Betreff
Konzeptionelle Weiterentwicklung der Spielgruppen
Vorlage
195/13
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügte Rahmenleitlinie Spielgruppenförderung in Rheine zum 01. August 2013.

 


Begründung:

 

Zunächst wird auf die Vorlage 166/96 des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie vom 18.04.1996 verwiesen in der eine Fördersatz für Spielgruppen in Höhe von 22,50 DM (11,50 €) beschlossen wurde. (Anlage 2)

 

Aktuell werden ca.140 Kinder in geförderten Spielgruppen bei den verschiedenen Trägern/Anbietern in Rheine auf Basis der Vorlage 166/96 gefördert.

 

Spielgruppen ergänzen das gesetzliche Angebot von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege. Es handelt sich um ein bedarfsorientiertes Angebot für Kinder bis 3 Jahre, die in kleinen festen Gruppen vormittags oder nachmittags stundenweise in Abwesenheit Ihrer Eltern –meist zwei- bis dreimal wöchentlich betreut werden. Dieses Angebot soll insbesondere frühzeitig soziale und sprachliche Entwicklung von Kindern unter 3 Jahren fördern. Der Förderauftrag der Spielgruppe umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes und bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes.

 

Das Angebot der Spielgruppen wird seit Jahren von den Eltern sehr gut angenommen weil es dem dem tatsächlichen Bedarf der Eltern entspricht. Die Eltern beteiligen sich mit einem Elternbeitrag an den Spielgruppenkosten.

 

Der Gesetzgeber hat zum 01.08.2013 einen Rechtsanspruch für Kinder unter 3 Jahren auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung bzw. in der Tagespflege beschlossen. Die Zielgruppe von Kindern in den Spielgruppen hätten daher ab dem 01.08.2013 einen Anspruch auf Unterbringung in diesen Betreuungsformen.

Das Angebot der Spielgruppen grenzt sich mit max. 13,5 Std. wöchentlich wesentlich von der Kindertagespflege (ab 15 Std.) und der Tageseinrichtung für Kinder (ab 25 Std.) ab. Die langjährige Tradition des Spielgruppenangebotes in Rheine hat gezeigt, dass für eine große Gruppe von Eltern dieses spezielle Angebot genau dem tatsächlichen Bedarf entspricht.

Diese Eltern haben keinen Bedarf auf einen Rechtsanspruchsplatz zum 01.08.2013 angemeldet, den die Stadt Rheine zu erfüllen hätte.

 

In diesem Zusammenhang wurde eine aktuelle Rahmenleitlinie mit den größten Anbietern von Spielgruppen abgestimmt. Dadurch wird eine einheitliche Förderpraxis sowie Planungssicherheit für alle Beteiligten gewährleistet.

 

Der Hauptaspekt ist, dass die Eltern, die Ihre Kinder in Spielgruppen betreuen lassen nicht besser oder schlechter gestellt werden dürfen, als wenn sie für ihre Kinder einen Rechtsanspruchsplatz in einer Tageseinrichtung für Kinder oder in der Kindertagespflege in Anspruch nehmen würden. 

 

Dadurch sind die derzeitigen Vorgaben z.B. Beitragsbefreiungen, Elternbeiträge etc. der Struktur der zum 01. August 2013 in Kraft tretenden städtischen Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen für Kinder in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege anzupassen.

 

Wesentliche Änderungen sind hier die Geschwisterbefreiung für Kinder ab 1 Jahr, Anrechnung von Bildungsgutscheinen in Höhe von 10€ sofern diese nicht für andere förderfähige Zwecke verbraucht wurden.

 

Bezüglich der Elternbeiträge wurde analog der durchschnittliche Einkommensstufe bis 37.000 der aktuellen Elternbeitragssatzung zum 01. August 2013 die in der Anlage 1 beigefügte Beitragstabelle entwickelt. Auch hier sollen sich die Beträge analog um 1,5% jährlich steigern. Der Elternbeitrag soll ebenfalls für 12 Monate erhoben werden. Da das Spielgruppenangebot unschädlich für das Betreuungsgeld ist, steht den Eltern hier eine Refinanzierungsmöglicheit zur Verfügung.

 

Die finanzielle Förderung der Stadt Rheine an die Träger/Anbieter soll analog zum Pauschalverfahren im KiBiz durch einen pauschalen Personalkostenzuschuss und Betriebskostenzuschuss (inkl. Investitionskostenzuschuss) erfolgen. Der Personalkostenzuschuss soll 23,00 € pro Zeitstunde für eine Fachkraft und eine Ergänzungskraft betragen. Der Betriebskostenzuschuss soll 3,00 € pro qm und Tag betragen. Auch diese Beträge sollen analog der KiBiz Regelungen um jährlich 1,5% steigern.

 

Dabei werden die Träger der Spielgruppen die Einnahmen als „Kursgebühr“ selbst erheben, so dass ein Satzungsbeschluss über die Erhebung der Beiträge/Gebühren entbehrlich ist.

 

Je nach Umfang der Spielgruppe kostet ein Platz durchschnittlich 1430 €.

Die Verwaltung geht davon aus, dass die für das Jahr 2013 im Budget zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von 152.000 € ausreichen, die Spielgruppen zu finanzieren.

 

Ab dem Jahre 2014 ist jedoch, da das gesamte Jahr mit den erhöhten Kosten zu finanzieren ist, ein Gesamtbetrag von ca. 200.000 € zu veranschlagen. Dabei geht die Verwaltung davon aus, dass zwischen 100 und 150 Kinder zukünftig im Bereich der Spielgruppen betreut werden. Diese zusätzlichen Kosten sind im Rahmen der verwaltungsseitig geführten Gespräche zur Vorbereitung des Haushaltsplanes 2014 angemeldet worden.

 

Die Kosten pro Kind in einer Spielgruppe liegen trotz fehlender gesetzlicher Förderung noch wesentlich unter den Kosten eines U3-Rechtsanspruchsplatzes.

 

Durch die Rahmenleitlinie wird allen Beteiligten ein Qualitäts-, Finanzierungs-, und Kostenstandard vorgegeben, der zur besseren Vergleichbarkeit, Planungssicherheit und flexiblerer Versorgung von Rechtsanspruchskindern führt.