Verfahrensvorschlag:
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss den kw - Vermerk für die Stelle 5106 „Ingenieur/in Stadtplanung“ zum 01.11.2013 aufzuheben und den Stellenplan entsprechend zu ändern.
Beratungsgrundlage/Sachverhalt:
I. Allgemeine Ausgangssituation – Stellen- und Personalkostenkonsolidierungskonzept
Angesichts der sich
dramatisch verschlechternden finanziellen Rahmenbedingungen und der daraus
resultierenden allgemeinen Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung wurde im Jahre
2006 das sog. Stellen- und Personalkostenkonsolidierungskonzept entwickelt und
am 5. 12. 2006 im Haupt- und Finanzausschuss beraten (Vorlage 508/06).
Im Rahmen dieses Konzeptes wurden alle Stellen der Stadtverwaltung
verschiedenen Prioritäts- und Maßnahmenkategorien zugeordnet. Grundgedanke ist
hierbei, dass beim Freiwerden einer Stelle entschieden wird, ob sie wiederbesetzt
werden muss oder eingespart werden kann.
Die im Rahmen dieses
Konzeptes definierten Kategorien und Maßnahmen sind in der Anlage 1
dargestellt.
Die überwiegende Zahl
der Planstellen bei der Stadt Rheine ist den Maßnahmenkategorien II. und III.
zugeordnet. Daraus folgt, dass bei jeder Stellenvakanz teilweise aufwändige
organisatorische Überprüfungen durchgeführt werden müssen. Die für derartige
Organisationsuntersuchungen in der Stadtverwaltung zur Verfügung stehenden
personellen Ressourcen sind sehr begrenzt. Die Beauftragung externer Organisationsberater
ist zum einen sehr teuer und zum anderen hinsichtlich der praktischen
Umsetzbarkeit der Ergebnisse erfahrungsgemäß kritisch zu bewerten. Daher wurde
in der Stadtverwaltung ein internes System entwickelt und eine Arbeitsgruppe
„Organisationsuntersuchung“ eingerichtet. Unter der Moderation des Fachbereiches
„Interner Service“ führen die Controller/innen aller 6 Fachbereiche der Stadtverwaltung
stellenbezogene organisatorische Überprüfungen durch. Erste verwaltungsinterne
Untersuchungsergebnisse dieser Arbeitsgruppe liegen bereits vor und werden in
die nächsten Stellenplanberatungen einfließen.
In diesem Sinne
wurden Einzelheiten des Stellen- und Personalkostenkonsolidierungskonzeptes in
mehreren Sitzungen der Strategie- und Finanzkommission dargestellt und intensiv
diskutiert.
II. Personalbedarfs- und
Entwicklungsplanung 2008 – 2015
Zur konkreten Ausgestaltung des Stellen- und
Personalkostenkonsolidierungskonzeptes war es notwendig, für einen
überschaubaren Planungszeitraum die zu erwartende personelle Entwicklung bei
der Stadtverwaltung zu betrachten. Zu diesem Zweck wurde im Jahre 2008 eine
Personalbedarfs- und Entwicklungsplanung für den Zeitraum 2008 – 2015 erstellt.
Dabei wurde deutlich, dass es zahlreiche Einflussfaktoren gibt, die in einer
Verwaltung unserer Größenordnung kaum statistisch planbar sind. Für eine
annähernd realistische Planung war es daher insbesondere erforderlich, die im
Planungszeitraum zu erwartende Fluktuation möglichst realistisch einzuschätzen.
Neben den bekannten Altersgrenzen ist dabei auch ein früheres Ausscheiden aus
dem aktiven Dienst der Stadt Rheine im Rahmen der Altersteilzeit eine feste
Planungsgröße.
Unter Berücksichtigung der erkennbaren Faktoren ist davon auszugehen,
dass bis zum Ende des Planungszeitraumes 80 Personen aus dem aktiven Dienst der
Stadt Rheine ausscheiden werden. Auf dieser Grundlage können nach Einschätzung
der Verwaltung bis 2015 18 Planstellen eingespart werden. 39 Stellen sollen
durch die Einstellung und Übernahme von Auszubildenden und 23 Stellen extern
wieder besetzt werden. Nach dem derzeitigen Planungsstand wird dieses Ziel
erreichbar sein.
III. Gewährung von Altersteilzeit (ATZ) als Element der Personalbedarfs-
und Entwicklungsplanung 2008 – 2015
Um das Ziel des
Stellen- und Personalkostenkonsolidierungskonzeptes erreichen zu können, ist
eine möglichst planbare und sozialverträgliche Fluktuation erforderlich. Im
Rahmen dieses sog. aktiven Fluktuationsmanagements hat der Rat der Stadt Rheine
eine Grundsatzregelung über die Gewährung von Altersteilzeit bei der Stadt
Rheine beschlossen. Von dieser Möglichkeit haben in den Jahren 2009 und 2010
insgesamt 33 Mitarbeiter/innen Gebrauch gemacht, so dass die Personalbedarfs-
und Entwicklungsplanung insofern auf eine relativ realistische Basis gestellt
werden konnte.
IV. Ausweisung von kw – Vermerken im Rahmen der Stellenpläne 2012 und
2013
Die nach der
Personalbedarfs- und Entwicklungsplanung 2008 – 2015 vorgesehenen 18
Stelleneinsparungen können aufgrund der Systematik dieses Konzeptes im Voraus
nicht in allen Fällen konkret stellenbezogen benannt werden. Gleichwohl hat die
Verwaltung in mehreren Sitzungen der Strategie- und Finanzkommission und im HFA
erklärt, dass sie dieses Ziel bis zum Ende des Planungszeitraumes erreichen
wird.
Wegen dieser
fehlenden Konkretisierung der Stelleneinsparungen hat der Rat der Stadt Rheine
im Wege der Stellenplanberatungen 2010 und 2011 festgelegt, dass die
altersteilzeitbedingt frei werdenden Planstellen einen kw – Vermerk erhalten.
Dieser Vermerk bedeutet, dass die jeweils betroffenen Stellen mit dem
Ausscheiden des Stelleninhabers bzw. der Stelleninhaberin „wegfallen“, also für
eine Wiederbesetzung nicht mehr zur Verfügung stehen.
Die Verwaltung hat
bei verschiedenen Gelegenheiten darauf hingewiesen, dass das Instrument der kw-
Vermerke im Kontext des Stellen- und Personalkostenkonsolidierungskonzeptes
kein geeignetes Mittel ist, die gesteckten Ziele schneller oder effizienter zu
erreichen. Gleichwohl wurde die kw – Vermerke aus dem Stellenplan 2010 in den
Stellenplan 2011 übernommen; verbunden mit der Forderung, bei Freiwerden einer
entsprechenden Stelle in den zuständigen Ratsgremien über die Aufhebung jedes
einzelnen kw – Vermerkes zu entscheiden.
V. Aufhebung
des kw – Vermerkes bei der Stelle 5106 „Ingenieur/in Stadtplanung“ im Fachbereich
5
Die Stelle 5106 ist
im aktuellen Stellenplan nach Entgeltgrupppe 12 mit einem kw – Vermerk ausgewiesen.
Die Stelleninhaberin wird zum 31.10.2013 in die Freistellungsphase der
Altersteilzeit eintreten.
Im Rahmen des Stellen- und Personalkostenkonsolidierungskonzeptes ist
diese Stelle der Prioritätenkategorie „2.2“ und der Maßnahmeneinteilung „III“
zugeordnet.
Das bedeutet, „dass
die Nichtwiederbesetzung der Stelle Einschränkungen bei Pflichtaufgaben
bedeuten würde und und dass vor Wiederbesetzung detaillierte organisatorische
Überprüfungen erforderlich sind. Die Stelle kann bis zum Abschluss der
Untersuchungen unbesetzt bleiben“.
Die Begründung
dieser Vorlage soll nicht nur auf die vorgeschlagene Entscheidung über die
Aufhebung des kw-Vermerkes abzielen. Zugleich gibt der Fachbereich Planen und
Bauen hiermit auch eine Stellungnahme ab, die im Rahmen der Haushaltskonsolidierung
zur aufgeworfenen Maßnahme „Überprüfung des Stellenbedarfs in der Stadtplanung
bei weitgehendem Outsourcing“ (Liste 2, Ziff 2.29) noch aussteht (vgl. auch
Vorlage 088/13).
Der Fachbereich 5
hat eine Organisationsuntersuchung durchgeführt. Diese ist als Anlage
beigefügt.
Anlagen:
Organisationsuntersuchung Stadtplanung