Betreff
Bebauungsplan Nr. 17, Kennwort: "Basilikastraße", der Stadt Rheine I. Aufhebung des Offenlegungsbeschlusses vom 14. 06. 2006 II. Offenlegungsbeschluss
Vorlage
426/06
Aktenzeichen
PG 5.1-wod
Art
Beschlussvorlage

Vorbemerkung/Kurzerläuterung:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss „Planung und Umwelt“ der Stadt Rheine hat in seiner Sitzung am 14. Juni 2006 die Offenlage des Bebauungsplanes Nr. 17, Kennwort: „Basilikastraße“ beschlossen.

 

Zwischenzeitlich ist zum Bebauungsplan eine schalltechnische Untersuchung erstellt worden. Als Ergebnis dieser Analyse ist festzuhalten, dass entlang der Basilikastraße und der Elter Straße passive Schallschutzmaßnahmen erforderlich sind. Die entsprechenden Festsetzungen sind in den Planentwurf eingearbeitet worden. Zusätzlich sind an der nordöstlichen Grenze des Bebauungsplanes Bereiche gekennzeichnet worden, die durch die Lärmemissionen des Freibades vorbelastet sind. In diesen Flächen dürfen keine Gebäude mit schutzbedürftigen Aufenthaltsräumen errichtet werden.

 

In bisher beschlossenen Bebauungsplanentwurf war der Böschungsbereich des Hemelter Baches als öffentliche Grünfläche ausgewiesen um den Stadtpark um diese Flächen zu erweitern. Diese Erweiterungsabsicht wurde aufgegeben, die Böschungsflächen sollen auch weiterhin in privater Hand verbleiben. Sie werden deshalb als private Grünfläche dargestellt.

 

Formell ist deshalb zur Weiterführung des Bebauungsplanes der Offenlegungsbeschluss vom 14. Juni 2006 aufzuheben und mit der geänderten zeichnerischen Darstellung erneut zu beschließen.

 

 

 

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

I.       Aufhebung des Offenlegungsbeschlusses vom 14. Juni 2006

 

Der vom Stadtentwicklungsausschuss „Planung und Umwelt“ der Stadt Rheine am 14. Juni 2006 gefasste Offenlegungsbeschluss wird aufgehoben.

 

 

II.     Offenlegungsbeschluss

 

Der Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 3 Abs. 2 BauGB der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 17, Kennwort: "Basilikastraße", der Stadt Rheine nebst Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen ist.

 

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden, wobei nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

 

Der räumliche Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt:

 

im Norden/Nordosten:     durch den Hemelter Bach,

im Osten:                        durch die Westseite der Glienhorststraße,

im Süden:                       durch die Nordseite der Elter Straße,

im Westen:                     durch die Westseite der Basilikastraße.

 

Der räumliche Geltungsbereich ist im Bebauungsplan geometrisch eindeutig festgelegt.

 

Für die Belange des Umweltschutzes wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt werden und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Die Umweltprüfung bezieht sich auf das, was nach gegenwärtigem Wissensstand und allgemein anerkannten Prüfmethoden sowie nach Inhalt und Detaillierungsgrad des Bauleitplanes angemessenerweise verlangt werden kann. Das Ergebnis der Umweltprüfung ist in der Abwägung zu berücksichtigen.