Betreff
13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 298, Kennwort: "Wohnpark Dutum", der Stadt Rheine I. Änderungsbeschluss II. Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit III. Offenlegungsbeschluss
Vorlage
423/06
Aktenzeichen
FB 5/61-bo
Art
Beschlussvorlage

Vorbemerkung/Kurzerläuterung:

 

Vonseiten der künftigen Erwerberin wird beantragt, für einen Bereich die überbaubare Fläche zu verschieben, um hier ein Haarstudio mit darüberliegender Wohnung realisieren zu können. Das Haarstudio soll sowohl vom Parkplatz des Aldi-Marktes wie auch von der Wesselstraße fußläufig erreichbar sein.

 

Alle wichtigen planungsrelevanten Daten und Maßnahmen sind der Begründung zu der Bebauungsplanänderung sowie dem Änderungsplan zu entnehmen, die dieser Vorlage beigefügt sind.

 

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

I.     Änderungsbeschluss

 

Der Stadtentwicklungsausschuss „Planung und Umwelt“ der Stadt Rheine beschließt gemäß § 1 Abs. 8 BauGB den Bebauungsplan Nr. 298, Kennwort: „Wohnpark Dutum“, der Stadt Rheine im vereinfachten Verfahren gemäß 13 BauGB zu ändern.

 

Die 13. Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 298, Kennwort: „Wohnpark Dutum – Teil A“, der Stadt Rheine bezieht sich auf Flächen westlich der Wesselstraße und betrifft die Flurstücke 660, 661 tlw. und 928 tlw., Flur 11, Rheine links der Ems.

 

Der Änderungsbereich ist im beigefügten Änderungsplan sowie in einem Übersichtsplan geometrisch eindeutig festgelegt.

 

II.   Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit

 

Durch diese Änderung des Bauleitplanes werden die Grundzüge der Planung nicht berührt.

 

Zudem wird die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen, nicht vorbereitet oder begründet. Außerdem bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter.

 

Da die o. g. Voraussetzungen erfüllt sind, wird in diesem vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt durch Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durch Einholung von Stellungnahmen nach § 4 Abs. 2 BauGB.

 

III.  Offenlegungsbeschluss

 

Der Stadtentwicklungsausschuss „Planung und Umwelt“ der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB der Entwurf der 13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 298, Kennwort: „Wohnpark Dutum“, der Stadt Rheine nebst beigefügter Begründung nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen ist.

 

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden, wobei nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.


 

 


Anlagen:

 

Anlage 1:     Übersichtsplan

Anlage 2:     Bauvorhaben

Anlage 3:     Änderungsplan ALT/NEU

Anlage 4:     Begründung