Betreff
Koordination der Frühen Hilfen und Qualitätsentwicklung im Kinderschutz
Vorlage
191/13
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

  1. Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt die dargestellten personellen und konzeptionellen Rahmenbedingungen zur Wahrnehmung der Koordinationsaufgaben und der Qualitätsentwicklung im Kinderschutz umzusetzen. Eine differenzierte Konzeption zur Umsetzung der Aufgaben wird dem Jugendhilfeausschuss nach der personellen Besetzung zum Jahresende 2013 vorgelegt.

 


Begründung:

 

Nach § 3 des Gesetzes zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen (Bundeskinderschutzgesetz BKiSchG) sollen Rahmenbedingungen für verbindliche Netzwerkstrukturen im Kinderschutz geschaffen werden. In Abs. (1) heißt es dazu,  In den Ländern werden insbesondere im Bereich Früher Hilfen flächendeckend verbindliche Strukturen der Zusammenarbeit der zuständigen Leistungsträger und Institutionen im Kinderschutz mit dem Ziel aufgebaut und weiterentwickelt, sich gegenseitig über das  jeweilige Angebots- und Aufgabenspektrum zu informieren, strukturelle Fragen der Angebotsgestaltung und –entwicklung zu klären sowie Verfahren im Kinderschutz abzustimmen“

Weiter führt das Gesetz aus, dass in die zu organisierenden Netzwerke Einrichtungen und Dienste der öffentlichen und freien Jugendhilfe, Einrichtungen nach dem § 75 Abs. (3) SGB XII, Gesundheitsämter, Sozialämter, Gemeinsame Servicestellen, Schulen, Polizei- und Ordnungsbehörden, Agenturen für Arbeit, Krankenhäuser, Sozialpädiatrische Zentren, Frühförderstellen, Beratungsstellen für sozialen Problemlagen, Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen, Einrichtungen der Müttergenesung, Familienbildungsstätten, Familiengerichte und Angehörige von Heilberufen einbezogen werden sollen.

Diese verbindliche Zusammenarbeit in einem Netzwerk der Frühen Hilfen und des Kindesschutzes sollen durch den örtlichen Träger der Jugendhilfe organisiert  und umgesetzt werden. Die Grundsätze der Zusammenarbeit sollen in schriftlichen Vereinbarungen fixiert werden.

Abs. (4) verweist auf die Bundesmittel, die für diesen Zweck den Kommunen zur Verfügung gestellt werden. Mit diesen Mitteln sollen in erster Linie 3 Tragpfeiler der Frühen Hilfen und des Kinderschutzes weiter ausgebaut werden:

-      Netzwerke Frühen Hilfen

-      Einsatz von Familienhebammen

-      Ausbau ehrenamtlicher Strukturen

 

Nachdem in 2012 die Organisation und der Verteilungsschlüssel für die Finanzmittel der Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen auf Landesebene das beherrschende Thema war, wurde nun in 2013 im Ministerium (MFKJKS) eine gesonderte Arbeitsgruppe eingerichtet, die die Kommunen bei der Antragstellung beraten soll. Diese Arbeitsgruppe hat bereits verbindliche Rahmenbedingungen für das Antragsverfahren zu den Bundesmitteln in 2013 publiziert. Nach diesen Rahmenbedingungen sollen die Bundesmittel in den Kommunen nach folgender Priorisierung beantragt und verwendet werden.

Förderbereich I      Netzwerkkoordination

Förderbereich II     Einsatz von Familienhebammen

Förderbereich III    Ehrenamtsstrukturen

Förderbereich IV    Sonstige Maßnahmen

Zu den Förderbereichen II bis IV wird in den Ausführungen darauf Wert gelegt, dass Familienhebammen, Ehrenamtsstrukturen und sonstige Maßnahmen in ein bestehendes und funktionales Netzwerk der Frühen Hilfen eingebunden werden müssen.

Aus diesem Grund ist für den Fachbereich Jugend, Familie und Soziales vordringlich für 2013 der Aufbau bzw. Ausbau der Netzwerkkoordination in Angriff zu nehmen.

 

Die Praxis der Sozialen Arbeit in den zurückliegenden Jahren hat aus dem Blickwinkel der Jugendhilfe an unterschiedlichen Stellen zu Kooperationen geführt. Diese fanden z. T. in sporadischen Kooperationstreffen zwischen Institutionen der Jugendhilfe und bspw. der verschiedenen Schulformen statt. Auch haben bspw. die Aktivitäten der Beratungsstelle des Kinderschutzbundes Rheine zu Kooperationstreffen geführt, die fallspezifische und fallunspezifische Angelegenheiten der Zusammenarbeit betrafen.

Insbesondere der Arbeitskreis „Frühe Hilfen“, der sich vor einigen Jahren gegründet hat, und zu dessen regelmäßig Teilnehmenden einige Institutionen aus der Jugend- und Gesundheitshilfe, sowie einige Beratungsstellen zählen, ist in seiner Ausrichtung und Zielsetzung geeignet zu einem Netzwerk der Frühen Hilfen und des Kinderschutzes in Rheine im Sinne der Intention des BKiSchG ausgebaut zu werden. Diese Thematik ist bereits in der letzten Sitzung des Arbeitskreises umfangreich erörtert worden. Dabei wurde insbesondere deutlich, dass zu einer verbindlichen Kooperation eine schriftliche Fixierung (Geschäftsordnung GO), ein weiterer Ausbau der teilnehmenden Einrichtungen und Dienste (Abs. 3 des Gesetzes) und eine fest installierte Netzwerkkoordination notwendig sein würden.

 

Der Fachbereich Jugend, Familie und Soziales der Stadt Rheine strebt in 2013 an einen Stellenanteil für die komplexen Aufgaben der Netzwerkkoordination einzurichten und im Produkt 2101 anzusiedeln. Die Finanzierung dieses Stellenanteils soll über die Verwendung der Bundesmittel für Netzwerke Früher Hilfen erfolgen. In 2013 kann die Stadt Rheine nach Mitteilung des Ministeriums bei entsprechender Priorisierung in der Antragsstellung (Förderbereich I) Mittel bis zur Höhe von 32.602,-€ beantragen. In 2014 und den Folgejahren stehen Bundesmittel in Höhe von ca. 43.000,-€ für die Weiterentwicklung in anderen Förderbereichen (II bis IV) bei entsprechender Beantragung zur Verfügung.

 

Die zukünftigen Aufgaben einer Koordinierung für den Bereich der Frühen Hilfen und den Kinderschutz in Rheine lassen sich wie folgt skizzieren:

·         Koordinierung des Netzwerkes der Frühen Hilfen und des Kinderschutzes in Rheine

-      Weiterer Ausbau der Mitwirkenden im Netzwerk

-      Konzeptionelle Weiterentwicklung des Netzwerkes

-      Sicherstellung der Umsetzung der Ziele des Netzwerkes

·         Entwicklung eines Fachkonzeptes für den weiteren Ausbau der Frühen Hilfen in Rheine – Priorisierung der zukünftiger Schwerpunktsetzung für den Ausbau

·         Abwicklung der Antragsverfahren und Rechnungslegung für die Verwendung der Bundesmittel

·         Qualitative Weiterentwicklung von internen und externen Standards zu Verfahren im Umgang mit Gefährdungslagen von Kindern und Jugendlichen

 

Eine mit diesen Aufgaben betraute Fachkraft sollte über einschlägige Berufserfahrung in der Jugendhilfe, über einen umfangreichen Überblick über die Infrastruktur in Rheine, über die Fähigkeit zum konzeptionellen Denken und über vertiefte Moderations- und Präsentationskenntnisse verfügen.

 

Da in 2013 für den angestrebten Aufbau der Netzwerkkoordination im Umfang eines 0,5 Vollzeitäquivalentes (VZÄ) voraussichtlich erst ab Mitte des Jahres gelingen kann, wird ein Anteil von zunächst 15.000,-€ für die Netzwerkkoordination veranschlagt. Die in 2013 weiter zur Verfügung stehenden Bundesmittel in Höhe von 17.602,-€ sollen, wie bereits in 2012, in Projektvorhaben der Frühen Hilfen in Rheine Verwendung finden. Angestrebt sind hier im Sinne des Gesetzes und der Landeskoordination Maßnahmen zum Einsatz von Familienhebammen, Aufbau ehrenamtlicher Strukturen und die Unterstützung von Elternbesuchen. Die Verwaltung wird dazu noch weitere Gespräche mit den Trägern auf der Basis der Antragsregelungen des Landes führen müssen, die erst im I. Quartal 2013 publiziert wurden, und zwingend beachtet werden müssen, um die rechtmäßige Verwendung der Bundesmittel nachweisen zu können.