstellung von fossilen auf
regenerative Energien und gleichzeitiger Optimierung des Energieverbrauchs zu gewährleisten.
In der Sitzung des Klimaschutzrates vom
27.11.2012 wurden bereits zwei mögliche Gebäudekomplexe von der Versammlung
genannt. Zum einen das Kloster Bentlage und zum anderen das Transferzentrum für
angepasste Technologien (TaT).
Die NKI gibt folgendes für das
Leuchtturmprojekt vor: „Es sind ausschließlich Nichtwohngebäude im Besitz der
Antragsstellerin / des Antragsstellers förderfähig, die nicht wirtschaftlich
genutzt werden.“ Die Leitstelle Klimaschutz hat die Vorschläge der Versammlung,
vor dem Hintergrund der Förderung, betrachtet und ist zu folgender Erkenntnis
gelangt:
Transferzentrum für angepasste Technologien
Nach Rücksprache mit dem Projektträger Jülich
(Antragsstelle und Fördermittelgeber) erfüllt das TaT die o.g.
Rahmenrichtlinien des Förderprogramms hinsichtlich der wirtschaftlichen Nutzung
nicht und kann daher nicht als Leuchtturmprojekt gefördert werden.
Kloster Bentlage
Das Kloster Bentlage als kulturell genutzte
Liegenschaft erfüllt laut Projektträger Jülich grundsätzlich die
Vorraussetzungen für die Förderung als Leuchtturmprojekt. Bezüglich des Cafes
auf dem Klostergelände findet derzeitig noch eine Vorprüfung durch das PTJ
statt. (Stand 14.02.2013)
Im Vorgriff auf eine
positive Bescheidung durch den Klimaschutzrat hinsichtlich des Kloster Bentlage
als Leuchtturmprojekt fand in der 7. KW ein Treffen der Zentralen
Gebäudewirtschaft, des Bereichs Denkmalschutz und der Leitstelle Klimaschutz
unter Leitung des Fachbereichsleiter Herrn Schröer statt. Alle Beteiligten
würden eine Entscheidung zu Gunsten des Klosterareals begrüßen. Ohne bereits in
eine Detailplanung zu gehen wurde dem Vorschlag der Leitstelle Klimaschutz,
einen Ideenwettbewerb für die Erreichung der Projektziele der NKI-Förderung
auszuloben, zugestimmt. Die Rahmenbedingungen hinsichtlich Denkmalschutz,
Landschaftsschutz, technischer Anforderungen etc. soll erst nach Beschluss
durch den Klimaschutzrat erfolgen. Das Verfahren soll bei der Antragsstellung
bereits erläutert werden und dem Projektmittelgeber vorgestellt werden.
Verfahrensvorschlag:
Neue Vorschläge
der Versammlung werden durch die Leitstelle Klimaschutz geprüft. Sollten keine
neuen Vorschläge genannt werden stimmt der Klimaschutzrat dem Vorschlag der
Leitstelle Klimaschutz zu das Kloster Bentlage als Leuchtturmprojekt genauer zu
betrachten, eine Vorabstimmung mit dem Projektträger Jülich durchzuführen und
einen Vörderantrag, in Abstimmung mit dem FB 5 und der Kloster Bentlage gGmbH,
zu stellen.