Betreff
Verwendung der Resterträge aus Sportstättennutzungsentgelten
Vorlage
162/13
Aktenzeichen
II-1.50-dG
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Sportausschuss beschließt, den im Jahr 2013 zusätzlich zur Verfügung stehenden Betrag in Höhe von 45.614 € als zusätzliche Betriebskosten an die Vereine mit vereinseigenen Anlagen auszuzahlen.

 

Der Betrag wird im Verhältnis der Beträge ausgezahlt, die bereits im Jahr 2012 für Betriebskostenzuschüsse an die Vereine überwiesen wurden.


Begründung:

 

Nach § 13 der Benutzungs- und Entgeltordnung für Sportstätten sind die Erträge aus Sportstättennutzungsgebühren in voller Höhe – insbesondere an die Vereine mit vereinseigenen Anlagen – wieder auszuzahlen.

 

Im Jahr 2012 wurden insgesamt 95.493 € an Nutzungsentgelten vereinnahmt.

 

Ein Teilbetrag in Höhe von 49.879 € wurde benötigt, um den gemäß Ziffer 1.1 der Sportförderrichtlinien garantierten Betriebskostenzuschuss an Vereine mit vereinseigenen Anlagen in Höhe von maximal 25 Prozent auszuzahlen; insgesamt wurden 165.879 € für Betriebskosten ausgezahlt, der verfügbare Haushaltsansatz beläuft sich auf lediglich 116.000 €.

 

Aus der Differenz der Nutzungsentgelte (= 95.493 €) und der zusätzlich benötigten Mittel für Betriebskostenzuschüsse (= 49.879 €) ergibt sich ein Restbetrag von 45.614 €, der gemäß der oben genannten Regelung wieder an die Vereine auszuzahlen ist.

 

Die Summe steht als Rückstellung für das Haushaltsjahr 2013 zur Verfügung, die Entscheidung über die Mittelverwendung liegt in der Kompetenz des Sportausschusses.

 

Da § 13 der Benutzungs- und Entgeltordnung vorsieht, dass insbesondere die Vereine mit vereinseigenen Anlagen profitieren sollen, schlägt die Verwaltung vor, diesen Betrag als zusätzliche Betriebskostenzuschüsse auszuzahlen.