Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Wahlausschuss beschließt die Einteilung des Wahlgebietes der Stadt Rheine entsprechend des Straßenverzeichnis der Anlage 1 mit folgenden Änderungen:

 

1.     Dem Wahlbezirk 14 Hauenhorst-Ost/Mesum West werden aus dem Wahlbezirk 15 Hauenhorst-West/Catenhorn/Darbrook die nachfolgenden Straßen(-abschnitte) zugeordnet:

 

Hauptstraße              Haus-Nr. 2 bis 100 (nur gerade)               

Im Tannengrund        Haus-Nr. 1 bis 999 (alle)                           

Im Wiesengrund        Haus-Nr. 1 bis 999 (alle)                           

Mesumer Straße       Haus-Nr. 1 bis 17 (nur ungerade)      

 

2.   Dem Wahlbezirk 22 Wietesch/Bentlage-Ost werden aus dem Wahlbezirk 21 Wadelheim/Bentlage-West die nachfolgenden Straßen(-abschnitte) zugeordnet:

Am großen Unland     Haus-Nr. 1 bis 999 (alle)                           

Unlandstraße             Haus-Nr. 80 bis 999 (alle)               

Brockhausenweg       Haus-Nr. 1 bis 999 (alle)                           

Pestalozziweg           Haus-Nr. 1 bis 999 (alle)                           

Sailerweg                  Haus-Nr. 1 bis 999 (alle)                           

Fröbelweg                 Haus-Nr. 1 bis 999 (alle)                           


Begründung:

 

 

Der Wahlausschuss beschließt gemäß § 4 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) die Einteilung der Wahlbezirke für die Kommunalwahl 2014 bis zum 30. Oktober 2013.

 

 

 

1.        Anzahl der in den Wahlbezirken zu wählenden Vertreter/innen

 

Die Anzahl der zu wählenden Vertreter für den Rat sowie die daraus resultierende Zahl der Wahlbezirke richtet sich gemäß § 3 Absatz 2 Buchstabe a) KWahlG nach  der Bevölkerungszahl. Für die Stadt Rheine sind bei einer Bevölkerungszahl von über 50.000, aber nicht über 100.000 50 Vertreter, davon 25 in Wahlbezirken zu wählen.

 

Gemäß der Satzung über die Verringerung der Zahl der zu wählenden Vertreter/innen für den Rat der Stadt Rheine vom 4. Februar 2003, hat der Rat der Stadt Rheine von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Zahl der zu wählenden Vertreter/innen gemäß § 3 Absatz 2 KWahlG um 6 zu verringern (davon 3 zur Wahl in den Wahlbezirken und 3 zur Wahl aus der Listenwahl). Entsprechend sind zur Kommunalwahl 2014 insgesamt 22 Wahlbezirke für die Wahl zum Rat der Stadt Rheine zu bilden.

 

 

 

2.    Einwohnergrenzen für die Bildung und Größe der Wahlbezirke

 

Für die Berechnung der Wahlbezirksgröße ist die vom IT.NRW am 30.06.2012 veröffentlichte amtliche Bevölkerungszahl der Stadt Rheine maßgeblich. Diese betrug zum Stichtag 76.706 Einwohner. Unter Berücksichtigung der Bildung von 22 Wahlbezirken, ergibt sich eine durchschnittliche Einwohnerzahl je Wahlbezirk in Höhe von 3.487 Einwohnern. 

 

Bei der Abgrenzung der Wahlbezirke gemäß § 4 Absatz 2 KWahlG ist darauf Rücksicht zu nehmen, dass räumliche Zusammenhänge möglichst gewahrt bleiben. Die Abweichung von der durchschnittlichen Einwohnerzahl der Wahlbezirke darf nicht mehr als 25 % nach oben (4.359 Einwohner/innen) oder unten (2.615 Einwohner/innen) betragen.

 

Die Wahlbezirke sind so zu bemessen, dass die Ober- und Untergrenzen auch zum Wahltermin am 25. Mai 2014 eingehalten werden können. Daher ist durch den Wahlausschuss bei der Bildung der Wahlbezirke ein „Sicherheitsabstand“ für Einwohnerveränderungen, die nach Einteilung der Wahlbezirke bis zum Wahltermin eintreten, zu berücksichtigen. Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen diesen Sicherheitsabstand mit 3,0 Prozent (= 105 Einwohner) zu bemessen. Dieses bedingt, dass die Abweichung von der durchschnittlichen Einwohnerzahl der Wahlbezirke nur noch 22 Prozent betragen darf. Bezogen auf die Einwohnerzahl je Wahlbezirk liegt die Obergrenze bei 4.254 und die Untergrenze bis 2.720 Einwohner/innen. Die Einwohnerabweichung darf somit von der durchschnittlichen Einwohnerzahl je Wahlbezirk (3.487) nach oben oder unten maximal 767 Einwohner/innen betragen.

 

Die amtliche Bevölkerungszahl (76.706) zum Stichtag 30.06.2012, die für die Einteilung der Wahlbezirke maßgeblich ist, weicht deutlich von der Einwohnerzahl nach dem Melderegister der Stadt Rheine (74.859) zum 30. Mai 2013 ab.

 

Da eine amtliche Bevölkerungszahl des IT.NRW auf Wahlbezirksebene nicht zur Verfügung steht, sind die gemeindeeigenen Einwohnerzahlen in den Wahlbezirken (basierende auf Einwohnermeldedaten) auf die amtliche Bevölkerungszahl des IT.NRW anzupassen (Empfehlung des Innenministeriums NRW im Erlass vom 02.04.2008).

 

Die Verwaltung schlägt vor, die Einwohnerzahlen bezogen auf die Wahlbezirke im mathematischen Dreisatzverfahren an die statistische Größe des IT.NRW anzugleichen. Die Differenz zwischen der Bevölkerungszahl IT.NRW und der Einwohnerzahl nach dem Melderegister beträgt 1.847 Einwohner.

 

Entsprechend wird auf die Einwohnerzahl der Wahlbezirke (ermittelt aus den Einwohnermeldedaten) ein Aufschlag von 2,467305 Prozent  berechnet, um insgesamt auf die amtliche Bevölkerungszahl des IT.NRW in Höhe von 76.706 zu gelangen.

 

 

 

3.    Einteilung des Stadtgebietes in Wahlbezirke

 

Bleibt die Einteilung des Stadtgebietes in Wahlbezirke unverändert gegenüber der Kommunalwahl 2009 (siehe Anlage 1 – Wahlbezirke mit zugeordneten Straßen und Anlage 2 – Übersichtskarte Wahlbezirke) bestehen, ergeben sich die in der Anlage 3 dargestellten Einwohnergrößen für die Wahlbezirke.

 

Der Anlage 3 ist zu entnehmen, dass bei dieser Einteilung des Wahlgebietes die zugelassenen Ober- bzw. Untergrenzen vom Mittelwert (= 3.487 Einwohner +/- 22 % bzw. +/-767 Einwohner, vgl. Ziffer 2 der Vorlage) in den Wahlbezirken 14 Hauenhorst-West/Catenhorn/Darbrook (Abweichung -22,27%/-776 Einwohner) und 21 Wadelheim/Bentlage-West (Abweichung +22,32 %/+778 Einwohner) nicht eingehalten werden.

 

Es wird daher die folgende Veränderung der Wahlbezirkseinteilung gegenüber der Kommunalwahl 2009 vorgeschlagen:

 

 

 

Änderung:    Wahlbezirk 14 Hauenhorst-Ost/Mesum-West

                     Wahlbezirk 15 Hauenhorst-West/Catenhorn/Darbrook

 

Dem Wahlbezirk 14 Hauenhorst-Ost/Mesum West werden aus dem Wahlbezirk 15 Hauenhorst-West/Catenhorn/Darbrook die nachfolgenden Straßen(-abschnitte) zugeordnet:

 

Hauptstraße

Haus-Nr. 2 bis 100 (nur gerade)

50 Einwohner

Im Tannengrund

Haus-Nr. 1 bis 999 (alle)     

20 Einwohner

Im Wiesengrund

Haus-Nr. 1 bis 999 (alle)

45 Einwohner

Mesumer Straße      

Haus-Nr. 1 bis 17 (nur ungerade)

  9 Einwohner

 

           

Summe Einwohner

124 Einwohner

zzgl. Anpassungsfaktor 1, 02467305

(Anpassung auf Bevölkerungszahl IT.NRW, vgl. Ziffer 2)

127 Einwohner

           

 

Die Abweichung zum durchschnittlichen Einwohnerzahl je Wahlbezirk beträgt nach dieser Änderung:

 

 

Wahlbezirk

Einwohnerzahl alt

Abweichung alt

Einwohner (%)

Einwohnerzahl neu

Abweichung neu

Einwohner (%)

 

14 Hauenhorst-Ost/Mesum West

 

2.710

 

-776

(-22,27%)

 

2.837

 

-649

(-18,62%)

 

15 Hauenhorst-West/ Catenhorn/ Darbrook

 

3.411

 

-75

(-2,17%)

 

3.284

 

-203

(-5,81%)

 

 

 

 

Änderung:    Wahlbezirk 21 Wadelheim/Bentlage-West

                     Wahlbezirk 22 Wietesch/Bentlage-Ost

 

Dem Wahlbezirk 22 Wietesch/Bentlage-Ost werden aus dem Wahlbezirk 21 Wadelheim/Bentlage-West die nachfolgenden Straßen(-abschnitte) zugeordnet:

 

Am großen Unland    

Haus-Nr. 1 bis 999 (alle)     

37 Einwohner

Unlandstraße 

Haus-Nr. 80 bis 999 (alle)

53 Einwohner

Brockhausenweg

Haus-Nr. 1 bis 999 (alle)     

31 Einwohner

Pestalozziweg

Haus-Nr. 1 bis 999 (alle)     

15 Einwohner

Sailerweg

Haus-Nr. 1 bis 999 (alle)     

10 Einwohner

Fröbelweg

Haus-Nr. 1 bis 999 (alle)     

21 Einwohner

 

Summe Einwohner

167 Einwohner

zzgl. Anpassungsfaktor 1, 02467305

(Anpassung auf Bevölkerungszahl IT.NRW, vgl. Ziffer 2)

171 Einwohner

 

 

 

Die Abweichung zum durchschnittlichen Einwohnerzahl je Wahlbezirk beträgt nach dieser Änderung:

 

Wahlbezirk

Einwohnerzahl alt

Abweichung alt

Einwohner (%)

Einwohnerzahl neu

Abweichung neu

Einwohner (%)

 

21 Wadelheim/Bentlage-West

 

4.265

 

+778 (+22,32%)

 

4.094

 

+607

(+17,41%)

 

22 Wietesch/Bentlage-Ost

 

3.406

 

-81

(-2,31%)

 

3.577

 

+90

(+2,60%)

 

                  

        Die neuen Bevölkerungszahlen je Wahlbezirk sind auch der Anlage 4 zu entnehmen.