Betreff
Antrag der Kath. Kirchengemeinde St. Johannes der Täufer auf Gewährung eines Zuschusses zur beabsichtigten Sanierung am St. Mariä-Kindergarten, Kirchstr. 8, 48432 Rheine-Hauenhorst
Vorlage
160/13
Aktenzeichen
II - 2 /10 kös
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

  1. Der Jugendhilfeausschuss beschließt, der Kath. Kirchengemeinde St. Johannes der Täufer für die Sanierung des St. Mariä-Kindergartens, Kirchstr. 8, 48432 Rheine-Hauenhorst einen kommunalen Zuschuss in Höhe von    355.980 € zu gewähren.

 

  1. Der Jugendhilfeausschuss beschließt, der Kath. Kirchengemeinde St. Johannes der Täufer für das Aufstellen eines mobilen Raumsystems zur Unterbringung der 4. Gruppe des St. Mariä-Kindergartens einen kommunalen Zuschuss in Höhe von bis zu 55.000 € zu gewähren. Gleichzeitig ermächtigt der Jugendhilfeausschuss die Verwaltung, eine Kostenübernahmeerklärung hinsichtlich der Rückbaukosten abzugeben.

 

  1. Der Jugendhilfeausschuss beschließt, die monatliche Mietkosten, die die Obergrenze der Betriebskostenfinanzierung nach dem KiBiz NRW übersteigen, im Rahmen des Rheiner Models zu übernehmen.

 


Begründung:

 

I.        Allgemeines:

 

Die Kindertageseinrichtung St. Mariä, Kirchstr. 8 in 48432 Rheine-Hauenhorst wurde 1969 in Betrieb genommen und wird derzeit als 4-gruppige Einrichtung geführt. Im Gegensatz zu fast allen anderen Kindertageseinrichtungen in Rheine ist der Kindergarten St. Mariä noch nicht in der Lage, dauerhaft auch U3 Kinder aufzunehmen. Die derzeit schon eingerichteten U3-Plätze haben nur eine vorläufige Betriebserlaubnis, da dem Landesjugendamt der geplante Umbau der Einrichtung angezeigt wurde.

 

Die Raumaufteilung aus dem Jahre 1969 entspricht unter Berücksichtigung der U3-Betreuung in kleinster Weise mehr den heutigen Vorgaben des Landesjugendamtes für ein Raumprogramm. Trotz eines geplanten Anbaus, reicht die vorhandene Fläche nur aus, dass aus der jetzigen 4-gruppigen Einrichtung eine 3-gruppige Einrichtung geschaffen werden kann.

 

Auf den Bestands- und Umbauplan (Anlage 1) wird verwiesen.

 

Zur Orientierung: Im unteren Drittel des Plans ist das Gemeindehaus aufgezeichnet. Der Zuwegung zur Kindertageseinrichtung beginnt unten links. Der Gebäudeteil rechts vom Haupteingang der Kindertageseinrichtung wird um einen schmalen Anbau erweitert.

 

 

 

II.       U3-Ausbau:

 

Das erforderliche Raumprogramm für die U3-Betreuung soll mit der Umbauplanung geschaffen werden. Zukünftig würde die Einrichtung dann  damit 2 x die Gruppenform I und 1 x die Gruppenform III vorhalten. Die Gruppenform I darf 20 Kinder umfassen, von denen 4 – 6 Kinder der Altersgruppe U3 angehören müssen. Der Gruppenform III dürfen bis zu 25 Kinder im Alter ab 3 Jahren angehören.

 

Der entsprechende Bewilligungsbescheid des Landesjugendamtes für den U3-Ausbau liegt vor. Es werden darin 193.168 Euro Baukosten anerkannt, von denen 173.851 Euro aus dem Bundesmittelprogramm 2012 für den U3-Ausbau abgerufen werden können. Verbunden mit dem Bescheid ist allerdings die Fertigstellung der Baumaßnahme bis zum 30.11.2013. Eine Verlängerung dieser Frist wird es nach Auskunft des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes NRW nicht geben.

 

Daraus ergibt sich zwangsläufig ein enger Zeitplan für die gesamte Baumaßnahme.

 

 

 

III.      Sanierung:

 

Die Notwendigkeit und das Maß der geplanten Sanierung ergeben sich aus der als Anlage 2 beigefügten baufachlichen Stellungnahme der Hochbauverwaltung vom 01.02.2013. Die Sanierungskosten belaufen sich auf 693.000 Euro.

 

Nach der baufachlichen Prüfung wäre früher ein Antragsverfahren beim Land NRW auf Bezuschussung der Sanierungsmaßnahme gestellt worden. Bis Ende 2012 hatte sich das Land NRW im Rahmen von zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln mit 50 % an den notwendigen Sanierungskosten beteiligt. Für das Haushaltsjahr 2013 deutete sich an, dass das Land NRW den Sanierungsetat für die Kindertageseinrichtungen komplett streichen wolle. Dieses hat sich zwischenzeitlich bestätigt. Der Landesgesetzgeber hat am 20. März 2013 den Haushalt ohne neue Sanierungsmittel für Kindertageseinrichtungen beschlossen.

 

 

In Erwartung des Wegfalles dieser freiwilligen Landeszuschüsse hat der Rat der Stadt Rheine die notwendigen Haushaltsmittel selber bereitgestellt (vgl. Vorlage Nr. 060/13).

 

 

Unter Berücksichtigung der bewilligten Zuwendung

für den U3-Ausbau werden die Kosten für die Sanierung

wie folgt berechnet:                                              

 

Sanierung laut baufachlicher Stellungnahme                                693.000 €

 

abzüglich der vom Träger einzusetzenden gesetzliche

Rücklage in Höhe von                                                                -87.020 €

 

Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben betragen somit           605.980 €

 

Für den Fall, dass Landesmitteln ausfallen, hat die Zentralrendantur für den Träger des Kindergartens erklärt, dass er sich den Ausfall mit der Stadt Rheine teilen würden, wobei eine Obergrenze von 250.000 Euro nicht überschritten werden könnte.

 

Die Zuwendung der Stadt Rheine zur Sanierung des Kindergartens St. Mariä in Rheine-Hauenhorst errechnet sich damit wie folgt:

 

Trägeranteil:                                                                             250.000 €

 

Anteil der Stadt Rheine:                                                             355.980 €

 

 

 

IV.      Mobiles Raumsystem:

 

Unter Ziffer 1 –Allgemeines – war schon erläutert worden, dass die bisherige 4-gruppige Einrichtung nach dem Umbau nur noch 3-gruppig weiterlaufen wird.

 

Diese Reduzierung entspricht der bisherigen Kindergartenbedarfsplanung. Aktuell besuchen auch einige Mesumer Kinder diese Einrichtung in Hauenhorst, was zeigt, dass die Reduzierung der Gruppenzahl mittelfristig richtig ist. Für eine Übergangsphase wird aber zwingend noch eine Ausweichmöglichkeit für die 4. Gruppe benötigt.

 

Die Verwaltung hatte dazu dem Träger vorgeschlagen, analog den mobilen Raumsystemen an den Tageseinrichtungen St. Ludgerus und St. Bonifatius im Schotthock, eine Ausweichmöglichkeit zu schaffen.

 

Als Vorbild für Hauenhorst wurde dabei mobile Raumsystem an der Tageseinrichtung St. Ludgerus ausgewählt. Der Kostenvoranschlag Fa. E.Rent Raumsysteme aus Hörstel ist dabei bis auf Nuancen identisch mit dem seinerzeitigen Kostenvoranschlag.

 

Neben den Kosten das mobile Raumsystem fallen noch die Kosten für die Fundamente, Außenanlagen, Ver- und Entsorgung, Genehmigungs- und Architektenkosten an. Bei der vergleichbaren Maßnahme in St. Ludgerus lagen die Kosten für den Aufbau bei 53.216,66 € und für den geplanten Rückbau bei 15.809,35 €.

 

Für die Maßnahme an der Kindertageseinrichtung St. Mariä werden die entsprechenden Kostenvoranschläge gerade eingeholt und sollten in vergleichbarer Größenordnung liegen. Auch wenn derzeit nur die Vergleichszahlen aus der Maßnahme in St. Ludgerus vorliegen, muss dennoch die grundsätzliche Entscheidung über einen Zuschuss an den Träger für das Aufstellen des mobilen Raumsystems getroffen werden. Nur wenn in der Sitzung am 11. April 2013 die Beschlussvorschläge zur Sanierung und zum mobilen Raumsystem umgesetzt werden, kann der vom Land schon bewilligte U3-Ausbau überhaupt noch begonnen und im Rahmen der Fristen beendet werden

 

Die Kirchengemeinde beantragt einen Zuschuss in Höhe der voraussichtlich entstehenden Investitionskosten, da diese 4. Gruppe ausschließlich im kommunalen Interesse vorgehalten wird.

 

Die notwendigen Haushaltsmittel stehen derzeit noch nicht im Budget 2102 zur Verfügung. Die Verwaltung kann die erforderlichen Mittel jedoch außerplanmäßig zur Verfügung stellen, da im Budget 2201 (Hilfen nach dem SGB II) entsprechende Minderausgaben bei der Beteiligung an den kommunalen Kosten des SGB II als Deckung zur Verfügung stehen.

 

Neben den Investitionen erhöhen sich auch die laufenden Betriebskosten, da die Mietkosten für das mobile Raumsysteme zu refinanzieren sind. Die Mietkosten liegen nach dem vorliegenden Angebot bei mtl. 2.261 € und übersteigen den vom Land anerkannten Höchstsatz um 1.003 €. Die Refinanzierung dieser nicht gedeckten Mietkosten sollte stadtseitig im Rahmen des Rheiner Models übernommen werden, weil der hohe Mietzins ausschließlich auf die kurze Mietdauer zurückzuführen ist. Die Mehrkosten iHv. ca. 12.036 € sind im Rahmen des Budgets für das Produkt 2102 finanzierbar.