Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt
- den Waldorf-Kindergarten an der
Bauerschaftsstr. 207 um eine Gruppenform II zu erweitern,
- die Kindertageseinrichtung „Mobile“ des
TV Jahn Rheine an der Germanenallee 4 um eine Gruppenform II zu erweitern.
Sollte sich die Erweiterung nicht mit den vorgegeben Pauschalen darstellen
lassen, ist über einen evt. Zuschussantrag des Trägers erneut zu
entscheiden,
- die Kindertageseinrichtung „Lummerland“
der Ev. Jugendhilfe an der Moorstr. 6 in Rheine-Mesum um eine Gruppenform
III zu erweitern, wenn die Erweiterung sich in der weiteren Prüfung
realisieren lässt.
Der Jugendhilfeausschuss beschließt ferner,
- dass
die Kindertageseinrichtung
„Janusz-Korczak-Kindergarten“ des JFD an der Wadelheimer Chaussee 195 um
eine zusätzliche Gruppenform I erweitert werden soll. Die Verwaltung wird
dazu noch eine Kostenschätzung ausarbeiten und dem Ausschuss zur
Beschlussfassung vorlegen.
Begründung:
Bereits in der Jugendhilfeausschusssitzung am 11. April 2013 war darüber informiert
worden, dass die Vorarbeiten für die neue Kindergartenbedarfsplanung einen dringenden
Handlungsbedarf für das Kindergartenjahr 2014/2015 erkennen lassen.
In der Sitzung des Unterausschusses
„Jugendhilfeplanung, Jugendarbeit und Kindertageseinrichtungen“ am 6. Mai 2013 war
in einer Kurzfassung die Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung
vorgestellt worden. Die neue Kindergartenbedarfsplanung kommt zu dem Ergebnis,
dass stadtweit 11 zusätzliche Gruppen zu schaffen sind (vgl. auch Vorlage Nr.
264/13 „Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung 2014/2015 und Ausblick
bis 2017“).
Um dem
Jugendhilfeausschuss rechtzeitig Handlungsmöglichkeiten aufzeigen zu können,
die realistisch bis zum Beginn des Kindergartenjahres 2014/15 umsetzbar sind,
wurden am 7. Mai 2013 alle Träger der Tageseinrichtungen in Rheine angeschrieben,
um mögliches Potential für die Erweiterung der bestehenden Kindertageseinrichtungen
zu erfragen.
Die Verwaltung
erhielt folgende Rückmeldungen:
- Der TV Jahn Rheine als Träger der
Kindertageseinrichtung „Mobile“ an der Germanenallee 4 würde seine
Einrichtung um einen Anbau erweitern wollen, um dann zusätzlich eine Gruppenform
II anbieten zu können.
- Der Jugend- und Familiendienst (JFD) als
Träger der Kindertageseinrichtung „Janusz-Korczak-Kindergarten“ an der
Wadelheimer Chaussee 195 würde seine Einrichtung erweitern wollen und
entweder das Obergeschoss des Gebäudes zusätzlich nutzen oder sogar einen
Gebäudeanbau vorzunehmen. Damit könnten 20 bis 40 zusätzliche Plätze geschaffen
werden.
- Die Kinderland gGmbh als Träger der
Kindertageseinrichtung „Kinderland an der Ludwig-Erhard- Str.“ könnte sich
vorstellen, diese Einrichtung zu erweitern, wenn die Stadt Rheine das
benachbarte Grundstück, dass derzeit als Bolzplatz benutzt wird, zur
Verfügung stellt. Ohne das zusätzliche Grundstück ist eine Erweiterung
nicht möglich. Über die eigentliche Anfrage hinausgehend erklärt die
Kinderland gGmbH, dass sie die Stadt Rheine beim weiteren notwendigen
Ausbau zusätzlicher Kindertageseinrichtungen unterstützen wolle.
- Die Caritas-Kinderheim gGmbH als Träger
der Caritas-Kindertagesstätte Ellinghorst teilt mit, dass an diesem
Standort leider keine Erweiterungsmöglichkeiten bestehen. Über die
eigentliche Anfrage hinausgehend erklärt die Caritas-Kinderheim gGmbH,
dass sie grundsätzlich für weitere Überlegungen zum Aufbau weiterer Plätze
zur Verfügung stehe und verweist insbesondere auf das letztjährige
Bewerbungsverfahren.
- Die Kath. Kirchengemeinde Heilig-Kreuz
meldet für ihre 4 Kindertageseinrichtungen einen Gesamtbedarf von 2 x
Gruppenform II.
- Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) als Träger
der Kindertageseinrichtung „Bunte Welt“ am Brombeerweg 20 in Hauenhorst
teilt mit, dass er die Stadt Rheine bei den weiteren Ausbauplanungen gerne
unterstützen würde. Dazu wäre es allerdings erforderlich, ein
Nachbargrundstück zu erwerben.
Ferner erhielt die
Verwaltung die folgende Rückmeldung der Kath. Kirchengemeinde St. Johannes der
Täufer in Mesum:
„Mit Schreiben der vom
07.05.2013 informiert die Stadt Rheine darüber, dass im Sozialraum Mesum,
Hauenhorst und Elte der Bau einer dreigruppigen Kindertageseinrichtung im
Ortsteil Mesum für 3 – 6jährige Kinder angestrebt werde. So sei auch die
Kirchengemeinde um Rückmeldung gebeten worden, ob diese sich um die
Trägerschaft einer weiteren Kita bewerben möchte.
Der Kirchenvorstand ist sich
einig darüber, dass zur Übernahme einer solchen Trägerschaft die Sicherstellung
des katholischen Profils sowie der damit verbundenen erheblichen Aufgaben im
Priester- und Ehrenamt erfordere. Dies sei nach Auffassung des
Personalausschusses kaum bzw. nicht hinreichend leistbar. Aus pastoraler Sicht
könnte die Ablehnung einer solchen Trägerschaft auch eine Chance sein, in den
vorhandenen Einrichtungen das Profil zu schärfen und diese von den anderen
Kitas abzuheben. Andererseits werden Familien insbesondere beim Erfordernis „Vereinbarkeit
von Familie und Beruf“ wahrnehmbar von der katholischen Kirche durch Betreiben
von Kitas unterstützt und so sei insofern zu hoffen, Menschen für die Ziele der
katholischen Kirche zu gewinnen.
Herr Bellinvia berichtet, dass
darüber hinaus das Bistum Münster wie auch andere Bistümer die Übernahme von
weiteren Kitas grundsätzlich ablehne. Die ablehnende Haltung wurde seit 2012
deutlich forciert.... Er halte die Genehmigung für die Übernahme der
Trägerschaft einer weiteren Kita für nicht BGV-genehmigungsfähig.
Nach eingehender Beratung
beschließt der Kirchenvorstand einstimmig die Ablehnung der Trägerschaft einer
zusätzlichen Kita und beauftragt die Zentralrendantur, dies in geeigneter Weise
der Stadt Rheine mitzuteilen.“
Neben diesen aktuellen Rückmeldungen auf mögliche Erweiterung der
bestehenden Kindertageseinrichtungen gibt es noch den schon länger vorliegenden
Antrag des Waldorf-Kindergartens auf Einrichtung einer Gruppenform II zum
Kindergartenjahr 2014/2015, über den bereits in der Jugenhilfeausschusssitzung
am 11.04.2013 informiert worden war:
„Mit Landesmitteln sollen 4
zusätzliche U3-Plätze gefördert werden, so dass statt der bisherigen
Gruppenformen I und III, dann die Gruppenformen II und 2 x III zur Verfügung
stehen. Die Anmelde- und Wartelisten für die Waldorfpädagogik rechtfertigen die
Erweiterung des Platzangebotes.“
Die entsprechenden
Fördermittel von 4 x 3.500 € (90 % Landesmittel, je 5 % Stadt Rheine und
Träger) sind zwischenzeitlich vom Landesjugendamt bewilligt worden. Bei der
Kindergartenbedarfsplanung für 2014/2015 war diese Gruppenausweitung auch schon
Berechnungsgrundlage und ist mit in die Zahl der ab 2014/15 zur Verfügung
stehenden Plätze mit einbezogen worden.
Die Verwaltung hat die Rückmeldungen der Träger geprüft und empfiehlt:
Den Waldorf-Kindergarten
an der Bauerschaftsstr. 207 um eine Gruppenform II zu erweitern.
Die Angebotsplanung der Waldorfpädagogik ist nicht auf die räumlichen Planungsbezirke (rechts der Ems, links der Ems und Südraum) herunterzubrechen, da die Eltern teilweise bereit sind, große Entfernungen für die Waldorfpädagogik auf sich zu nehmen. Die Anmelde- und Wartelisten für die Waldorfpädagogik rechtfertigen die Erweiterung des Platzangebotes. Sollte die geplante neue Gruppenstruktur nicht umgesetzt werden, würden statt 10 U3 und 49 Ü3 Plätzen nur 6 U3 und 38 Ü3-Plätze zur Verfügung stehen.
Die
Kindertageseinrichtung „Mobile“ des TV Jahn Rheine an der Germanenallee 4 um
eine Gruppenform II zu erweitern.
Im Planungsgebiet rechts der Ems fehlen die entsprechenden U3-Plätze. Die Kindergartenbedarfsplanung sieht zwei neue Gruppen der Gruppenform II in diesem Planungsgebiet vor. Die Kindertageseinrichtung „Mobile“ hält derzeit 2 x die Gruppenform I (davon ist eine Gruppe nur übergangsweise eingerichtet) und 2 x die Gruppenform III vor und ist damit in der Lage, den notwendigen Übergang vom U3-Bereich in den Ü3-Bereich sicherzustellen.
Die zusätzliche Gruppe sollte in einem noch zu schaffenden Anbau an die Kindertageseinrichtung untergebracht werden. Eine erste grobe Baukostenschätzung des Trägers hat ergeben, dass die vom Land NRW vorgegebenen Pauschalen von 18.888 € je U3-Platz vermutlich nicht ausreichen werden. 90 % der vorgegebenen Pauschalen wären Landesmittel, je 5 % der Kosten müssten die Stadt Rheine und der Träger aufbringen. Für eine Gruppenform II würde sich demnach eine Förderung mit Landesmitteln iHv. 170.000 € ergeben.
Derzeit stehen der Stadt Rheine noch 371.678 € aus der fachbezogenen Pauschale des Landes NRW für den U3-Ausbau zu. Diese Mittel stehen nur noch bis zum 31.12.2013 zur Verfügung und müssen, falls vom Land nicht noch eine Verlängerung genehmigt wird, bis dahin „verbaut“ werden.
Derzeit lässt der TV Jahn Rheine von einem Architekten die Baukosten ermitteln. Sollten diese über 188.888 € liegen, würde sich der TV Jahn Rheine auch in einem moderatem Maße an den Baukosten beteiligen. Gegebenenfalls sind zusätzlich Mittel der Stadt Rheine notwendig, um U3-Fördermittel iHv. 170.000 € zu sichern.
Die
Kindertageseinrichtung „Janusz-Korczak-Kindergarten“ an der Wadelheimer
Chaussee 195 des Jugend- und Familiendienst um eine Gruppenform I zu erweitern.
Im Planungsgebiet links der Ems sind drei neue Gruppen der Gruppenform I zu schaffen. Der JFD hat angeboten, seine Einrichtung um eine oder zwei Gruppen zu erweitern. Bei zwei zusätzlichen Gruppen beim JFD würde nur noch eine Gruppe für eine neu zu schaffende Einrichtung verbleiben. Da Einrichtungen um wirtschaftlich arbeiten zu können, mindestens 2-gruppig sein sollten, wird vorgeschlagen die Einrichtung des JFD nur um eine Gruppe zu erweitern.
Grundsätzlich bestehen am Standort des „Janusz-Korczak-Kindergartens“ im vorhandenen Gebäude noch Erweiterungsmöglichkeiten. Da der Kindergarten in einem städtischen Gebäude untergebracht ist, muss zunächst noch von der Hochbauverwaltung geprüft werden, wie hoch die Kosten für den notwendigen Umbau sein werden.
Die
Kindertageseinrichtung von Kinderland an der Ludwig-Erhard-Str. vorerst nicht
zu erweitern.
Im Planungsgebiet
rechts der Ems besteht kurzfristig der größte Handlungsbedarf im U3-Bereich.
Der Handlungsbedarf für den Ü3-Bereich besteht „erst“ für das Kindergartenjahr
2016/17. Da die Tageseinrichtung bereits über eine Gruppenform II verfügt, ist
eine weitere Gruppenform II an dieser Stelle nicht mehr angezeigt. Eine
Erweiterung der Tageseinrichtung mit einer Gruppenform I oder III zum das Kindergartenjahr
2016/17 wäre nur unter Einbeziehung des benachbarten Grundstückes möglich. Dann
müsste für den dort vorhandenen und von der Nachbarschaft sehr gut angenommene
Bolzplatz ein neuer Standort gefunden werden. Dazu zeichnet sich derzeit jedoch
keine Alternative ab. Eine Erweitung dieser Kindertagesstätte sollte daher
zunächst zurückgestellt werden.
Das
Gruppenangebot in den Kindertageseinrichtungen der Kath. Kirchengemeinde Heilig
Kreuz wird vorerst nicht geändert.
Der Kirchengemeinde
wurde zurückgemeldet, dass zwar im Planungsbezirk rechts der Ems ein
zusätzlicher Bedarf an U3-Plätzen bestünde, dass dieser Bedarf aber nicht durch
Gruppenumwandlung sichergestellt werden könne. Mittelfristig sei es durchaus
denkbar, dass Ü3-Plätze abgebaut werden müssten und in Plätze für U3-Kinder
umgewandelt werden könnten. Aber in den nächsten 5 Jahren wird die Zahl der
Kinder, die einen Ü3-Platz benötigen, im Bereich Rheine rechts der Ems weiter
ansteigen.
Die Kirchengemeinde
wurde gebeten zu prüfen, ob es nicht möglich sei, bis dahin mit einer
provisorischen Raumlösung zu arbeiten.
Die
Kindertageseinrichtung „Bunte Welt“ am Brombeerweg 20 in Hauenhorst des
Deutschen Roten Kreuz (DRK) nicht zu erweitern.
Im Südraum besteht
der Bedarf an zusätzlichen Einrichtungsplätzen in den Ortsteilen Mesum und
Elte, während in Hauenhorst sogar ein leichtes Überangebot vorhanden ist.
Grundsätzlich wäre es möglich, Eltern aus Mesum einen Einrichtungsplatz in
Hauenhorst anzubieten, aber sinnvoller ist es, die zusätzlichen Gruppen direkt
in Mesum zu schaffen. Auch wären die zu leistenden Investitionen an der Kindertageseinrichtung
„Bunte Welt“ nicht unerheblich, da auch noch in ein zusätzliches Grundstück
investiert werden müsste.
Neben diesen
ausdrücklichen Rückmeldungen auf die Anfrage nach Erweiterungsmöglichkeiten
ergab sich kurz vor Vorlagenschluss eine weitere Möglichkeit, zusätzliche
Betreuungsplätze zu schaffen:
Die
Kindertageseinrichtung „Lummerland“ der Ev. Jugendhilfe an der Moorstr. 6 in
Rheine-Mesum unterhält derzeit eine Gruppenform I und eine Gruppenform II. Die
anderer Stelle schon mehrfach geschilderte Problematik, geförderte U3-Plätze
auch mit U3-Kindern zu besetzen, würde im kommenden Sommer 2014 bedeuten, dass
die Kinder der Gruppenform II, die altersmäßig in den Ü3-Bereich hereinwachsen,
die Einrichtung verlassen müssen. Dieses sollte unbedingt vermieden werden.
Denkbar wäre,
einen Teil der Fördergelder zurückzuzahlen, und stattdessen 2 x die Gruppenform
I anzubieten. Dann würde aber die einzige Gruppenform II, die in Mesum
vorgehalten wird, abgeschafft und es bestünde keine Möglichkeit mehr, Kinder im
Alter von unter 2 Jahren in Mesum in einer Kindertageseinrichtung zu betreuen.
Daher sollte von dieser Variante Abstand genommen werden.
Eine Gruppenform
II, deren Kinder in der Einrichtung verbleiben sollen, braucht zur Aufnahme
immer eine Gruppenform III. Wäre nun einer Erweiterung der Einrichtung
„Lummerland“ um eine Gruppenform III möglich, wäre einerseits die Vorgabe „geförderte
U3-Plätze auch mit U3-Kindern zu besetzen“ erfüllbar und andererseits wären 25
benötigte Ü3-Plätze in Mesum geschaffen.
Im Vergleich dazu
würden bei einer neuen Einrichtung mit 2 x Gruppenform I auch nur 32 Ü3-Plätze
geschaffen, so dass der Erweiterung der bestehenden Einrichtung zunächst der
Vorzug gegeben werden sollte.
Die Prüfung, ob
diese Erweitung der Einrichtung „Lummerland“ um eine Gruppenform III möglich
ist, ist noch nicht abgeschlossen.