Betreff
3. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 1, Kennwort: "Golfplatzanlage Mesum/Gut Winterbrock", der Stadt Rheine I. Änderungsbeschluss II. Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit III. Offenlegungsbeschluss
Vorlage
189/13
Aktenzeichen
PG 5.1 - go
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

VORBEMERKUNG / KURZERLÄUTERUNG:

 

 

Alle wichtigen planungsrelevanten Daten und Maßnahmen sind der Begründung zur Änderung des vorhabenbezogenem Bebauungsplanes (Anlage 3) zu entnehmen, die dieser Vorlage beigefügt sind.

 

Ein Auszug bzw. Ausschnitte aus dem Vorentwurf der Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes liegen ebenfalls bei (Anlage 1: Planübersicht ALT, Anlage 2: Planübersicht NEU).

 

Wesentlicher Hintergrund der Änderung des VEP Nr. 1 ist die Absicht des Eigentümers der Clubanlage ein größeres Clubhaus, welches den erweiterten Bedürfnissen des Clubs Rechnung trägt, zu errichten.

 

 

 

BESCHLUSSVORSCHLAG / EMPFEHLUNG:

 

I.       Änderungsbeschluss

 

Der Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" der Stadt Rheine beschließt gemäß § 1 Abs. 8 BauGB den Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 1, Kennwort: "Golfplatz Mesum/Gut Winterbrock", der Stadt im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB zu ändern.

 

Der räumliche Geltungsbereich der Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes bezieht sich auf das Grundstücke des Flurstückes 216, Flur 19, Gemarkung Mesum tlw. und ist im Änderungsplan geometrisch eindeutig festgelegt.

 

 

 

II.     Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit

 

Durch diese Änderung des Bauleitplanes werden die Grundzüge der Planung nicht berührt. Zudem wird die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, nicht vorbereitet oder begründet. Außerdem bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter (Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiete) und europäische Vogelschutzgebiete).

Mit der Erfüllung der oben genannten Voraussetzungen kann diese Bauleitplanänderung im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt werden.

 

Demnach erfolgt keine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB (Öffentlichkeit) und § 4 Abs. 1 BauGB (Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange). Ebenfalls wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 BauGB und § 10 Abs. 4 BauGB sowie von der Überwachung planbedingter Umweltauswirkungen abgesehen.

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt durch Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB  und die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durch Einholung von Stellungnahmen nach § 4 Abs. 2 BauGB.

 

 

 

III.    Offenlegungsbeschluss

 

Der Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 der Entwurf der 3. Änderung des VEP Nr. 1, Kennwort: "Golfplatz Mesum/Gut Winterbrock", der Stadt Rheine nebst beigefügter Begründung nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen ist.

 

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden, wobei nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

 

Gegen dieseBauleitplanänderung ist ein Normenkontrollantrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der o.g. Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1:     Planübersicht ALT

Anlage 2:     Planübersicht NEU

Anlage 3:     Begründung