Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Kulturausschuss
empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine die folgende Honorarordnung der
Volkshochschule (VHS) mit Wirkung zum 01.01.2014 zu beschließen.
Honorarordnung für
die Volkshochschule der Stadt Rheine
vom ______________
I.
Vertragliche Vereinbarung
Mit den
nebenamtlichen/nebenberuflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern werden
Honorarverträge abgeschlossen.
II.
Honorare für
Kursveranstaltungen
1.
Für die Leitung von Seminaren, Arbeitsgemeinschaften
und Kursen werden ab dem 01. Januar 2014 folgende Honorare gezahlt:
Gruppe |
Honorar je Unterrichts- stunde |
Arbeitsgebiet |
I II III |
18,00 € bis 22,00 € 16,00 € bis
18,00 € 50,00 € |
alle Lehrveranveranstaltungen bis auf die unter II und III genannten Bewegungsorientierte Gesundheitsbildung/ Stressbewältigung Lehrveranstaltungen zu Themen, welche die
Leitung der Volkshochschule als besondere Aufgabe stellt. |
2.
Lehrveranstaltungen sollten in der Regel von
mindestens 10 Teilnehmenden belegt sein. Eine Gebührenstaffelung ermöglicht der
Volkshochschule (VHS) eine Lehrveranstaltung auch mit weniger als 10
Teilnehmenden durchführen zu können. Ziel ist eine hohe Verlässlichkeit in der
Kursdurchführung für die Kursteilnehmenden zu gewährleisten und trotzdem die
Honorarkosten durch die Teilnehmergebühren zu erreichen.
3.
Muss eine Lehrveranstaltung im Laufe eines
Arbeitsabschnittes vorzeitig beendet werden, so erhält die Kursleitung das
Honorar für durchgeführte Unterrichtsstunden.
4.
Werden zwei Lehrveranstaltungen zusammengelegt, ist
vom Tage der Zusammenlegung ab nur noch ein Honorar zu zahlen.
5.
Für Unterrichtsstunden, die der/die Kursleiter/in
ohne Zustimmung der Leitung der Volkshochschule zusätzlich hält, wird kein
Honorar bezahlt.
6.
Für die Leitung von besonderen Veranstaltungen und
die Teilnahme an Konferenzen werden Vergütungen im Rahmen von Erstattungen nach
Vereinbarung gezahlt.
7.
Beteiligen sich Dritte an den Kosten, können höhere
Honorare vereinbart werden.
III.
Honorare für besondere Veranstaltungen
Für Lehrveranstaltungen der beruflichen Bildung, Wochenendseminare,
Podiumsdiskussionen, Wanderungen, Führungen und Veranstaltungs- und
Ausstellungsleistungen werden Honorare nach Vereinbarung gezahlt. Das Gleiche
gilt für Studienfahrten und Exkursionen.
IV.
Fälligkeit der Honorare
1.
Die Honorare werden nach Beendigung der Veranstaltungen
fällig, für die sie vereinbart worden sind (Honorarvertrag).
2.
Bei Honoraren für längerdauernde Lehrveranstaltungen
kann ausnahmsweise eine Zahlung in zwei Raten erfolgen.
V.
Reisekosten
Grundsätzlich werden die Kosten des öffentlichen Nahverkehrs erstattet.
VI.
Inkrafttreten
Diese Honorarordnung tritt ab dem 01.01.2014 in Kraft; gleichzeitig
tritt die Honorarordnung vom 7. September 1995 außer Kraft.
Begründung:
Im Dezember 2011/
Januar 2012 wurde die Volkshochschule von der örtlichen Rechnungsprüfung (ÖRP)
der Stadt Rheine geprüft. Die beanstandeten
Verfahren, wie z. B. das Führen einer Barkasse oder die konsequente
Einhaltung der Honorarordnung aus dem Jahr 1995, zuletzt geändert am 4.
September 2001, führten dazu, dass neben
den Veränderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen in den letzten Jahren, die
Anpassung der Satzung, der Gebührenordnung und in diesem Zuge auch der
Honorarordnung für die Volkshochschule notwendig werden.
Alle Empfehlungen
der örtlichen Rechnungsprüfung sind im letzten Jahr umgesetzt worden. Neben der
Erstellung neuer Honorarverträge für die DozentInnen der Volkshochschule wurde
für diesen Bereich dringend die Anpassung der Honorarordnung an aktuelle Honorarsätze empfohlen. Die letzte
Honorarordnung wurde 2001 vom Rat der Stadt Rheine verabschiedet und ist somit
12 Jahre alt. Die durchschnittliche Inflationsrate der letzten 10 Jahre beträgt
1,7% (Quelle: Statistisches Bundesamt).
Es ist notwendig
die Honorarsätze nach so einem langen Zeitraum anzuheben, damit entsprechend
qualifizierte DozentInnen für die unterschiedlichsten Weiterbildungsangebote verpflichtet werden können. Schon in den
letzten Jahren waren vielfach keine entsprechend qualifizierten
DozentInnen für die angegebenen Honorarsätze
auf dem Referentenmarkt zu engagieren. Die Anpassung der Honorarsätze in der
Honorarordnung der VHS der Stadt Rheine,
ist, neben der Empfehlung des ÖRP, eine notwendige Voraussetzung, um
Kursleitungen mit entsprechenden Ausbildungen bzw. Studiengängen für
qualifizierten Unterricht gewinnen zu können. Die Mehraufwendungen für die
Erhöhung der Honorare der Unterrichtslehrenden werden durch die in der
Gebührenordnung vorgeschlagenen Gebührenerhöhungen mindestens kostendeckend
sein und damit den Haushalt der Stadt Rheine nicht belasten.
Die VHS Rheine prognostiziert die Mehraufwendungen für die Honorare ab dem Jahr 2014 in Höhe von ca. 11.000 Euro p.a. Diese werden durch die zu erwartenden Mehreinnahmen (Prognose 2014 ca. 12.600 Euro, 2015 weitere ca. 5.604 Euro) durch die Gebührenerhöhung ab dem Jahr 2014 gedeckt.
Im Wesentlichen
beschränken sich die Änderungen auf zwei Bereiche der Honorarordnung:
1. Honorare für
Kursveranstaltungen (Anlage unter II.1)
2.
Gebührenstaffelung (Anlage unter II.2)
Zur Verdeutlichung
werden in der Anlage die alte und neue Honorarordnung der VHS mit den
entsprechenden Bemerkungen in der Synopse aufgeführt. Die Veränderungen sind
mit dem Rechtsamt und dem Fachbereich 7 abgestimmt worden.
Um Zustimmung zur
„Honorarordnung für die Volkshochschule der Stadt Rheine“ wird gebeten.
Anlagen:
Gegenüberstellung
alte/neue Fassung der Honorarordnung für die Volkshochschule der Stadt Rheine