Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Zu I: Festlegung der
Herstellungsmerkmale
Der Bauausschuss beschließt
für die Erneuerung der Brücke Glienhorststraße im Geltungsbereich des
Bebauungsplanes Nr. 228, Kennwort: „Stadtpark“ nach-folgende Herstellungsmerkmale:
Glienhorststraße
Fuß- und Radwegbrücke (Stadtpark)
Es ist eine Ein-Feld-Brücke
mit Stahlträgern und Holzbohlenbelag in einer Breite von 2,50 m zwischen beiden
Geländern vorgesehen.
a) Gründung:
§ Bohrpfähle
und Widerlager aus Beton
b) Überbau:
§ Stahlträger
§ Holzbohlenbelag,
oberseitig geriffelt
§ Füllstabgeländer
aus Holz, h=1,20 m
c)
Straßenbeleuchtung:
§ vorhandene
Beleuchtung erhalten
Begründung:
Zu I:
Festlegung der Herstellungsmerkmale
Glienhorststraße
Fuß- und Radwegbrücke (Stadtpark)
Die zu erneuernde Holzbrücke
befindet sich in der Verlängerung der Glienhorststraße und führt über den
Hemelter Bach zum Stadtpark. Sie liegt im Bebauungsplangebiet Nr. 228,
Kennwort: „Stadtpark“.
Die derzeitige Fuß- und Radwegbrücke
ist veraltet und die Standsicherheit ist beeinträchtigt. Die Stahlträger sind stark
korrodiert und die Holzbalken sind z.T. marode, wodurch auch die
Verkehrssicherheit herabgesetzt ist. Ein Mittelpfeiler wurde bereits durch ein
provisorisches Betonfundament (Betonring) ersetzt und weitere Folgeschäden sind
zu erwarten. Aufgrund der bei den Brückenhauptprüfungen festgestellten Mängel
wird ein Ersatzneubau empfohlen.
Die nutzbare Breite der
bisherigen Brücke (Zweifeldbrücke) beträgt lediglich 1,50 m und die Länge liegt
bei etwa 17,50 m. Das Brückenbauwerk, das vermutlich mehr als 50 Jahre alt ist,
soll nun durch einen Neubau an gleicher Stelle ersetzt werden.
Die neue Brücke erhält
zwischen den Geländern eine Breite von 2,50 m und wird als Ein-Feld-Bauwerk mit
einer lichten Weite von 12,90 m und einer Stützweite von 13,50 m konzipiert.
Sie führt etwa im 90°-Winkel über den Hemelter Bach und die Achse der neuen
Brücke wird, aufgrund der Verbreiterung, ca. um 50cm nach Westen versetzt
angeordnet. Die Höhe der Brücke wird geringfügig angehoben.
Der Überbau der geplanten
Brücke ist als Stahl-/Holzkonstruktion vorgesehen mit Profilstahlträgern und
einem Holzbohlenbelag. Die, an der Oberseite, geriffelten Holzbohlen sind 8 cm
stark und werden in rutschhemmender Form ausgeführt.
Zur Absturzsicherung wird ein
1,20 m hohes Füllstabgeländer aus Holz errichtet. das bis kurz vorm Ende der
Flügel weitergeführt wird. Als Material ist Lärchenholz vorgesehen. Für den
Holzbohlenbelag wird Eichenholz verwendet.
Die zum Unterbau gehörenden
bestehenden Widerlager werden zurückgebaut, wie auch der Pfeiler im Bachbett.
Die neuen Widerlager und Fundamente werden in bewehrtem Beton hergestellt. Die
Sauberkeitsschicht unterhalb der Fundamente besteht aus unbewehrtem Beton. Zur
Gründung (Tiefengründung) werden Bohrpfähle eingesetzt. Die Tragfähigkeit der
Brücke ist auf 5,00 kN/m² festgesetzt.
Weiterhin mussten zwei
Kopfweiden, die in unmittelbare Nähe der Brücke standen, gefällt werden, da
durch die Fundamentgründung die Standsicherheit der Bäume nicht gewährleistet
war.
Bezüglich der
Versorgungsleitungen ist zu erwähnen, dass sich östlich der Brücke eine
Gasfernleitung befindet und dass auf westlicher Seite eine Kanalleitung verläuft.
Eine gesonderte Entwässerung der Brücke ist aufgrund der Durchlässigkeit des Bohlenbelages
nicht erforderlich. Anstehendes Oberflächenwasser - vom höher gelegenen Gehweg
kommend - wird mittels einer Aco-Drain-Rinne in den Bach geleitet. Die
vorhandene Beleuchtung am Fußweg bleibt erhalten.
Der
Ausbau der Brücke ist für das Jahr 2013 vorgesehen. Der Ausbauzeitraum ist für
die Sommermonate eingeplant, da der
niedrige Wasserstand des Hemelter Baches die Bauarbeiten erleichtert. Die
Ausbaukosten liegen bei 150.000 €. Die gesamten Kosten werden von der Stadt
Rheine getragen.
Aufgrund
der beeinträchtigten Standsicherheit der Brücke ist die Maßnahme nach §82 GO
NRW unaufschiebbar.
Anlagen:
1. Lageplan und Schnitte, Maßstab 1: -
2. Übersichtsplan