Betreff
Umsetzung Kinderschutz in der Jugendarbeit
Vorlage
206/13
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, die Träger der freien Jugendhilfe im Zuständigkeitsbereich des Jugendamtes Rheine im Vorgriff auf die endgültige vereinsspezifische Vereinbarung über die Umsetzung des Kinderschutzes in der Jugendarbeit nachdrücklich zu empfehlen, erweiterte polizeiliche Führungszeugnisse für ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für folgende Betreuungssituationen grundsätzlich einzufordern:

 

·    Veranstaltungen mit Übernachtung

·    „Eins zu eins“ Betreuungsverhältnisse

·    Abhängigkeit in hierarchischen Strukturen

 

 

 


Begründung:

 

Das im Januar 2012 in Kraft getretene Kinderschutzgesetz hat im Hinblick auf seine praktische Umsetzung eine Fachdiskussion ausgelöst, die bis heute noch nicht abgeschlossen ist.

 

Inzwischen liegen insbesondere Fachbeiträge vor, die als Richtschnur für die Umsetzung auf lokaler Ebene dienen können. Es sind dies die Empfehlungen:

 

• der Landesjugendämter Westfalen Lippe und Rheinland,

• der kommunalen Spitzenverbände NRW und

• des landeszentralen Arbeitskreises der Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit (G 5) 

 

Der Landesjugendring NRW hat diese Empfehlungen im Februar 2013 zu einer umfassenden Arbeitshilfe zusammengefasst.

 

Aktuell bereitet das Landesjugendamt in zahlreichen Veranstaltungen mit den Jugendämtern Handlungsanleitungen für die Praxis vor Ort vor, um möglichst einheitliche Verfahren in seinem Zuständigkeitsbereich zu erreichen.

 

Gleiches gilt für die Empfehlung, auf regionaler Ebene möglichst die Verfahren auf Kreisebene mit den beteiligten Jugendämtern abzustimmen.

 

Diese Abstimmungsprozesse werden voraussichtlich erst im Laufe des Jahres 2013 abgeschlossen sein.

 

Um sicherzustellen, dass die geltende gesetzliche Regelung möglichst zeitnah in die Praxis umgesetzt werden kann, sollen für die oben genannten Betreuungssituationen grundsätzlich von allen Trägern der freien Jugendhilfe erweiterte polizeiliche Führungszeugnisse für Ehrenamtliche gefordert werden.

 

Damit kann insbesondere erreicht werden, dass für die in den Ferien geplanten Ferienlager mit voraussichtlich wieder mehr als 2000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern, die von mehr als 300 Betreuerinnen und Betreuern geleitet werden, die notwendigste Vorsorge sichergestellt ist.

 

Der Beschluss kann dann zeitnah durch Bescheiderteilung bei der Maßnahmenförderung umgesetzt werden.

 

In den weiteren Detailgesprächen mit den Trägern der freien Jugendarbeit werden dann neben den oben genannten Betreuungssituationen zusätzlich die trägerspezifischen Situationen in die Vereinbarungen einzubeziehen sein.    

 

Grundsätzlich ist dabei zu beachten, dass es Ziel ist, eine gemeinsame Vereinbarung nach Bundeskinderschutzgesetz zwischen dem jeweiligen Träger der freien Jugendarbeit und dem Jugendamt zu schließen. Der Verband kann den Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung zwar nicht generell ablehnen. Es wird jedoch im Sinne der Intention des Gesetzes wesentlich zielführender sein, eine gemeinsame Vereinbarung zu schließen.

 

In den bisher geführten Gesprächen hat sich gezeigt, dass die Träger der Jugendarbeit in sehr unterschiedlichem Umfang die Thematik „Kinderschutz“ in ihre praktische Arbeit und insbesondere in ihre Fortbildungsangebote einbezogen haben.  

 

Die Sensibilisierung für das Thema Kinderschutz, die notwendige Fortbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und die Benennung eines Ansprechpartners des Trägers für das Thema Kinderschutz innerhalb der Organisation sollen daher ebenfalls bezogen auf den konkreten Einzelfall Gegenstand der Vereinbarung werden.

 

Weiteres unterstützendes Element des Vertrages soll die Benennung von professionellen Ansprechpartnerinnen und –partnern aus geeigneten Beratungsinstitutionen sein, die von den Trägern der Jugendarbeit im konkreten Einzelfall zu Rate gezogen werden können.