Betreff
Euregio-Gesamtschule Erweiterungsmöglichkeiten
Vorlage
150/13
Aktenzeichen
I-5.21-ku
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

1. Der Bauausschuss stellt fest, dass ein zusätzlicher Raumbedarf für die Euregio-Gesamtschule auf dem vorhandenen Schulgrundstück umgesetzt werden kann.

 

2. Der Schulausschuss stellt fest, dass ein zusätzlicher Raumbedarf für die Euregio-Gesamtschule auf dem vorhandenen Schulgrundstück umgesetzt werden kann.


Begründung:

 

Im Zusammenhang mit der Änderung des Bebauungsplanes Nr. 54, Kennwort: Martin-Luther-Schule (Anlage 1) ist auch der künftige Raumbedarf der Euregio-Gesamtschule diskutiert worden.

 

In dieser Bebauungsplanänderung soll die Grundstückszeile entlang der Basilika­straße für eine Bebauung vorgesehen werden.

 

Betroffen ist u. a. die Fläche der ehemaligen Molkerei, die bisher als Fläche für eine Schulerweiterung ausgewiesen war.

Weiter wird das Grundstück der St-Johannes-Kirchengemeinde, auf dem sich zurzeit das Gemeindehaus der Kirchengemeinde befindet, für eine Wohnbebauung vorgese­hen. Aus dem Grundstückserlös will die Kirchengemeinde die Finanzierung eines neuen Gemeindehauses an der St.-Johannes-Kirche an der Sternstraße sichern.

Der Kirchengemeinde St. Johannes wurde die o. g. B-Plan-Änderung bereits vor 2-3 Jahren in Aussicht gestellt.

Inzwischen sind für das Grundstück an der Basilikastraße Entwurfspläne erstellt worden. Für das Grundstück an der Bevergerner Str./Sternstraße wir zurzeit ein Wettbewerb durchgeführt.

 

Mit der Änderung des Bebauungsplanes wird eine Erweiterung der Euregio-Gesamt­schule entlang der Basilikastraße nicht mehr möglich sein.

 

Von Seiten der Schulleitung der Euregio-Gesamtschule wurde der Bedarf nach möglichen Reserven für eine Schulerweiterung dargestellt.

Die Gesamtschule prognostiziert für die Entwicklung der Schülerzahlen, dass aufgrund der Kooperationsvereinbarung der geplanten zwei Sekundarschulen mit der Euregio-Gesamtschule im Oberstufenbereich ein zusätzlicher Raumbedarf entstehen wird. Es wird dort erwartet, dass ab dem Schuljahr 2019/2020 dafür zusätzlich 50 Plätze in der gymnasialen Oberstufe vorzusehen sein werden.

 

Zuvor ist ab dem Schuljahr 2015/2016 aus den sechs- und siebenzügigen Jahrgängen innerhalb der Gesamtschule (zurzeit als Dependance am Standort Elisabeth-Schule) ein Anstieg der Schüler in der gymnasialen Oberstufe um 20 bis 40 Schüler zu erwarten.

 

Damit erhöht sich die Zahl der Züge in der gymnasialen Oberstufe nach Angaben der Schule pro Stufe auf mindestens 4.

 

Demzufolge fehlen dann am Standort der Euregio-Gesamtschule ca. 7 Klassenräume. Zudem werden die entsprechenden Differenzierungsräume sowie Ganztagsflächen benötigt. Weiter fehlen die entsprechenden Lehrerarbeitsplätze.

 

 

Erweiterungsmöglichkeiten:

 

Nach einer Untersuchung der vorhandenen Bausubstanz durch den Fachbereich Planen und Bauen zeigen sich folgende Erweiterungsmöglichkeiten auf dem beste­henden Gelände der Euregio-Gesamtschule (Anlage 2: Lageplan):

 

1. Erweiterungsmöglichkeit:

(Anlage 3-5): Grundrisse Erdgeschoss, 1. Obergeschoss und Dachgeschoss):

Entlang der Goebenstraße wird der zurzeit zweigeschossige, einbündige Gebäudeteil zur zweibündigen Anlage erweitert. Es entstehen in dem neuen Gebäudeteil jeweils drei Unterrichtsräume im Erd- und im 1. Obergeschoss. Zwischen diese Unter­richtsräume werden Bereiche zur Belichtung des Flurbereiches gelegt.

In dieser Erweiterung können somit 6 neue Unterrichtsräume geschaffen werden.

 

2. Erweiterungsmöglichkeit:

Entlang der Goebenstraße entsteht neben dem zurzeit eingeschossigen, einbündigen Gebäudeteil eine Erweiterung um 2 Unterrichtsräume im Erdgeschoss, die den Ge­bäudeteil zur zweibündigen Anlage erweitern.

 

Bei der Umsetzung der 1. und der 2. Erweiterungsmöglichkeit wird die Größe der Schulhoffläche nicht verändert. Daher werden diese Möglichkeiten von der Schule und vom FB Planen und Bauen favorisiert.

 

3. Erweiterungsmöglichkeit:

Der Baukörper zwischen der Basilikastraße (ehemals Ludwigstraße) und Wib­beltstraße wird vor Kopf um einen zweigeschossigen Gebäudeteil ergänzt. Hier könnten je Geschoss entweder 1 Unterrichtsraum oder 2 Unterrichtsräume ergänzt werden, so dass an dieser Stelle um 2, bzw. um 4 Unterrichtsräume erweitert wer­den könnte. Als Nachteil dieser Erweiterung ist die Reduzierung der ohnehin knap­pen Schulhoffläche zu sehen.

 

Es könnte also insgesamt eine Erweiterung um maximal 12 Unterrichtsräume statt­finden.

 

Eine Erweiterungsmöglichkeit in den Dachräumen des Gebäudeteiles D wäre theoretisch auch noch möglich. Sie sollte jedoch nicht in Betracht gezogen werden, da diese Räume nicht für einen dauerhaften Aufenthalt geeignet sind und brandschutztechnisch und hinsichtlich des 2. Rettungsweges nicht als Erweiterungsmöglichkeit innerhalb des Gebäudes geeignet sind.

Hier wären umfangreiche Nachrüstarbeiten erforderlich.

 

Im Rahmen von Ortsbegehungen wurden die o. g. Optionen mit der Schulleitung be­sprochen. Es konnte festgestellt werden, dass die Forderungen der Schule auf dem Grundstück befriedigt werden könnten.

 

Insgesamt kann festgestellt werden, dass ein evtl. erforderlicher Raumbedarf auf dem bestehenden Schulgrundstück umgesetzt werden kann.

 

 

Stellplätze:

 

Durch Grundstückstausch können nach Umsetzung der o. g. Bebauungsplanänderung 77 Stellplätze dargestellt werden (Anlage 6).

 

Damit ist der derzeitige Bedarf im bauordnungsrechtlichen Sinne abgedeckt.

 

Bei einer Schulerweiterung sind für den zusätzlichen Stellplatzbedarf entweder die als Gemeinbedarfsfläche (Schule) überplanten Flächen in Anspruch zu nehmen oder es sind Ablösevereinbarungen zu schließen.

 

Daneben könnte eine genauere Berechnung nach der „Bosserhoff-Methode“ durch die Nähe zum „Busbahnhof Obere Emsstraße“ zu geringeren Stellplatzzahlen kommen.

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1: B-Plan (neu)

Anlage 2: Lageplan

Anlage 3: Grundriss Erdgeschoss

Anlage 4: Grundriss 1. Obergeschoss

Anlage 5: Grundriss Dachgeschoss

Anlage 6: Planung Stellplätze