Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, die Träger der freien Jugendhilfe
im Zuständigkeitsbereich des Jugendamtes Rheine im Vorgriff auf die endgültige
vereinsspezifische Vereinbarung über die Umsetzung des Kinderschutzes in der
Jugendarbeit nachdrücklich zu empfehlen, erweiterte polizeiliche Führungszeugnisse
für ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für folgende
Betreuungssituationen grundsätzlich einzufordern:
· Veranstaltungen mit Übernachtung
· „Eins zu eins“ Betreuungsverhältnisse
· Abhängigkeit in hierarchischen Strukturen
Begründung:
Das im Januar 2012
in Kraft getretene Kinderschutzgesetz hat im Hinblick auf seine praktische
Umsetzung eine Fachdiskussion ausgelöst, die bis heute noch nicht abgeschlossen
ist.
Inzwischen liegen
insbesondere Fachbeiträge vor, die als Richtschnur für die Umsetzung auf
lokaler Ebene dienen können. Es sind dies die Empfehlungen:
• der Landesjugendämter Westfalen Lippe und Rheinland,
• der kommunalen Spitzenverbände NRW und
• des landeszentralen Arbeitskreises der
Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit (G 5)
Der Landesjugendring
NRW hat diese Empfehlungen im Februar 2013 zu einer umfassenden Arbeitshilfe
zusammengefasst.
Aktuell bereitet das
Landesjugendamt in zahlreichen Veranstaltungen mit den Jugendämtern
Handlungsanleitungen für die Praxis vor Ort vor, um möglichst einheitliche
Verfahren in seinem Zuständigkeitsbereich zu erreichen.
Gleiches gilt für
die Empfehlung, auf regionaler Ebene möglichst die Verfahren auf Kreisebene mit
den beteiligten Jugendämtern abzustimmen.
Diese
Abstimmungsprozesse werden voraussichtlich erst im Laufe des Jahres 2013
abgeschlossen sein.
Um sicherzustellen,
dass die geltende gesetzliche Regelung möglichst zeitnah in die Praxis
umgesetzt werden kann, sollen für die oben genannten Betreuungssituationen
grundsätzlich von allen Trägern der freien Jugendhilfe erweiterte polizeiliche
Führungszeugnisse für Ehrenamtliche gefordert werden.
Damit kann
insbesondere erreicht werden, dass für die in den Ferien geplanten Ferienlager
mit voraussichtlich wieder mehr als 2000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern, die
von mehr als 300 Betreuerinnen und Betreuern geleitet werden, die notwendigste
Vorsorge sichergestellt ist.
Der Beschluss kann dann zeitnah durch Bescheiderteilung bei der Maßnahmenförderung
umgesetzt werden.
In den weiteren
Detailgesprächen mit den Trägern der freien Jugendarbeit werden dann neben den
oben genannten Betreuungssituationen zusätzlich die trägerspezifischen
Situationen in die Vereinbarungen einzubeziehen sein.
Grundsätzlich ist dabei zu beachten, dass es
Ziel ist, eine gemeinsame Vereinbarung nach
Bundeskinderschutzgesetz zwischen dem jeweiligen Träger der freien Jugendarbeit
und dem Jugendamt zu schließen. Der Verband kann den Abschluss einer
entsprechenden Vereinbarung zwar nicht generell ablehnen. Es wird jedoch im Sinne
der Intention des Gesetzes wesentlich zielführender sein, eine gemeinsame Vereinbarung
zu schließen.
In den bisher geführten Gesprächen hat sich gezeigt, dass die
Träger der Jugendarbeit in sehr unterschiedlichem Umfang die Thematik
„Kinderschutz“ in ihre praktische Arbeit und insbesondere in ihre
Fortbildungsangebote einbezogen haben.
Die Sensibilisierung für das Thema Kinderschutz, die notwendige
Fortbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und die Benennung eines
Ansprechpartners des Trägers für das Thema Kinderschutz innerhalb der
Organisation sollen daher ebenfalls bezogen auf den konkreten Einzelfall
Gegenstand der Vereinbarung werden.
Weiteres unterstützendes Element des Vertrages soll die Benennung
von professionellen Ansprechpartnerinnen und –partnern aus geeigneten
Beratungsinstitutionen sein, die von den Trägern der Jugendarbeit im konkreten
Einzelfall zu Rate gezogen werden können.