Beschlussvorschlag/Empfehlung:
- Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen
der Verwaltung zur Kenntnis.
- Die Verwaltung wird beauftragt die dargestellten
personellen und konzeptionellen Rahmenbedingungen zur Wahrnehmung der
Koordinationsaufgaben und der Qualitätsentwicklung im Kinderschutz
umzusetzen. Eine differenzierte Konzeption zur Umsetzung der Aufgaben wird
dem Jugendhilfeausschuss nach der personellen Besetzung zum Jahresende
2013 vorgelegt.
Begründung:
Nach § 3 des Gesetzes zur Stärkung
eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen (Bundeskinderschutzgesetz
BKiSchG) sollen Rahmenbedingungen für verbindliche Netzwerkstrukturen im
Kinderschutz geschaffen werden. In Abs. (1) heißt es dazu, „In den
Ländern werden insbesondere im Bereich Früher Hilfen flächendeckend
verbindliche Strukturen der Zusammenarbeit der zuständigen Leistungsträger und
Institutionen im Kinderschutz mit dem Ziel aufgebaut und weiterentwickelt, sich
gegenseitig über das jeweilige Angebots-
und Aufgabenspektrum zu informieren, strukturelle Fragen der Angebotsgestaltung
und –entwicklung zu klären sowie Verfahren im Kinderschutz abzustimmen“
Weiter führt das Gesetz aus,
dass in die zu organisierenden Netzwerke Einrichtungen und Dienste der
öffentlichen und freien Jugendhilfe, Einrichtungen nach dem § 75 Abs. (3) SGB
XII, Gesundheitsämter, Sozialämter, Gemeinsame Servicestellen, Schulen,
Polizei- und Ordnungsbehörden, Agenturen für Arbeit, Krankenhäuser,
Sozialpädiatrische Zentren, Frühförderstellen, Beratungsstellen für sozialen
Problemlagen, Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen, Einrichtungen der
Müttergenesung, Familienbildungsstätten, Familiengerichte und Angehörige von
Heilberufen einbezogen werden sollen.
Diese verbindliche
Zusammenarbeit in einem Netzwerk der Frühen Hilfen und des Kindesschutzes
sollen durch den örtlichen Träger der Jugendhilfe organisiert und umgesetzt werden. Die Grundsätze der
Zusammenarbeit sollen in schriftlichen Vereinbarungen fixiert werden.
Abs. (4) verweist auf die
Bundesmittel, die für diesen Zweck den Kommunen zur Verfügung gestellt werden.
Mit diesen Mitteln sollen in erster Linie 3 Tragpfeiler der Frühen Hilfen und
des Kinderschutzes weiter ausgebaut werden:
-
Netzwerke Frühen
Hilfen
-
Einsatz von
Familienhebammen
-
Ausbau
ehrenamtlicher Strukturen
Nachdem in 2012 die
Organisation und der Verteilungsschlüssel für die Finanzmittel der
Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen auf Landesebene
das beherrschende Thema war, wurde nun in 2013 im Ministerium (MFKJKS) eine
gesonderte Arbeitsgruppe eingerichtet, die die Kommunen bei der Antragstellung
beraten soll. Diese Arbeitsgruppe hat bereits verbindliche Rahmenbedingungen
für das Antragsverfahren zu den Bundesmitteln in 2013 publiziert. Nach diesen
Rahmenbedingungen sollen die Bundesmittel in den Kommunen nach folgender
Priorisierung beantragt und verwendet werden.
Förderbereich I Netzwerkkoordination
Förderbereich II Einsatz von Familienhebammen
Förderbereich III Ehrenamtsstrukturen
Förderbereich IV Sonstige Maßnahmen
Zu den Förderbereichen II bis
IV wird in den Ausführungen darauf Wert gelegt, dass Familienhebammen,
Ehrenamtsstrukturen und sonstige Maßnahmen in ein bestehendes und funktionales
Netzwerk der Frühen Hilfen eingebunden werden müssen.
Aus diesem Grund ist für den
Fachbereich Jugend, Familie und Soziales vordringlich für 2013 der Aufbau bzw.
Ausbau der Netzwerkkoordination in Angriff zu nehmen.
Die Praxis der Sozialen
Arbeit in den zurückliegenden Jahren hat aus dem Blickwinkel der Jugendhilfe an
unterschiedlichen Stellen zu Kooperationen geführt. Diese fanden z. T. in
sporadischen Kooperationstreffen zwischen Institutionen der Jugendhilfe und
bspw. der verschiedenen Schulformen statt. Auch haben bspw. die Aktivitäten der
Beratungsstelle des Kinderschutzbundes Rheine zu Kooperationstreffen geführt,
die fallspezifische und fallunspezifische Angelegenheiten der Zusammenarbeit
betrafen.
Insbesondere der Arbeitskreis
„Frühe Hilfen“, der sich vor einigen Jahren gegründet hat, und zu dessen
regelmäßig Teilnehmenden einige Institutionen aus der Jugend- und
Gesundheitshilfe, sowie einige Beratungsstellen zählen, ist in seiner
Ausrichtung und Zielsetzung geeignet zu einem Netzwerk der Frühen Hilfen und
des Kinderschutzes in Rheine im Sinne der Intention des BKiSchG ausgebaut zu
werden. Diese Thematik ist bereits in der letzten Sitzung des Arbeitskreises
umfangreich erörtert worden. Dabei wurde insbesondere deutlich, dass zu einer
verbindlichen Kooperation eine schriftliche Fixierung (Geschäftsordnung GO),
ein weiterer Ausbau der teilnehmenden Einrichtungen und Dienste (Abs. 3 des
Gesetzes) und eine fest installierte Netzwerkkoordination notwendig sein
würden.
Der Fachbereich Jugend,
Familie und Soziales der Stadt Rheine strebt in 2013 an einen Stellenanteil für
die komplexen Aufgaben der Netzwerkkoordination einzurichten und im Produkt
2101 anzusiedeln. Die Finanzierung dieses Stellenanteils soll über die
Verwendung der Bundesmittel für Netzwerke Früher Hilfen erfolgen. In 2013 kann
die Stadt Rheine nach Mitteilung des Ministeriums bei entsprechender
Priorisierung in der Antragsstellung (Förderbereich I) Mittel bis zur Höhe von
32.602,-€ beantragen. In 2014 und den Folgejahren stehen Bundesmittel in Höhe
von ca. 43.000,-€ für die Weiterentwicklung in anderen Förderbereichen (II bis
IV) bei entsprechender Beantragung zur Verfügung.
Die zukünftigen Aufgaben
einer Koordinierung für den Bereich der Frühen Hilfen und den Kinderschutz in
Rheine lassen sich wie folgt skizzieren:
·
Koordinierung des
Netzwerkes der Frühen Hilfen und des Kinderschutzes in Rheine
-
Weiterer Ausbau
der Mitwirkenden im Netzwerk
-
Konzeptionelle
Weiterentwicklung des Netzwerkes
-
Sicherstellung
der Umsetzung der Ziele des Netzwerkes
·
Entwicklung eines
Fachkonzeptes für den weiteren Ausbau der Frühen Hilfen in Rheine –
Priorisierung der zukünftiger Schwerpunktsetzung für den Ausbau
·
Abwicklung der
Antragsverfahren und Rechnungslegung für die Verwendung der Bundesmittel
·
Qualitative
Weiterentwicklung von internen und externen Standards zu Verfahren im Umgang
mit Gefährdungslagen von Kindern und Jugendlichen
Eine mit diesen Aufgaben
betraute Fachkraft sollte über einschlägige Berufserfahrung in der Jugendhilfe,
über einen umfangreichen Überblick über die Infrastruktur in Rheine, über die
Fähigkeit zum konzeptionellen Denken und über vertiefte Moderations- und
Präsentationskenntnisse verfügen.
Da in 2013 für den
angestrebten Aufbau der Netzwerkkoordination im Umfang eines 0,5
Vollzeitäquivalentes (VZÄ) voraussichtlich erst ab Mitte des Jahres gelingen
kann, wird ein Anteil von zunächst 15.000,-€ für die Netzwerkkoordination
veranschlagt. Die in 2013 weiter zur Verfügung stehenden Bundesmittel in Höhe
von 17.602,-€ sollen, wie bereits in 2012, in Projektvorhaben der Frühen Hilfen
in Rheine Verwendung finden. Angestrebt sind hier im Sinne des Gesetzes und der
Landeskoordination Maßnahmen zum Einsatz von Familienhebammen, Aufbau
ehrenamtlicher Strukturen und die Unterstützung von Elternbesuchen. Die Verwaltung
wird dazu noch weitere Gespräche mit den Trägern auf der Basis der
Antragsregelungen des Landes führen müssen, die erst im I. Quartal 2013
publiziert wurden, und zwingend beachtet werden müssen, um die rechtmäßige
Verwendung der Bundesmittel nachweisen zu können.