Betreff
Leuchtturmprojekt für den Masterplan 100% Klimaschutz
Vorlage
139/13
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

Der Klimaschutzrat stimmt dem Vorschlag der Leitstelle Klimaschutz zu und beauftragt diese mit der Ausarbeitung und der Antragsstellung.

 


Sachstand Leuchtturmprojekt:

 

Die Nationale Klimaschutzinitiative (NKI) der Bundesregierung bietet Kommunen, die sich in der Umsetzung einer geförderten Maßnahme befinden, die Möglichkeit ein Leuchtturmprojekt zusätzlich mit bis zu 250.000€ (Förderhöhe 50%) zu unterstützen. Durch die geförderte Maßnahme soll der CO2-Ausstoß dieser kommunalen Liegenschaft um mindestens 80% gesenkt werden. Dieses ist oftmals nur durch die Umstellung von fossilen auf regenerative Energien und gleichzeitiger Optimierung des Energieverbrauchs zu gewährleisten.

 

In der Sitzung des Klimaschutzrates vom 27.11.2012 wurden bereits zwei mögliche Gebäudekomplexe von der Versammlung genannt. Zum einen das Kloster Bentlage und zum anderen das Transferzentrum für angepasste Technologien (TaT).

 

Die NKI gibt folgendes für das Leuchtturmprojekt vor: „Es sind ausschließlich Nichtwohngebäude im Besitz der Antragsstellerin / des Antragsstellers förderfähig, die nicht wirtschaftlich genutzt werden.“ Die Leitstelle Klimaschutz hat die Vorschläge der Versammlung, vor dem Hintergrund der Förderung, betrachtet und ist zu folgender Erkenntnis gelangt:

 

Transferzentrum für angepasste Technologien

Nach Rücksprache mit dem Projektträger Jülich (Antragsstelle und Fördermittelgeber) erfüllt das TaT die o.g. Rahmenrichtlinien des Förderprogramms hinsichtlich der wirtschaftlichen Nutzung nicht und kann daher nicht als Leuchtturmprojekt gefördert werden.

 

Kloster Bentlage

Das Kloster Bentlage als kulturell genutzte Liegenschaft erfüllt laut Projektträger Jülich grundsätzlich die Vorraussetzungen für die Förderung als Leuchtturmprojekt. Bezüglich des Cafes auf dem Klostergelände findet derzeitig noch eine Vorprüfung durch das PTJ statt. (Stand 14.02.2013)

 

Im Vorgriff auf eine positive Bescheidung durch den Klimaschutzrat hinsichtlich des Kloster Bentlage als Leuchtturmprojekt fand in der 7. KW ein Treffen der Zentralen Gebäudewirtschaft, des Bereichs Denkmalschutz und der Leitstelle Klimaschutz unter Leitung des Fachbereichsleiter Herrn Schröer statt. Alle Beteiligten würden eine Entscheidung zu Gunsten des Klosterareals begrüßen. Ohne bereits in eine Detailplanung zu gehen wurde dem Vorschlag der Leitstelle Klimaschutz, einen Ideenwettbewerb für die Erreichung der Projektziele der NKI-Förderung auszuloben, zugestimmt. Die Rahmenbedingungen hinsichtlich Denkmalschutz, Landschaftsschutz, technischer Anforderungen etc. soll erst nach Beschluss durch den Klimaschutzrat erfolgen. Das Verfahren soll bei der Antragsstellung bereits erläutert werden und dem Projektmittelgeber vorgestellt werden.

 

 

Verfahrensvorschlag:

Neue Vorschläge der Versammlung werden durch die Leitstelle Klimaschutz geprüft. Sollten keine neuen Vorschläge genannt werden stimmt der Klimaschutzrat dem Vorschlag der Leitstelle Klimaschutz zu das Kloster Bentlage als Leuchtturmprojekt genauer zu betrachten, eine Vorabstimmung mit dem Projektträger Jülich durchzuführen und einen Vörderantrag, in Abstimmung mit dem FB 5 und der Kloster Bentlage gGmbH, zu stellen.