Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der
Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kindergartenbedarfsplanung
2014/2015 bis 2017/2018 zur Kenntnis und stellt den ausgewiesenen Bedarf fest.
Begründung:
Gesamtbetrachtung der als Anlage beiliegenden
Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung
Mit einer Quote von
zunächst 31 % ab 2014 an
Betreuungsplätzen für die
0<3-Jährigen ist der schrittweise Ausbau der U3-Betreuung auf einem
guten Weg. Zudem ist das Spielgruppenangebot in Rheine sehr gut ausgebaut,
welches von vielen Eltern genutzt wird. Ob es nach dem 01.08.2013 zu Klagen auf
Erfüllung des Rechtsanspruchs auf frühkindliche Bildung kommen wird, muss
abgewartet werden. Bisher deuten keine Hinweise darauf hin.
Trotz aller Anstrengungen
kann dieses Ziel höchstens als ein Etappenziel betrachtet werden. Mit dem
gesetzlichen Anspruch sind gesellschaftliche Trends vorgegeben, sodass
zukünftig der Bedarf weiter ansteigen wird.
Für die 3-Jährigen bis zur Einschulung besteht für das Kindergartenjahr 2014/15
Handlungsbedarf. Die kommunale Jugendhilfeplanung geht davon aus, dass die
bestehende Angebotsstruktur im Hinblick auf die vorgegebenen Planungsziele in
allen drei Planungsbezirken für die Ü3-Kinder anzupassen ist. Für die Erweiterung
sind unterschiedliche Ideen möglich. So könnten leerstehende Räume umgenutzt
werden. Denkbar sind aber auch Neubauten, die eine Umnutzung in den folgenden
Jahrzehnten leichter möglichen. Mit dem Bau der zwei neuen Kindertageeinrichtungen
(Isselstr. und Nienbergstr.) ist der Bedarf nach wie vor nicht gedeckt.
Der weitere Ausbau
würde dazu beitragen, dass sich die Situation für die U3-Kinder und die
Ü3-Kinder verbessert. Die geforderte Betreuungsquote in Höhe von 35% und mehr
für U3-Kinder und die 97%ige Versorgung der Ü3-Kinder könnte erfüllt werden. Die Schaffung neuer Plätze ist daher zwingend
erforderlich.
Darüber hinaus
müssen die eingeplanten Überbelegungen und die provisorischen Plätze (160
Plätze) in den Tageseinrichtungen bis 2016 beibehalten werden,
um den gesetzlichen
Anspruch erfüllen zu können, um ein bedarfsgerechtes Angebot an Kinderbetreuung
gewährleisten zu können und um flexibel auf Wanderungsbewegungen reagieren zu
können.
Trotz
der tendenziell sinkenden Geburtenzahlen sind alle Kindertageseinrichtungen bis
zur maximalen Überlegung belegt. Ein Vergleich der Jahrgangswerte hat ergeben,
dass die Stadt Rheine von Zuzügen profitiert.
Das ist
grundsätzlich sehr positiv zu bewerten.
Dieser
Unsicherheitsfaktor führt in der Realität dazu, dass die Zahlen nicht rückläufig
sind und damit Kapazitäten in den Einrichtungen für die U3-Kinder nicht frei
werden.
Ein weiteres
Problem besteht weiterhin darin, dass die relevanten Jahrgänge, bedingt durch
Wanderungsbewegungen, jedes Jahr sich in den einzelnen Planbereichen sehr
unterschiedlich entwickeln. Für die Planung heißt es,
dass diese sich immer wieder neu anpassen muss. Wanderungen können nie genau
geplant werden, müssen jedoch bei solchen bedeutenden Veränderungen in die
zukünftigen Planungen mit einbezogen werden.
Ziel einer
nachhaltigen Familienpolitik muss es daher sein, diesem zusätzlichen Bedarf an
Betreuungsangeboten für Kinder im Alter unter drei Jahren und über drei Jahren
Rechnung zu tragen. Aus Planungssicht ist zukünftig darauf hinzuwirken, dass
Überbelegungen und die bestehenden provisorischen Plätze in den Kindertageseinrichtungen
schrittweise abgebaut werden müssen, so dass stückweise wieder „Normalität“
einkehrt.
Auf die
Ausführungen im Rahmen der Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung wird
verwiesen.