Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, den kw-Vermerk für die Stelle 3207 „Sachbearbeiter/in Ordnungsangelegenheiten, Gewerberodnung“ zum 01.01.2014 aufzuheben und den Stellenplan entsprechend zu ändern.
Begründung:
I. Allgemeine
Ausgangssituation – Stellen- und Personalkostenkonsolidierungskonzept
Angesichts der sich dramatisch
verschlechternden finanziellen Rahmenbedingungen und der daraus resultierenden
allgemeinen Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung wurde im Jahre 2006 das sog.
Stellen- und Personalkostenkonsolidierungskonzept entwickelt und am 5. Dezember
2006 im Haupt- und Finanzausschuss beraten (Vorlage 508/06). Im Rahmen dieses
Konzeptes wurden alle Stellen der Stadtverwaltung verschiedenen Prioritäts- und
Maßnahmenkategorien zugeordnet. Grundgedanke ist hierbei, dass beim Freiwerden
einer Stelle entschieden wird, ob sie wiederbesetzt werden muss oder eingespart
werden kann. Die im Rahmen dieses Konzeptes definierten Kategorien und
Maßnahmen sind in der Anlage 1 dargestellt.
Die überwiegende Zahl der Planstellen bei der
Stadt Rheine ist den Maßnahmenkategorien II. und III. zugeordnet. Daraus folgt,
dass bei jeder Stellenvakanz teilweise aufwändige organisatorische
Überprüfungen durchgeführt werden müssen. Die für derartige Organisationsuntersuchungen
in der Stadtverwaltung zur Verfügung stehenden personellen Ressourcen sind sehr
begrenzt. Die Beauftragung externer Organisationsberater ist zum einen sehr
teuer und zum anderen hinsichtlich der praktischen Umsetzbarkeit der Ergebnisse
erfahrungsgemäß kritisch zu bewerten. Daher wurde in der Stadtverwaltung ein
internes System entwickelt und eine Arbeitsgruppe „Organisationsuntersuchung“
eingerichtet. Unter der Moderation des Fachbereichsleiters „Interner Service“
führen die Controller(innen) aller 6 Fachbereiche der Stadtverwaltung
stellenbezogene organisatorische Überprüfungen durch. Erste verwaltungsinterne
Untersuchungsergebnisse dieser Arbeitsgruppe liegen bereits vor und werden in
die nächsten Stellenplanberatungen einfließen. In diesem Sinne wurden
Einzelheiten des Stellen- und Personalkostenkonsolidierungskonzeptes in mehreren
Sitzungen der Strategie- und Finanzkommission dargestellt und intensiv diskutiert.
II. Personalbedarfs- und Entwicklungsplanung 2008
– 2015
Zur konkreten
Ausgestaltung des Stellen- und Personalkostenkonsolidierungskonzeptes war es
notwendig, für einen überschaubaren Planungszeitraum die zu erwartende
personelle Entwicklung bei der Stadtverwaltung zu betrachten. Zu diesem Zweck
wurde im Jahre 2008 eine Personalbedarfs- und Entwicklungsplanung für den
Zeitraum 2008 – 2015 erstellt. Dabei wurde deutlich, dass es zahlreiche
Einflussfaktoren gibt, die in einer
Unter
Berücksichtigung der erkennbaren Faktoren ist davon auszugehen, dass bis zum
Ende des Planungszeitraumes 80 Personen aus dem aktiven Dienst der Stadt Rheine
ausscheiden werden. Auf dieser Grundlage können nach Einschätzung der
III. Gewährung
von Altersteilzeit (ATZ) als Element der Personalbedarfs- und
Entwicklungsplanung 2008 – 2015
Um das Ziel des
Stellen- und Personalkostenkonsolidierungskonzeptes erreichen zu können, ist
eine möglichst planbare und sozialverträgliche Fluktuation erforderlich. Im
Rahmen dieses sog. aktiven Fluktuationsmanagements hat der Rat der Stadt Rheine
eine Grundsatzregelung über die Gewährung von Altersteilzeit bei der Stadt
Rheine beschlossen. Von dieser Möglichkeit haben in den Jahren 2009 und 2010
insgesamt 33 Mitarbeiter(innen) Gebrauch gemacht, sodass die Personalbedarfs-
und Entwicklungsplanung insofern auf eine relativ realistische Basis gestellt
werden konnte.
IV. Ausweisung
von kw-Vermerken im Rahmen der Stellenpläne 2010 und 2011
Die nach der Personalbedarfs- und
Entwicklungsplanung 2008 – 2015 vorgesehenen 18 Stelleneinsparungen können
aufgrund der Systematik dieses Konzeptes im Voraus nicht in allen Fällen
konkret stellenbezogen benannt werden. Gleichwohl hat die
Wegen dieser fehlenden Konkretisierung der
Stelleneinsparungen hat der Rat der Stadt Rheine im Wege der
Stellenplanberatungen 2010 und 2011 festgelegt, dass die altersteilzeitbedingt
frei werdenden Planstellen einen kw-Vermerk erhalten. Dieser Vermerk bedeutet,
dass die jeweils betroffenen Stellen mit dem Ausscheiden des Stelleninhabers
bzw. der Stelleninhaberin „wegfallen“, also für eine Wiederbesetzung nicht mehr
zur Verfügung stehen.
Die
V. Stellenpriorisierung
Die Stelle 3207 „Sachbearbeiter/in Ordnungsangelegenheiten, Gewerbeordnung“ ist im aktuellen Stellenplan nach Entgeltgruppe 9 ausgewiesen und mit einem kw-Vermerk versehen.
Der jetzige Stelleninhaber hat von der Altersteilzeitregelung Gebrauch gemacht und wechselt Ende April 2014 in die Freistellungsphase.
Im Rahmen des Stellen- und
Personalkostenkonsolidierungskonzeptes ist diese Stelle der
Prioritätenkategorie „1.1“ und im Maßnahmenkatalog der Kategorie „I“ zugeordnet.
D. h., es handelt sich um eine Pflichtaufgabe ohne Gestaltungsmöglichkeit. Die
Stelle ist per Gesetz vorgeschrieben, es besteht kein Handlungsspielraum. Die
Maßnahmenkategorie „I“ bedeutet, dass keine Detailprüfung erforderlich ist und
die Stelle unverzüglich wiederbesetzt werden muss.
VI.
Bedeutung der Stelle
Der derzeitige Stelleninhaber nimmt Pflichtaufgaben
nach der Gewerbeordnung NRW (GewO NRW), nach dem Ordnungsbehördengesetz (OBG)
und nach dem Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten
(PsychKG) wahr.
Hierzu gehören die Erteilung der
Genehmigungen von Gewerbebetrieben, die Ablehnung, die Gewerbeüberwachung und
die abschließende Bearbeitung von Gewerbeuntersagungsverfahren sowie die
Schwarzarbeitsbekämpfung. Ein weiterer Schwerpunkt betrifft den Bereich des
gewerblichen Glückspielrechts und die Einleitung und abschließende Bearbeitung
von Bußgeldverfahren bei entsprechenden Ordnungswidrigkeiten in diesen
Bereichen. Außerdem erfolgt die Einleitung und Koordination von Zwangsmaßnahmen
nach dem PsychKG und im Bereich der Schädlingsbekämpfung (z.B. durch Ratten)
werden Beratungen und Ortstermine durchgeführt und falls erforderlich werden
Ordnungsverfügungen erteilt. Im Bereich des fließenden Verkehrs werden verkehrsrechtliche
Anordnungen getroffen.
Aus diesen Gründen muss diese Stelle sofort
wieder besetzt werden.
Anlagen:
Stellen- und Personalkonsolidierungskonzept