Betreff
Glienhorststraße Fuß- und Radwegbrücke (Stadtpark) - 53014-854 Ersatzneubau I. Festlegung der Herstellungsmerkmale
Vorlage
157/13
Aktenzeichen
TBR/Pla-hes
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

 

Zu I:   Festlegung der Herstellungsmerkmale

 

Der Bauausschuss beschließt für die Erneuerung der Brücke Glienhorststraße im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 228, Kennwort: „Stadtpark“ nach-folgende Herstel­lungsmerkmale:

 

Glienhorststraße Fuß- und Radwegbrücke (Stadtpark)

 

Es ist eine Ein-Feld-Brücke mit Stahlträgern und Holzbohlenbelag in einer Breite von 2,50 m zwischen beiden Geländern vorgesehen.

 

 

a)  Gründung:

 

§  Bohrpfähle und Widerlager aus Beton

 

b)  Überbau:

 

§  Stahlträger

§  Holzbohlenbelag, oberseitig geriffelt

§  Füllstabgeländer aus Holz, h=1,20 m

 

c)   Straßenbeleuchtung:

 

§  vorhandene Beleuchtung erhalten

 


Begründung:

 

Zu I:   Festlegung der Herstellungsmerkmale

 

Glienhorststraße Fuß- und Radwegbrücke (Stadtpark)

 

Die zu erneuernde Holzbrücke befindet sich in der Verlängerung der Glienhorststraße und führt über den Hemelter Bach zum Stadtpark. Sie liegt im Bebauungsplangebiet Nr. 228, Kennwort: „Stadtpark“.

Die derzeitige Fuß- und Radwegbrücke ist veraltet und die Standsicherheit ist beeinträchtigt. Die Stahlträger sind stark korrodiert und die Holzbalken sind z.T. marode, wodurch auch die Verkehrssicherheit herabgesetzt ist. Ein Mittelpfeiler wurde bereits durch ein provisorisches Betonfundament (Betonring) ersetzt und weitere Folgeschäden sind zu erwarten. Aufgrund der bei den Brückenhauptprüfungen festgestellten Mängel wird ein Ersatzneubau empfohlen.

Die nutzbare Breite der bisherigen Brücke (Zweifeldbrücke) beträgt lediglich 1,50 m und die Länge liegt bei etwa 17,50 m. Das Brückenbauwerk, das vermutlich mehr als 50 Jahre alt ist, soll nun durch einen Neubau an gleicher Stelle ersetzt werden.

 

Die neue Brücke erhält zwischen den Geländern eine Breite von 2,50 m und wird als Ein-Feld-Bauwerk mit einer lichten Weite von 12,90 m und einer Stützweite von 13,50 m konzipiert. Sie führt etwa im 90°-Winkel über den Hemelter Bach und die Achse der neuen Brücke wird, aufgrund der Verbreiterung, ca. um 50cm nach Westen versetzt angeordnet. Die Höhe der Brücke wird geringfügig angehoben.

 

Der Überbau der geplanten Brücke ist als Stahl-/Holzkonstruktion vorgesehen mit Profilstahlträgern und einem Holzbohlenbelag. Die, an der Oberseite, geriffelten Holzbohlen sind 8 cm stark und werden in rutschhemmender Form ausgeführt.

Zur Absturzsicherung wird ein 1,20 m hohes Füllstabgeländer aus Holz errichtet. das bis kurz vorm Ende der Flügel weitergeführt wird. Als Mate­rial ist Lärchenholz vorgesehen. Für den Holzbohlenbelag wird Eichenholz verwendet.

 

Die zum Unterbau gehörenden bestehenden Widerlager werden zurückgebaut, wie auch der Pfeiler im Bachbett. Die neuen Widerlager und Fundamente werden in bewehrtem Beton hergestellt. Die Sauberkeitsschicht unterhalb der Fundamente besteht aus unbewehrtem Beton. Zur Gründung (Tiefengründung) werden Bohrpfähle eingesetzt. Die Tragfähigkeit der Brücke ist auf 5,00 kN/m² festgesetzt.

 

Weiterhin mussten zwei Kopfweiden, die in unmittelbare Nähe der Brücke standen, gefällt werden, da durch die Fun­damentgründung die Standsicherheit der Bäume nicht gewähr­leistet war.

 

Bezüglich der Versorgungsleitungen ist zu erwähnen, dass sich östlich der Brücke eine Gasfernleitung befindet und dass auf westlicher Seite eine Kanalleitung verläuft. Eine gesonderte Entwässerung der Brücke ist aufgrund der Durchlässigkeit des Bohlenbelages nicht erforderlich. Anstehendes Oberflächenwasser - vom höher gelegenen Gehweg kommend - wird mittels einer Aco-Drain-Rinne in den Bach geleitet. Die vorhandene Beleuchtung am Fußweg bleibt erhalten.

 

Der Ausbau der Brücke ist für das Jahr 2013 vorgesehen. Der Ausbauzeitraum ist für die  Sommermonate eingeplant, da der niedrige Wasserstand des Hemelter Baches die Bauarbeiten erleichtert. Die Ausbaukosten liegen bei 150.000 €. Die gesamten Kosten werden von der Stadt Rheine getragen.

 

Aufgrund der beeinträchtigten Standsicherheit der Brücke ist die Maßnahme nach §82 GO NRW unaufschiebbar.

 

 


Anlagen:

 

1. Lageplan und Schnitte, Maßstab 1: -

 

2. Übersichtsplan