Betreff
Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung 2014/2015 und Ausblick bis 2017
Vorlage
264/13
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kindergartenbedarfsplanung 2014/2015 bis 2017/2018 zur Kenntnis und stellt den ausgewiesenen Bedarf fest.

 


Begründung:

 

Gesamtbetrachtung der als Anlage beiliegenden Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung

 

Mit einer Quote von zunächst 31 % ab 2014 an Betreuungsplätzen für die 0<3-Jährigen ist der schrittweise Ausbau der U3-Betreuung auf einem guten Weg. Zudem ist das Spielgruppenangebot in Rheine sehr gut ausgebaut, welches von vielen Eltern genutzt wird. Ob es nach dem 01.08.2013 zu Klagen auf Erfüllung des Rechtsanspruchs auf frühkindliche Bildung kommen wird, muss abgewartet werden. Bisher deuten keine Hinweise darauf hin.

Trotz aller Anstrengungen kann dieses Ziel höchstens als ein Etappenziel betrachtet werden. Mit dem gesetzlichen Anspruch sind gesellschaftliche Trends vorgegeben, sodass zukünftig der Bedarf weiter ansteigen wird.

 

Für die 3-Jährigen bis zur Einschulung besteht für das Kindergartenjahr 2014/15 Handlungsbedarf. Die kommunale Jugendhilfeplanung geht davon aus, dass die bestehende Angebotsstruktur im Hinblick auf die vorgegebenen Planungsziele in allen drei Planungsbezirken für die Ü3-Kinder anzupassen ist. Für die Erweiterung sind unterschiedliche Ideen möglich. So könnten leerstehende Räume umgenutzt werden. Denkbar sind aber auch Neubauten, die eine Umnutzung in den folgenden Jahrzehnten leichter möglichen. Mit dem Bau der zwei neuen Kindertageeinrichtungen (Isselstr. und Nienbergstr.) ist der Bedarf nach wie vor nicht gedeckt.

 

Der weitere Ausbau würde dazu beitragen, dass sich die Situation für die U3-Kinder und die Ü3-Kinder verbessert. Die geforderte Betreuungsquote in Höhe von 35% und mehr für U3-Kinder und die 97%ige Versorgung der Ü3-Kinder könnte erfüllt werden. Die Schaffung neuer Plätze ist daher zwingend erforderlich.

 

Darüber hinaus müssen die eingeplanten Überbelegungen und die provisorischen Plätze (160 Plätze) in den Tageseinrichtungen bis 2016 beibehalten werden,

um den gesetzlichen Anspruch erfüllen zu können, um ein bedarfsgerechtes Angebot an Kinderbetreuung gewährleisten zu können und um flexibel auf Wanderungsbewegungen reagieren zu können.

 

Trotz der tendenziell sinkenden Geburtenzahlen sind alle Kindertageseinrichtungen bis zur maximalen Überlegung belegt. Ein Vergleich der Jahrgangswerte hat ergeben, dass die Stadt Rheine von Zuzügen profitiert.

 

Das ist grundsätzlich sehr positiv zu bewerten.

 

Dieser Unsicherheitsfaktor führt in der Realität dazu, dass die Zahlen nicht rückläufig sind und damit Kapazitäten in den Einrichtungen für die U3-Kinder nicht frei werden.

Ein weiteres Problem besteht weiterhin darin, dass die relevanten Jahrgänge, bedingt durch Wanderungsbewegungen, jedes Jahr sich in den einzelnen Planbereichen sehr unterschiedlich entwickeln. Für die Planung heißt es, dass diese sich immer wieder neu anpassen muss. Wanderungen können nie genau geplant werden, müssen jedoch bei solchen bedeutenden Veränderungen in die zukünftigen Planungen mit einbezogen werden.

 

Ziel einer nachhaltigen Familienpolitik muss es daher sein, diesem zusätzlichen Bedarf an Betreuungsangeboten für Kinder im Alter unter drei Jahren und über drei Jahren Rechnung zu tragen. Aus Planungssicht ist zukünftig darauf hinzuwirken, dass Überbelegungen und die bestehenden provisorischen Plätze in den Kindertageseinrichtungen schrittweise abgebaut werden müssen, so dass stückweise wieder „Normalität“ einkehrt.

 

Auf die Ausführungen im Rahmen der Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung wird verwiesen.