Betreff
2. Änderung der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Rheine
Vorlage
166/13
Aktenzeichen
FB 7 - El
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl seiner Mitglieder die folgende 2. Änderung der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Rheine:

 

 

2. Änderung der Geschäftsordnung

für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Rheine

 

 

§ 10

Teilnahme an Sitzungen

 

Die/Der Bürgermeister(in) und die Beigeordneten nehmen an den Sitzungen des Rates teil. Die/Der Bürgermeister(in) ist berechtigt und auf Verlangen mindestens eines Ratsmitgliedes verpflichtet, zu einem Punkt der Tagesordnung vor dem Rat Stellung zu nehmen. Auch die Beigeordneten sind hierzu verpflichtet, falls es der Rat oder die/der Bürgermeister(in) verlangt. (§ 69 Abs. 1 GO)

 

 

§ 13

Anträge zur Geschäftsordnung –

Abgabe von Erklärungen

 

2.     Wird ein Antrag zur Geschäftsordnung gestellt, so darf noch je ein Mitglied des Rates für und gegen diesen Antrag sprechen. Alsdann ist über den Antrag abzustimmen. In den Fällen des § 16 Abs. 3 und Abs. 4 bedarf es keiner Abstimmung.

 

 

§ 14

Schluss der Aussprache, Schluss der Rednerliste

 

Jedes Mitglied des Rates, das sich nicht an der Beratung beteiligt hat, kann beantragen, dass die Beratung des Tagesordnungspunktes beendet oder die Rednerliste geschlossen wird. Wird ein solcher Antrag gestellt, so gibt die/der Vorsitzende die bereits vorliegenden Wortmeldungen bekannt.

 

 

§ 15

Anträge zur Sache

 

1.     Jedes Mitglied des Rates und jede Fraktion sind berechtigt, zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen, um eine Entscheidung des Rates in der Sache herbeizuführen (Anträge zur Sache). Hat eine Vorberatung in den Ausschüssen des Rates stattgefunden, so steht ein gleiches Recht auch den beteiligten Ausschüssen zu. Die Anträge müssen einen abstimmungsfähigen Beschlussentwurf enthalten.

 

 

§ 16

Abstimmung

 

4.     Auf Antrag von mindestens einem Fünftel der Mitglieder des Rates wird geheim abgestimmt. Die geheime Abstimmung erfolgt durch Abgabe von Stimmzetteln.

 

 

§ 17

Fragerecht der Ratsmitglieder

 

3.     Anfragen dürfen zurückgewiesen werden, wenn

 

        b)    die begehrte Auskunft demselben oder einem anderen Ratsmitglied innerhalb der letzten 6 Monate bereits erteilt wurde,

 

 

§ 27

Abweichungen für das Verfahren

der Ausschüsse

 

4.     Die/Der Bürgermeister(in) und die Beigeordneten sind berechtigt und auf Verlangen eines Ausschusses in Angelegenheiten ihres Geschäftsbereichs verpflichtet, an dessen Sitzungen teilzunehmen. Sie sind berechtigt und auf Verlangen mindestens eines Ausschussmitgliedes verpflichtet, zu einem Punkt der Tagesordnung vor dem Ausschuss Stellung zu nehmen.

 

 

§ 33

Inkrafttreten

 

Die 2. Änderung tritt am Tage nach der Beschlussfassung durch den Rat in Kraft.

 


Begründung:

 

Durch das „Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes“ wurde u. a. § 69 Abs. 1 Satz 2 GO „Teilnahme an Sitzungen“ dahingehend geändert, dass der Bürgermeister/die Bürgermeisterin bei der Teilnahme an Sitzungen verpflichtet ist, bereits auf Verlangen eines Ratsmitgliedes und nicht, wie bisher auf Verlangen eines Fünftels der Ratsmitglieder oder einer Fraktion, zu einem Punkt der Tagesordnung vor dem Rat Stellung zu nehmen.

 

Diese Gesetzesänderung hat Auswirkungen auf die Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Rheine.

 

Diese Änderungen und weitere redaktionelle Änderungen sind in der als Anlage beigefügten Synopse und im Beschlussvorschlag durch Fettdruck besonders kenntlich gemacht worden. Die Änderungsvorschläge entsprechen der vom Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen erlassenen Mustergeschäftsordnung und werden zur Beschlussfassung empfohlen.

 

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Rat gem. § 10 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Rheine die Änderung der Geschäftsordnung nur mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder beschließen kann.


Anlage:

 

Synopse über die 2. Änderung der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Rheine