Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

1. Der Schulausschuss beauftragt die Verwaltung, für die Einrichtung der Sekundarschule Rheine-Stadt am Standort des Schulzentrums Fürstenberg-Realschule in den nächsten Monaten ein Gesamtkonzept vorzulegen.

Der Schulausschuss befürwortet die kurzfristige Umsetzung der vorgestellten Maßnahmen am Bauteil B, um den erfolgreichen Start der Sekundarschule Rheine-Stadt zu gewährleisten.

 

 

2. Der Bauausschuss nimmt den Sachstandsbericht zum Umbau der Sekundarschule Rheine-Stadt zur Kenntnis und beschließt die notwendigen Umbaumaßnahmen des Gebäudes Bauteil B am Schulzentrum Fürstenberg-Realschule.

 


Begründung:

 

Im Oktober 2008 wurde beschlossen, die Fürstenberg-Realschule in eine weiterhin dreizügige gebundene Ganztagsschule umzuwandeln. Auf dieser Basis wurde das Raumprogramm erstellt und beschlossen.

 

Aufgrund der zurückgehenden Schülerzahlen wurde im März 2011 das Projekt zur Erweiterung der Realschule gestoppt. Die Mittel im Haushalt wurden gestrichen.

 

Im Oktober 2012 fasste der Rat der Stadt Rheine den Beschluss, vorbehaltlich der Anmeldezahlen zum Schuljahr 2013/14 zwei teilintegrierte dreizügige Sekundarschulen im Ganztag zu errichten. Einer dieser beiden Standorte sollte die derzeitige Fürstenberg-Realschule sein.

 

Inzwischen liegen die Anmeldezahlen für das Schuljahr 2013/14 vor. Mit 80 Anmeldungen hat der Standort die geforderte Mindestanmeldezahl von 75 überschritten. Der Standort als Sekundarschule ist somit gesichert.

 

Im November 2012 wurde ein theoretisches Raumprogramm im Schulausschuss beschlossen.

 

Da kein Standardraumprogramm für Sekundarschulen existiert, wurde in mehreren anschließenden Gesprächen mit der Schulverwaltung und der kommissarischen Leitung der neu zu gründenden Sekundarschule ein Raumprogramm erarbeitet, das -soweit fassbar- die Anforderungen der neuen Sekundarschule, als auch soweit möglich die Anforderungen aus der Integration berücksichtigen kann.

 

Es zeigt sich, dass das Raumprogramm nicht mit der alten Planung von 2009/10 umgesetzt werden kann, da sich die Anforderungen in den Bereichen Schüleraufenthalt, Verwaltung, aber auch im Bereich Integration im Vergleich zur alten Planung deutlich verändert haben. Daher wird die Planung zurzeit überarbeitet.

 

Parallel mit dem Start der Sekundarschule wird die Realschule in den nächsten Jahren auslaufen, so dass für die Dauer einiger Jahre parallel zwei Schulformen an einem Schulstandort nebeneinander existieren werden.

 

Daher bedeutet für die Dauer von 5 Jahren diese Übergangsphase, dass die Sekundarschule nach und nach die weiteren Gebäudeteile der Fürstenberg-Realschule belegt, während sich die Fürstenberg-Realschule nach und nach weiter zurückzieht. In dieser Zeit werden die Verwaltungen für beide Schulen unterzubringen sein. Die Erweiterungsmaßnahme muss jedoch ausgelegt sein für die endgültige alleinige Nutzung als Sekundarschule.

 

 

Ertüchtigung Bauteil B:

 

Die Leitung der Sekundarschule legt großen Wert darauf, sich direkt mit dem Beginn der neuen Schulform in der Außenwirkung präsent zu zeigen. Daher soll die Schulform der Sekundarschule komplett, einschl. Verwaltung in dem Gebäude Bauteil B (Anlage 1) starten.

 

Der Bauteil B soll gemeinsam durch die Bodelschwingh-Grundschule und die Sekundarschule Rheine-Stadt genutzt werden. Die 4 Geschosse des Gebäudes werden zurzeit durch zwei Treppenhäuser erschlossen.

 

Die Sekundarschule startet mit 3 Unterrichtsräumen, 1 Differenzierungsraum, 1 Mehrzweckraum, 1 Computerraum und dem Verwaltungsbereich. Diese Nutzung findet in dem südlichen Bereich des Bauteiles B über 4 Geschosse statt.

 

Die Bodelschwingh-Grundschule nutzt den nördlichen Bereich des Gebäudes. Ihr stehen in den 4 Geschossen insgesamt 12 Unterrichtsräume/Fachräume, 1 Mehrzweckraum, 2 Kursräume und Räume für die Verwaltung zur Verfügung. Vier der Unterrichtsräume/Mehrzweckraum weisen als Räume „vor Kopf“ zur benachbarten Schule eine Größe von ca. 69 m² auf. Erschlossen werden die Räume durch vor den Räumen liegende Flurbereiche, die jeweils vor den „Kopfklassen“ enden. Die weiteren Unterrichtsräume sind ca. 52 m² groß, bzw. ca. 60 m² groß (nördlichster Unterrichtsraum im Untergeschoss, 1. Obergeschoss und 2. Obergeschoss.)

 

Zurzeit besteht für den Bereich der zukünftigen Sekundarschule nur ein baulicher Rettungsweg über das Treppenhaus. Der 2. Rettungsweg führt aus Gründen des Bestandsschutzes über eine Anleiterung der Feuerwehr an die Fenster.

 

Nach Auskunft der Bauordnung wird die jetzt geplante Nutzungsänderung des südlichen Gebäudeteiles für die geplante Sekundarschule, aufgrund des dann entfallenden Bestandsschutzes, ein Anpassungsverlangen auslösen, so dass auch hier der zweite bauliche Rettungsweg von Seiten der Bauaufsicht gefordert werden wird.

 

Davon unabhängig wird ein zweiter baulicher Rettungsweg gefordert, wenn die Sekundarschule eine Inklusionsschule wird. Durch die Inklusion liegt die im Anpassungsverlangen geforderte konkrete Gefahr vor.

 

Für die Bodelschwinghschule verläuft zurzeit der 1. bauliche Rettungsweg über deren Treppenhaus. Der 2. Rettungsweg führt über den Flur, durch einen Unterrichtsraum in den Gebäudeteil der zukünftigen Sekundarschule und durch das dortige Treppenhaus. Diese Rettungswegfläche –auch in der Lauffläche innerhalb der Klassenräume- darf nicht mit Mobiliar u. ä. verstellt werden.

 

Die brandschutztechnische Ertüchtigung würde eine dauerhafte Verbesserung für das Gebäude bedeuten.

 

 

Konzept:

 

In Abstimmung mit dem Brandschutzgutachter, der Feuerwehr und der Bauordnung wurde ein Konzept zur brandschutztechnischen Ertüchtigung des Gebäudes erarbeitet. Dieses beinhaltet weiterhin die Beibehaltung des 1. baulichen Rettungsweges über die jeweiligen Flure zum Treppenhaus. Der 2. bauliche Rettungsweg könnte über die Räume in den benachbarten Flurbereich führen, um jeweils das 2. Treppenhaus zu erreichen (Anlage 2 und 3).

 

Um diesen 2. baulichen Rettungsweg brandschutztechnisch zu ermöglichen, sind die vorhandenen Flure zu verbreitern. Gleichzeitig sind die neuen Flurwände als F-30-Wand herzustellen.

 

Für die „Kopfklassen“ bedeutet diese neue Fluchtwegesituation eine Verkleinerung von bisher 69 m² auf 52 m², da die Flurbreite vom Klassenraum abgenommen werden muss. Dieses betrifft die „Kopfklasse“ in jedem Geschoss (insgesamt 4 Räume).

 

Die Kosten für diese brandschutztechnische Ertüchtigung liegen für das gesamte Gebäude Bauteil B bei ca. 250.000 €.

 

Die Leitung der Bodelschwinghschule und die Schulkonferenz sprechen sich gegen die geplanten baulichen Veränderungen aus und beanstanden insbesondere die Verkleinerung der Unterrichtsräume. Einer inklusivern Beschulung könne man dann in keinster Weise gerecht werden (Anlage 4).

 

Im Hinblick auf insgesamt zurückgehende Schülerzahlen ist eine organisatorische Lösung gefragt, um die Schulklassen mit den höchsten Schülerzahlen in den größten Unterrichtsräumen zu unterrichten.

 

Bei den o. g. Baumaßnahmen ist anzumerken, dass es sich bis auf die Trennwand im Büro der Schulleiter um endgültige Maßnahmen handelt.

Diese dienen dazu, den Brandschutz auf Dauer sicher zu gewährleisten und der neuen Sekundarschule eine „eigene Adresse“ für einen erfolgreichen Start zu geben.

 

Alternativen:

 

Es wurden alternative Brandschutzkonzepte für das Gebäude untersucht.

 

1. Außenliegende Treppenhäuser (Anlage 5):

Eine Alternative wäre die Errichtung von 2 außenliegenden Treppenhäusern, ähnlich der Anlage am Josef-Winckler-Zentrum. Diese würden jeweils vor Kopf bis in das 2. Obergeschoss führen. Es müssten die Zugänge aus dem Gebäude geschaffen werden. Gleichzeitig müssten aber ebenfalls die neuen Fluchtwege über die Räume geschaffen werden. Diese Variante bedeutet also keine Ersparnis.

 

2. Fluchtbalkone (Anlage 5):

Eine weitere Alternative wäre die Errichtung von Fluchtbalkonen entlang der Westfassade mit Abstand zum Gebäude. Diese würden als Gitterroste ausgeführt werden, die als eigenständig statische Konstruktion ausgebildet würden. Über Stege würden die einzelnen Klassenräume angebunden werden. Ein zentrales Treppenhaus vor der Westfassade würde als 2. baulicher Rettungsweg dienen.

Diese Alternative bedeutet für alle Räume eine deutliche Beeinträchtigung des Lichteinfalls. Es müssen Zugänge aus jedem Raum neu geschaffen werden. Diese Alternative würde ebenfalls erhebliche Kosten verursachen.

 

 

Aufzugsanlage:

 

Um das Gebäude barrierefrei zugänglich zu machen, müsste eine Aufzugsanlage eingebaut werden (Anlage 2 und 3). Diese könnte mittig vor der Ostfassade der Schule angebaut werden. Ein Einbau im Gebäude ist nicht möglich, da die Ebenen um ½ Geschoss versetzt zum Gelände angeordnet sind. Diese Aufzugsanlage müsste für beide Schulen zugänglich sein. Das bedeutet, dass die Flure eine Durchgängigkeit in beide Richtungen zwischen den beiden Schulen aufweisen.

Dieses ist bei dem vorgelegten Verwaltungsentwurf gegeben.

 

Für den Aufzug wurden Kosten in Höhe von ca. 165.000 € ermittelt.

 

Die Entscheidung zum Einbau einer Aufzugsanlage soll erst getroffen werden, wenn das Gesamtkonzept für die Sekundarschule erstellt wurde.

 

 

Inklusion:

 

Zu den baulichen Anforderungen zum Thema Inklusion gibt es bislang keine konkreten rechtlichen Anforderungen. Beide Schulen, die Sekundarschule, als auch die Bodelschwinghschule schreiben sich das Thema Inklusion ausdrücklich in das Programm. Es gibt noch keine Erfahrungswerte, welche räumlichen Auswirkungen dieses Thema haben wird.

 

 

Haushaltsmittel:

 

In der Bauausschusssitzung am 24.01.2013 wurde von der CDU-Fraktion beantragt, für die Sekundarschule Schotthock, ehemalige Fürstenbergrealschule, für das Jahr 2013 für den Umbau 1 Mio. € in den Haushalt einzustellen. Dieser Antrag wurde durch einen Beschluss bestätigt

 

Daneben wurde die Verwaltung beauftragt, bis zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses die Gesamtkosten für An-, Umbau und Sanierung der alten Bausubstanz zu ermitteln und im Haushaltsplan darzustellen.

 

Die Aufteilung des o. g. Ansatzes in Höhe 1 Mio. € wurde auf den Ergebnisplan mit 300.000 € und den Finanzplan mit 700.000 € vorgenommen.

Eine seriöse Kostenermittlung für das Gesamtprojekt ist aufgrund des vorliegenden Planungsstandes zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich.

 

Im Jahr 2013 wird das Projekt in enger Zusammenarbeit mit der Schulverwaltung und der Schule weiter entwickelt, so dass im Haushalt 2014 und den Folgejahren die Kosten sowohl für die Erweiterung, als auch die Sanierung des Gebäudes berücksichtigt werden können.

 

 

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Lageplan

Anlage 2: Grundrisse Untergeschoss und Erdgeschoss

Anlage 3: Grundrisse 1. und 2. Obergeschoss

Anlage 4: Stellungnahme Bodelschwinghschule

Anlage 5: Alternativen Brandschutz