Betreff
Neufassung der Honorarordnung für die Volkshochschule der Stadt Rheine
Vorlage
203/13
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Kulturausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine die folgende Honorarordnung der Volkshochschule (VHS) mit Wirkung zum 01.01.2014 zu beschließen.

 

 

 

 

 

 

Honorarordnung für

die Volkshochschule der Stadt Rheine

vom ______________

 

 

 

 

 

I.

Vertragliche Vereinbarung

 

Mit den nebenamtlichen/nebenberuflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern werden Honorarverträge abgeschlossen.

 

 

 

II.

Honorare für Kursveranstaltungen

 

1.      Für die Leitung von Seminaren, Arbeitsgemeinschaften und Kursen werden ab dem 01. Januar 2014 folgende Honorare gezahlt:

 

 

Gruppe

Honorar je

Unterrichts-

stunde

Arbeitsgebiet

I

 

 

 

II

 

 

 

III

18,00 € bis 22,00

 

 

16,00 € bis 18,00 €

 

 

50,00 €

alle Lehrveranveranstaltungen bis auf die unter II und III genannten

 

 

Bewegungsorientierte

Gesundheitsbildung/

Stressbewältigung

 

Lehrveranstaltungen zu Themen, welche die Leitung der Volkshochschule als besondere Aufgabe stellt.

 

 

2.      Lehrveranstaltungen sollten in der Regel von mindestens 10 Teilnehmenden belegt sein. Eine Gebührenstaffelung ermöglicht der Volkshochschule (VHS) eine Lehrveranstaltung auch mit weniger als 10 Teilnehmenden durchführen zu können. Ziel ist eine hohe Verlässlichkeit in der Kursdurchführung für die Kursteilnehmenden zu gewährleisten und trotzdem die Honorarkosten durch die Teilnehmergebühren zu erreichen.

 

3.      Muss eine Lehrveranstaltung im Laufe eines Arbeitsabschnittes vorzeitig beendet werden, so erhält die Kursleitung das Honorar für durchgeführte Unterrichtsstunden.

 

4.      Werden zwei Lehrveranstaltungen zusammengelegt, ist vom Tage der Zusammenlegung ab nur noch ein Honorar zu zahlen.

 

5.      Für Unterrichtsstunden, die der/die Kursleiter/in ohne Zustimmung der Leitung der Volkshochschule zusätzlich hält, wird kein Honorar bezahlt.

 

6.      Für die Leitung von besonderen Veranstaltungen und die Teilnahme an Konferenzen werden Vergütungen im Rahmen von Erstattungen nach Vereinbarung gezahlt.

 

7.      Beteiligen sich Dritte an den Kosten, können höhere Honorare vereinbart werden.

 

 

 

III.

Honorare für besondere Veranstaltungen

 

Für Lehrveranstaltungen der beruflichen Bildung, Wochenendseminare, Podiumsdiskussionen, Wanderungen, Führungen und Veranstaltungs- und Ausstellungsleistungen werden Honorare nach Vereinbarung gezahlt. Das Gleiche gilt für Studienfahrten und Exkursionen.

 

 

 

IV.

Fälligkeit der Honorare

 

1.      Die Honorare werden nach Beendigung der Veranstaltungen fällig, für die sie vereinbart worden sind (Honorarvertrag).

 

2.      Bei Honoraren für längerdauernde Lehrveranstaltungen kann ausnahmsweise eine Zahlung in zwei Raten erfolgen.

 

 

 

V.

Reisekosten

 

Grundsätzlich werden die Kosten des öffentlichen Nahverkehrs erstattet.

 

 

 

VI.

Inkrafttreten

 

Diese Honorarordnung tritt ab dem 01.01.2014 in Kraft; gleichzeitig tritt die Honorarordnung vom 7. September 1995 außer Kraft.

 


Begründung:

 

Im Dezember 2011/ Januar 2012 wurde die Volkshochschule von der örtlichen Rechnungsprüfung (ÖRP) der Stadt Rheine geprüft. Die beanstandeten  Verfahren, wie z. B. das Führen einer Barkasse oder die konsequente Einhaltung der Honorarordnung aus dem Jahr 1995, zuletzt geändert am 4. September  2001, führten dazu, dass neben den Veränderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen in den letzten Jahren, die Anpassung der Satzung, der Gebührenordnung und in diesem Zuge auch der Honorarordnung für die Volkshochschule notwendig werden.

 

Alle Empfehlungen der örtlichen Rechnungsprüfung sind im letzten Jahr umgesetzt worden. Neben der Erstellung neuer Honorarverträge für die DozentInnen der Volkshochschule wurde für diesen Bereich dringend die Anpassung der Honorarordnung an  aktuelle Honorarsätze empfohlen. Die letzte Honorarordnung wurde 2001 vom Rat der Stadt Rheine verabschiedet und ist somit 12 Jahre alt. Die durchschnittliche Inflationsrate der letzten 10 Jahre beträgt 1,7% (Quelle: Statistisches Bundesamt). 

Es ist notwendig die Honorarsätze nach so einem langen Zeitraum anzuheben, damit entsprechend qualifizierte DozentInnen für die unterschiedlichsten Weiterbildungsangebote  verpflichtet werden können. Schon in den letzten Jahren waren vielfach keine entsprechend qualifizierten DozentInnen  für die angegebenen Honorarsätze auf dem Referentenmarkt zu engagieren. Die Anpassung der Honorarsätze in der Honorarordnung der VHS der Stadt Rheine,  ist, neben der Empfehlung des ÖRP, eine notwendige Voraussetzung, um Kursleitungen mit entsprechenden Ausbildungen bzw. Studiengängen für qualifizierten Unterricht gewinnen zu können. Die Mehraufwendungen für die Erhöhung der Honorare der Unterrichtslehrenden werden durch die in der Gebührenordnung vorgeschlagenen Gebührenerhöhungen mindestens kostendeckend sein und damit den Haushalt der Stadt Rheine nicht belasten.

 

Die VHS Rheine prognostiziert die Mehraufwendungen für die Honorare ab dem Jahr 2014 in Höhe von ca. 11.000 Euro p.a. Diese werden durch die zu erwartenden Mehreinnahmen (Prognose 2014 ca. 12.600 Euro, 2015 weitere ca. 5.604 Euro) durch die Gebührenerhöhung ab dem Jahr 2014 gedeckt.

 

Im Wesentlichen beschränken sich die Änderungen auf zwei Bereiche der Honorarordnung:

 

1. Honorare für Kursveranstaltungen (Anlage unter II.1)

2. Gebührenstaffelung (Anlage unter II.2)

 

Zur Verdeutlichung werden in der Anlage die alte und neue Honorarordnung der VHS mit den entsprechenden Bemerkungen in der Synopse aufgeführt. Die Veränderungen sind mit dem Rechtsamt und dem Fachbereich 7 abgestimmt worden.

 

Um Zustimmung zur „Honorarordnung für die Volkshochschule der Stadt Rheine“ wird gebeten.


Anlagen:

 

Gegenüberstellung alte/neue Fassung der Honorarordnung für die Volkshochschule der Stadt Rheine