Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Wahlausschuss beschließt die Einteilung des Wahlgebietes der Stadt Rheine entsprechend des Straßenverzeichnis der Anlage 1 mit folgenden Änderungen:
1. Dem Wahlbezirk 14 Hauenhorst-Ost/Mesum West werden aus dem Wahlbezirk 15 Hauenhorst-West/Catenhorn/Darbrook die nachfolgenden Straßen(-abschnitte) zugeordnet:
Hauptstraße Haus-Nr. 2 bis 100 (nur gerade)
Im Tannengrund Haus-Nr. 1 bis 999 (alle)
Im Wiesengrund Haus-Nr. 1 bis 999 (alle)
Mesumer Straße Haus-Nr. 1 bis 17 (nur ungerade)
2. Dem Wahlbezirk 22 Wietesch/Bentlage-Ost werden aus dem Wahlbezirk 21 Wadelheim/Bentlage-West die nachfolgenden Straßen(-abschnitte) zugeordnet:
Am großen Unland Haus-Nr. 1 bis 999 (alle)
Unlandstraße Haus-Nr. 80 bis 999 (alle)
Brockhausenweg Haus-Nr. 1 bis 999 (alle)
Pestalozziweg Haus-Nr. 1 bis 999 (alle)
Sailerweg Haus-Nr. 1 bis 999 (alle)
Fröbelweg Haus-Nr. 1 bis 999 (alle)
Begründung:
Der Wahlausschuss beschließt gemäß § 4 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) die Einteilung der Wahlbezirke für die Kommunalwahl 2014 bis zum 30. Oktober 2013.
1.
Anzahl
der in den Wahlbezirken zu wählenden Vertreter/innen
Die Anzahl der zu wählenden Vertreter für den Rat sowie die daraus resultierende Zahl der Wahlbezirke richtet sich gemäß § 3 Absatz 2 Buchstabe a) KWahlG nach der Bevölkerungszahl. Für die Stadt Rheine sind bei einer Bevölkerungszahl von über 50.000, aber nicht über 100.000 50 Vertreter, davon 25 in Wahlbezirken zu wählen.
Gemäß der Satzung über die Verringerung der Zahl der zu wählenden Vertreter/innen für den Rat der Stadt Rheine vom 4. Februar 2003, hat der Rat der Stadt Rheine von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Zahl der zu wählenden Vertreter/innen gemäß § 3 Absatz 2 KWahlG um 6 zu verringern (davon 3 zur Wahl in den Wahlbezirken und 3 zur Wahl aus der Listenwahl). Entsprechend sind zur Kommunalwahl 2014 insgesamt 22 Wahlbezirke für die Wahl zum Rat der Stadt Rheine zu bilden.
2. Einwohnergrenzen
für die Bildung und Größe der Wahlbezirke
Für die Berechnung der Wahlbezirksgröße ist die vom IT.NRW am 30.06.2012 veröffentlichte amtliche Bevölkerungszahl der Stadt Rheine maßgeblich. Diese betrug zum Stichtag 76.706 Einwohner. Unter Berücksichtigung der Bildung von 22 Wahlbezirken, ergibt sich eine durchschnittliche Einwohnerzahl je Wahlbezirk in Höhe von 3.487 Einwohnern.
Bei der Abgrenzung der Wahlbezirke gemäß § 4 Absatz 2 KWahlG ist darauf Rücksicht zu nehmen, dass räumliche Zusammenhänge möglichst gewahrt bleiben. Die Abweichung von der durchschnittlichen Einwohnerzahl der Wahlbezirke darf nicht mehr als 25 % nach oben (4.359 Einwohner/innen) oder unten (2.615 Einwohner/innen) betragen.
Die Wahlbezirke sind so zu bemessen, dass die Ober- und Untergrenzen auch zum Wahltermin am 25. Mai 2014 eingehalten werden können. Daher ist durch den Wahlausschuss bei der Bildung der Wahlbezirke ein „Sicherheitsabstand“ für Einwohnerveränderungen, die nach Einteilung der Wahlbezirke bis zum Wahltermin eintreten, zu berücksichtigen. Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen diesen Sicherheitsabstand mit 3,0 Prozent (= 105 Einwohner) zu bemessen. Dieses bedingt, dass die Abweichung von der durchschnittlichen Einwohnerzahl der Wahlbezirke nur noch 22 Prozent betragen darf. Bezogen auf die Einwohnerzahl je Wahlbezirk liegt die Obergrenze bei 4.254 und die Untergrenze bis 2.720 Einwohner/innen. Die Einwohnerabweichung darf somit von der durchschnittlichen Einwohnerzahl je Wahlbezirk (3.487) nach oben oder unten maximal 767 Einwohner/innen betragen.
Die amtliche Bevölkerungszahl (76.706) zum Stichtag 30.06.2012, die für die Einteilung der Wahlbezirke maßgeblich ist, weicht deutlich von der Einwohnerzahl nach dem Melderegister der Stadt Rheine (74.859) zum 30. Mai 2013 ab.
Da eine amtliche Bevölkerungszahl des IT.NRW auf Wahlbezirksebene nicht zur Verfügung steht, sind die gemeindeeigenen Einwohnerzahlen in den Wahlbezirken (basierende auf Einwohnermeldedaten) auf die amtliche Bevölkerungszahl des IT.NRW anzupassen (Empfehlung des Innenministeriums NRW im Erlass vom 02.04.2008).
Die Verwaltung schlägt vor, die Einwohnerzahlen bezogen auf die Wahlbezirke im mathematischen Dreisatzverfahren an die statistische Größe des IT.NRW anzugleichen. Die Differenz zwischen der Bevölkerungszahl IT.NRW und der Einwohnerzahl nach dem Melderegister beträgt 1.847 Einwohner.
Entsprechend wird auf die Einwohnerzahl der Wahlbezirke (ermittelt aus den Einwohnermeldedaten) ein Aufschlag von 2,467305 Prozent berechnet, um insgesamt auf die amtliche Bevölkerungszahl des IT.NRW in Höhe von 76.706 zu gelangen.
3. Einteilung des Stadtgebietes
in Wahlbezirke
Bleibt die Einteilung des Stadtgebietes in Wahlbezirke unverändert gegenüber der Kommunalwahl 2009 (siehe Anlage 1 – Wahlbezirke mit zugeordneten Straßen und Anlage 2 – Übersichtskarte Wahlbezirke) bestehen, ergeben sich die in der Anlage 3 dargestellten Einwohnergrößen für die Wahlbezirke.
Der Anlage 3 ist zu entnehmen, dass bei dieser Einteilung des Wahlgebietes die zugelassenen Ober- bzw. Untergrenzen vom Mittelwert (= 3.487 Einwohner +/- 22 % bzw. +/-767 Einwohner, vgl. Ziffer 2 der Vorlage) in den Wahlbezirken 14 Hauenhorst-West/Catenhorn/Darbrook (Abweichung -22,27%/-776 Einwohner) und 21 Wadelheim/Bentlage-West (Abweichung +22,32 %/+778 Einwohner) nicht eingehalten werden.
Es wird daher die folgende Veränderung der Wahlbezirkseinteilung gegenüber der Kommunalwahl 2009 vorgeschlagen:
Änderung: Wahlbezirk 14
Hauenhorst-Ost/Mesum-West
Wahlbezirk 15
Hauenhorst-West/Catenhorn/Darbrook
Dem Wahlbezirk 14 Hauenhorst-Ost/Mesum West werden aus dem Wahlbezirk 15 Hauenhorst-West/Catenhorn/Darbrook die nachfolgenden Straßen(-abschnitte) zugeordnet:
Hauptstraße |
Haus-Nr. 2 bis 100
(nur gerade) |
50
Einwohner |
Im Tannengrund |
Haus-Nr. 1 bis 999
(alle) |
20
Einwohner |
Im Wiesengrund |
Haus-Nr. 1 bis 999
(alle) |
45
Einwohner |
Mesumer Straße |
Haus-Nr. 1 bis 17
(nur ungerade) |
9 Einwohner |
Summe Einwohner |
124
Einwohner |
zzgl. Anpassungsfaktor 1, 02467305 (Anpassung auf
Bevölkerungszahl IT.NRW, vgl. Ziffer 2) |
127 Einwohner |
Die Abweichung zum durchschnittlichen Einwohnerzahl je Wahlbezirk beträgt nach dieser Änderung:
Wahlbezirk |
Einwohnerzahl
alt |
Abweichung
alt Einwohner
(%) |
Einwohnerzahl
neu |
Abweichung
neu Einwohner
(%) |
14 Hauenhorst-Ost/Mesum
West |
2.710 |
-776
(-22,27%) |
2.837 |
-649 (-18,62%) |
15 Hauenhorst-West/ Catenhorn/
Darbrook |
3.411 |
-75
(-2,17%) |
3.284 |
-203 (-5,81%) |
Änderung: Wahlbezirk 21 Wadelheim/Bentlage-West
Wahlbezirk 22
Wietesch/Bentlage-Ost
Dem Wahlbezirk 22 Wietesch/Bentlage-Ost werden aus dem Wahlbezirk 21 Wadelheim/Bentlage-West die nachfolgenden Straßen(-abschnitte) zugeordnet:
Am großen Unland |
Haus-Nr. 1 bis 999
(alle) |
37
Einwohner |
Unlandstraße |
Haus-Nr. 80 bis 999
(alle) |
53
Einwohner |
Brockhausenweg |
Haus-Nr. 1 bis 999
(alle) |
31
Einwohner |
Pestalozziweg |
Haus-Nr. 1 bis 999
(alle) |
15
Einwohner |
Sailerweg |
Haus-Nr. 1 bis 999
(alle) |
10
Einwohner |
Fröbelweg |
Haus-Nr. 1 bis 999
(alle) |
21
Einwohner |
Summe Einwohner |
167
Einwohner |
zzgl. Anpassungsfaktor 1, 02467305 (Anpassung auf
Bevölkerungszahl IT.NRW, vgl. Ziffer 2) |
171 Einwohner |
Die Abweichung zum durchschnittlichen Einwohnerzahl je Wahlbezirk beträgt nach dieser Änderung:
Wahlbezirk |
Einwohnerzahl
alt |
Abweichung
alt Einwohner
(%) |
Einwohnerzahl
neu |
Abweichung
neu Einwohner
(%) |
21 Wadelheim/Bentlage-West |
4.265 |
+778
(+22,32%) |
4.094 |
+607 (+17,41%) |
22 Wietesch/Bentlage-Ost |
3.406 |
-81
(-2,31%) |
3.577 |
+90 (+2,60%) |
Die neuen Bevölkerungszahlen je Wahlbezirk sind auch der Anlage 4 zu entnehmen.