Beschlussvorschlag/Empfehlung:
1. Der Schulausschuss beauftragt die Verwaltung, für die Einrichtung der Sekundarschule Rheine-Stadt am Standort des Schulzentrums Fürstenberg-Realschule in den nächsten Monaten ein Gesamtkonzept vorzulegen.
Der Schulausschuss befürwortet die kurzfristige Umsetzung der vorgestellten Maßnahmen am Bauteil B, um den erfolgreichen Start der Sekundarschule Rheine-Stadt zu gewährleisten.
2. Der Bauausschuss nimmt den Sachstandsbericht zum Umbau der Sekundarschule Rheine-Stadt zur Kenntnis und beschließt die notwendigen Umbaumaßnahmen des Gebäudes Bauteil B am Schulzentrum Fürstenberg-Realschule.
Begründung:
Im Oktober 2008 wurde beschlossen, die Fürstenberg-Realschule in eine
weiterhin dreizügige gebundene Ganztagsschule umzuwandeln. Auf dieser Basis
wurde das Raumprogramm erstellt und beschlossen.
Aufgrund der zurückgehenden Schülerzahlen wurde im März 2011 das
Projekt zur Erweiterung der Realschule gestoppt. Die Mittel im Haushalt wurden
gestrichen.
Im Oktober 2012 fasste der Rat der Stadt Rheine den Beschluss,
vorbehaltlich der Anmeldezahlen zum Schuljahr 2013/14 zwei teilintegrierte
dreizügige Sekundarschulen im Ganztag zu errichten. Einer dieser beiden
Standorte sollte die derzeitige Fürstenberg-Realschule sein.
Inzwischen liegen die Anmeldezahlen für das Schuljahr 2013/14 vor. Mit
80 Anmeldungen hat der Standort die geforderte Mindestanmeldezahl von 75
überschritten. Der Standort als Sekundarschule ist somit gesichert.
Im November 2012 wurde ein theoretisches Raumprogramm im Schulausschuss
beschlossen.
Da kein Standardraumprogramm für Sekundarschulen existiert, wurde in
mehreren anschließenden Gesprächen mit der Schulverwaltung und der kommissarischen
Leitung der neu zu gründenden Sekundarschule ein Raumprogramm erarbeitet, das
-soweit fassbar- die Anforderungen der neuen Sekundarschule, als auch soweit möglich
die Anforderungen aus der Integration berücksichtigen kann.
Es zeigt sich, dass das Raumprogramm nicht mit der alten Planung von
2009/10 umgesetzt werden kann, da sich die Anforderungen in den Bereichen
Schüleraufenthalt, Verwaltung, aber auch im Bereich Integration im Vergleich
zur alten Planung deutlich verändert haben. Daher wird die Planung zurzeit
überarbeitet.
Parallel mit dem Start der Sekundarschule wird die Realschule in den
nächsten Jahren auslaufen, so dass für die Dauer einiger Jahre parallel zwei
Schulformen an einem Schulstandort nebeneinander existieren werden.
Daher bedeutet für die Dauer von 5 Jahren diese Übergangsphase, dass
die Sekundarschule nach und nach die weiteren Gebäudeteile der
Fürstenberg-Realschule belegt, während sich die Fürstenberg-Realschule nach und
nach weiter zurückzieht. In dieser Zeit werden die Verwaltungen für beide
Schulen unterzubringen sein. Die Erweiterungsmaßnahme muss jedoch ausgelegt
sein für die endgültige alleinige Nutzung als Sekundarschule.
Ertüchtigung Bauteil B:
Die Leitung der Sekundarschule legt großen Wert darauf, sich direkt mit
dem Beginn der neuen Schulform in der Außenwirkung präsent zu zeigen. Daher
soll die Schulform der Sekundarschule komplett, einschl. Verwaltung in dem
Gebäude Bauteil B (Anlage 1)
starten.
Der Bauteil B soll gemeinsam durch die Bodelschwingh-Grundschule und
die Sekundarschule Rheine-Stadt genutzt werden. Die 4 Geschosse des Gebäudes
werden zurzeit durch zwei Treppenhäuser erschlossen.
Die Sekundarschule startet mit 3 Unterrichtsräumen, 1 Differenzierungsraum,
1 Mehrzweckraum, 1 Computerraum und dem Verwaltungsbereich. Diese Nutzung
findet in dem südlichen Bereich des Bauteiles B über 4 Geschosse statt.
Die Bodelschwingh-Grundschule nutzt den nördlichen Bereich des Gebäudes.
Ihr stehen in den 4 Geschossen insgesamt 12 Unterrichtsräume/Fachräume, 1 Mehrzweckraum,
2 Kursräume und Räume für die Verwaltung zur Verfügung. Vier der Unterrichtsräume/Mehrzweckraum
weisen als Räume „vor Kopf“ zur benachbarten Schule eine Größe von ca. 69 m²
auf. Erschlossen werden die Räume durch vor den Räumen liegende Flurbereiche,
die jeweils vor den „Kopfklassen“ enden. Die weiteren Unterrichtsräume sind ca.
52 m² groß, bzw. ca. 60 m² groß (nördlichster Unterrichtsraum im Untergeschoss,
1. Obergeschoss und 2. Obergeschoss.)
Zurzeit besteht für den Bereich der zukünftigen Sekundarschule nur ein
baulicher Rettungsweg über das Treppenhaus. Der 2. Rettungsweg führt aus
Gründen des Bestandsschutzes über eine Anleiterung der Feuerwehr an die
Fenster.
Nach Auskunft der Bauordnung wird die jetzt geplante Nutzungsänderung
des südlichen Gebäudeteiles für die geplante Sekundarschule, aufgrund des dann
entfallenden Bestandsschutzes, ein Anpassungsverlangen auslösen, so dass auch
hier der zweite bauliche Rettungsweg von Seiten der Bauaufsicht gefordert
werden wird.
Davon unabhängig wird ein zweiter baulicher Rettungsweg gefordert, wenn
die Sekundarschule eine Inklusionsschule wird. Durch die Inklusion liegt die im
Anpassungsverlangen geforderte konkrete Gefahr vor.
Für die Bodelschwinghschule verläuft zurzeit der 1. bauliche
Rettungsweg über deren Treppenhaus. Der 2. Rettungsweg führt über den Flur,
durch einen Unterrichtsraum in den Gebäudeteil der zukünftigen Sekundarschule
und durch das dortige Treppenhaus. Diese Rettungswegfläche –auch in der
Lauffläche innerhalb der Klassenräume- darf nicht mit Mobiliar u. ä. verstellt
werden.
Die brandschutztechnische Ertüchtigung würde eine dauerhafte Verbesserung
für das Gebäude bedeuten.
Konzept:
In Abstimmung mit dem Brandschutzgutachter, der Feuerwehr und der
Bauordnung wurde ein Konzept zur brandschutztechnischen Ertüchtigung des
Gebäudes erarbeitet. Dieses beinhaltet weiterhin die Beibehaltung des 1.
baulichen Rettungsweges über die jeweiligen Flure zum Treppenhaus. Der 2.
bauliche Rettungsweg könnte über die Räume in den benachbarten
Flurbereich führen, um jeweils das 2. Treppenhaus zu erreichen (Anlage 2 und 3).
Um diesen 2. baulichen Rettungsweg brandschutztechnisch zu ermöglichen,
sind die vorhandenen Flure zu verbreitern. Gleichzeitig sind die neuen
Flurwände als F-30-Wand herzustellen.
Für die „Kopfklassen“ bedeutet diese neue Fluchtwegesituation eine
Verkleinerung von bisher 69 m² auf 52 m², da die Flurbreite vom Klassenraum
abgenommen werden muss. Dieses betrifft die „Kopfklasse“ in jedem Geschoss
(insgesamt 4 Räume).
Die Kosten für diese brandschutztechnische Ertüchtigung liegen für das
gesamte Gebäude Bauteil B bei ca. 250.000 €.
Die Leitung der Bodelschwinghschule und die Schulkonferenz sprechen
sich gegen die geplanten baulichen Veränderungen aus und beanstanden
insbesondere die Verkleinerung der Unterrichtsräume. Einer inklusivern
Beschulung könne man dann in keinster Weise gerecht werden (Anlage 4).
Im Hinblick auf insgesamt zurückgehende Schülerzahlen ist eine
organisatorische Lösung gefragt, um die Schulklassen mit den höchsten
Schülerzahlen in den größten Unterrichtsräumen zu unterrichten.
Bei den o. g. Baumaßnahmen ist anzumerken, dass es sich bis auf die
Trennwand im Büro der Schulleiter um endgültige Maßnahmen handelt.
Diese dienen dazu, den Brandschutz auf Dauer sicher zu gewährleisten
und der neuen Sekundarschule eine „eigene Adresse“ für einen erfolgreichen
Start zu geben.
Alternativen:
Es wurden alternative Brandschutzkonzepte für das Gebäude untersucht.
1. Außenliegende Treppenhäuser (Anlage
5):
Eine Alternative wäre die Errichtung von 2 außenliegenden
Treppenhäusern, ähnlich der Anlage am Josef-Winckler-Zentrum. Diese würden jeweils
vor Kopf bis in das 2. Obergeschoss führen. Es müssten die Zugänge aus dem
Gebäude geschaffen werden. Gleichzeitig müssten aber ebenfalls die neuen
Fluchtwege über die Räume geschaffen werden. Diese Variante bedeutet
also keine Ersparnis.
2. Fluchtbalkone (Anlage 5):
Eine weitere Alternative wäre die Errichtung von Fluchtbalkonen entlang
der Westfassade mit Abstand zum Gebäude. Diese würden als Gitterroste
ausgeführt werden, die als eigenständig statische Konstruktion ausgebildet
würden. Über Stege würden die einzelnen Klassenräume angebunden werden. Ein
zentrales Treppenhaus vor der Westfassade würde als 2. baulicher Rettungsweg
dienen.
Diese Alternative bedeutet für alle Räume eine deutliche
Beeinträchtigung des Lichteinfalls. Es müssen Zugänge aus jedem Raum neu geschaffen
werden. Diese Alternative würde ebenfalls erhebliche Kosten verursachen.
Aufzugsanlage:
Um das Gebäude barrierefrei zugänglich zu machen, müsste eine
Aufzugsanlage eingebaut werden (Anlage
2 und 3). Diese könnte mittig vor der Ostfassade der Schule angebaut
werden. Ein Einbau im Gebäude ist nicht möglich, da die Ebenen um ½
Geschoss versetzt zum Gelände angeordnet sind. Diese Aufzugsanlage müsste für
beide Schulen zugänglich sein. Das bedeutet, dass die Flure eine Durchgängigkeit
in beide Richtungen zwischen den beiden Schulen aufweisen.
Dieses ist bei dem vorgelegten Verwaltungsentwurf gegeben.
Für den Aufzug wurden Kosten in Höhe von ca. 165.000 € ermittelt.
Die Entscheidung zum Einbau einer Aufzugsanlage soll erst getroffen
werden, wenn das Gesamtkonzept für die Sekundarschule erstellt wurde.
Inklusion:
Zu den baulichen Anforderungen zum Thema Inklusion gibt es bislang
keine konkreten rechtlichen Anforderungen. Beide Schulen, die Sekundarschule,
als auch die Bodelschwinghschule schreiben sich das Thema Inklusion
ausdrücklich in das Programm. Es gibt noch keine Erfahrungswerte, welche
räumlichen Auswirkungen dieses Thema haben wird.
Haushaltsmittel:
In der
Bauausschusssitzung am 24.01.2013 wurde von der CDU-Fraktion beantragt, für die
Sekundarschule Schotthock, ehemalige Fürstenbergrealschule, für das Jahr 2013
für den Umbau 1 Mio. € in den Haushalt einzustellen. Dieser Antrag wurde durch
einen Beschluss bestätigt
Daneben wurde die Verwaltung beauftragt,
bis zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses die Gesamtkosten für An-,
Umbau und Sanierung der alten Bausubstanz zu ermitteln und im Haushaltsplan
darzustellen.
Die Aufteilung des o. g. Ansatzes in Höhe 1 Mio. € wurde auf den Ergebnisplan
mit 300.000 € und den Finanzplan
mit 700.000 € vorgenommen.
Eine seriöse Kostenermittlung für das Gesamtprojekt ist aufgrund
des vorliegenden Planungsstandes zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich.
Im Jahr 2013 wird das Projekt in enger Zusammenarbeit mit der
Schulverwaltung und der Schule weiter entwickelt, so dass im Haushalt 2014 und
den Folgejahren die Kosten sowohl für die Erweiterung, als auch die Sanierung
des Gebäudes berücksichtigt werden können.
Anlagen:
Anlage 1: Lageplan
Anlage 2: Grundrisse Untergeschoss und Erdgeschoss
Anlage 3: Grundrisse 1. und 2. Obergeschoss
Anlage 4: Stellungnahme Bodelschwinghschule
Anlage 5: Alternativen Brandschutz