Betreff
Antrag der Kath. Kirchengemeinde St. Johannes der Täufer auf Gewährung eines Zuschusses zur beabsichtigten Sanierung am St. Ludgerus-Kindergarten, Kiärkpädken 49, 48432 Rheine-Elte
Vorlage
152/13
Aktenzeichen
II - 2 /10 kös
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, der Kath. Kirchengemeinde St. Johannes der Täufer für die Sanierung des St. Ludgerus-Kindergartens, Kiärkpädken 49 in 48432 Rheine-Elte einen kommunalen Zuschuss in Höhe von 226.320 € zu gewähren.


Begründung:

 

I.        Allgemeines:

 

Die Kindertageseinrichtung St. Ludgerus, Kiärkpädken 49 in 48432 Rheine-Elte wurde 1972 in Betrieb genommen und wird derzeit als 2-gruppige Einrichtung geführt. Im Gegensatz zu fast allen anderen Kindertageseinrichtungen in Rheine ist der Kindergarten St. Ludgerus noch nicht in der Lage, dauerhaft auch U3 Kinder aufzunehmen. Die derzeit schon eingerichten U3-Plätze haben nur eine vorläufige Betriebserlaubnis, da dem Landesjugendamt der geplante Umbau der Einrichtung angezeigt wurde.

 

 

 

II.       U3-Ausbau:

 

Das erforderliche Raumprogramm für die U3-Betreuung soll geschaffen werden, indem ein Anbau errichtet wird und gleichzeitig einige Räume im Bestand umgebaut werden (vgl. Anlage 1).

 

Zukünftig soll in der Einrichtung 2 x die Gruppenform I vorhalten werden. Die Gruppenstärke der Gruppenform I beträgt 20 Kinder, von denen 4 – 6 Kinder der Altersgruppe U3 angehören müssen.

 

Das Land NRW fördert daher den Umbau einer Einrichtung für die Gruppenform I nur anteilig, da die Umbaumaßnahme auch den Ü3-Kindern in der Gruppe zu gute kommt. Bei der Beantragung der Mittel für den U3-Ausbau sind die Kostenaufstellungen entsprechend aufzuschlüssen (vgl. Anlage 2). Das Landesjugendamt prüft dann sehr genau, welche Kosten dem U3-Ausbau und welche Kosten den Ü3-Kindern zuzurechnen sind.

 

So wurde auch bei dem U3-Bewilligungsbescheid vom 14. März 2013 ein Teil der beantragten Kosten für den U3-Ausbau herausgerechnet, weil diese den Ü3-Kindern zuzurechnen sind und daher über den Sanierungsetat finanziert werden müssen.

 

Die in der Anlage 2 ausgewiesenen Kosten für den Gruppenraum 2 wurden nur zu 12/26 anerkannt. In den gemeinsam von U3 und Ü3-Kindern genutzten Räumen der Gruppenform I wird der Verteilerschlüssel 12/26 wie folgt berechnet:

 

                6 (U3-Kinder) x 2 (Gewichtung U3)                .         

       6 (U3-Kinder) x 2 (Gewichtung U3)  + 14 (Ü3-Kinder)

 

 

Exakt 23.442,54 Euro wurden für den Gruppenraum 2 als nicht U3-förderfähig herausgerechnet und erhöhen damit den Sanierungsanteil (vgl. Anlage 3).

 

 

 

III.      Sanierung:

 

Angesichts des Alters der Einrichtung und dem hohem Sanierungsbedarf stellte sich anfangs die Frage, ob ein Ersatzbau eine realistische Alternative zur Sanierung der Einrichtung sei. Diese Alternative wurde nicht weiterverfolgt, da die Sanierungskosten die notwendige Schwelle von 80 % eines vergleichbaren Neubaus nach den Festwerten des Landesjugendamtes nicht erreicht hätten.

 

Eine erste baufachliche Stellungnahme der städtischen Hochbauverwaltung im Sommer 2011 bescheinigte grundsätzlich den Sanierungsbedarf. Es wurden aber noch weitere Unterlagen gefordert, um die Notwendigkeit aller beantragten Gewerke bescheinigen zu können.

 

Zur erneuten Prüfung, ob die Sanierung der Einrichtung im beantragten Umfang notwendig ist, hat am 30. Okt 2012 ein Ortstermin in der Einrichtung mit Vertretern des Landesjugendamt, der Bauverwaltung des LWL, der städtischen Hochbauverwaltung und des Jugendamtes der Stadt Rheine stattgefunden. Im Anschluss an diesen Ortstermin wurde auf Grundlage der Baubeschreibung übereinstimmend von der Bauverwaltung des LWL und der städtischen Hochbauverwaltung die baufachliche Notwendigkeit der geplanten Sanierungsmaßnahme bescheinigt.

 

Damit lag der Sanierungsantrag bewilligungsreif dem Landesjugendamt vor und wäre bewilligt worden, wenn es noch ausreichende Haushaltsmittel im Landeshaushalt gegeben hätte.

 

Bis dahin hatte sich das Land NRW im Rahmen von zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln mit 50 % an den notwendigen Sanierungskosten beteiligt. Für das Haushaltsjahr 2013 deutete sich an, dass das Land NRW den Sanierungsetat für die Kindertageseinrichtungen komplett streichen wolle. Dieses hat sich zwischenzeitlich bestätigt. Der Landesgesetzgeber hat am 20. März 2013 den Haushalt ohne neue Sanierungsmittel für Kindertageseinrichtungen beschlossen.

 

In Erwartung des Wegfalles dieser freiwilligen Landeszuschüsse hat der Rat der Stadt Rheine die notwendigen Haushaltsmittel selber bereitgestellt (vgl. Vorlage Nr. 060/13).

 

 

Unter Berücksichtigung der bewilligten Zuwendung

für den U3-Ausbau werden die Kosten für die Sanierung

wie folgt berechnet:                                              

 

Kostenaufschlüsselung Sanierung laut Anlage 3                           408.255,53 €

zzgl. MwSt                                                                                  77.568,55 €

zzgl. Verschiebung aus der U3-Förderung                                     23.442,54 €

 

abzüglich der vom Träger einzusetzenden gesetzliche

Rücklage in Höhe von                                                                -56.626,55 €

 

Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben betragen somit           452.640,07 €

 

 

Für den Fall, dass Landesmitteln ausfallen, hat die Zentralrendantur für den Träger des Kindergartens erklärt, dass er sich den Ausfall mit der Stadt Rheine teilen würden, wobei eine Obergrenze von 250.000 Euro nicht überschritten werden könnte.

 

Die Zuwendung der Stadt Rheine zur Sanierung des Kindergartens St. Ludgerus in Rheine-Elte errechnet sich damit wie folgt:

 

Trägeranteil:                                                                             226.320 €

 

Anteil der Stadt Rheine:                                                             226.320 €